Markus Söder will über eine Steuer auf Cannabiskonsum nachdenken lassen. Die Augsburger Allgemeine zitierte den bayerischen Ministerpräsidenten am 23. September mit dem Satz, dass kostenloses Kiffen absurd sei. Ein Gesetzentwurf steht dahinter nicht. Als politische Ansage ist die Äußerung trotzdem bemerkenswert, weil sie zwei Widersprüche zugleich aufreißt.
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Was Söder gesagt hat
Die Formulierung lautete, dass man darüber nachdenken solle, wie sich der kostenlose Konsum verändern lasse. Mehr als ein Gedanke ist das bislang nicht. Weder der Steuergegenstand noch der Erhebungsweg oder eine Rechtsgrundlage sind benannt. Für eine Bundes- oder Landessteuer wäre das aber das Mindeste, denn Artikel 105 des Grundgesetzes verteilt die Gesetzgebungskompetenz für Steuern zwischen Bund und Ländern und lässt einem Ministerpräsidenten hier keinen freien Griff.
Bemerkenswert ist die Richtung. Die CSU zählt zu den härtesten Gegnern der Teillegalisierung, und Söder selbst hatte schon 2024 den Klageweg erwogen. Wir haben damals dokumentiert, wie Söder und die CSU eine Klage gegen das Cannabisgesetz prüften. Wer ein Gesetz rückabwickeln will, argumentiert normalerweise nicht mit entgangenen Einnahmen daraus.
Kostenlos ist der legale Konsum nicht
Der Befund vom kostenlosen Kiffen hält der Rechtslage nicht stand. Wer zu Hause anbaut, zahlt für Samen, Erde, Strom, Belüftung und Beleuchtung. Wer Mitglied einer Anbauvereinigung wird, zahlt Beiträge, und § 24 des Konsumcannabisgesetzes verlangt ausdrücklich, dass die Satzung deren Festlegung regelt. Diese Beiträge sind keine Spende, sie finanzieren Anbau, Räume, Sicherheit und Verwaltung.
Was fehlt, ist etwas anderes: eine spezielle Verbrauchsteuer. Die fehlt, weil das Gesetz gar keinen kommerziellen Verkauf kennt. Die legale Versorgung läuft über Eigenanbau und nichtkommerzielle Vereinigungen, die nur an eigene Mitglieder und nur selbst angebautes Cannabis abgeben dürfen. Söder verwechselt damit die Abwesenheit einer Steuer mit der Abwesenheit von Kosten.
Wo eine Cannabissteuer rechtlich ansetzen müsste

Eine Steuer braucht einen Anknüpfungspunkt. Bei Tabak und Alkohol ist das die Herstellung oder die Entnahme in den steuerrechtlich freien Verkehr, also ein Vorgang mit einem gewerblichen Akteur dahinter. Genau dieser Akteur existiert im deutschen Modell nicht. Übrig blieben drei unattraktive Varianten.
Die erste wäre eine Abgabe auf den privaten Eigenanbau, also eine Steuer auf drei Pflanzen im Schrank. Die zweite würde den nichtkommerziellen Verein zum Steuereintreiber machen, obwohl er nichts an die Öffentlichkeit verkauft. Die dritte wäre der ehrliche Weg: ein regulierter Verkauf in Fachgeschäften, der überhaupt erst eine Bemessungsgrundlage schafft. Diese dritte Variante ist genau das Modell, das die CSU bekämpft. Wie viel eine Besteuerung fiskalisch tragen kann, zeigen internationale Beispiele seit Jahren, bis hin zu Bundesstaaten, die aus den Einnahmen das Studium finanzieren.
Der Vergleich macht das Grundproblem sichtbar. Steuereinnahmen entstehen dort, wo ein legaler Markt Umsätze produziert. Solange der Umsatz beim Schwarzmarkt bleibt, verdient der Staat nichts. Wie groß dieser Markt weiterhin ist, hat das BKA-Bundeslagebild 2025 mit 63,8 sichergestellten Tonnen Marihuana dokumentiert.
Der Widerspruch zum bayerischen Vollzug

Die Steueridee fällt in ein Bundesland, das den legalen Anbau bremst. Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zählte zum 3. August 2026 insgesamt 47 Anträge von Anbauvereinigungen: elf genehmigt, sechs abgelehnt, 25 zurückgenommen, fünf noch offen. Eine Rücknahmequote von mehr als der Hälfte ist keine Randnotiz, auch wenn die Behörde keine Gründe für die einzelnen Fälle nennt.
Noch aussagekräftiger ist die Anbaufläche. Nach Recherchen aus dem September verfügte keiner der elf genehmigten bayerischen Vereine zu Monatsbeginn über eine behördlich zugelassene Anbaufläche in Bayern. Dass daraus keine Abgabe folgt, wäre allerdings falsch: Ein Verein aus Grafenwöhr gibt bereits Cannabis an Mitglieder ab, angebaut hat er es in Sachsen, und die Erlaubnis dafür stammt von der sächsischen Behörde. Ein bayerischer Club muss den Anbau also über die Landesgrenze verlegen, damit in der Oberpfalz überhaupt etwas ankommt.
Das passt in ein Bild, das wir seit zwei Jahren beschreiben: von der Frage, wie Bayern Anbauvereine systematisch ausbremst, bis zu den Klagen, mit denen der Hanfverband und der CSC Inntal gegen die Genehmigungspraxis vorgehen. Die Debatte um eine Legalisierung in Bayern ist ohnehin älter als das Bundesgesetz, wie das damalige Volksbegehren zur Cannabislegalisierung zeigt.
Die politische Logik dahinter ist erkennbar. Erst wird eine Gruppe zum Problem erklärt, dann bekommt sie zusätzliche Kosten zugemutet. Ob Söder damit Einnahmen erzielen, sein Image nachschärfen oder schlicht eine Schlagzeile setzen wollte, lässt sich aus einem Satz nicht ablesen. Beurteilen lässt sich die Politik: elf Genehmigungen ohne heimische Anbaufläche, ein erklärter Kurs gegen die Teillegalisierung und nun die Aussicht auf eine neue Belastung für Konsumierende.
Häufige Fragen
Gibt es in Deutschland eine Cannabissteuer?
Nein, eine spezielle Verbrauchsteuer auf Cannabis existiert nicht. Das Konsumcannabisgesetz sieht keinen kommerziellen Verkauf vor, an den eine solche Steuer anknüpfen könnte. Mitgliedsbeiträge in Anbauvereinigungen und die Kosten des Eigenanbaus fallen davon unabhängig an.
Könnte Bayern eine Cannabissteuer allein einführen?
Das ist rechtlich anspruchsvoll. Artikel 105 des Grundgesetzes verteilt die Steuergesetzgebung zwischen Bund und Ländern, und für Verbrauchsteuern liegt die Kompetenz überwiegend beim Bund. Ein Ministerpräsident kann eine solche Abgabe daher nicht per Ankündigung schaffen.
Kostet Cannabis aus einer Anbauvereinigung Geld?
Ja. Mitglieder zahlen Beiträge, deren Festlegung nach § 24 KCanG in der Satzung geregelt sein muss. Damit werden Anbau, Räume, Sicherheit und Verwaltung finanziert. Eine kostenlose Abgabe ist im Modell der Anbauvereinigungen nicht vorgesehen.
Wie viele Anbauvereinigungen sind in Bayern genehmigt?
Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit weist zum 3. August 2026 elf Genehmigungen bei 47 Anträgen aus. Sechs Anträge wurden abgelehnt, 25 zurückgenommen, fünf waren offen. Eine zugelassene Anbaufläche in Bayern hatte zu Monatsbeginn keiner der elf Vereine.
Woher kämen Steuereinnahmen aus Cannabis überhaupt?
Aus einem regulierten Verkauf mit gewerblichen Anbietern, wie ihn mehrere Länder mit Abgabemodellen praktizieren. Ohne legalen Handel gibt es keine Bemessungsgrundlage. Der Umsatz bleibt dann beim Schwarzmarkt, und dort zahlt niemand Steuern.
Quellen: Bericht der Augsburger Allgemeinen vom 23. September 2026 mit den Äußerungen von Markus Söder; Konsumcannabisgesetz (§ 24 KCanG); Artikel 105 Grundgesetz; Zahlen des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zum Stand 3. August 2026.




































