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Home Hanf News & aktuelle Nachrichten

Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e. V. startet Petition zur Entkriminalisierung von Cannabis-Patienten

von Christian Boedefeld
22.06.2020
in Hanf News & aktuelle Nachrichten
Lesezeit: 3 Minuten
Arbeitsgemeinschaft-Cannabis-als-Medizin

Mit der Petition will der gemeinnützige Verein erreichen, dass Patienten, die Cannabis als Medizin legal verwenden, nicht strafrechtlich verfolgt werden. Die Mitzeichnungsfrist läuft bis zum 9. Juli 2020.

Am 11.06.2020 startete die Online-Petition zur Beendigung der Strafverfolgung von Cannabis-Patienten. Obwohl Cannabis für den medizinischen Einsatz seit 2017 in Deutschland verschreibungsfähig ist, haben Patienten in der Realität Schwierigkeiten, Cannabis legal zu erhalten. Die Unterschriftensammlung fordert die straffreie Nutzung von Cannabis für alle Patienten, bei denen eine Behandlung mit Cannabis oder Cannabinoiden aus ärztlicher Sicht medizinisch empfehlenswert ist.

Wie die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e. V. (ACM) in einer Pressemitteilung informiert [1], habe das „Cannabis als Medizin“-Gesetz, das am 10. März 2017 in Kraft trat, den Zugang zu einer medizinischen Behandlung mit Cannabis zwar theoretisch verbessert, in der Praxis seien viele Betroffene allerdings weiterhin von einer Behandlung ausgeschlossen.

Der Verband nennt dafür unterschiedliche Gründe. Ärzte würden beispielsweise keine Rezepte ausstellen, da sie Strafzahlungen durch die Krankenkassen wegen mangelnder Wirtschaftlichkeit fürchten. Die Kostenübernahme durch Krankenkassen werde ebenfalls oftmals abgelehnt. Patienten seien daher häufig auf die nicht legale Nutzung von Cannabis angewiesen.

In der Petition wird der Bundestag dazu aufgefordert, das Betäubungsmittelgesetz dahin gehend zu ändern, dass Patienten, bei denen aus ärztlicher Sicht eine Behandlung mit Cannabis oder Cannabinoiden medizinisch indiziert ist, nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden dürfen. Als Nachweis soll ein ärztliches Attest dienen.

„Ärztinnen und Ärzte sollen entscheiden dürfen, ob eine Therapie unter Verwendung von Cannabisblüten notwendig und sinnvoll ist“, betont Dr. Franjo Grotenhermen, Geschäftsführer des Verbands Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e. V. „Auf diese Weise können wir Patienten vor Strafverfolgung schützen, wenn die Behandlungskosten von den Krankenkassen nicht erstattet werden und die Betroffenen sich die Medikamente aus der Apotheke nicht leisten können.“

Die Petition wird von einer Reihe bekannter Persönlichkeiten unterstützt, darunter Dr. Günther Jonitz, Präsident der Ärztekammer Berlin, Prof. Gerd Glaeske vom SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik der Universität Bremen, Prof. Arthur Kreuzer, Gießen, ehemaliger Direktor des Instituts für Kriminologie an der Universität Gießen, sowie Professorin Kirsten Müller-Vahl, Ärztin für Psychiatrie und Neurologie an der Medizinischen Hochschule Hannover. Bisher wurden offline bereits 24.000 Unterschriften gesammelt. Damit das Anliegen Erfolg hat, werden 50.000 Unterschriften benötigt.

Hier geht es zur Petition

Bis zum 9. Juli kann die Petition noch unterstützt werden: epetitionen.bundestag.de

Weitere Informationen finden sich auf der Webseite:

petition.arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de

Quellen

[1] arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de

Mit der Petition will der gemeinnützige Verein erreichen, dass Patienten, die Cannabis als Medizin legal verwenden, nicht strafrechtlich verfolgt werden. Die Mitzeichnungsfrist läuft bis zum 9. Juli 2020.

Am 11.06.2020 startete die Online-Petition zur Beendigung der Strafverfolgung von Cannabis-Patienten. Obwohl Cannabis für den medizinischen Einsatz seit 2017 in Deutschland verschreibungsfähig ist, haben Patienten in der Realität Schwierigkeiten, Cannabis legal zu erhalten. Die Unterschriftensammlung fordert die straffreie Nutzung von Cannabis für alle Patienten, bei denen eine Behandlung mit Cannabis oder Cannabinoiden aus ärztlicher Sicht medizinisch empfehlenswert ist.

Wie die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e. V. (ACM) in einer Pressemitteilung informiert [1], habe das „Cannabis als Medizin“-Gesetz, das am 10. März 2017 in Kraft trat, den Zugang zu einer medizinischen Behandlung mit Cannabis zwar theoretisch verbessert, in der Praxis seien viele Betroffene allerdings weiterhin von einer Behandlung ausgeschlossen.

Der Verband nennt dafür unterschiedliche Gründe. Ärzte würden beispielsweise keine Rezepte ausstellen, da sie Strafzahlungen durch die Krankenkassen wegen mangelnder Wirtschaftlichkeit fürchten. Die Kostenübernahme durch Krankenkassen werde ebenfalls oftmals abgelehnt. Patienten seien daher häufig auf die nicht legale Nutzung von Cannabis angewiesen.

In der Petition wird der Bundestag dazu aufgefordert, das Betäubungsmittelgesetz dahin gehend zu ändern, dass Patienten, bei denen aus ärztlicher Sicht eine Behandlung mit Cannabis oder Cannabinoiden medizinisch indiziert ist, nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden dürfen. Als Nachweis soll ein ärztliches Attest dienen.

„Ärztinnen und Ärzte sollen entscheiden dürfen, ob eine Therapie unter Verwendung von Cannabisblüten notwendig und sinnvoll ist“, betont Dr. Franjo Grotenhermen, Geschäftsführer des Verbands Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e. V. „Auf diese Weise können wir Patienten vor Strafverfolgung schützen, wenn die Behandlungskosten von den Krankenkassen nicht erstattet werden und die Betroffenen sich die Medikamente aus der Apotheke nicht leisten können.“

Die Petition wird von einer Reihe bekannter Persönlichkeiten unterstützt, darunter Dr. Günther Jonitz, Präsident der Ärztekammer Berlin, Prof. Gerd Glaeske vom SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik der Universität Bremen, Prof. Arthur Kreuzer, Gießen, ehemaliger Direktor des Instituts für Kriminologie an der Universität Gießen, sowie Professorin Kirsten Müller-Vahl, Ärztin für Psychiatrie und Neurologie an der Medizinischen Hochschule Hannover. Bisher wurden offline bereits 24.000 Unterschriften gesammelt. Damit das Anliegen Erfolg hat, werden 50.000 Unterschriften benötigt.

Hier geht es zur Petition

Bis zum 9. Juli kann die Petition noch unterstützt werden: epetitionen.bundestag.de

Weitere Informationen finden sich auf der Webseite:

petition.arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de

Quellen

[1] arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de

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Wie die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e. V. (ACM) in einer Pressemitteilung informiert [1], habe das „Cannabis als Medizin“-Gesetz, das am 10. März 2017 in Kraft trat, den Zugang zu einer medizinischen Behandlung mit Cannabis zwar theoretisch verbessert, in der Praxis seien viele Betroffene allerdings weiterhin von einer Behandlung ausgeschlossen.

Der Verband nennt dafür unterschiedliche Gründe. Ärzte würden beispielsweise keine Rezepte ausstellen, da sie Strafzahlungen durch die Krankenkassen wegen mangelnder Wirtschaftlichkeit fürchten. Die Kostenübernahme durch Krankenkassen werde ebenfalls oftmals abgelehnt. Patienten seien daher häufig auf die nicht legale Nutzung von Cannabis angewiesen.

In der Petition wird der Bundestag dazu aufgefordert, das Betäubungsmittelgesetz dahin gehend zu ändern, dass Patienten, bei denen aus ärztlicher Sicht eine Behandlung mit Cannabis oder Cannabinoiden medizinisch indiziert ist, nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden dürfen. Als Nachweis soll ein ärztliches Attest dienen.

„Ärztinnen und Ärzte sollen entscheiden dürfen, ob eine Therapie unter Verwendung von Cannabisblüten notwendig und sinnvoll ist“, betont Dr. Franjo Grotenhermen, Geschäftsführer des Verbands Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e. V. „Auf diese Weise können wir Patienten vor Strafverfolgung schützen, wenn die Behandlungskosten von den Krankenkassen nicht erstattet werden und die Betroffenen sich die Medikamente aus der Apotheke nicht leisten können.“

Die Petition wird von einer Reihe bekannter Persönlichkeiten unterstützt, darunter Dr. Günther Jonitz, Präsident der Ärztekammer Berlin, Prof. Gerd Glaeske vom SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik der Universität Bremen, Prof. Arthur Kreuzer, Gießen, ehemaliger Direktor des Instituts für Kriminologie an der Universität Gießen, sowie Professorin Kirsten Müller-Vahl, Ärztin für Psychiatrie und Neurologie an der Medizinischen Hochschule Hannover. Bisher wurden offline bereits 24.000 Unterschriften gesammelt. Damit das Anliegen Erfolg hat, werden 50.000 Unterschriften benötigt.

Hier geht es zur Petition

Bis zum 9. Juli kann die Petition noch unterstützt werden: epetitionen.bundestag.de

Weitere Informationen finden sich auf der Webseite:

petition.arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de

Quellen

[1] arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de

Mit der Petition will der gemeinnützige Verein erreichen, dass Patienten, die Cannabis als Medizin legal verwenden, nicht strafrechtlich verfolgt werden. Die Mitzeichnungsfrist läuft bis zum 9. Juli 2020.

Am 11.06.2020 startete die Online-Petition zur Beendigung der Strafverfolgung von Cannabis-Patienten. Obwohl Cannabis für den medizinischen Einsatz seit 2017 in Deutschland verschreibungsfähig ist, haben Patienten in der Realität Schwierigkeiten, Cannabis legal zu erhalten. Die Unterschriftensammlung fordert die straffreie Nutzung von Cannabis für alle Patienten, bei denen eine Behandlung mit Cannabis oder Cannabinoiden aus ärztlicher Sicht medizinisch empfehlenswert ist.

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Hier geht es zur Petition

Bis zum 9. Juli kann die Petition noch unterstützt werden: epetitionen.bundestag.de

Weitere Informationen finden sich auf der Webseite:

petition.arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de

Quellen

[1] arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de

Tags: Arbeitsgemeinschaft für Cannabis als MedizinCannabis als Medizin GesetzCannabisblütenCannabistherapieMediznalhanf

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