Seit Beginn der Teilentkriminalisierung sehen sich Anbauvereine in Bayern gezielter Sabotage und Behördenwillkür ausgesetzt. Bereits mehrfach scheiterten in Bayern Anbauvereine durch rechtliche Schikanen.
Nun gibt es einen neuen Fall aus Grafenwöhr in der Oberpfalz. Der Verein Buds Collective e. V. wollte vor wenigen Tagen mit der Ausgabe von Cannabis an seine Mitglieder beginnen und wurde im letzten Moment gestoppt.
Durch Haarspalterei gescheitert
Der Cannabis Social Club Buds Collective e. V. in Grafenwöhr versuchte vor wenigen Tagen, als erster Anbauverein Bayerns legal Cannabis an seine Mitglieder auszugeben. Dieses Vorhaben wurde jedoch vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) unterbunden. Die Begründung: Buds Collective e. V. nutzt eine unzulässige Ausgabestelle – eine Ordnungswidrigkeit, die eine Geldbuße von bis zu 30.000 € nach sich ziehen kann. Obwohl davor augenscheinlich alle rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt waren, war nach Ansicht des LGL eine Ausgabe in den Räumlichkeiten von Grafenwöhr unzulässig.
Clubvorstand Christian Pschierer spricht zu Recht von einer Behördenwillkür und kündigte an, kommenden Samstag, den 29. November, einen erneuten Versuch zu starten, unter Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorschriften Cannabis an die Mitglieder auszugeben. Bereits im Sommer scheiterte ein bayerischer Anbauverein an vermeintlich unzulässigen Räumlichkeiten. Der Verein Franken Cannabis musste kurz nachdem er die erste Ware an seine Mitglieder ausgegeben hatte, letztlich aufgrund einer juristischen Niederlage kapitulieren. Nach Ansicht des Gesetzgebers verfügte die dafür vorgesehene landwirtschaftliche Lagerhalle nicht über die nötigen baubehördlichen Genehmigungen.
Der erste Anbauverein der Region
Buds Collective e. V. war der erste genehmigte Anbauverein in der Oberpfalz. Doch der Weg dorthin war alles andere als einfach. Seit Frühling 2024 kämpfte der Verein darum, eine Genehmigung zu erhalten. Erst im Juni 2025 waren schließlich – so schien es zumindest – alle rechtlichen Vorgaben erfüllt. Der eigentliche Anbau fand im benachbarten Sachsen statt, da die rechtlichen Hürden dort niedriger waren.
Auch der Transport von mehr als 25 Gramm Cannabis zwischen zwei Standorten ist nicht ohne Weiteres möglich und erfordert eine behördliche Zustimmung. Dennoch zeigte man sich noch vor wenigen Tagen optimistisch, die erste Ernte an Vereinsmitglieder ausgeben zu können und Geschichte zu schreiben, doch das Vorhaben platzte in letzter Sekunde.
Bayerns absurde Doppelmoral
Im Land des Bieres und des Oktoberfestes ist Cannabis bis heute ein Feindbild. Ministerpräsident Söder kündigte bereits zum Beginn der Teilentkriminalisierung an, das Gesetz maximal restriktiv umzusetzen. Zwar gibt es in Bayern mittlerweile mehrere genehmigte Anbauvereine, doch es gibt bis heute keine legale Abgabe an Mitglieder.
Jeder bisherige Versuch scheiterte, da er durch behördliche Willkür im letzten Moment boykottiert wurde. Bayern unternimmt bis heute alles, um eine legale Versorgung mit Cannabis maximal zu sabotieren. Gleichzeitig beklagt man sich jedoch darüber, dass durch die Freigabe der Schwarzmarkt nicht ausreichend zurückgedrängt wird.
Quellen
Dokumente des CSC (Vorstand: Christian Pschierer):
cannaflow.de
420cloud.io
Buds Collective e. V. – erster CSC in der Oberpfalz:
oberpfalzecho.de
Behördlicher Transportantrag (über 25 g zwischen Standorten):
bayernportal.de
bayern.de
gesetze-im-internet.de























