Kategorie: Rechtliche Aspekte von Cannabis

Marihuana Vorbote sind häufig Cannabis Verbote

Die Pflanzengattung Cannabis ist vielfältig und lässt sich sehr gut auf den Verwendungszweck hin züchten. Deswegen gibt es Marihuana mit sehr hohem Wirkstoffgehalt für die berauschende und/oder medizinische Nutzung. Auch vor den ersten Cannabisverboten gab es allerdings viele Cannabissorten, die überhaupt nicht zur Berauschung verwendbar waren oder nur mit sehr mäßigem Ergebnis.

Ginge es lediglich um das Verbot von berauschendem Marihuana, hätte man nicht die ganze Pflanzengattung Cannabis verbieten müssen: Ohne eine spezielle Zucht hätten einfach bestehende Sorten die „bedenklichen“ ersetzen können. Je nach Land oder Region sind nur Marihuana Pflanzen mit entsprechendem Wirkstoffgehalt oder die ganze Pflanzengattung Cannabis verboten. Ist Cannabis als gesamtes nicht verboten, werden allerdings nicht nur im deutschsprachigen Raum einschränkende Auflagen erlassen.

Diese sind in Deutschland derart hinderlich, dass kaum Nutzhanf angebaut wird. Wird auf der Welt doch Nutzhanf benötigt, dann wird dieser häufig in abgelegenen Regionen geballt angebaut und wäre, um wirklich auf Nummer sicher zu gehen, nicht mal als Marihuana verwendbar. Dabei wäre Cannabis eine gute Fruchtfolge, die nicht wie andere Fruchtfolgen des gleichen Anbaujahres untergepflügt werden müssten sondern sich noch mit geringerem Ertrag als zweite Ernte einholen ließen. Dabei regeneriert Hanf die Böden.

Aufgrund der rechtlichen Aspekte wird als sogenannter „Gründünger“ Raps und Senf angebaut und untergearbeitet wobei Hanf wesentlich besser Eigenschaften hätte. Von Anfang an galt es die ganze Pflanzengattung zu verbieten und deswegen kann hier nicht klar getrennt werden. Das führt zu Auswüchsen, dass in den USA wild wachsender Hanf gesucht und vernichtet wurde, es handelte sich um Millionen Pflanzen zusätzlich zu den angelegten Outdoorgärten.

Wie groß sind die rechtlichen Unterschiede?

In Spanien sind Konsumhandlungen seit eh und je legal oder wenigstens werden sie toleriert. Aus den Arabischen Emiraten lassen sich jedoch Horrornachrichten vernehmen, dass Personen, bei denen auf den Schuhen ein Krümel Hasch gefunden wurde, direkt für Jahre in den Knast mussten. Es handelte sich um Touristen und vielleicht waren es andere Touristen, die diesen Krümel auf den Schuhen verloren haben.

Die rechtlichen Unterschiede sind derart hoch, dass die einen sich mit Bestechung oder einem guten Anwalt oder Klärung der Sachlage frei kaufen wohingegen die anderen für ähnliche Vergehen Jahre ihrer Freiheit und ihre Existenz einbüßen oder direkt hingerichtet werden. Damit die Unterschiede sich gravierend bemerkbar machen, muss man innerhalb eines Landes häufig nur die Region wechseln. Teils sind im selben Amtskreis die Sitten abhängig von die Polizeidienststellen oder der Polizisten.

Selbst in einer gleichen gesetzlichen Situation wird sehr willkürlich für oder in der Regel gegen die Betroffenen entschieden. 100 Gramm Metamphetamin ist eine Dealmenge, die jeden für Jahre in den Knast bringen würde, nicht aber einen deutschen Bundestagsabgeordneten, der nicht mal sein Amt nieder legen muss, da er es mit einer schweren Lebensphase entschuldigen konnte.

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