CBD-Blüten, die lediglich einen marginalen Gehalt an THC aufweisen, sind in vielen Ländern mittlerweile legal. Die Blüten werden in der Regel geraucht. Häufig dienen CBD-Blüten auch als Trägermaterial für andere Substanzen aus dem Grauzonenbereich, die nur deshalb existieren, weil Hanfprodukte in den meisten Ländern illegal sind.
Das gravierende Problem bei CBD-Blüten: Sie können trotz fehlender psychoaktiver Wirkung einen positiven Drogentest auslösen. Da im Rahmen einer Verkehrskontrolle nicht unterschieden werden kann, woher das THC stammt, ist der Führerschein in Gefahr, sobald der Grenzwert überschritten wird. Mehrere Studien haben gezeigt, dass durch den Konsum legaler CBD-Blüten zumindest kurzzeitig der zulässige Grenzwert für den Straßenverkehr um ein Vielfaches überschritten werden kann.
Überschreitung von THC-Grenzwerten selbst bei unter 0,2 %
Eine 2019 veröffentlichte kleinere Studie untersuchte die THC-Konzentration im Blut von sechs freiwilligen Teilnehmern, nachdem sie legale CBD-Blüten mit nur 0,16 % THC geraucht hatten. Die Teilnehmer konsumierten innerhalb von vier Stunden vier Joints mit jeweils 1 Gramm CBD-Blüten.
Sowohl 30 Minuten nach dem ersten Joint als auch 30 Minuten nach dem letzten Joint wurden Blutproben entnommen. Bei der ersten Messung lagen die Werte zwischen 7,0 ng/ml und 10,8 ng/ml. Eine halbe Stunde nach dem letzten Joint stiegen die Konzentrationen sogar auf 14,1 ng/ml bis 18,2 ng/ml. Obwohl keinerlei psychoaktive Wirkung eintrat, wurde der Grenzwert im Straßenverkehr um ein Vielfaches überschritten.
Die Studie berücksichtigte nicht, wie lange es dauerte, bis das THC wieder vollständig abgebaut war. Da der Abbau nicht linear verläuft, ist es schwierig, eine pauschale Aussage zu treffen, wann der Grenzwert sicher unterschritten wird. In Österreich stellt sich diese Frage ohnehin nicht, da es dort bis heute keinen Grenzwert gibt. Wer in Österreich CBD-Produkte konsumiert, darf grundsätzlich nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
Keine Fahrbeeinträchtigung trotz hoher Messwerte
Dass selbst CBD-Blüten mit einem deutlich höheren THC-Gehalt keine Einschränkung der Fahrtüchtigkeit verursachen, konnte eine placebokontrollierte Studie aus der Schweiz zeigen. Dort liegt der erlaubte THC-Gehalt von legalem Hanf bei 1 %. Das Absurde: Im Straßenverkehr herrscht praktisch eine Nulltoleranz. Zwar gibt es einen Grenzwert von 1,5 ng/ml im Vollblut, dieser ist jedoch so niedrig angesetzt, dass er bei gelegentlichem Konsum fast immer überschritten wird.
Rein theoretisch würde der Grenzwert vor Gericht um 30 % höher liegen, da das Schweizer Recht eine Messunsicherheit einräumt. Dennoch ist es nicht empfehlenswert, sich darauf zu verlassen – rechtlich bleibt die Situation ein Risiko.
Schweizer Studie: Kein Unterschied zur Placebogruppe
Im Rahmen der Studie rauchten 33 Teilnehmer entweder eine Placebo-Rauchmischung oder einen Joint aus 0,5 Gramm Tabak und 0,5 Gramm CBD-Blüten mit 0,9 % THC. Unmittelbar danach lag der gemessene THC-Wert im Blut der CBD-Gruppe zwischen 6,7 ng/ml und 102 ng/ml. Nach 45 Minuten waren es noch 0,9 ng/ml bis 38 ng/ml. Diese Werte wurden im Kapillarblut ermittelt, das in Verkehrskontrollen oft höhere Werte im Venenblut nach sich zieht.
10 Minuten nach dem Rauchen führten die Teilnehmer einen standardisierten Test zur Beurteilung der Fahrtüchtigkeit durch. Eingesetzt wurde ein international anerkanntes System der Wiener Schuhfried GmbH, das in 26 Ländern für verkehrspsychologische Untersuchungen verwendet wird.
Das Ergebnis: Es konnte kein messbarer Unterschied zwischen der Placebogruppe und der CBD-Gruppe festgestellt werden.
Restriktive Grenzwerte ohne Nutzen für die Verkehrssicherheit
Die Ergebnisse dieser Studien verdeutlichen, dass restriktive THC-Grenzwerte nichts mit einer realen Verbesserung der Verkehrssicherheit zu tun haben. Stattdessen bleibt Hanf weiterhin mit Stigmatisierung behaftet. Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) hat sich zu einem bewährten Geschäftsmodell entwickelt – und genau darin liegt der eigentliche Grund, warum auf Verschärfungen gepocht wird, auch wenn dies offiziell anders dargestellt wird.