In Frankreich liegt seit dem 8. Oktober 2026 ein Gesetzentwurf im Senat, der den Markt für CBD-Blüten erstmals umfassend ordnen soll. Der grüne Senator Guillaume Gontard und 16 weitere Senatorinnen und Senatoren schlagen ein digitales Hanfregister, eine Genehmigungspflicht für CBD-Läden und eine Toleranzgrenze von 2 Nanogramm THC je Milliliter Blut im Straßenverkehr vor. Verabschiedet ist damit noch nichts, doch der Text zeigt, wohin die Debatte im französischen CBD-Markt läuft.
📑 Inhaltsverzeichnis
- CBD-Gesetzentwurf im französischen Senat: Wer ihn trägt
- Hanfregister und Chargenpflicht: Rückverfolgbarkeit vom Feld bis zum Laden
- CBD-Läden brauchen künftig eine Betriebsgenehmigung
- 2 Nanogramm THC am Steuer: Abschied von der Nulltoleranz?
- Einordnung: Was der Entwurf für den europäischen CBD-Markt bedeutet
- 💬 Fragen? Frag den Hanf-Buddy!
CBD-Gesetzentwurf im französischen Senat: Wer ihn trägt
Der Entwurf ist unter der Nummer 21 der Sitzungsperiode 2026–2027 registriert und wurde an den Ausschuss für soziale Angelegenheiten überwiesen. Vorgestellt wurde er am 13. Oktober auf einer Pressekonferenz. Unterstützt wird er von den beiden Branchenverbänden UPCBD und AFPC, die Händler und Produzenten von natürlichem CBD vertreten. Es handelt sich um eine parlamentarische Initiative aus der Opposition, nicht um einen Regierungsentwurf. Ob und wann der Senat darüber berät, ist offen.
Der Vorstoß fällt in eine Phase, in der Frankreich beim Thema Cannabis eher die harte Linie fährt. Erst im Sommer hat Paris die pauschale Geldstrafe für Konsumierende angehoben, wie wir in unserem Beitrag zum RIPOST-Gesetz und der 500-Euro-Strafe beschrieben haben. Seit Mai sind zudem CBD-Edibles in Frankreich verboten. Die Blüten selbst sind dagegen seit Ende 2022 wieder handelbar, nachdem das oberste Verwaltungsgericht ein Verbot gekippt hatte. Hintergrund dazu liefert unser älterer Text darüber, wie Frankreich den Handel mit CBD-Blüten reguliert.
Hanfregister und Chargenpflicht: Rückverfolgbarkeit vom Feld bis zum Laden
Kern des Entwurfs ist ein neues Kapitel im französischen Gesundheitsgesetzbuch. Es definiert „rohe Hanfblüten“ als Blüten von Cannabis sativa L., deren THC-Gehalt unter dem nationalen und europäischen Grenzwert liegt. Für diese Ware soll ein elektronisches Register entstehen, der „casier chanvrier informatisé“. Produzenten melden dort ihre Parzellen, Sorten, Erntemengen und Lagerbestände. Importeure melden Mengen, Herkunft, Sorten und Nachweise.
Jede Ernte einer Parzelle und jede Importlieferung bildet eine eigene Charge mit eigenem Registereintrag. Ohne diese Zuordnung darf kein Produkt in den Verkehr gebracht werden, auch nicht als Gratisabgabe. Zugriff auf die Daten bekommen Zoll, Verbraucherschutzbehörde, Polizei und Gendarmerie sowie Gesundheits- und Agrarbehörden. Importeure müssen in der EU ansässig sein oder dort einen verantwortlichen Vertreter benennen. Wer sich nicht registriert, riskiert bis zu 7.500 Euro Bußgeld als Privatperson und bis zu 37.500 Euro als Unternehmen.
Auf jeder Verpackung sollen künftig Herkunftsland, Chargennummer, ein Konformitätshinweis, das Abgabeverbot an Minderjährige und ein Warnhinweis für Schwangere stehen. Für die Branche interessant ist eine Beweisregel: Wer beim Transport die passenden Registerdokumente vorlegt, für den gilt die Ware zunächst als legal. Das soll Händlern mehr Sicherheit bei Kontrollen unterwegs geben.
CBD-Läden brauchen künftig eine Betriebsgenehmigung
Wer einen CBD-Laden eröffnen will, müsste das mindestens 15 Tage vorher bei der Gemeinde anzeigen, in Paris bei der Polizeipräfektur. Betrieben werden darf das Geschäft nur mit einer Betriebsgenehmigung. Diese gibt es nach einer Schulung zu Rechtslage, Jugendschutz, Rückverfolgbarkeit und Haftung. Der Verkauf an unter 18-Jährige wäre ausdrücklich verboten, das Personal müsste einen Altersnachweis verlangen. Verkaufsautomaten dürften CBD-Blüten nur noch mit wirksamer Altersprüfung ausgeben.
Bei Verstößen sieht der Entwurf eine Stufenleiter vor: Abmahnung, Bußgeld, vorübergehende Stilllegung, Entzug der Genehmigung und Schließung. Steuerlich sollen Produkte auf Basis roher Hanfblüten aus den ermäßigten Mehrwertsteuersätzen für Lebensmittel herausgenommen werden. Zwischenprodukte aus der Verarbeitung, die THC-reicher sein können, sollen innerhalb registrierter Verarbeitungsbetriebe nicht mehr strafbar sein, dürfen aber nicht unverarbeitet verkauft werden.
2 Nanogramm THC am Steuer: Abschied von der Nulltoleranz?
Der politisch heikelste Punkt betrifft den Straßenverkehr. In Frankreich genügt bisher der Nachweis von THC im Körper für eine Straftat, unabhängig von der Konzentration. Der Entwurf will eine Ausnahme: Stammt das THC nachweislich aus legalen CBD-Produkten und liegt der Wert bei höchstens 2 Nanogramm pro Milliliter Blut, soll keine Straftat vorliegen. Fahren unter Cannabiseinfluss bleibt verboten, die Regel zielt auf CBD-Konsumierende mit Spuren im Blut.
Zum Vergleich: In Deutschland gilt seit August 2024 ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum, wie unser Überblick zum THC-Grenzwert im Straßenverkehr erklärt. Die Werte sind wegen der unterschiedlichen Messmedien nicht eins zu eins vergleichbar. Die Richtung ist aber dieselbe: weg vom reinen Nachweis, hin zu einem Wert, der eine Beeinträchtigung zumindest plausibel macht.
Einordnung: Was der Entwurf für den europäischen CBD-Markt bedeutet
Mit einer schnellen Verabschiedung ist nicht zu rechnen, denn der Entwurf kommt aus der Opposition und hat keine Regierungsunterstützung. Trotzdem ist der Text bemerkenswert, weil die Branche selbst schärfere Regeln fordert. Registerpflicht, Ladenlizenz und Altersprüfung sind der Preis, den die Verbände für Rechtssicherheit zahlen wollen. Ähnliche Fragen beschäftigen gerade mehrere Länder: In Italien hat das Verfassungsgericht die Entscheidung über das Hanfblütenverbot vertagt. Auf EU-Ebene markiert das erste positive EFSA-Gutachten zu CBD einen engen Rahmen für Lebensmittel.
Auch Deutschland diskutiert über Rechtssicherheit für Hanfbauern und Händler. Am 14. Oktober befasste sich der Agrarausschuss des Bundestags mit einem Grünen-Entwurf, der die sogenannte Missbrauchsklausel im Konsumcannabisgesetz streichen und den THC-Grenzwert für Nutzhanf auf 1 Prozent anheben will. Frankreichs Gesetzentwurf geht einen anderen Weg: Er setzt auf lückenlose Kontrolle statt auf eine Lockerung der Definition.
Häufige Fragen
Sind CBD-Blüten in Frankreich derzeit legal?
Ja, CBD-Blüten mit einem THC-Gehalt unter dem gesetzlichen Grenzwert dürfen in Frankreich verkauft werden, seit das oberste Verwaltungsgericht Ende 2022 ein Verkaufsverbot aufgehoben hat. Lebensmittel mit CBD sind dagegen seit Mai 2026 verboten. Ein eigenes Gesetz für den Blütenhandel gibt es bisher nicht.
Was ist das geplante Hanfregister?
Der „casier chanvrier informatisé“ wäre eine staatliche Datenbank, in der Produzenten und Importeure jede Charge melden. Erfasst würden Anbauflächen, Sorten, Mengen, Lagerbestände und die Herkunft importierter Ware. Zoll, Polizei und Verbraucherschutz könnten darauf zugreifen.
Was soll sich beim Autofahren nach CBD-Konsum ändern?
Bisher reicht in Frankreich jeder THC-Nachweis für eine Straftat. Der Entwurf sieht vor, dass bis zu 2 Nanogramm THC pro Milliliter Blut straffrei bleiben, wenn das THC aus legalen CBD-Produkten stammt. Das Fahren unter Cannabiseinfluss bliebe weiterhin verboten.
Wann könnte das Gesetz in Kraft treten?
Ein Termin steht nicht fest. Der Entwurf liegt im Sozialausschuss des Senats und muss beide Parlamentskammern passieren. Da er aus der Opposition stammt und von der Regierung nicht getragen wird, ist offen, ob er überhaupt auf die Tagesordnung kommt.
Wer unterstützt den Vorschlag?
Eingebracht hat ihn der grüne Senator Guillaume Gontard mit 16 weiteren Mitgliedern des Senats. Die Branchenverbände UPCBD und AFPC unterstützen den Text, weil er dem Handel mit natürlichem CBD einen klaren Rechtsrahmen geben würde.
Quellen: Sénat, Proposition de loi n° 21 (2026–2027) „visant à encadrer la production, la traçabilité, la distribution et certains usages des produits à base de cannabidiol“, eingereicht am 8. Oktober 2026; BubatzNews, 14. Oktober 2026.






































