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Home Rechtliche Aspekte von Cannabis Rechtslage in Österreich

„Cannabis light“ – zwischen Nahrungsergänzungsmittel und Medizin

von Manuel Spindler
10.05.2017
in Rechtslage in Österreich
Reading Time: 3min read

Cannabidiol, auch CBD genannt, geht derzeit durch alle Medien, denn immer mehr Studien beweisen, dass der nicht psychoaktive Inhaltsstoff von Cannabis sehr gut als Medizin verwendet werden kann, um Krankheiten wie etwa Unruhe, Angststörungen oder sogar Krebs effektiv zu behandeln.

Vor einigen Monaten kam die Nachricht aus der Schweiz, dass dort nun das als „Cannabis light“ bezeichnete Cannabiskraut als Blüte frei verkäuflich sei, und dass man es in diversen Geschäften legal kaufen könne. Dieses Cannabis dient jedoch, anders als die Blüten vom Schwarzmarkt, nicht dazu, sich zu berauschen, sondern hat mit nur 0,3% THC und bis zu 20% CBD eine eher therapeutische Wirkung. Die Konsumenten kauften und rauchten es, um zu entspannen, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.

Die aktuelle Lage in Österreich

Vor etwa einem Monat dann die Überraschung: Auch in Wien wurde das CBD-haltige „Cannabis light“ verkauft. Die Polizei sei vorbeigekommen, so hieß es in einem der Artikel rund um dieses Thema und habe sogar angeboten zu helfen, da sie die Legalität des Krautes nicht anzweifeln würden. Binnen weniger Tage war der gesamte Vorrat ausverkauft. Einige Wochen vergingen und mehr Shops stiegen in das Geschäft mit dem legalen Cannabis ein und bisher gab es noch keine Probleme irgendeiner Art mit diesem nun verfügbaren Produkt.

Doch nun ist es Anfang Mai und die Freude der Befürworter, die lange dafür gekämpft hatten, dass endlich Blüten mit hohem CBD und niedrigem THC erhältlich sind, wurde jäh getrübt. Denn im Moment prüft das Gesundheitsministerium eine Adaption des Suchtmittelgesetzes, die Nutzhanf per se aus der Gruppe der Suchtgifte entfernen und ihn so ein für alle Mal legal machen soll.

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Klingt an sich nicht schlecht, oder? Richtig. Wäre da nicht der zweite Teil des Textes. Darin steht, dass nur Sorten, die „in der österreichischen Sortenliste gemäß § 65 Saatgutgesetz 1997, BGBl. I Nr. 72/1997, in der geltenden Fassung, angeführt sind“ und „deren Gehalt an Tetrahydrocannabinol 0,2 Prozent nicht übersteigt“ als solche als Nutzhanf zu klassifizieren sind und daher vom Suchtmittelbegriff ausgenommen sein sollen. Das an sich ist bei der schier unendlichen Auswahl an Sorten nicht wirklich die sinnvollste Lösung, doch an sich noch nachvollziehbar. Es braucht nun einmal Regelungen, um in einem bürokratischen Staat zu überleben.

Plötzliche Änderungen im Gesetzestext

Das wirkliche Problem mit dieser Adaption ist, dass im neuen Gesetzestext explizit stehen soll, dass „die Verwertung der Blüten- und Fruchtstände zu anderen Zwecken als zur Gewinnung der Samen“ nicht vom Tatbestand des Suchtmittelmissbrauchs ausgenommen sein soll. Im Klartext heißt das: Wenn jemand CBD Öle oder Tinkturen herstellt oder diese als Blüten verkauft, dann kann das als Rauschgifterzeugung und Handel ausgelegt und mit strafrechtlichen Konsequenzen geahndet werden. Dieser kleine Satz gefährdet eine ganze Branche, denn in den letzten Jahren begannen immer mehr Produzenten mit der Herstellung und Vermarktung von CBD Tropfen. Kleinunternehmer und Leute, die noch neu im Geschäft sind, wären daher besonders von dieser Gesetzesänderung betroffen.

CBD soll also effektiv aus den Grow- und Headshops verbannt werden und zukünftig nur von Apotheken ausgegeben werden, die CBD als vollwertige Medizin behandeln und vor dem Verkauf testen müssen. Derzeit gibt es noch keine Vorschrift, die besagt, dass CBD Öle und Tinkturen getestet werden müssen, was dazu führt, dass öfter mehr als die derzeit erlaubten 0,3% THC in den Tropfen waren. Doch auch wenn dieser Wert überschritten wird, sprechen wir hier immer noch von Werten rund um 1% THC, was nicht ausreicht, um sich zu berauschen.

Vergleichbar wäre dieser Wert etwa mit dem Alkoholgehalt einiger Hustensäfte. Nur weil man sich mit eben Genannten betrinken könnte, heißt das nicht, dass man es auch tut, weswegen diese Gesetzesänderung in Kreisen der Cannabisaktivisten und Befürwortern der Legalisierung als sehr negativer Rückschritt gesehen wird.

Cannabis als Nahrungsergänzungsmittel

Die ARGE CANNA hat auf Facebook bereits eine Vorlage für eine Stellungnahme an das Gesundheitsministerium veröffentlicht und versucht, gemeinsam mit Tausenden Aktivistinnen und Aktivisten diese Gesetzesänderung abzuwenden, da sie ihrer Meinung nach ein Rückschritt ist und nicht den Wünschen der Betroffenen entspricht. Sie sieht CBD sehr wohl auch als Medizin, ist jedoch der Meinung, man solle CBD im Gesetz als Nahrungsergänzungsmittel definieren, um den freien Zugang und einen freien Markt zu ermöglichen.

Der Gesetzesentwurf soll im Schnellverfahren durchgepeitscht werden, und so wird sich wohl bald zeigen, was CBD zukünftig sein wird: eine Medizin aus der Apotheke oder aber ein Nahrungsergänzungsmittel, das frei erhältlich ist.

Tags: ARGE CANNACannabidiolCannabisaktivistCBDCBD ÖleHeadshopsNahrungsergänzungsmittelÖsterreichSuchtmittelgesetzTHC

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