Mehr als 100 behördlich genehmigte Anbauvereinigungen aus dem gesamten Bundesgebiet haben ein gemeinsames Schreiben unterzeichnet. Adressiert ist es an das Bundesgesundheitsministerium, den Gesundheitsausschuss des Bundestages, die Fraktionen und den Sucht- und Drogenbeauftragten. Die Kernforderung lautet: eine klare Abgrenzung zwischen medizinischer Versorgung und Genusskonsum, dazu eine wirksame Begrenzung rein formularbasierter Schnellverordnungen von Cannabisblüten.
📑 Inhaltsverzeichnis
Was die Anbauvereinigungen konkret fordern
Das Bündnis benennt fünf Punkte. Erstens soll die Politik der aggressiven Werbung für verschreibungspflichtiges Medizinalcannabis ein Ende setzen. Zweitens soll seriöse Telemedizin ausdrücklich geschützt werden, ebenso die klassische Apothekenversorgung. Es geht den Unterzeichnern also nicht um ein Verbot digitaler Sprechstunden, sondern um eine Trennlinie zwischen ärztlicher Behandlung und Bestellvorgang.
Drittens verlangen die Vereinigungen eine verhältnismäßige Verwaltungspraxis ihnen gegenüber. Wie unterschiedlich die Behörden derzeit auslegen, zeigt der Fall eines Thüringer Clubs, dem das Landesamt eine umstrittene Qualitäts-Auflage aufgab. Das Verwaltungsgericht Gera stoppte diese Auflage vorerst. Viertens fordert das Bündnis eine politische Stärkung nicht-kommerzieller Bezugsformen. Fünftens, und das ist der eigentliche Anlass, soll die geplante Einschränkung von Cannabisblüten in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht isoliert betrachtet werden.
Der Widerspruch: strenge Auflagen hier, Expressversand dort
Genau an diesem Punkt wird das Schreiben deutlich. Anbauvereinigungen arbeiten unter engmaschiger Kontrolle. Sie brauchen eine Genehmigung, führen Bestandsbücher, dürfen nicht werben, unterliegen Mengenobergrenzen und müssen Präventionsbeauftragte stellen. Wie aufwendig dieser Apparat ist, lässt sich an den Zahlen ablesen. In Hessen etwa sind 21 Anbauvereinigungen genehmigt, 15 davon bauen tatsächlich an. In Berlin gab kürzlich der erste Verein Eigenernte am Hauptbahnhof an seine Mitglieder ab, nach mehr als zwei Jahren Vorlauf.
Kommerzialisierte Telemedizin-Plattformen operieren nach Lesart des Bündnisses dagegen weitgehend ungebremst. Sortenauswahl, Grammpreis und Expressversand stehen dort im Vordergrund, nicht die Indikation. Dass diese Werbepraxis rechtlich angreifbar ist, hat das Landgericht Düsseldorf im Sommer 2026 festgestellt. Es nahm eine Versandapotheke für die Werbung einer Plattform in Haftung. Die Politik diskutiert parallel schon länger über schärfere Regeln für Online-Rezepte, ohne dass daraus bislang ein beschlossenes Gesetz geworden wäre.
Warum das Erstattungs-Aus die Debatte verschärft
Seit dem 30. Juli 2026 sind getrocknete Cannabisblüten aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Der Bundestag hatte den Vorrang für Fertigarzneimittel am 10. Juli beschlossen. Wer Blüten weiter nutzen will, braucht ein Privatrezept und zahlt selbst. Damit verschiebt sich ein Teil der Nachfrage zwangsläufig in genau jenen Markt, den die Anbauvereinigungen kritisieren.
Aus Sicht des Bündnisses entsteht dadurch ein doppelt schiefes Bild. Der nicht-kommerzielle Weg über einen Verein bleibt aufwendig, reglementiert und für viele Menschen praktisch schwer zugänglich. Der kommerzielle Weg über eine Plattform wird durch das Erstattungs-Aus eher attraktiver. Wer die Grenze zwischen Medizin und Genuss ernst meint, so das Argument, muss beide Seiten regulieren und nicht nur eine. Ähnlich argumentierten schon vor Jahren Fachleute, die den damaligen Umgang mit Cannabis für inakzeptabel hielten.
Was politisch daraus folgen kann
Ein Brief von über 100 Vereinen ist kein Gesetzentwurf. Er trifft aber auf ein Verfahren, das ohnehin offen ist. Die Novelle des Medizinal-Cannabisgesetzes liegt weiterhin im Gesundheitsausschuss. Sie sieht unter anderem ein Versandverbot für Medizinalcannabisblüten vor. Außerdem ist ein verpflichtender persönlicher Arztkontakt vor der Erstverordnung vorgesehen. Genau diese Punkte decken sich in Teilen mit dem, was die Anbauvereinigungen verlangen.
Interessant ist die Konstellation deshalb, weil hier erstmals der genossenschaftliche Teil der Legalisierung gegenüber dem kommerziellen Teil politisch Position bezieht. Bislang traten Anbauvereinigungen vor allem als Bittsteller gegenüber Behörden auf. Nun melden sie sich als ordnungspolitische Stimme zu Wort. Ob das Gehör findet, wird sich im Herbst zeigen. Dann ruft der Gesundheitsausschuss die MedCanG-Novelle wieder auf.
Häufige Fragen
Wer steht hinter dem Bündnis der Anbauvereinigungen?
Es handelt sich um mehr als 100 behördlich genehmigte Anbauvereinigungen aus dem gesamten Bundesgebiet. Koordiniert wurde das Schreiben über den Verband Cannabis Anbauvereinigungen Deutschlands. Die Unterzeichner sind Vereine nach dem Konsumcannabisgesetz, keine Unternehmen.
Wollen die Anbauvereinigungen die Telemedizin abschaffen?
Nein. Das Bündnis fordert ausdrücklich den Schutz seriöser Telemedizin und der Apothekenversorgung. Kritisiert werden rein formularbasierte Schnellverordnungen, bei denen die ärztliche Prüfung faktisch entfällt. Die Grenze verläuft aus Sicht der Unterzeichner zwischen Behandlung und Bestellvorgang.
Was ändert sich für Patientinnen und Patienten seit dem 30. Juli 2026?
Cannabisblüten sind seit diesem Datum keine Kassenleistung mehr. Wer sie weiter erhalten möchte, braucht ein Privatrezept und trägt die Kosten selbst. Für Extrakte, Dronabinol und Nabilon gilt zusätzlich ein sechsmonatiger Therapieversuch mit einem zugelassenen Fertigarzneimittel, der von der Krankenkasse genehmigt werden muss.
Dürfen Anbauvereinigungen medizinisches Cannabis abgeben?
Nein. Anbauvereinigungen geben Cannabis ausschließlich zu Genusszwecken an ihre Mitglieder ab. Medizinalcannabis läuft über Ärztin oder Arzt und Apotheke. Genau diese Trennung will das Bündnis auch in der politischen Praxis konsequenter durchgesetzt sehen.
Wann entscheidet der Bundestag über die MedCanG-Novelle?
Ein Termin steht nicht fest. Der Entwurf befindet sich seit der ersten Lesung im Dezember 2025 im Gesundheitsausschuss, die Abstimmung wurde mehrfach verschoben. Beobachter rechnen frühestens im Spätherbst 2026 mit einer Entscheidung.
Quellen: Cannabis Anbauvereinigungen Deutschlands (CAD), gemeinsames Schreiben von über 100 genehmigten Anbauvereinigungen vom 7. Juli 2026; Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 228 (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz); Bundestags-Drucksache 21/3061 (Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes).








































