Eine bayerische Anbauvereinigung hat ihre Erlaubnis in der Tasche und wird trotzdem nicht in Bayern anbauen. Der Verein für Cannabis- und Stecklingsproduktion (VCSP) aus dem Umfeld des CSC Nürnberg hat am 13. Oktober 2026 die Genehmigung des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit erhalten. Seine Pflanzen sollen in einer Halle in Südthüringen wachsen. Der Fall zeigt, wie weit Bayerns Baurechtslinie die Vereine inzwischen treibt.
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Anbauvereinigung aus Bayern: Erlaubnis nach zwei Jahren, Anbau jenseits der Landesgrenze
Den Antrag hatte der VCSP nach Angaben des Cannabis Verbands Deutschland (CVD) bereits im Oktober 2024 gestellt. Das Landesamt forderte Unterlagen nach und nach an, dazu kam ein Standortwechsel mitten im Verfahren. Bis zum Bescheid vergingen damit rund zwei Jahre. Der VCSP ist laut Verband die zwölfte genehmigte Anbauvereinigung im Freistaat.
Angebaut werden soll in einer 150 Quadratmeter großen Halle im fränkisch geprägten Süden Thüringens, wie der MDR berichtet. Die baurechtliche Genehmigung steht dort noch aus. Das zuständige Bauamt hat seine Zustimmung nach Vereinsangaben aber bereits signalisiert. Läuft alles nach Plan, beginnt der erste Anbau im Winter. Den ursprünglich geplanten Standort in Bayern hatte der Verein im Januar 2026 aufgegeben, der gesamte Wechsel dauerte neun Monate.
Ganz neu ist der Weg über die Landesgrenze nicht. Der Buds Collective e.V. aus der Gegend um Grafenwöhr baut bereits in Sachsen an und gibt das Cannabis auch an Mitglieder in Bayern ab. Ein weiterer bayerischer Verein prüft nach Angaben des CVD derzeit einen ähnlichen Schritt. Wie die Weitergabe an Mitglieder aus Nürnberg und Umgebung praktisch organisiert werden soll, hat der VCSP öffentlich noch nicht im Detail erläutert.
Das „sonstige Sondergebiet“: Bayerns Sonderweg im Baurecht
Hinter der Abwanderung steht eine baurechtliche Anforderung, die es so nur in Bayern gibt. Die Staatsregierung verlangt für Anbauvereinigungen ein „sonstiges Sondergebiet“. Solche Flächen müssen Stadt- oder Gemeinderäte eigens ausweisen, ähnlich wie bei Windparks oder Häfen. Für einen Verein mit ehrenamtlicher Struktur ist ein solches Bauleitverfahren kaum zu stemmen, zumal die Kommune dafür politisch mitziehen muss.
Nach Einschätzung des CVD ist ein Vereinsanbau in Bayern unter diesen Vorgaben in keiner Form möglich. Keine der zwölf genehmigten Vereinigungen baue im Freistaat tatsächlich an. Damit fallen Erlaubnis und Praxis so weit auseinander wie in keinem anderen Bundesland. Wie die Staatsregierung die Clubs schon in der Antragsphase ausgebremst hat, haben wir in unserer Analyse Schikane mit System nachgezeichnet.
Auffällig ist der Kontrast zu den Nachbarländern. In Sachsen geben Vereine längst Cannabis aus, wie unsere Bilanz zu den 29 Anbauvereinigungen in Sachsen zeigt. Auch Thüringen ist kein Paradies für Clubs, dort gibt es eigene Streitpunkte mit dem Landesamt. Ein Sondergebiet verlangt aber kein anderes Land.
Klagen gegen den Freistaat: Was die Gerichte bisher entschieden haben
Der Verband unterstützt und koordiniert nach eigenen Angaben derzeit fünf Klagen bayerischer Anbauvereinigungen vor den Verwaltungsgerichten. Weitere sind in Vorbereitung, Ziel ist es, die Sondergebiets-Anforderung gerichtlich zu kippen. Den Auftakt bildete die Klage von Hanfverband und CSC Inntal gegen die Blockade des Anbaus im Sommer.
Die bisherige Rechtsprechung fällt gemischt aus. Im September hat das Verwaltungsgericht Würzburg zwei bayerische Sonderauflagen für Clubs aufgehoben, nachzulesen in unserem Beitrag VG Würzburg kippt Bayerns Sonderauflagen. Beim Baurecht zog dieselbe Kammer jedoch eine Grenze: Ein Cannabis-Club ist nach ihrer Auffassung kein Gewerbebetrieb und darf nicht ins Industriegebiet. Für Vereine, die Gewerbeflächen als Ausweg gesehen hatten, ist das ein Rückschlag.
Bundesweit ist das Baurecht längst die zweite große Hürde nach der Erlaubnis, wie unser CSC-Monitor zum Baurecht gezeigt hat. Das Konsumcannabisgesetz regelt, wer anbauen darf, aber nicht, in welchem Baugebiet. Diese Lücke nutzt Bayern konsequent. Das Argument, Clubs würden den Konsum anheizen, trägt dabei wenig: Eine große Erhebung findet keinen Konsumschub nach dem Cannabisgesetz.
Einordnung: Ein Ausweg mit Nebenwirkungen
Für die betroffenen Mitglieder ist der Umzug nach Thüringen eine pragmatische Lösung. Politisch ist er ein Armutszeugnis. Ein Landesamt erteilt eine Erlaubnis, deren Ausübung im eigenen Land faktisch unmöglich ist. Die Vereine investieren Zeit und Geld in Standorte in anderen Bundesländern, statt vor Ort einen kontrollierten Anbau aufzubauen. Für den Jugend- und Verbraucherschutz, auf den sich die Staatsregierung gerne beruft, ist damit nichts gewonnen.
Ob das Modell Schule macht, hängt an zwei Fragen. Erstens, ob die Verwaltungsgerichte die Sondergebiets-Linie bestätigen oder kippen. Zweitens, ob aufnehmende Kommunen in Thüringen oder Sachsen dauerhaft offen für Clubs aus Bayern bleiben. Bis dahin dürfte die Zahl der Genehmigungen im Freistaat weiter steigen, ohne dass dort eine einzige Pflanze legal im Verein wächst.
Häufige Fragen
Wie viele Anbauvereinigungen sind in Bayern genehmigt?
Nach Angaben des Cannabis Verbands Deutschland sind es mit dem VCSP zwölf. Der Verband geht davon aus, dass keine davon im Freistaat tatsächlich anbaut. Grund ist die bayerische Forderung nach einem eigens ausgewiesenen Sondergebiet.
Was ist ein „sonstiges Sondergebiet“?
Das ist eine Gebietsart im Bauplanungsrecht, die eine Gemeinde für besondere Nutzungen eigens festsetzen muss. Bekannt ist sie etwa von Windparks oder Häfen. Bayern verlangt sie als einziges Bundesland auch für Anbauvereinigungen.
Wann beginnt der VCSP mit dem Anbau in Thüringen?
Nach Vereinsangaben könnte der erste Anbau im Winter starten. Voraussetzung ist die noch ausstehende Baugenehmigung für die Halle in Südthüringen. Das zuständige Bauamt hat seine Zustimmung bereits signalisiert.
Gibt es weitere bayerische Vereine, die außerhalb Bayerns anbauen?
Ja. Der Buds Collective e.V. aus der Region Grafenwöhr baut bereits in Sachsen an. Ein weiterer Verein prüft laut Verband einen ähnlichen Schritt nach Thüringen.
Wird die bayerische Regelung gerichtlich überprüft?
Der Cannabis Verband Deutschland koordiniert nach eigenen Angaben fünf Klagen bayerischer Anbauvereinigungen, weitere sind in Vorbereitung. Eine obergerichtliche Entscheidung zur Sondergebiets-Anforderung gibt es bislang nicht.
Quellen: Cannabis Verband Deutschland, „Genehmigt in Bayern, angebaut in Thüringen“, 14.10.2026; MDR Thüringen, Meldung vom 15.10.2026; Deutscher Hanfverband, DHV-News #526 vom 16.10.2026.





































