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Seit Monaten hängt die Existenz zahlreicher Hanfshops in Österreich in der Luft. Nachdem CBD-Blüten – das Hauptprodukt dieser Branche – verboten wurden, steht der gesamte Wirtschaftszweig vor dem Aus. Zuletzt hoffte man, mittels eines Rechtsgutachtens des Juristen Prof. Heinz Mayer den Verkauf wieder aufnehmen zu können. Dieser stellte eine Unvereinbarkeit mit dem EU-Recht fest.
Zeitgleich wies jedoch das Finanzministerium in einer Presseaussendung darauf hin, dass der Verkauf in CBD-Shops weiterhin illegal ist, da es sich um einen Verstoß gegen das Tabakmonopolgesetz handelt. Nun scheint es einen absehbaren Zeitpunkt zu geben, ab dem der Verkauf von CBD-Blüten in Trafiken starten soll. Die Shops hingegen kämpfen weiterhin um das Überleben.
Verkauf in Trafiken voraussichtlich ab Juli
Trotz des Gutachtens von Prof. Heinz Mayer ist der Verkauf von CBD-Blüten bis heute nicht wieder aufgenommen worden. Die rechtliche Unsicherheit war zu groß. Das Finanzministerium wies darauf hin, dass sich das Gutachten zwar in Prüfung befindet, es jedoch wahrscheinlich kein Verkaufsverbot aufheben können wird. Ein neues Ergebnis dieser Prüfung liegt bis heute nicht vor. Faktisch gab es jetzt seit Monaten keine Möglichkeit, in Österreich CBD-Blüten zu kaufen, da Shops nicht verkaufen durften und Trafiken noch keine Ware im Sortiment hatten.
Nun scheint es einen absehbaren Zeitraum zu geben, ab dem CBD-Blüten in Trafiken verkauft werden dürfen. Man geht davon aus, dass spätestens ab Juli in den ersten Trafiken CBD-Blüten im Sortiment sein werden. Ein Streitpunkt ist aktuell noch die Haftung für den THC-Gehalt. In Österreich unterliegt Cannabis bis zu einem THC-Gehalt von 0,3 % nicht dem Suchtmittelgesetz. Strittig ist aktuell die Frage, wer dafür haftet, wenn bedingt durch natürliche Schwankungen dieser Grenzwert überschritten wird. Tabakgroßhändler dürfen nur bei zertifizierten Großhändlern kaufen, die sich wiederum zu Überprüfungen bei zertifizierten Laboren verpflichten. Auch der THC-Gehalt von 0,3 % an sich ist aktuell Gegenstand von Diskussionen. In vielen Ländern liegt dieser Grenzwert deutlich höher, was bei Importen berücksichtigt werden muss und zu rechtlichen Problemen führen kann.
Katastrophale finanzielle Situation für CBD-Shops
Völlig außer Acht gelassen werden in den aktuellen Entwicklungen die finanziellen Folgen für CBD-Shops. Nachdem seit Monaten das Hauptprodukt nicht verkauft werden darf, steht noch immer die gesamte Branche vor dem Zusammenbruch. Neben den bereits bestehenden Umsatzverlusten werden außerdem Steuernachzahlungen befürchtet, die viele endgültig in den Ruin treiben würden. In zahlreichen Shops wurden in den vergangenen Wochen Zollkontrollen durchgeführt. Hanfgeschäfte waren dem Staat schon immer ein Dorn im Auge. Dennoch möchte er aber nun deren Hauptprodukt für sich selbst beanspruchen.
Zusammen mit dem Österreichischen Cannabisverband (ÖCB) kämpfen die Shops weiterhin um das Überleben. Fakt ist, dass das Vorgehen des Staates nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Im EU-Recht ist klar festgelegt, dass Mitgliedsstaaten den Handel mit CBD nicht in einer unverhältnismäßigen Weise einschränken dürfen. Der ÖCB kündigt an, wenn nötig bis zum Europäischen Gerichtshof zu klagen, um das Verkaufsverbot aufzuheben. Der ÖCB ist weiterhin bemüht, eine friedliche Koexistenz von CBD-Shops und Trafiken zu erreichen.
Typisch österreichische Verschlechtbesserung
Diese vollkommen absurde Maßnahme, eine gesamte Branche zu vernichten und ein eigentlich verteufeltes Produkt selbst verkaufen zu wollen, spiegelt die Absurdität der österreichischen Drogenpolitik im Allgemeinen wider. Es stellt sich die Frage, inwiefern Verkäufer in Trafiken geeignet sind, kompetente Beratung zu einem neuen Produkt anbieten zu können. Verkäufer in CBD-Shops haben durch ihre langjährige Praxis ein entsprechendes Fachwissen, wenn es um Fragen wie Cannabinoid- oder Terpenprofil geht. Auch wenn CBD-Blüten nicht als Medizinprodukt angeboten werden, können sich beim Kauf dennoch Fragen ergeben, die nur ein erfahrener Mitarbeiter aus dem Hanfsektor beantworten kann.
Für viele Kunden sind Blüten ein wichtiges Naturprodukt mit deutlich mehr Variationen und Qualitätsmerkmalen als eine Packung Zigaretten. Eine allfällige Beratung im Geschäft wird durch eine Verlagerung in Trafiken vermutlich weitgehend verloren gehen. Des Weiteren ist zu kritisieren, dass zwar über deutliche Schwankungen im THC-Gehalt der Blüten diskutiert wird, aber bis zum heutigen Tag absolut kein Fortschritt in Richtung eines THC-Grenzwerts im Straßenverkehr zu verzeichnen ist. Spätestens bei einer Anhebung des zulässigen THC-Gehalts würde ohne Grenzwert die Zahl der „Drogenlenker“ weiter explodieren.