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Home Hanfpolitik in der Welt Hanfpolitik in Österreich

Drogen am Steuer

von Sylvia Unterdorfer
28.03.2020
in Hanfpolitik in Österreich
Lesezeit: 11 Minuten
Drogen-am-Steuer

Letztes Jahr hat die Polizei in Österreich mehr als 4.000 Autofahrer wegen Suchtgiftmissbrauchs angezeigt. Allerdings: Die meisten dieser „Drogenlenker“ haben Cannabis konsumiert, dessen Wirkstoff THC tage- bis wochenlang im Blut nachgewiesen werden kann, auch wenn man längst nicht mehr „high“ ist. 

Hanfmesse in Niederösterreich: Polizei kassiert 161 Führerscheine. Planquadrat in Wien: Polizei erwischt in einer Nacht 24 Drogenlenker! Aber: Bei 200 parallel durchgeführten Alkoholtests ist keiner betrunken. Glaubt man diesen Schlagzeilen, so ist die Botschaft: „Don`t Drink and Drive“ angekommen. Dafür machen anscheinend immer mehr Kiffer und Kokser die Straßen unsicher. 

Durch gezielte Schwerpunktaktionen der Polizei in Zusammenarbeit mit  Amtsärzten ist die Zahl der Anzeigen gegen Personen, die von Suchtgift beeinflusst ein Fahrzeug lenken in den vergangen Jahren erheblich gestiegen: Von 1.068 Fällen im Jahr 2015 auf 4.364 im Jahr 2019. Wie viele Unfälle diese „Drogenlenker“ verursachen, dafür gab es bisher keine differenzierte Statistik. Anfang Januar veröffentliche das Innenministerium 410 Verkehrstote im Jahr 2019. Hauptunfallursachen waren zu jeweils einem Viertel Ablenkung – vor allem durch das Mobiltelefon – und überhöhte oder nicht angepasste Geschwindigkeit. Alkoholisierung des Lenkers war bei 23 oder 6,8 % der tödlichen Unfälle gegeben. Jetzt hat das Innenministerium bekannt gegeben, dass im 1. Halbjahr 2019 Autolenker nach dem Konsum von Suchtgift 43 Unfälle verursacht haben, dabei wurden 56 Menschen verletzt und zwei Menschen getötet.     

Drogen beeinflussen Verkehrstüchtigkeit

Drogen wie Heroin, Kokain, Amphetamine und Cannabis beeinflussen Wahrnehmung, Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit. Wer akut unter Drogen-Einfluss steht, ist ein Verkehrsrisiko, betont Dipl. Ing. Klaus Robatsch, Leiter der Verkehrssicherheitsforscher beim Kuratorium für Verkehrssicherheit.

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„Wenn man Cannabis, wenn man Opiate nimmt, dann ist das Unfallrisiko verdoppelt. Wenn man Kokain nimmt, dann verfünffacht sich das Unfallrisiko, und vor allem gefährlich wird’s bei Mischkonsum, weil dann ist das Risiko gleich um das 5 – 30fache erhöht. Wenn dann noch dazu das Thema Alkohol kommt, also Alkohol und Drogen, dann ist die Wahrscheinlichkeit, einen Unfall zu haben um das 30 bis 300fache höher.„

Für eine Dunkelfeld-Studie befragte das Kuratorium für Verkehrssicherheit rund tausend Autofahrerinnen und Autofahrer, ob sie unter Drogeneinfluss ihr Auto gelenkt haben.  Vierzig von tausend Befragten gaben zu, dass sie sich im vergangenen Jahr nach Drogenkonsum ans Steuer gesetzt hatten. Das sind hochgerechnet auf ganz Österreich 177.000 Drogenlenker. Alko-Lenker gibt es 722.000. Aufgrund verstärkter Kontrollen und Aufklärung stagniert ihre Zahl. Berauscht, egal mit was Auto zu fahren kann schwere Folgen haben, warnt der Leiter der Verkehrspolizei, Generalmajor Martin Germ:

„Wenn Sie einen Verkehrsunfall haben, und Sie sind beeinträchtigt, und das kann nachgewiesen werden, und es sind Leute verletzt worden, dann liegt eine gerichtlich strafbare Handlung vor. Lenken eines Fahrzeuges in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustandes, fahrlässige Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen, das ist eine entsprechende Strafe. Es geht mir darum, dass man jetzt nicht kurzfristig leichtfertig entscheidet, und dann die Folgen jahrelang, oder vielleicht sogar bis ans Lebensende tragen muss.“ 

Cannabis häufigste Droge

Das Suchtgift, das nach Verkehrskontrollen bei Blutabnahmen am häufigsten entdeckt wird, ist Cannabis. Und das ist ein Problem, wie Univ. Prof. Dr. Gabriele Fischer, Psychiaterin und Drogenexpertin am Wiener AKH erklärt:

„In Österreich gibt es Studien, dass 25 % der Jugendlichen in einem gewissen Alter, die einen Führerschein haben, zumindest einmal in der Woche Cannabis konsumieren. Wenn diese jungen Menschen an einem Wochenende Cannabis konsumieren und fünf Tage später das Auto lenken, besteht sicher keine Kausalität zu einer etwaigen Beeinträchtigung durch das Cannabis, das vor 5 Tagen geraucht wurde.“

THC, der psychoaktive Wirkstoff im Cannabis ist im Blut tagelang und im Harn wochenlang nachweisbar, auch wenn überhaupt keine Beeinträchtigung mehr besteht. Das bestätigen wissenschaftliche Untersuchungen am Fahrsimulator oder im Testgelände. Sie zeigen, dass Versuchspersonen nach dem Rauchen eines Joints nur wenige Stunden nicht fahrtüchtig sind. Dann fahren sie wieder ganz normal. Über die Auswirkungen von Cannabis auf die Verkehrssicherheit gibt es große Studien den USA, wo in elf Bundesstaaten der Freizeitkonsum von Cannabis legal ist. Die Ergebnisse sind unterschiedlich – sie reichen von fast keiner bis zur doppelten Unfallwahrscheinlichkeit, das entspricht der Auswirkung von 0,5 Promille Alkohol. 

Ein Betroffener berichtet

Alexander K. wird um etwa achtzehn Uhr bei einem Planquadrat von der Polizei aufgehalten. Der Alkoholtest ist negativ. 

„Der Polizist hat mich gefragt, wann ich denn das letzte Mal Drogen konsumiert hätte. Da hab ich gesagt, dass ich nicht unter Drogeneinfluss bin und nicht Drogen konsumiere, wenn ich Auto fahre.“

Einen Harntest lehnt der Student ab. Der Polizist vermutet eine Beeinträchtigung durch Suchtgift und bringt ihn zur amtsärztlichen Untersuchung und Blutabnahme. Im Polizeiprotokoll steht „verzögerte Reaktion, nervös, Unruhe, Zittern, auf fünf Millimeter erweiterte Pupillen“. Der Betroffene schildert die Untersuchung durch den Polizeiarzt, die ihn sehr nervös macht:

„Da hab ich zum Beispiel auf einem Bein stehen müssen mit geschlossenen Augen, oder von 100 in 7er Schritten rückwärts rechnen, oder den Kopf in den Nacken legen, die Decke anschauen und nach 30 Sekunden stopp sagen.“ 

Der Polizeiarzt bestätigt den Drogenverdacht und stellt zusätzlich Übermüdung fest. Er beschreibt „auf sieben Millimeter erweiterte Pupillen, fehlende Lichtreaktion, wässrig gerötete, glänzende Augen, Tremor, unsicher, Zittern, Schwanken, verminderte Konzentration“.

Einige Wochen später ist das Ergebnis der Blutuntersuchung da. Es zeigt kein THC, nur eine minimale Menge eines Abbauproduktes von Cannabis, das im Gehirn nicht wirksam ist. Trotzdem wird der Student verurteilt: Der Führerschein ist für einen Monat weg, um ihn wieder zu bekommen, muss der „Drogenlenker“ zum Verkehrscoaching, ein amtsärztliches und verkehrspsychologisches Gutachten einholen und bezahlen. Alles in allem Kosten von mehreren tausend Euro. Der junge Mann beschwert sich erfolglos. Erst nach Einschreiten eines Rechtsanwaltes erstellt der Polizeiarzt ein Nachtragsgutachten, das den Studenten entlastet, in dem er nur noch Müdigkeit feststellt.    

Problem: Feststellen der Beeinträchtigung

In Österreich gibt es für Drogen im Straßenverkehr keinen Grenzwert. Das kann auch Vorteile für Betroffene haben. Nur der Nachweis von illegalen Substanzen reicht nicht aus. Es muss die Beeinträchtigung der Fahrfähigkeit nachgewiesen werden. Nach dem Anfangsverdacht durch die Exekutive erstellt der Amtsarzt ein Gutachten über die Verkehrstüchtigkeit. Es steht dem Arzt frei, welche von den im Formular vorgesehen Tests er durchführt. Standardisierte Untersuchungsvorgaben dafür fehlen. Erhärtet sich der Verdacht eines „beeinträchtigten Zustands“ und glaubt der Arzt, dieser sei auf Suchtmitteleinfluss zurückzuführen, muss sich der Proband Blut abnehmen lassen und der Führerschein wird vorläufig abgenommen. Der Wiener Rechtsanwalt Dr. Martin Feigl bekommt jede Woche ein bis zwei Anfragen dieser Art:

„Die Problematik liegt darin, wenn der Amtsarzt eine Beeinträchtigung feststellt und eine Blutuntersuchung anordnet, bis der Blutbefund vorliegt, hat der Betroffene in der Regel keinen Führerschein und das kann bis zu mehreren Wochen dauern“. 

Kein Grenzwert für Cannabis

Da es in Österreich anders als beim Alkohol für Drogen wie Cannabis in Österreich keinen Grenzwert gibt, gilt man wenn eine Beeinträchtigung festgestellt wird, selbst bei der kleinsten Spur des psychoaktiven Wirkstoffes THC als Drogenlenker. 

„In Österreich gilt die Tatsache, dass ich eine verbotene Substanz, eine illegale Droge konsumiert habe, per se als Beeinträchtigung. Es steht ja auch so drinnen in der Straßenverkehrsordnung, ein meiner Meinung nach wissenschaftlicher Unsinn, dass man schreibt: Spuren von Drogen.“ kritisiert Dr. Rainer Schmid. Der Chemiker und Toxikologe hat viele Jahre lang das toxikologische Labor am Wiener AKH geleitet und ehrenamtlich in der Drogenberatung gearbeitet. Er plädiert für Cannabis-Grenzwerte, wie sie in den USA und einigen europäischen Ländern üblich sind. 

„Durch das Inhalieren steigt der Blutspiegel sehr schnell, dadurch wird die Wirkung auch sehr schnell sozusagen erlebt, aber sie geht auch sehr schnell wieder vorbei. Mit einer gewissen Verzögerung zwar, aber sie geht trotzdem sehr schnell vorbei und entsprechend sinken auch die Blutspiegel sehr schnell. Man geht davon aus, dass längstens nach sechs Stunden, bei einem ganz normalen Joint und wenn man nicht wiederholt raucht, nach zirka 6 Stunden ist man unterhalb dieser 1, 2 Nanogramm pro Milliliter Blut. Studien haben gezeigt, dass man da statistisch keine Beeinträchtigung mehr sieht.“

Wochenlang THC im Blut

Auch wenn man längst nicht mehr high ist: THC ist Stunden, oft tagelang im Blut nachweisbar. Bei regelmäßigem Konsum reichert es sich im Fettgewebe an und wird dort langsam in das Blut abgegeben, oft wochenlang. Ein Problem für die Verkehrstüchtigkeit von Cannabis-Konsumenten, die regelmäßig rauchen, meint Rechtsanwalt Martin Feigl:

„Wenn jetzt jemand zwei bis dreimal die Woche konsumiert, dürfte er, wenn er den Führerschein nicht riskieren möchte, niemals ein Fahrzeug lenken, weil sich natürlich immer Rückstände oder aktive Wirkstoffe im Blut befinden können.“

Auch Mag. Martin Hoffer,  Chefjurist des ÖAMTC sieht Probleme für die Autofahrer: 

„Es geht nicht darum, ob Sie eine Substanz in einer gewissen Menge nachweisen können, sondern es geht darum, ob der Lenker, die Lenkerin beim  Fahren mit einem Kraftfahrzeug oder auch mit einem Fahrrad so beeinträchtigt ist, dass man die Verkehrsregeln nicht befolgen und nicht ausreichend auf die Umgebung Rücksicht nehmen kann. Um das geht es, und nicht darum, ob man etwas genommen hat oder nicht. Und genau dort scheiden sich aber die Geister. Und da sehen wir auch immer wieder die Verlockung von Seiten der Politik, dass man Verkehrsrecht und Drogenpolitik ein bisschen vermischt. „

Speichelvortest als Lösung? 

Speicheltests wären ideal für den Einsatz auf der Straße: Gerade, weil Cannabis im Speichel im Gegensatz zum Blut nur wenige Stunden nachweisbar ist und in dieser Zeit kann die Fahrtüchtigkeit auch beeinträchtigt sein. Ziel sollte sein, die akute Beeinträchtigung festzustellen, und nicht, ob jemand vor ein, zwei Tagen gekifft hat. Seit drei Jahren testet die Polizei Speichelvortestgeräte.  

Die ersten zeigten zwar zuverlässig Heroin, Kokain und Aufputschmittel, versagten allerdings sehr oft bei Cannabis. Warum das so ist, erklärt Dr. Wolfgang Bicker, Chemiker und Toxikologe:

„Cannabis geht auf Grund seiner chemischen Eigenschaften nur sehr schlecht in den Speichel rein, es liegt nur in absoluter Spurenkonzentration vor, das macht es jetzt für die letztendlich sehr einfach gestalteten Vortestgeräte schwierig.“

Die Entwicklung auf dem Markt geht weiter. Jetzt werden drei neue Geräte getestet, die laut wissenschaftlichen Studien mit bis zu 90 % Genauigkeit einige Stunden lang Cannabis anzeigen. Die Ergebnisse sind noch nicht veröffentlicht. 

Schwierig ist es auch, von der Cannabis-Verunreinigung der Mundhöhle auf den THC Gehalt im Blut und auf die Beeinträchtigung des Gehirns zu schließen. Sie hängt davon ab, wie groß und schwer man ist und wie oft man Cannabis raucht. Das gilt aber auch für Alkohol. Hier hat sich der Gesetzgeber auf einen Grenzwert von 0,5 Promille geeinigt, ab da steigt das Unfallsrisiko aufs Doppelte. 

Andere Länder haben meist Grenzwerte zwischen 3 und 5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut. Mit den modernen Massenspektrometern können die Experten aber bereits ein halbes Nanogramm THC entdecken. Und schon ab diesem Wert gilt man in Österreich als Drogenlenker. Wobei immer das Argument des Mischkonsums angeführt wird. Also mehrere Drogen und Alkohol zugleich. Wolfgang Bicker macht mit seinem Labor auch für die Polizei Drogentests.

„Beim Cannabis sehen wir schon überwiegend Monokonsumenten, wo also nur Cannabis konsumiert wird, bei Psychostimulanzien im Bereich Kokain, Amphetamine, sehen wir dagegen überwiegend den Mischkonsum. Da ist es eher selten, dass nur eine Substanz konsumiert wird, sondern hier ist in der Regel 2, 3 manchmal sogar noch mehr Substanzen nachweisbar.„

Egal ob legal oder illegal – Droge ist Droge

Ein weiteres Problem in der Debatte um Suchtgift im Straßenverkehr: Droge ist Droge, egal ob legal oder illegal. Immer mehr kranke Menschen bekommen vom Arzt gegen Schmerzen oder zur Appetitanregung opioid- oder cannabishaltige Medikamente wie Dronabinol verschrieben. Auch bei ihnen findet man im Blut Spuren. Doch was bedeutet das für ihre Verkehrstüchtigkeit? Dazu der Leiter der Abteilung für Anästhesie und Intensivmedizin im Klinikum Klagenfurt, Univ. Prof. Rudolf Likar:

„Was die Fahrtüchtigkeit betrifft ist wichtig, dass man sagt: in der Einstellphase, zwei, drei Tage, soll er sich praktisch adaptieren an das Medikament. Wenn man dann gut eingestellt ist, ist man fahrtüchtig, das können wir aus unserer klinischen Erfahrung sagen. Es hat Studien gegeben bei Opiaten, und da hat man gesehen, dass die Patienten, wenn sie unter Opiaten sind, besser reagieren, was ihre Fahrtüchtigkeit betrifft als die Patienten unter Schmerzen.“

Der gefährlichste Autofahrer ist jener, der unter Schmerzen leidet. Viel gefährlicher, als wenn er ein paar Nanogramm THC im Blut hat. Das zeigt die Wissenschaft und die Praxis, bestätigt Univ. Prof. Dr. Hans-Georg Kress, Leiter der Abteilung für spezielle Anästhesie und Schmerztherapie im Wiener AKH: „Dronabinol beeinträchtigt die Fahrtüchtigkeit, vor allem dann, wenn damit begonnen wird, wenn Dosierungen verändert werden und ganz besonders im Zusammenhang mit Alkohol. Bei einer längeren, stabilen Medikamentation mit Dronabinol ist die Fahrtüchtigkeit in den meisten Fällen nicht beeinträchtigt.“ Der Experte empfiehlt Patienten, vor Beginn jeder Fahrt sich selbstkritisch zu prüfen, denn auch ein Arzt-Gutachten ist kein Freibrief. Wird man von der Polizei aufgehalten und der Amtsarzt stellt eine Beeinträchtigung fest, wird man trotzdem bestraft und kann den Führerschein verlieren.“

Gefahr aus der Apotheke

Es sind nicht nur THC- oder opioidhaltige Medikamente, die im Straßenverkehr ein Problem sein können. Antidepressiva, Schlafmittel, Antihistaminika…. selbst auf vielen rezeptfreien Medikamenten wie Hustensaft, Schmerz- oder Grippemitteln steht der Vermerk: „Kann Ihre Verkehrssicherheit gefährden.“ Zwanzig bis dreißig Prozent aller Medikamente beeinflussen die Verkehrstüchtigkeit. Experten schätzen, dass bis zu einem Viertel aller Verkehrsunfälle direkt oder indirekt mit der Einnahme von Medikamenten zusammenhängen. Eine Studie des Kuratoriums für Verkehrssicherheit hat gezeigt, dass mehr als einer halben Million Österreicher unter dem Einfluss von Medikamenten Auto fahren, die die Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigen.  Dazu die Psychiaterin und Drogenexpertin Gabriele Fischer:

„Worüber wir meistens gar nicht sprechen, es wird in einer ganz anderen Altersgruppe, würde ich jetzt einmal sagen 50+ relativ viel an Beruhigungsmitteln konsumiert. Diese Beruhigungsmitteln werden in der Regel auch von Ärzten verschrieben, es beunruhigt im Prinzip niemanden, weil diese Medikamente ja billig  sind, die Kassa regt sich nicht auf, es wird nicht einmal nachgeprüft,  diese Medikamente sind sogar unter der Rezeptgebühr, d.h. vielfach auf Privatrezept, diese Medikamente beeinflussen die Fahrtüchtigkeit und Fahrtauglichkeit, weil die Medikamente machen die Personen umständlich und gefährlich.“

Quellen und weiter Informationen

Dieser Artikel ist erschienen in der Print Ausgabe der Ärzte Woche, Ausgabe: Ärzte Woche, vom: Thursday, March 5, 2020

Tags: FreizeitkonsumGrenzwerteHanfgesetzeillegallegalpolizeiliche KontrolleTHC

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