Knapp zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes am 1. April 2024 zieht Bundeskriminalamts-Präsident Holger Münch eine ernüchternde Bilanz: Der illegale Cannabis-Markt in Deutschland existiert unverändert fort – und das Gesetz hat der Polizei die Arbeit in bestimmten Bereichen sogar schwerer gemacht.
📑 Inhaltsverzeichnis
- Schwarzmarkt profitiert weiter
- Das 25-Gramm-Problem
- Kein Argument für eine Rückabwicklung
- Das strukturelle Problem bleibt ungelöst
- Warum ist der Cannabis-Schwarzmarkt in Deutschland trotz Legalisierung noch so groß?
- Was sind die erlaubten Besitzmengen für Cannabis in Deutschland?
- Was versteht man unter dem 25-Gramm-Problem?
- Kann das Cannabisgesetz noch vollständig zurückgenommen werden?
- Wann wird das Cannabisgesetz zwei Jahre alt?
- 💬 Fragen? Frag den Hanf-Buddy!
Schwarzmarkt profitiert weiter
Münch erklärte, dass der legale Eigenanbau in Cannabis-Clubs und die Heimproduktion die tatsächliche Nachfrage bei weitem nicht decken könnten. Die Lücke füllen weiterhin kriminelle Netzwerke. Besonders auffällig: Neben den traditionellen Lieferwegen aus Spanien und Marokko beobachtet das BKA nun vermehrt größere Mengen Cannabis aus den USA und Kanada – Länder, in denen Teile der Cannabis-Industrie bereits vollständig legalisiert und kommerziell organisiert sind.
Für Strafverfolgungsbehörden entsteht dadurch eine neue Gemengelage: Nicht nur die Strukturen des Schwarzmarkts verändern sich, auch die Herkunftsländer der eingeschmuggelten Waren verschieben sich geografisch.
Das 25-Gramm-Problem
Ein zentrales Argument Münchs richtet sich gegen die gesetzlich erlaubten Besitzgrenzen. Wer im öffentlichen Raum bis zu 25 Gramm bei sich tragen darf und zu Hause bis zu 50 Gramm besitzen darf, ist für die Polizei kaum von einem Kleinhändler zu unterscheiden, der bewusst unterhalb dieser Schwellenwerte operiert.
Es ist schwierig, Kleinhändler zu erkennen, wenn der Besitz von 25 Gramm in der Tasche und 50 Gramm zu Hause legal ist, betonte Münch. Cannabis bleibe für Kriminelle ein lohnendes Geschäft – und die Strafverfolgung bestimmter Vergehen stoße an neue Grenzen.
Dieses sogenannte 25-Gramm-Problem war schon vor der Legalisierung ein viel diskutiertes Thema unter Juristen und Ermittlern. Kritiker des Gesetzentwurfs hatten damals genau diese Problematik vorhergesehen. Dass der BKA-Präsident sie nun öffentlich benennt, verleiht der Debatte neues Gewicht – zumal der zweite Jahrestag des Cannabisgesetzes unmittelbar bevorsteht.
Kein Argument für eine Rückabwicklung
Münch liefert damit politischen Gegnern des Cannabisgesetzes neuen Zündstoff – doch sein Statement ist kein Plädoyer für eine Rücknahme der Legalisierung. Das BKA-Oberhaupt analysiert die Lage, wie sie sich darstellt. Eine vollständige Abschaffung des Gesetzes gilt politisch, auch unter der aktuellen unionsgeführten Regierung, als schwierig umsetzbar; auch Evaluierungsberichte, die im April 2026 erwartet werden, dürften eher Anpassungen als radikale Kurswechsel empfehlen.
Dass der Schwarzmarkt nach zwei Jahren noch existiert, überrascht viele Experten nicht. Ähnliche Beobachtungen machten Kanada und mehrere US-Bundesstaaten in den Jahren nach ihrer Legalisierung. Ein regulierter Markt braucht Zeit, um sich zu etablieren – und in Deutschland gibt es noch gar keine kommerziellen Abgabestellen für Freizeitcannabis. Die Cannabis Social Clubs sind keine Apotheken, und der Homegrow reicht für die meisten Konsumenten schlicht nicht aus.
Das strukturelle Problem bleibt ungelöst
Der eigentliche Kern der BKA-Kritik ist ein struktureller: Das Cannabisgesetz hat Konsum und Besitz liberalisiert, aber keine legale Lieferkette für den Massenmarkt geschaffen. Anders als in Kanada oder den Niederlanden gibt es in Deutschland keine lizenzierten Läden, in denen Erwachsene Cannabis kaufen könnten. Die Cannabis Social Clubs kämpfen zusätzlich mit einem massiven Genehmigungsstau – nur rund 293 Lizenzen wurden bundesweit bisher erteilt, bei Tausenden offener Anträge.
Wer legal konsumieren will, aber keinem Club angehört und auch nicht selbst anbaut, kauft nach wie vor auf dem Schwarzmarkt – schlicht weil es keine Alternative gibt. Solange diese strukturelle Lücke besteht, wird der illegale Markt davon profitieren. Der Weg, wie legales Cannabis den Schwarzmarkt wirklich austrocknet, ist bekannt – es fehlt lediglich an der politischen Umsetzung.
Für die Bundesregierung ist die BKA-Bilanz ein deutliches Signal: Die eigentliche Arbeit an einer funktionierenden Regulierung hat noch nicht begonnen. Der zweite Jahrestag des Cannabisgesetzes am 1. April 2026 fällt damit in eine Phase des politischen Nachdenkens – und Münchs Einschätzung dürfte dabei länger nachhallen.
Häufige Fragen
Warum ist der Cannabis-Schwarzmarkt in Deutschland trotz Legalisierung noch so groß?
Das Cannabisgesetz erlaubt Besitz und Konsum, hat aber keine funktionierende legale Versorgungsstruktur geschaffen. Es gibt keine lizenzierten Verkäufer. Wer nicht Mitglied eines Cannabis Social Clubs ist oder selbst anbaut, hat keine legale Bezugsquelle – und kauft daher weiterhin auf dem Schwarzmarkt.
Was sind die erlaubten Besitzmengen für Cannabis in Deutschland?
Laut Konsumcannabisgesetz dürfen Erwachsene ab 18 Jahren bis zu 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum und bis zu 50 Gramm in der eigenen Wohnung besitzen. Der Eigenanbau von bis zu drei weiblichen Pflanzen ist ebenfalls erlaubt.
Was versteht man unter dem 25-Gramm-Problem?
Das 25-Gramm-Problem beschreibt die Schwierigkeit für Polizeibeamte, legalen Besitz von illegalem Kleinhandel zu unterscheiden. Da 25 Gramm in der Tasche legal sind, können Kleinhändler genau diese Grenze ausnutzen, ohne sofort strafbar zu sein – was die Strafverfolgung erheblich erschwert.
Kann das Cannabisgesetz noch vollständig zurückgenommen werden?
Eine vollständige Rücknahme gilt politisch als unwahrscheinlich. Selbst konservative politische Kräfte unter Kanzler Merz sprechen eher von Verschärfungen und Nachbesserungen als von einer kompletten Abschaffung. Die im April 2026 erwarteten Evaluierungsberichte werden hierfür die entscheidende Datengrundlage liefern.
Wann wird das Cannabisgesetz zwei Jahre alt?
Das Cannabisgesetz trat am 1. April 2024 in Kraft. Der zweite Jahrestag fällt damit auf den 1. April 2026 – und wird von Befürwortern wie Gegnern als Anlass für eine politische Bilanz genutzt.




















