Im Streit um die Kontrollen bei Thüringer Anbauvereinigungen steht nun Aussage gegen Aussage. Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum hatte das Landeskriminalamt um Unterstützung gebeten und dies mit einer zunehmenden Verweigerungshaltung der Vereine begründet. Die Anbauvereinigungen wiesen das in einem offenen Brief zurück und verlangten Belege oder eine öffentliche Richtigstellung. Auf Anfrage des Hanf Magazins hat die Behörde jetzt geantwortet: Es habe sehr wohl Verweigerungen gegeben. Belege dafür nennt sie nicht. Die Vereine bleiben bei ihrer Darstellung und haben dem Hanf Magazin ihre Kontrollprotokolle vorgelegt.
📑 Inhaltsverzeichnis
- Was das Landesamt dem Landeskriminalamt schrieb
- Der Widerspruch der Anbauvereinigungen
- Die Antwort der Behörde: Es gab Verweigerungen
- Der Vorwurf bleibt, überprüfbar ist er nicht
- Polizeibegleitung ist bereits Praxis
- Die Vereine legen ihre Protokolle vor
- Ein Streit mit Vorgeschichte
- Warum der Ton zwischen Behörde und Verein zählt
- 💬 Fragen? Frag den Hanf-Buddy!
Was das Landesamt dem Landeskriminalamt schrieb
Der Auslöser ist ein Schreiben vom 17. Juni 2026. Darin wendet sich das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, kurz TLLLR, an das Landeskriminalamt und bittet um polizeiliche Begleitung bei Vor-Ort-Kontrollen. Zur Begründung heißt es, in den letzten Kontrollen habe sich gezeigt, dass es zu einer zunehmenden Kontroll- und Probenahmeverweigerung komme.
Diese Formulierung wiegt schwer. Sie zeichnet das Bild einer Branche, die sich der staatlichen Aufsicht entzieht, und sie richtet sich an genau jene Behörde, die im Zweifel mit Durchsuchungen und Beschlagnahmen arbeitet. Für Vereine, deren Erlaubnis nach dem Konsumcannabisgesetz an lückenlose Kooperation geknüpft ist, ist das keine Kleinigkeit.
Der Widerspruch der Anbauvereinigungen
Der Zusammenschluss Cannabis Anbauvereinigungen Thüringen, kurz CAT, hat dem in einem offenen Brief widersprochen. Nach Darstellung des Verbunds hat es in Thüringen keinen einzigen Fall gegeben, in dem eine Kontrolle oder eine Probenahme verweigert wurde. Die Vereine fordern das Landesamt auf, entweder konkrete Vorgänge mit Datum und Vereinsnamen zu benennen oder die Aussage gegenüber dem Polizeipräsidenten öffentlich zu korrigieren.
Der zweite Vorwurf der Vereine ist organisatorischer Natur. Das Landesamt nehme an den bestehenden Arbeitsgruppen mit Polizei und Staatsanwaltschaft nicht teil, in denen genau solche Fragen ohne Umweg über das Landeskriminalamt zu klären wären. Statt eines Anrufs oder einer Nachfrage im Gremium habe die Behörde den Weg über die Strafverfolgung gewählt. Die Vereine sehen darin eine Belastung des Vertrauensverhältnisses zu den Sicherheitsbehörden, das sie über zwei Jahre aufgebaut haben.
Die Antwort der Behörde: Es gab Verweigerungen
Das Hanf Magazin hat das Landesamt am 5. August um eine Stellungnahme gebeten und gefragt, auf welche konkreten Vorgänge sich die Formulierung stützt, wie viele Kontrollen es seit Inkrafttreten des Gesetzes gab und wie die Behörde die Forderung nach einer Richtigstellung bewertet. Nach einem Zwischenbescheid vom 7. August liegt die inhaltliche Antwort seit dem 13. August vor. Sie stammt von Pressesprecher Torsten Weidemann und widerspricht der Darstellung der Vereine in einem zentralen Punkt:
„Die Aussage, dass es in Thüringen bislang keinen Fall gegeben habe, in dem diese Mitwirkung verweigert worden sei, trifft nicht zu.“
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum auf Anfrage des Hanf Magazins
Es habe in der Vergangenheit entsprechende Vorfälle gegeben, die in die Bewertung der Rahmenbedingungen für Kontrollen eingeflossen seien. Zur Rechtslage verweist die Behörde auf die Paragrafen 28 und 29 des Konsumcannabisgesetzes. Danach sind Anbauvereinigungen zur Mitwirkung verpflichtet, was den Zugang zum befriedeten Besitztum, die Ermöglichung der Probenentnahme und die Einsichtnahme in Unterlagen umfasst.
Der Vorwurf bleibt, überprüfbar ist er nicht
Auf die Kernfrage nach Belegen antwortet die Behörde nicht. Weder nennt sie die Zahl der Kontrollen noch die Zahl der Verweigerungen, auch nicht anonymisiert nach Datum und Anzahl, wie wir es angeboten hatten. Zur Begründung führt sie an, Angaben zu Einzelfällen würden Rückschlüsse auf beteiligte Anbauvereinigungen oder konkrete Verwaltungsverfahren ermöglichen und könnten schutzwürdige Interessen Dritter berühren.
Damit entsteht für die Vereine eine unangenehme Lage. Der Vorwurf gegenüber dem Landeskriminalamt bleibt bestehen, die Behörde hält ihn ausdrücklich aufrecht, und zugleich fehlt den Betroffenen jede Grundlage, ihn zu überprüfen oder zu entkräften. Die geforderte Richtigstellung und Entschuldigung bekommen sie damit faktisch nicht. Ob die Zurückhaltung sachlich geboten ist oder ob sich Angaben zur reinen Anzahl auch ohne Rückschluss auf einzelne Vereine machen ließen, muss offenbleiben. Es ist die Begründung der Behörde, nicht unsere Bewertung.
Polizeibegleitung ist bereits Praxis
Fast beiläufig beantwortet die Behörde eine Frage, die bislang offen war. Das Amtshilfeersuchen richtete sich an die Thüringer Polizei, wobei die Landespolizeidirektion nach Angaben des Landesamts lediglich im Bedarfsfall um Unterstützung gebeten wurde. Die Kontrollen liefen in der Regel ohne Begleitung der örtlichen Dienststellen ab. Entscheidend ist der Nachsatz:
„In der Vergangenheit wurde bei einem Teil der Kontrollen auch die Polizei hinzugezogen.“
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum auf Anfrage des Hanf Magazins
Die polizeiliche Begleitung von Kontrollen ist in Thüringen also keine Ankündigung für den Ernstfall, sondern hat bereits stattgefunden. Wie oft, in welchen Fällen und mit welchem Ergebnis, bleibt ebenfalls unbeantwortet.
Die Vereine legen ihre Protokolle vor
Wir haben den Anbauvereinigungen die Antwort des Landesamts vorgelegt. Der Cannabis Social Club Erfurt, der den offenen Brief mit versandt hatte, bleibt bei seiner Darstellung. Die beteiligten Vereine hätten weder eine Probenahme noch eine Kontrolle verweigert. Nach seinen Angaben läuft der Kontakt von fünf der sechs Cannabis abgebenden Vereinigungen in Thüringen inzwischen über eine Rechtsanwaltskanzlei.
Zum Beleg hat der Verein dem Hanf Magazin seine vollständigen Kontrollunterlagen übermittelt. Der Redaktion liegen damit die Kontroll- und Probenahmeprotokolle des Landesamts zu sechs Terminen zwischen Januar 2025 und Juli 2026 vor, geschwärzt um die Namen der Amtsmitarbeiterinnen und Amtsmitarbeiter sowie um sicherheitsrelevante Angaben. Die Unterlagen wurden uns vertraulich und ausdrücklich nur zur Verwendung im Rahmen dieses Vorgangs überlassen.
Einen Punkt aus der Behördenantwort weist der Verein dabei ausdrücklich zurück. Zur Rolle der Polizei erklärt Dennis Gottschalk, Schatzmeister des Cannabis Social Club Erfurt:
„Die Polizei war zwar immer erkennbar vor Ort, aber nie musste diese in einem Fall umsetzen, dass dem Amt Zutritt gewährt wird, einzig der Polizei haben wir nur unter Protest Zutritt gewährt.“
Dennis Gottschalk, Schatzmeister des Cannabis Social Club Erfurt e. V.
Das steht neben der Auskunft des Landesamts, wonach die Kontrollen in der Regel ohne polizeiliche Begleitung ablaufen. Für diesen Verein war nach eigener Darstellung das Gegenteil der Fall. Ein Vermerk über den Protest findet sich nach Angaben des Vereins in den Protokollen.
Zur Frage der Belege macht der Verein einen konkreten Vorschlag. Das Landesamt könne die Art der Vorfälle, den jeweiligen Zeitpunkt und ihre Anzahl benennen, ohne dabei vereinsbezogene oder besonders schützenswerte Daten preiszugeben. Sobald das geschehe, könne man die Protokolle der betreffenden Termine gezielt vorlegen. Der Verein prüft nach eigenen Angaben rechtliche Schritte gegen die Behörde und deren Leitung. Das Amt hat den Vereinigungen inzwischen ein Gespräch angeboten. Auf der Tagesordnung stünden aus Sicht der Vereine dann auch die Kontrollfrequenz von drei Monaten, die Probenmengen und die Bearbeitungszeiten.
Ein Streit mit Vorgeschichte
Der Konflikt kommt nicht aus dem Nichts. Erst Ende Juli hat das Verwaltungsgericht Gera eine Auflage desselben Landesamts als offensichtlich rechtswidrig eingestuft und die aufschiebende Wirkung wiederhergestellt. Es ging um einen Änderungsbescheid aus dem März 2026, der jeder Anbauvereinigung vorschrieb, jede Charge auf eigene Kosten umfassend im Labor untersuchen und anschließend durch eine sachkundige Person freigeben zu lassen. Die Details dieses Beschlusses haben wir im Beitrag zum Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Gera aufbereitet.
Thüringen ist damit kein Einzelfall. Nur einen Tag nach der Geraer Entscheidung kassierte das Verwaltungsgericht Karlsruhe mehrere Auflagen gegen eine Anbauvereinigung in Baden-Württemberg, darunter eine telefonische Rufbereitschaft und regelmäßige Finanzberichte. In beiden Verfahren lautete die Begründung ähnlich. Den Behörden fehlte für ihre Anordnungen die Rechtsgrundlage im Gesetz.
Warum der Ton zwischen Behörde und Verein zählt
Das Konsumcannabisgesetz hat den Anbauvereinigungen eine ungewöhnliche Rolle zugewiesen. Sie sind Vereine, tragen aber Pflichten, die sonst gewerbliche Betriebe treffen, und sie stehen unter einer Aufsicht, die je nach Bundesland bei Landwirtschafts-, Gesundheits- oder Ordnungsbehörden liegt. Wo diese Behörden auf Auflagen ohne klare gesetzliche Basis setzen, landen die Fälle vor Gericht. Wo Vorwürfe im Raum stehen, die sich nicht überprüfen lassen, leidet das, was die Vereine der Aufsicht bislang freiwillig entgegengebracht haben.
Genau darauf zielt der offene Brief. Die Vereine argumentieren nicht gegen Kontrollen, sie argumentieren gegen eine Erzählung, die ihre Kooperationsbereitschaft in Zweifel zieht. Ein ähnliches Motiv trägt auch das Positionspapier, mit dem über 100 Anbauvereinigungen klare Regeln gefordert haben. Der Sektor will berechenbare Vorgaben statt wechselnder Auslegungen. Wie viel Klärungsbedarf die ersten zwei Jahre hinterlassen haben, zeigt auch die Rechtsprechung zu ganz anderen Fragen, etwa der Beschluss zur Fahreignung bei hohen THC-Werten vor dem Verwaltungsgericht Berlin.
Damit steht der Vorwurf weiter im Raum, und beide Seiten bleiben bei ihrer Darstellung. Auflösen ließe er sich nur, wenn das Landesamt die Vorfälle wenigstens der Art und der Zahl nach benennt. Bis dahin bleibt eine Behauptung stehen, die gegenüber der Polizei erhoben wurde und die die Betroffenen nicht ausräumen können.
Sollten Cannabis-Clubs bei Kontrollen polizeilich begleitet werden?
Häufige Fragen
Wer kontrolliert die Anbauvereinigungen in Thüringen?
Zuständig ist das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum. Es erteilt die Erlaubnisse nach dem Konsumcannabisgesetz und führt die Vor-Ort-Kontrollen durch. Diese laufen nach Angaben der Behörde in der Regel ohne Polizeibegleitung ab, bei einem Teil der Kontrollen wurde die Polizei jedoch hinzugezogen.
Dürfen Anbauvereinigungen eine Kontrolle ablehnen?
Nein. Nach den Paragrafen 28 und 29 des Konsumcannabisgesetzes sind sie zur Mitwirkung verpflichtet. Dazu gehören der Zugang zu den Anbauräumen, die Ermöglichung der Probenentnahme und die Einsicht in Unterlagen. Eine Verweigerung könnte im Extremfall den Widerruf der Erlaubnis nach sich ziehen. Genau deshalb wiegt der Vorwurf des Landesamts so schwer.
Hat das Landesamt Belege für die Verweigerungen vorgelegt?
Nein. Die Behörde hält auf Anfrage daran fest, dass es Verweigerungen gegeben hat, macht zu Einzelfällen aber keine Angaben. Sie begründet das damit, dass Rückschlüsse auf beteiligte Vereinigungen oder laufende Verwaltungsverfahren möglich wären und schutzwürdige Interessen Dritter berührt sein könnten. Auch die Zahl der Kontrollen und der Verweigerungsfälle nennt sie nicht.
Was hat das Verwaltungsgericht Gera entschieden?
Das Gericht hat Ende Juli 2026 im Eilverfahren die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs einer Anbauvereinigung wiederhergestellt. Die vom Landesamt verlangte Laboruntersuchung jeder Charge auf eigene Kosten war dem Gericht zu unbestimmt. Der Beschluss betrifft zunächst nur den klagenden Verein, hat aber Signalwirkung.
Betrifft der Streit auch andere Bundesländer?
Die Auflagenpraxis unterscheidet sich von Land zu Land erheblich. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat Ende Juli ebenfalls Auflagen gegen eine Anbauvereinigung aufgehoben. Beide Entscheidungen zeigen, dass Behörden ihre Anordnungen sauber auf das Gesetz stützen müssen.
Wie geht es in Thüringen weiter?
Eine Richtigstellung gegenüber der Polizei ist nach der Antwort des Landesamts nicht zu erwarten, denn die Behörde hält ihre Darstellung aufrecht. Die Vereine bleiben ebenfalls bei ihrer Position und prüfen nach eigenen Angaben rechtliche Schritte. Parallel läuft das Hauptsacheverfahren zur beanstandeten Auflage, und das Amt hat ein Gespräch angeboten.
Quellen: Stellungnahme des Thüringer Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum gegenüber dem Hanf Magazin vom 13. August 2026, Stellungnahme des Cannabis Social Club Erfurt e. V. gegenüber dem Hanf Magazin vom 13. August 2026 nebst Kontroll- und Probenahmeprotokollen zu sechs Terminen (der Redaktion vertraulich vorliegend), Hanfjournal, offener Brief der Cannabis Anbauvereinigungen Thüringen (CAT), Verwaltungsgericht Gera (Beschluss vom 28. Juli 2026, Az. 3 E 873/26 Ge), Verwaltungsgericht Karlsruhe (Urteil vom 29. Juli 2026, Az. 9 K 7631/24).






































