Am 1. April 2026 – genau zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes – muss die Bundesregierung einen neuen Rechenschaftsbericht vorlegen. Der zweite Zwischenbericht der EKOCAN-Evaluation liegt damit pünktlich zu einem politischen Scheidepunkt vor: In einer Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD ringen die Partner noch immer um die Zukunft des umstrittenen Gesetzes. Im Fokus steht dieses Mal ein Thema, das die Kritiker von Beginn an umgetrieben hat: die organisierte Kriminalität.
📑 Inhaltsverzeichnis
Zwei Jahre CanG – die erste Bilanz vom Oktober 2025
Bevor der neue Bericht erscheint, lohnt ein Blick zurück. Der erste EKOCAN-Zwischenbericht vom Oktober 2025 räumte mit mehreren Befürchtungen auf. Der viel beschworene Anstieg des Jugendkonsums blieb aus. Der Gesamtkonsum in Deutschland wurde auf 670 bis 823 Tonnen Cannabis pro Jahr geschätzt – eine Zahl, die eher die bereits bestehende Realität abbildet als einen durch das Gesetz ausgelösten Boom. Wirklich bemerkenswert war der Befund zur Strafverfolgung: Cannabis-bezogene Delikte im sogenannten Hellfeld, also die polizeilich erfassten Fälle, sanken um 60 bis 80 Prozent. Konsumnahe Eigenbedarfsdelikte sind weitgehend weggefallen.
Was sich gleichzeitig verändert hat, ist die Arbeit der Behörden. Anstelle von Besitzdelikten traten Ordnungswidrigkeiten, die einen anderen behördlichen Umgang erfordern. Warum Polizei und Justiz trotzdem mit dem CanG kämpfen, hat hanf-magazin.com bereits ausführlich beleuchtet.
Was der April-Bericht 2026 konkret untersucht
Der zweite Zwischenbericht hat einen klar definierten Schwerpunkt: die Auswirkungen des Cannabisgesetzes auf die cannabisbezogene organisierte Kriminalität. Erstmals fließt dabei umfassend die Expertise des Bundeskriminalamts (BKA) ein. Die Forscher untersuchen Veränderungen im Schwarzmarktvolumen seit April 2024, mögliche Verschiebungen in kriminellen Strukturen sowie die Entwicklung der allgemeinen Drogenkriminalität. Parallel dazu werden das Konsumverhalten verschiedener Altersgruppen, die Auswirkungen auf den Straßenverkehr und die Praxis der Strafverfolgung ausgewertet.
Das ist keine akademische Übung. Die Ergebnisse werden direkt in politische Entscheidungsprozesse einfließen, und dabei ist der methodische Rahmen der CanG-Evaluation entscheidend dafür, wie belastbar die Schlussfolgerungen am Ende sind.
Schwarzmarkt: verdrängt oder nur verlagert?
Die zentrale Frage, auf die viele warten: Hat die Legalisierung den Schwarzmarkt geschwächt, oder hat er sich bloß angepasst? In Deutschland existieren dazu zwei gegensätzliche Lesarten. BKA-Präsident Holger Münch betonte noch im Frühjahr 2026, dass der Cannabis-Schwarzmarkt nach wie vor robust sei. Gleichzeitig zeigen Daten aus der Schweiz, wo ähnliche regulierte Pilotmodelle laufen, dass ein legales Angebot den illegalen Absatz langfristig zurückdrängt, allerdings nicht von heute auf morgen.
Das strukturelle Problem ist bekannt: Die rund 500 genehmigten Anbauvereinigungen in Deutschland erreichen bisher nur einen kleinen Bruchteil der tatsächlichen Konsumentinnen und Konsumenten. Solange die Lücke zwischen legalem Angebot und realem Bedarf so groß bleibt, existiert ein Markt für illegale Strukturen. Das ist weniger ein Versagen des Gesetzes als ein Versagen bei der Umsetzung: zu viele Hürden bei Genehmigungen, zu wenige funktionsfähige Clubs in der Fläche.
Die politische Sprengkraft des Berichts
Selten war ein Evaluationsdokument politisch so aufgeladen wie dieser Zwischenbericht. Die große Koalition hat im Koalitionsvertrag eine ergebnisoffene Evaluierung vereinbart — was de facto bedeutet, dass die Befunde als Grundlage für politische Entscheidungen dienen sollen. Eine vollständige Rücknahme des Gesetzes gilt als unwahrscheinlich, da die SPD als Koalitionspartnerin jeden Rückbau blockiert. Realistischer sind gezielte Anpassungen: strengere Auflagen für Anbauvereinigungen, erweiterte Präventionsprogramme, möglicherweise Korrekturen bei Besitzmengen oder Mitgliederzahlen.
Für Betroffene, Vereinsmitglieder und Patientinnen ist der April-Bericht ein Moment der Wahrheit. Wie Deutschland zwei Jahre nach der Legalisierung dasteht, lässt sich nicht auf eine Schlagzeile reduzieren. Was der Zwischenbericht zeigen wird, ist ein differenziertes Bild und genau das macht ihn politisch schwer zu instrumentalisieren.
Den abschließenden Evaluationsbericht mit der vollständigen Gesamtbewertung erwartet das Bundesgesundheitsministerium erst zum 1. April 2028. Bis dahin bleibt das Cannabisgesetz in Deutschland das, was es von Anfang an war: ein Experiment unter Beobachtung.
Häufige Fragen
Was ist der CanG-Zwischenbericht April 2026?
Es handelt sich um den zweiten Evaluationsbericht zur Wirkung des Konsumcannabisgesetzes (KCanG), der laut gesetzlicher Vorgabe bis zum 1. April 2026 vorgelegt werden muss. Der Fokus liegt auf den Auswirkungen des Gesetzes auf die cannabisbezogene organisierte Kriminalität.
Wer erstellt den Zwischenbericht?
Die wissenschaftliche Begleitevaluation wird vom EKOCAN-Konsortium durchgeführt. In den zweiten Zwischenbericht fließt erstmals auch umfassend die Datenbasis des Bundeskriminalamts (BKA) ein.
Was ergab der erste Zwischenbericht vom Oktober 2025?
Der erste Bericht zeigte keinen signifikanten Anstieg des Konsums, insbesondere nicht bei Jugendlichen. Gleichzeitig sanken cannabisbezogene Straftaten im Hellfeld um 60 bis 80 Prozent. Der Gesamtkonsum in Deutschland wurde auf 670 bis 823 Tonnen pro Jahr geschätzt.
Hat die Legalisierung den Schwarzmarkt reduziert?
Die Datenlage ist gemischt. Behörden wie das BKA verweisen auf einen nach wie vor aktiven illegalen Markt, während erste Trends auf eine langsame Verdrängung hindeuten. Entscheidend ist, dass die Anbauvereinigungen bislang nur einen kleinen Teil der Konsumierenden erreichen – was den illegalen Strukturen weiterhin Raum lässt.
Welche politischen Konsequenzen hat der Bericht?
Die Ergebnisse werden die Diskussion um mögliche Anpassungen des Cannabisgesetzes direkt beeinflussen. Eine vollständige Rücknahme gilt als unwahrscheinlich, Verschärfungen oder Nachjustierungen bei Anbauvereinigungen und Prävention sind hingegen möglich.




















