Es war ein langer Weg bis zu einer teilweisen Entkriminalisierung dieser stigmatisierten Pflanze. Doch seit dem Regierungswechsel versucht man – wie erwartet – das bisher erkämpfte Stück Freiheit schrittweise wieder einzuschränken. Mit ständigen Forderungen nach weiteren Verschärfungen befindet sich Deutschland aktuell im Rückschritt. Entgegen den ersten Evaluierungsergebnissen, die keinerlei Handlungsbedarf aufzeigten, wird aus konservativen Reihen weiterhin auf Verschärfungen gedrängt.
Nulltoleranz bei Mischkonsum von Cannabis und Alkohol
Am 21. November fasste der Bundesrat in einer Sitzung den Beschluss, bei einem erstmaligen Mischkonsum von Cannabis und Alkohol die Fahreignung zu überprüfen, sprich den Lenker zur MPU zu schicken. Der Bundesrat regt nun den Bundestag dazu an, diesen Beschluss in die Anlage 4 der Fahrerlaubnisverordnung aufzunehmen und auf diese Weise gesetzlich zu verankern. Das Absurde dabei: Ein Mischkonsum soll bereits vorliegen, wenn Spuren der beiden Substanzen nachgewiesen werden können.
Der Bundesrat betonte, dass ein Mischkonsum von Cannabis und Alkohol unabhängig von der nachgewiesenen Menge pauschal auf ein fehlendes Trennungsvermögen hindeutet. Praxistauglich ist diese Forderung jedoch nicht: Hat jemand vor einer Woche einen Joint geraucht und heute ein Bier getrunken, würde das nach dem neuen Gesetz ausreichen, um eine MPU anzuordnen. Über eine Hintertür könnten durch dieses Gesetz Cannabiskonsumenten erneut ungerechtfertigt sanktioniert werden.
In der Praxis würde das bedeuten, dass selbst bei sporadischem Cannabiskonsum nie auch nur ein Schluck Alkohol getrunken werden darf. Nach dem neuen Gesetz würde der bloße Nachweis der beiden Substanzen – unabhängig von den jeweiligen Grenzwerten – genügen, um eine MPU zu verhängen.
Verbot von Anbauvereinen gefordert
Aus den unionsgeführten Bundesländern kam die Forderung, zukünftig Anbauvereine zu verbieten. Eine entsprechende Beschlussvorlage ist Gegenstand der aktuellen Innenministerkonferenz, die in diesen Tagen stattfindet. Gestützt wird diese Forderung auf Daten der EKOCAN, die im Zuge der ersten Evaluierung kürzlich veröffentlicht wurden. Demnach können Anbauvereine bislang lediglich 0,1 % des Bedarfs decken. Die Union spricht in diesem Zusammenhang wörtlich von einer gravierenden Fehlentwicklung.
Nicht erwähnt wird in dieser Forderung jedoch, warum Anbauvereine bislang nur einen marginalen Beitrag zur Deckung des Bedarfs leisten können: Anbauvereine werden seit Beginn der Teillegalisierung mit massiven rechtlichen Hürden schikaniert. Insbesondere in konservativen Bundesländern wie Bayern werden sie beharrlich sabotiert, sodass viele aufgeben.
Als Folge davon wird die Schuld in der Teillegalisierung gesucht, die aufgrund dieser mangelhaften Umsetzung den Schwarzmarkt nicht ausreichend zurückdrängt. Ob ein Verbot von Anbauvereinen beschlossen werden kann, ist fraglich, doch alleine ein entsprechender Vorschlag zeigt, welches Feindbild Cannabis in einer unionsgeführten Politik noch immer ist.
Besitzmengen sollen reduziert werden
Wie bereits vor wenigen Wochen sprach sich Streeck in einem Interview erneut für eine Reduzierung der Besitzmengen aus. Er verwies darauf, dass man aus 50 Gramm 100 Joints drehen könnte, was für den Eigenbedarf eine viel zu große Menge sei. Eine Doppelmoral, wenn man bedenkt, dass es diese Einschränkungen auch für andere legale Substanzen nicht gibt.
Hätte jemand 50 Flaschen Schnaps zu Hause – was ebenfalls keine übliche Konsummenge ist – würde sich niemand daran stören. Erneut kritisiert wurde auch die „Dealermenge“ von 25 Gramm unterwegs, die es der Polizei erschwert, Dealer zu erkennen. Auch das Verbot von Onlineverschreibungen befürwortete Streeck und verwies dabei auf die drastische Zunahme im vergangenen Jahr.
Wenig verwunderlich dürfte sein, dass andere Stimmen der Union sogar eine vollständige Rücknahme des CanG fordern. So sprach sich kürzlich Bundesinnenminister Dobrindt (CSU) für eine gänzliche Abschaffung des Gesetzes aus.
Zu geringe rechtliche Konsequenzen für Jugendliche
Kritik gab es auch von Justizministerin Marion Gentges (CDU). Seit der Teillegalisierung würden deutlich weniger Jugendliche für Cannabis bestraft. Sie sprach von einem „Kiffen ohne Konsequenzen“ und bemängelte, dass dem Staat durch das Gesetz der Ampelregierung die rechtliche Grundlage fehle, jugendliche Konsumenten ausreichend zu sanktionieren.
Doch was brachte die Verfolgung von Jugendlichen in der Vergangenheit? Probleme beim Erwerb des Führerscheins und daraus resultierend ein möglicherweise verbauter Einstieg in das Berufsleben – eine Abwärtsspirale, die deutlich drastischere Konsequenzen mit sich brachte, als es der Joint jemals gekonnt hätte.






















