Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat erstmals ein positives Gutachten zu einem konkreten CBD-Produkt veröffentlicht. Bewertet wurde ein synthetisch hergestelltes Cannabidiol, das als Nahrungsergänzungsmittel mit höchstens 2 mg am Tag auf den Markt kommen soll. Der Beitrag knüpft an unsere Berichterstattung vom Juli an, als ein solches Gutachten nur als unveröffentlichter Entwurf bekannt war.
📑 Inhaltsverzeichnis
Was das EFSA-Gutachten zu CBD feststellt
Das Gutachten ist im September 2026 im EFSA Journal erschienen. Gegenstand ist Cannabidiol aus chemischer Synthese mit einem Reinheitsgrad von mindestens 98 Prozent. Der Stoff soll ausschließlich in MCT-Öl gelöst und als Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden. Die Höchstmenge liegt bei 2 mg pro Tag.
Das zuständige Gremium für Ernährung, neuartige Lebensmittel und Lebensmittelallergene hält das Produkt unter diesen Bedingungen für sicher. Herstellungsverfahren, Zusammensetzung und Spezifikation geben nach seiner Einschätzung keinen Anlass zu Bedenken. Hinweise auf eine erbgutschädigende Wirkung fand das Gremium nicht. Antragsteller ist nach Berichten der Fachpresse ein irisches Unternehmen. Es hatte ursprünglich 25 mg am Tag beantragt und den Antrag später auf 2 mg reduziert.
Im Juli hatten wir über das erste positive EFSA-Gutachten seit dem Prüfstopp berichtet, damals auf Grundlage der Angaben eines Antragstellers. Höchstmenge, Zielgruppe und Reinheitsanforderungen waren zu diesem Zeitpunkt nicht öffentlich. Jetzt liegen sie schwarz auf weiß vor. Ob es sich um dasselbe Dossier handelt, geht aus der Zusammenfassung des Gutachtens nicht hervor.
2 mg am Tag und drei ausgeschlossene Gruppen
Die Zielgruppe ist eng gefasst. Das Produkt ist für Erwachsene über 25 Jahren gedacht, Schwangere und Stillende sind ausgenommen. Für Menschen, die Medikamente einnehmen, konnte die Behörde die Sicherheit ausdrücklich nicht feststellen. Damit fällt ein erheblicher Teil der bisherigen Kundschaft von CBD-Ölen aus dem Rahmen.
Grundlage der Bewertung ist eine 90-Tage-Studie an Ratten, die der Antragsteller eingereicht hat. Als empfindlichstes Organ erwies sich die Leber, weibliche Tiere reagierten stärker als männliche. Aus den Daten leitete das Gremium einen Referenzpunkt von 10,5 mg je Kilogramm Körpergewicht und Tag ab. Darauf wandte es den Unsicherheitsfaktor 400 an, weil unter anderem Daten zur Fortpflanzungs- und Entwicklungstoxizität fehlen.
Das Ergebnis sind 0,026 mg je Kilogramm Körpergewicht und Tag, für einen 70 Kilogramm schweren Erwachsenen also rund 2 mg. Der Wert liegt praktisch auf der Linie, die die Behörde im Februar gezogen hatte, als die EFSA ihren vorläufigen Sicherheitswert für CBD vorlegte. In der Branche stößt genau diese Menge auf Kritik. Berater bezweifeln in der Fachpresse, dass 2 mg eine spürbare Wirkung haben. Handelsübliche CBD-Öle liefern pro Tagesportion häufig ein Vielfaches. Die britische Lebensmittelbehörde hält bis zu 10 mg für vertretbar, wie unser Vergleich zwischen der britischen und der europäischen Linie zeigt.
Natürliche Hanfextrakte bleiben ohne positives Votum
Für die Hanfbranche ist die Nachricht zwiespältig. Positiv bewertet wurde ein Stoff aus dem Labor und kein Extrakt aus der Pflanze. In derselben Ausgabe des EFSA Journal steht ein zweites Gutachten zu einem Cannabis-sativa-Extrakt mit 57 bis 65 Prozent CBD und 9 bis 17 Prozent weiteren Cannabinoiden. Er wird mit überkritischem Kohlendioxid gewonnen und sollte mit bis zu 30 mg am Tag vermarktet werden.
Hier kommt das Gremium zu dem Schluss, dass sich die Sicherheit nicht feststellen lässt. Die EFSA hatte zusätzliche Daten zu Identität, Herstellung, Zusammensetzung und Toxikologie angefordert. Der Antragsteller hat darauf laut Gutachten nicht geantwortet. Schon im Mai war ein CBD-Isolat aus der Pflanze gescheitert, das mit 21 mg am Tag beantragt war. Dort blieb offen, ob die geplanten Formulierungen Nanopartikel enthalten.
Ein Urteil über Vollspektrum-Produkte an sich ist das nicht. Die negativen Voten beruhen auf Datenlücken, nicht auf einem nachgewiesenen Risiko. Sie zeigen aber, wie hoch die Hürde für komplexe Extrakte liegt. Der vorläufige Sicherheitswert der Behörde gilt ohnehin nur für CBD mit mindestens 98 Prozent Reinheit. Dass europäische Behörden bei Cannabis selten mit einer Stimme sprechen, zeigt auch der Streit um die Vortrocknung von Cannabisblüten.
Wie es nach dem Gutachten weitergeht
Ein Gutachten ist keine Zulassung. Die EFSA bewertet nur die Sicherheit, über die Vermarktung entscheiden die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten. Nach der Novel-Food-Verordnung legt die Kommission binnen sieben Monaten nach der Veröffentlichung einen Entwurf für einen Durchführungsrechtsakt vor. Stimmen die Mitgliedstaaten im zuständigen Ausschuss zu, wird der Stoff in die Unionsliste der neuartigen Lebensmittel aufgenommen.
Erst dann dürfte das Produkt in der gesamten EU verkauft werden, also auch in Deutschland und Österreich. Die Zulassung gilt nur für den Stoff mit genau dieser Spezifikation. Hat der Antragsteller Schutz für seine eigenen Studiendaten beantragt, darf zunächst fünf Jahre lang nur er das Produkt vermarkten. Für alle anderen CBD-Lebensmittel ändert sich rechtlich nichts. Sie bleiben ohne Zulassung nicht verkehrsfähig.
Ungeklärt ist außerdem das Chemikalienrecht. Parallel läuft das Verfahren, in dem die ECHA CBD als reproduktionstoxisch einstufen will. Wie beide Stränge zusammenpassen, muss die Kommission beantworten. Große Lebensmittelkonzerne beobachten den Markt seit Jahren. Schon 2018 wurde bekannt, dass Coca-Cola den Einstieg in das CBD-Geschäft prüfte. Passiert ist seither wenig, weil der Rechtsrahmen fehlte.
Häufige Fragen
Ist CBD als Lebensmittel jetzt in der EU zugelassen?
Nein. Das Gutachten der EFSA ist die wissenschaftliche Grundlage für eine Zulassung, ersetzt sie aber nicht. Zugelassen ist ein Stoff erst, wenn die Kommission ihn mit Zustimmung der Mitgliedstaaten in die Unionsliste der neuartigen Lebensmittel aufnimmt.
Für wen gilt das positive EFSA-Gutachten zu CBD?
Es gilt für ein synthetisches CBD mit mindestens 98 Prozent Reinheit in MCT-Öl und für höchstens 2 mg am Tag. Die Zielgruppe sind Erwachsene über 25 Jahren. Schwangere und Stillende sind ausgenommen. Für Menschen mit Medikamenteneinnahme konnte die Sicherheit nicht festgestellt werden.
Warum liegt die Höchstmenge nur bei 2 mg CBD am Tag?
Die EFSA rechnet mit einem Unsicherheitsfaktor von 400, weil wichtige Daten fehlen, etwa zur Fortpflanzungs- und Entwicklungstoxizität. Ausgangspunkt war ein Wert aus einer 90-Tage-Studie an Ratten, bei dem sich das Lebergewicht veränderte. Daraus ergeben sich 0,026 mg je Kilogramm Körpergewicht und Tag.
Was bedeutet das Gutachten für CBD-Öle aus Hanfextrakt?
Zunächst nichts. Das positive Votum betrifft einen einzelnen synthetischen Stoff. Zwei Anträge für CBD aus der Pflanze hat die EFSA 2026 negativ beschieden, weil Daten fehlten. Jeder Hersteller muss die Sicherheit seines Produkts mit einem eigenen Dossier belegen.
Wann könnte das erste zugelassene CBD-Produkt im Handel stehen?
Ein Termin steht nicht fest. Die Kommission hat nach der Verordnung sieben Monate Zeit für ihren Entwurf, danach stimmen die Mitgliedstaaten ab. Realistisch ist eine Entscheidung deshalb frühestens im Lauf des Jahres 2027.
Quellen: EFSA-Gremium für Ernährung, neuartige Lebensmittel und Lebensmittelallergene: Safety of synthetic cannabidiol as a novel food pursuant to Regulation (EU) 2015/2283, EFSA Journal 24(9), 2026, DOI 10.2903/j.efsa.2026.10154; Safety of Cannabis sativa L. extract as a novel food, EFSA Journal 24(9), 2026, DOI 10.2903/j.efsa.2026.10319; Safety of cannabidiol isolate from Cannabis sativa L. as a novel food, EFSA Journal 24(5), 2026, DOI 10.2903/j.efsa.2026.10124; Verordnung (EU) 2015/2283; NutraIngredients vom 21.09.2026; eigene Berichterstattung.





































