Karlsruher Start-up wehrt sich gegen Lebensmittelbehörde
Am 11. Juli dieses Jahres hat die Lebensmittelüberwachungsbehörde einen Produktrückruf durchgesetzt, den das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt CVUA Karlsruhe eingeleitet hatte. ...
Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes wurde festgestellt, dass die harte rechtliche Ahndung von Marihuana Konsumenten nicht mit dem Grundgesetz vereinbar wäre und hier die Rechtslage zu ändern wäre. Es wurde die Geringe Menge verabschiedet, die von vielen als die legale Menge verstanden wird. Es wird den Legalisierungsbefürwortern erklärt, dass der Konsum doch bereits durch diese geringe Menge legalisiert wurde und das reiche. Beides ist jedoch nicht der Fall. Solange der Bürger nur mit der geringen Menge aufgegriffen wird, kann die dennoch zu schreibende Anzeige durch den Staatsanwalt eingestellt werden. Diese zeitraubenden Anzeigen können auch im Wiederholungsfall eingestellt werden, sie können jedoch auch direkt beim ersten Vorfall vor Gericht landen. Damit ist die geringe Menge in keinster Weise eine legale Menge sowie sie in vielen Regionen oder bei den speziellen Personen in der Regel doch vor Gericht landet. Vor allem in Bayern werden selbst kleinste Mengen nicht einfach unter den Tisch gekehrt. Zudem kann jedes Bundesland seine geringe Menge selber definieren. Desweiteren argumentieren viele Polizisten beim Aufgreifen von Personen mit geringen Mengen damit, dass ein Anfangsverdacht vorliegt und versuchen eine Hausdurchsuchung und Ähnliches durch zu setzen. Sind die Betroffenen zudem bereits Aktenkundig, steigt der Grad der Repressionsgefahr. Dass verdächtige Leute sich entkleiden oder von Innen durchsuchen lassen müssen, kann einem in einigen deutschen Regionen passieren, ohne dass der Beamte etwas Greifbares in den Händen hält. Das ist dann Polizei Routine. Hierbei ist es häufig so, dass diese rechtlichen oder auch unrechten Möglichkeiten von Fall zu Fall angewendet werden oder nicht. Denn auch unrechte Möglichkeiten sind nicht unüblich, da ein „verkommener Kiffer“ kaum mit einer Klage durchkommen wird, wenn mehrere Beamte sich einig sind.
Es gibt kein Wunderpatent, um nicht irgendwann vor dem Richter zu landen. Man kann gewisse Lokale meiden, in denen gelegentliche Kontrollen bekannt sind. Sich beim oder nach dem Konsum nicht der Öffentlichkeit zu präsentieren wäre ein weiterer Schutzmechanismus. Niemals bekifft Auto fahren wäre eine Grundregel. In einer Polizeikontrolle oder einem Verhör generell nur den Ausweis zu zeigen und ansonsten nichts ohne den Anwalt zu sagen, hätte bereits viele gerettet. Ansonsten macht es jedoch den großen Unterschied, seine Rechte zu kennen sowie eigene Zeugen zu haben. Polizisten müssen sich nach Aufforderung ausweisen. Wen sie fragen, ob man mit etwas einverstanden ist, kann man ablehnen. Wird man doch dazu genötigt, kann schriftlich festgehalten werden, dass es gegen den ausdrücklichen eigenen Willen geschehen ist. Wissenswert ist, dass in Verhören gerne gefakte Geständnisse der „Mittäter“ vorgelegt werden, um das erste richtige Geständnis zu erhalten. Das gefakte Geständnis hat es später natürlich nie gegeben sowie anderes Beweismaterial auch nur dann präsentiert wird, wenn es einen belasten kann. Genau das sollte jeder wissen: Polizisten und Staatsanwälte sammeln immer nur belastendes Material und werden Entlastungsmaterial verschwinden lassen. Denn dafür werden sie bezahlt sowie Kiffer ihr Feindbild sind!
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Seit wir alle denken können ist Hanf, insbesondere Cannabis und Grow, ein Tabuthema. Wir sind der Meinung, dass Hanf dieses Image der illegalen Drogenpflanze nicht verdient hat und bringen das Thema mit dem Hanf Magazin auf eine neue, seriöse Ebene.
Wir hoffen, du findest genau das, was du suchst!
#hanfmagazin
Schon im alten Griechenland sollen Athleten auf Cannabis gesetzt haben, um damit unter Umständen ihre Ausdauer und...
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