Seit geraumer Zeit erfreuen sich CBD-Produkte an enormer Beliebtheit. CBD (Cannabidiol) ist ein Cannabinoid der Cannabispflanze ohne psychoaktive Wirkung und die daraus hergestellten Produkt sind legal erhältlich. Die angebotenen Erzeugnisse wie CBD-Öl besitzen einen THC-Gehalt von weniger als 1 %.
Die Produktpalette scheint unendlich und selbst Bäckereien springen auf den CBD-Zug mit auf. Einzig allein Haschisch mit weniger als 1 % THC, das aus dem Harz von Cannabispflanzen hergestellt wird, sucht man vergebens. Grund dafür ist eine Definition in der Betäubungsmittelverzeichnisverordnung (BetmVV). Nun stellt sich die Frage, warum Cannabisharz selbst bei einem THC-Gehalt von weniger als 1 % generell verboten ist?
Die Regelung
In Bezug auf das Verkaufsverbot von Cannabisharz (Haschisch) nimmt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf der Webseite explizit Stellung. Dort verweist man auf die Betäubungsmittelverzeichnisverordnung (BetmVV), in der das Verbot geregelt ist. Dort ist die Bezeichnung „Cannabisharz“ (Haschisch) Teil der Liste der kontrollierten Substanzen und mit einer Global Trade Item Number (GTIN) versehen. Weiterhin enthält die Liste die Bezeichnungen „Cannabis“ und Assoziationen wie „Cannabisextrakt“, „Cannabisöl“, „Cannabissamen“, „Cannabisstecklinge“ sowie „Cannabistinktur“, die ebenfalls mit einer internationalen Handelsnummer ausgestattet sind. Zusätzlich zu den kontrollierten Substanzen gibt es auch Erläuterungen, die den besonderen rechtlichen Status von Cannabis mit weniger als 1 % THC festlegen. Den Grund dafür, warum Haschisch mit einem THC-Gehalt von weniger als 1 % nicht legal verkauft werden darf, sucht man allerdings vergebens.
Auf eine Anfrage reagierte das Bundesamt für Gesundheit mit dem Verweis auf das „Einheits-Übereinkommen von 1986 über die Betäubungsmittel“. Darin sind die Bezeichnungen der im BetmVV enthaltenen Erläuterungen definiert. Ein genauer Blick auf das Zusammenspiel von Handelsnummern und Bezeichnungen der Substanzen ergibt, dass die Bezeichnung „Cannabisharz (Haschisch)“ eine Sonderform darstellt.
Bedeutung für den rechtlichen Status
Trotz anhaltender Suche nach einer Erklärung kann man nur spekulieren, warum genau in der Schweiz Haschisch mit einem THC-Gehalt von weniger als 1 % weiterhin verboten ist. In der Liste der kontrollierten Substanzen wird das Cannabisharz als das abgetrennte, von der Hanfpflanze gewonnene Harz in roher oder gereinigter Form definiert.
Fakt ist jedenfalls, dass Haschisch auch mit weniger als 1 % THC zu den kontrollierten Substanzen zählt.
Häufige Fragen zum rechtlichen Status von Haschisch in der Schweiz
Ist Haschisch in der Schweiz legal?
Nein. Cannabisharz, also Haschisch, ist in der Schweiz auch mit einem THC-Gehalt von weniger als 1 % verboten – anders als CBD-Blüten oder CBD-Öl, die als legale Produkte gelten. Grund ist die Betäubungsmittelverzeichnisverordnung (BetmVV), in der „Cannabisharz (Haschisch)“ ausdrücklich als kontrollierte Substanz gelistet ist. Was genau hinter dem Begriff steckt, erklären wir in unserem Beitrag Was ist Cannabidiol (CBD)?.
Warum ist Cannabisharz unter 1 % THC verboten, CBD-Öl aber nicht?
Das ist das sogenannte CBD-Paradox der Schweizer Gesetzgebung: CBD-Produkte mit weniger als 1 % THC sind frei verkäuflich, das Harz derselben Pflanze jedoch nicht. Der Grund liegt in der Definition der BetmVV, die Cannabisharz als eigene Sonderform der kontrollierten Substanzen führt – unabhängig vom tatsächlichen THC-Gehalt. Eine offizielle inhaltliche Begründung dafür sucht man laut Bundesamt für Gesundheit vergebens.
Darf man CBD-Hasch in der Schweiz kaufen?
Nein. Auch als „CBD-Hasch“ oder „CBD-Haschisch“ angebotenes Cannabisharz fällt unter das Verbot, selbst wenn es weniger als 1 % THC enthält. Der Verkauf ist damit illegal, während CBD-Blüten und Extrakte erlaubt bleiben. Wie sich die Rechtslage zu CBD-Blüten in einem Nachbarland entwickelt, zeigt unser Artikel zu den CBD-Blüten in Österreich.
Ist der Besitz von Cannabis zum Eigenbedarf in der Schweiz strafbar?
Der Besitz kleiner Mengen zum Eigenbedarf wird in der Schweiz anders behandelt als der Verkauf. Ein wichtiges Urteil dazu beschreiben wir in unserem Beitrag Schweiz: Cannabis für den Eigenbedarf darf nicht länger konfisziert werden. Für den Handel mit Haschisch gilt das Verbot der BetmVV jedoch uneingeschränkt.
Wie ist die Cannabis-Rechtslage in anderen Ländern Europas?
Die Regelungen unterscheiden sich europaweit stark. Während in der Schweiz Cannabisharz verboten bleibt, gehen andere Länder andere Wege – einen Überblick zur Lage in Südeuropa gibt unser Artikel Ist Cannabis in Spanien legal?. Auch der weltweit steigende THC-Gehalt spielt für die rechtliche Bewertung eine Rolle.








































