Italiens Hanfbranche muss länger auf Klarheit warten. Das Verfassungsgericht in Rom hat die Verhandlung über das Hanfblütenverbot vom 21. Oktober 2026 auf den 9. Februar 2027 verschoben. Der Grund ist verfahrenstechnisch: Die Richter wollen drei Vorlagen aus Brindisi, Trani und Brescia gemeinsam entscheiden.
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Hanfblütenverbot in Italien: Was das Verfassungsgericht verschoben hat
Gegenstand des Verfahrens ist Artikel 18 des Gesetzesdekrets 48/2025, das als Sicherheitsdekret bekannt wurde und mit dem Gesetz 80/2025 dauerhaft in Kraft blieb. Die Vorschrift verbietet seit 2025 Einfuhr, Verarbeitung, Besitz, Vertrieb und Verkauf von Hanfblüten. Erfasst sind auch Extrakte, Harze und Öle aus den Blüten. Das Verbot gilt ausdrücklich unabhängig davon, ob die Ware überhaupt berauschend wirken kann.
Nach Angaben des Branchenverbands Canapa Sativa Italia hat das Gericht die Verteidiger schriftlich über den neuen Zeitplan informiert. Am 25. Januar 2027 berät die Kammer zunächst darüber, welche Dritten sich am Verfahren beteiligen dürfen. Die Verhandlung in der Sache folgt am 9. Februar 2027. Die Frist für Beitritte zum jüngsten Verfahren aus Brescia ist davon nicht berührt. Sie endete laut den Verbandsjuristen am 6. Oktober 2026.
Drei Gerichte zweifeln an Artikel 18 des Sicherheitsdekrets
Den Anfang machte eine Ermittlungsrichterin in Brindisi. Dort hatte die Finanzpolizei Ende 2024 zwei Lastwagen mit zertifiziertem Hanf aus Bulgarien beschlagnahmt, und die Staatsanwaltschaft wollte die Ladung später vernichten lassen. Die Richterin setzte das Verfahren aus und legte die Norm dem Verfassungsgericht vor. Das Gericht in Trani folgte, im Juli 2026 schloss sich Brescia an. Dessen Vorlagebeschluss wurde am 16. September im Amtsblatt veröffentlicht.
Die Einwände ähneln sich. Die Gerichte bezweifeln, dass für ein Eildekret überhaupt die nötige Dringlichkeit bestand. Sie rügen außerdem einen Verstoß gegen das Offensivitätsprinzip, wonach eine Strafe ein tatsächlich schädliches Verhalten voraussetzt. Hinzu kommen die Verhältnismäßigkeit, die unternehmerische Freiheit und das Verhältnis zum europäischen Recht. Damit steht nicht nur ein Detail zur Prüfung, sondern die Konstruktion des Verbots insgesamt.
Was die Vertagung für Händler und Produzenten bedeutet
Für die Betriebe ändert sich an der Rechtslage zunächst nichts. Artikel 18 gilt weiter, Kontrollen und Beschlagnahmen bleiben möglich. Verbandspräsident Mattia Cusani betont dennoch, dass Unternehmen ihre Rechte weiter ausüben könnten, solange die Norm nicht bestätigt ist. Diese Lesart stützt sich auf die Strafgerichte. Wie wir im August berichtet haben, hat Italiens Kassationsgerichtshof die Beschlagnahme von Hanfblüten begrenzt und verlangt den Nachweis einer berauschenden Wirkung im Einzelfall.
Seither haben Gerichte unter anderem in Latina, Velletri, Vicenza, Imperia und Ascoli Piceno die Rückgabe sichergestellter Ware angeordnet. Ein einfacher Schnelltest reichte ihnen als Beleg nicht aus, wenn Rechnungen, Analysen und Herkunftsnachweise vorlagen. Aus unserer Sicht verlängert die Vertagung deshalb vor allem einen Schwebezustand. Das Verbot scheitert im Einzelfall regelmäßig, bleibt als Drohung aber bestehen. Planbar ist das für keinen Betrieb, und knapp vier weitere Monate sind für ein verderbliches Agrarprodukt eine lange Zeit.
Parallel prüft der Europäische Gerichtshof
Rom ist nicht der einzige Schauplatz. Der italienische Staatsrat hat dem Europäischen Gerichtshof in der Rechtssache C-716/25 die Frage vorgelegt, ob ein nationales Blütenverbot mit dem freien Warenverkehr für Industriehanf vereinbar ist. Weitere Vorlagen des Staatsrats betreffen natürliches CBD zur oralen Anwendung. Eine Antwort aus Luxemburg würde über Italien hinaus wirken. Auch für Österreich ist sie relevant, wo die EU das Blütenverbot bisher nicht als Rechtsbruch wertet.
Der Fall reiht sich in eine europäische Entwicklung ein, in der nationale Gerichte die Einstufung von Nutzhanf zunehmend selbst hinterfragen. In Irland etwa prüft der High Court, ob Nutzhanf ein Betäubungsmittel bleiben darf. Zugleich zeigt Athen die Gegenrichtung, denn Griechenland verengt den CBD-Markt gerade weiter. Solange Luxemburg nicht entscheidet, bleibt der Binnenmarkt für Hanfblüten ein Flickenteppich.
Häufige Fragen
Sind Hanfblüten in Italien derzeit verboten?
Ja. Artikel 18 des Sicherheitsdekrets verbietet seit 2025 den Handel mit Hanfblüten und daraus gewonnenen Produkten. Die Vertagung setzt das Verbot nicht außer Kraft. Strafgerichte verlangen für Beschlagnahmen allerdings den Nachweis, dass die Ware berauschend wirken kann.
Wann entscheidet das italienische Verfassungsgericht über das Hanfblütenverbot?
Die Verhandlung in der Sache ist für den 9. Februar 2027 angesetzt. Am 25. Januar 2027 berät das Gericht vorab über die Zulassung von Verfahrensbeteiligten. Ein Urteil wird üblicherweise erst einige Wochen nach der Verhandlung veröffentlicht.
Warum wurde der Termin verschoben?
Das Gericht will drei Vorlagen gemeinsam behandeln. Zu den Verfahren aus Brindisi und Trani kam im Juli 2026 eine weitere Vorlage des Gerichts in Brescia hinzu. Eine inhaltliche Tendenz lässt sich aus der Verschiebung nicht ablesen.
Welche Rolle spielt der Europäische Gerichtshof?
Der Europäische Gerichtshof prüft in der Rechtssache C-716/25, ob das italienische Verbot den freien Warenverkehr für Industriehanf verletzt. Seine Antwort bindet die italienischen Gerichte. Sie hätte zudem Signalwirkung für andere Mitgliedstaaten mit Blütenverboten.
Quellen: Canapa Sativa Italia (Mitteilung zur Vertagung), Spazio Canapa, Soft Secrets Italia, Newsweed, Gazzetta Ufficiale (Vorlagebeschluss des Tribunale di Brescia, Registro ordinanze 135/2026), Corte di Cassazione, Urteil 25539/2026.






































