Du willst diesen Beitrag hören statt lesen?
Klicke dazu auf den unteren Button, um den Inhalt von Soundcloud zu laden.
Seit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) haben Konsumenten regulär einige Vorteile wahrnehmen können. Millionen Menschen, die – aus welchen Gründen auch immer – lieber mit einem Joint den Feierabend zelebrieren oder mit Freunden eine gute Zeit haben wollen, sind bei Beachtung geltender Regeln nicht länger von einer unverhältnismäßigen Strafverfolgung betroffen.
Personen mit gewissen Leiden können sich recht unproblematisch vom Schwarzmarkt abwenden und über spezielle Arzneimittelportale an ihre medizinisch genutzte Substanz gelangen. Auch Cannabis Social Clubs haben nach leider viel zu häufigen Verzögerungen aufgrund langsamer Arbeit der verantwortlichen Behörden endlich ihre Arbeit aufnehmen und Mitglieder legal mit etwas Marihuana versorgen können. Obwohl das Ziel, den Schwarzmarkt einzustampfen, damit nur ein wenig in die Nähe gerückt ist, sind positive Entwicklungen nicht von der Hand zu weisen, auch wenn es Gegner des Gesetzes mittels fadenscheiniger Argumente weiterhin kontinuierlich versuchen.
Trotz der geltenden Regulierung, die eigentlich bundesweit gelten müsste, geht einmal mehr der bekannte prohibitionistisch geprägte Freistaat Bayern einen eigenen und nicht ganz nachvollziehbaren Weg. Da dort das deutsche Cannabisgesetz massiv eingeschränkt wird – mit einer Park-Verordnung in verschiedenen Parks der Konsum von Marihuana verboten wurde – geht jetzt der Deutsche Hanfverband (DHV) unter Leitung des Geschäftsführers Georg Wurth juristisch mit einem Normenkontrollantrag gegen die Verordnung vor. Man hält die eingeführten Sonderregeln im Freistaat für verfassungswidrig.
Bayern ist einziges Bundesland mit Sonderregeln
Nicht nur die Park-Verordnung, sondern auch ein eigenes Gesetz, überschreiten nach Ansicht des DHV den von der deutschen Politik gewünschten Ermessensspielraum des CanG. Schon im Oktober 2024 reichte man daher zusammen mit einigen bayerischen Bundestagsabgeordneten und Betroffenen eine Popularklage beim Bayrischen Verfassungsgerichtshof ein, die dort noch immer laufe. In einer Pressemitteilung vom 24.5.20025 berichtet der DHV nun, dass man ergänzend mit den Betroffenen nun die „nächsten logischen Schritte“ gehen wolle.
Zusammen mit Emanuel Burghard (DHV-Ortsgruppe München) und René Korcak (Bayrisch Kraut) kämpft man mit einem Normenkontrollantrag gegen die Park-Verordnung, die den Konsum von Cannabis in den bestimmten Grünanlagen grundlos verbietet. Als Konsument fände man sich täglich der subjektiven Willkür der bayerischen Politik ausgeliefert, während andere Bundesländer lösungsorientiert mit der veränderten Situation umgingen, so Emanuel Burghard. Bayern blockiert an mehreren Fronten zeitgleich: in Parks, Biergärten, Raucherräumen und bei der Gründung von Cannabis Social Clubs. Es wäre aus seiner Sicht eine systematische Verhinderungstaktik, die nicht nur frustrierend wahrzunehmen sei, sondern auch dem Schwarzmarkt zugutekäme, während sie die vom Bund beschlossene Legalisierung gezielt untergrabe. Dies sei eine „klare Diskriminierung“, die man nicht länger hinnehmen könne, so Burghard.
Auch Patienten betroffen
René Korcak, der Cannabis medizinisch nutzt, sieht sich als Schmerzpatient aus den öffentlichen Parkanlagen ausgeschlossen, sodass er nicht nur diese Erholungsräume vermisst, sondern zudem eine „schmerzhafte, soziale Isolation“ erleben würde. Er und andere Patienten würden durch die restriktive Regelung „faktisch aus dem öffentlichen Leben sowie wichtigen sozialen Begegnungsstätten ausgegrenzt“, sodass allen Betroffenen eine normale gesellschaftliche Teilhabe verwehrt wird.
Am 24. Mai wurde daher ein Normenkontrollantrag als erster Schritt eines Normenkontrollverfahrens gegen die Park-Verordnung beim Bayrischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht, damit sich die Lage zu einem Besseren ändern kann. Man sei bereit und auch in der Lage, das Verfahren bis vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen, weist Georg Wurth in der Mitteilung an die Presse hin. Bayern könne nicht einfach geltendes Bundesrecht aushebeln, weshalb man für das „gleiche Recht für alle Cannabiskonsumenten und Patienten in der Bundesrepublik“ kämpfen werde. Zudem bereite man im nächsten Schritt eine Klage gegen das bayerische Gesundheitsschutzgesetz vor, das ebenfalls Konsumverbote festlege, die über das CanG hinausgehen würden.
Renommierter Anwalt unterstützt
Um mit der Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof erfolgreich sein zu können, stützt man sich auf den das Verfahren führenden Anwalt David Werdermann, der Experte für öffentliches Recht ist. Dieser besitzt laut DHV insbesondere eine umfassende Erfahrung im Verfassungs-, Verwaltungs- und Grünanlagenrecht und bringe die passenden Kompetenzen mit, damit Bayerns überzogene Verbote fachgerecht angegriffen werden können. Werdermann erläutert, dass die Klage sich gegen das unverhältnismäßige und rechtswidrige Cannabisverbot in den Parks von München richtet.
Es ignoriert die Vorgaben des Bundesgesetzes und diskriminiert Menschen, die auf Cannabis aus medizinischen Gründen auf Cannabis angewiesen sind. Es gäbe keine relevante Gefährdung Dritter durch Passivrauchen in den weitläufigen Parkanlagen. Daher könne man das pauschale Verbot als unverhältnismäßig und rechtlich nicht zu rechtfertigen ansehen, erklärt der Anwalt des DHV in Anbetracht der restriktiven bayerischen Sonderregeln, die somit nicht nur aus Sicht aller CanG-Befürworter schnellstmöglich geändert werden sollen.