Italiens oberstes Strafgericht hat dem pauschalen Zugriff auf Hanfblüten enge Grenzen gesetzt. Der Kassationsgerichtshof entschied in seinem Urteil Nr. 25539/2026, dass Staatsanwaltschaften beschlagnahmte Hanfblüten nicht allein deshalb einbehalten dürfen, weil sie unter das umstrittene Blütenverbot fallen. Wer beschlagnahmt, muss belegen, dass die Ware überhaupt eine berauschende Wirkung entfalten kann. Für einen Sektor, der seit April 2025 zwischen Agrarrecht und Betäubungsmittelrecht zerrieben wird, ist das die bislang deutlichste Ansage aus Rom.
📑 Inhaltsverzeichnis
Was der Kassationsgerichtshof zu Hanfblüten entschieden hat
Die vierte Strafsektion der Corte di Cassazione befasste sich mit einem Fall, in dem ein Untergericht die Herausgabe beschlagnahmter Hanfblüten verweigert hatte. Bemerkenswert daran ist die Ausgangslage. Die von der Staatsanwaltschaft selbst beauftragten Sachverständigen waren zu dem Ergebnis gekommen, dass das sichergestellte Material keine psychoaktive Wirkung entfalten kann. Das Gericht behielt die Ware dennoch ein und stützte sich dabei allein auf die neue Rechtslage.
Genau diesen Automatismus hat der Kassationsgerichtshof kassiert. Ein Verbot, das an die Zugehörigkeit zu einer Pflanzenkategorie anknüpft, ersetzt nach dieser Lesart nicht den Nachweis der Gefährlichkeit im Einzelfall. Die Richter verlangen also eine konkrete Prüfung statt einer pauschalen Vermutung. Praktisch bedeutet das, dass Ermittlungsbehörden künftig darlegen müssen, warum ausgerechnet die sichergestellten Blüten geeignet sind, einen Rausch auszulösen.
Wie das italienische Blütenverbot 2025 zustande kam
Grundlage des Konflikts ist Artikel 18 des Gesetzesdekrets 48/2025, das die Regierung von Giorgia Meloni im April 2025 als Sicherheitsdekret auf den Weg brachte. Der Artikel nahm Hanfblüten aus dem Schutzbereich des Nutzhanfgesetzes heraus und unterstellte sie dem Betäubungsmittelrecht. Damit kippte über Nacht die Geschäftsgrundlage für eine Branche, die sich seit 2016 auf ein eigenes Agrargesetz berufen hatte. Wir haben den Vorgang damals in unserer Einordnung dazu beschrieben, wie Italien CBD als Betäubungsmittel einstuft.
Neu war der Streit ohnehin nicht. Schon Jahre zuvor hatte der Oberste Gesundheitsrat ein Verkaufsverbot empfohlen, und der politische Widerstand gegen ein Verbot von Industriehanfblüten begleitete jede dieser Etappen. Auch die Wirtschaftsseite hat eine lange Vorgeschichte, von der Frage, wie Italien seinen Bedarf an medizinischem Cannabis über Importe deckt, bis zu Fällen, in denen legaler Hanf auf Plattformen zensiert wurde. Der Sektor kämpft in Italien seit Jahren um Rechtssicherheit.
730 Kilogramm zurück: die Praxis vor den Gerichten
Der Branchenverband Canapa Sativa Italia zählt inzwischen 18 Verfahren, in denen Gerichte die Rückgabe beschlagnahmter Ware angeordnet haben. Zusammengerechnet geht es um mindestens 730 Kilogramm Hanfblüten. Diese Zahl beschreibt den Kern des Problems besser als jede Grundsatzdebatte. Ein Verbot, das in der Praxis reihenweise vor Gericht scheitert, produziert vor allem wirtschaftlichen Schaden bei Betrieben, deren Ware monatelang in Asservatenkammern liegt.
Für die betroffenen Unternehmen ist der Zeitfaktor entscheidend. Hanfblüten sind ein verderbliches Agrarprodukt. Selbst eine erfolgreiche Rückgabe nach einem halben Jahr ersetzt nicht den entgangenen Umsatz, und die Verfahrenskosten trägt zunächst der Betrieb. Das Urteil des Kassationsgerichtshofs verschiebt hier immerhin die Argumentationslast zurück auf die Ermittlungsseite.
Verfassungsgericht und EuGH entscheiden den Rest
Damit ist der Streit noch längst nicht beendet, denn zwei größere Verfahren laufen parallel. Drei italienische Richter haben dem Verfassungsgericht Vorlagefragen zum Blütenverbot unterbreitet. Die öffentliche Verhandlung ist für den 21. Oktober angesetzt. Sollte das Gericht das Dekret ganz oder teilweise für verfassungswidrig erklären, wäre die Rechtsgrundlage der Beschlagnahmen entfallen.
Zusätzlich liegt ein Verfahren beim Gerichtshof der Europäischen Union. Dort geht es um die Frage, ob die italienischen Beschränkungen mit dem Recht der Gemeinsamen Agrarpolitik vereinbar sind. Nutzhanf ist eine unionsrechtlich geregelte Kultur, und der freie Warenverkehr innerhalb des Binnenmarkts ist ein gewichtiges Argument gegen nationale Alleingänge. Ein Urteil aus Luxemburg hätte Wirkung weit über Italien hinaus.
Was der Fall für den deutschsprachigen Markt bedeutet
Das Muster ist aus dem deutschsprachigen Raum bekannt. Auch hier haben Behörden CBD-Blüten wiederholt über den Umweg des Betäubungsmittel- oder Lebensmittelrechts vom Markt zu drängen versucht, und auch hier korrigierten Gerichte diese Praxis später. Der italienische Fall zeigt, wie belastbar ein Verbot sein muss, das eine ganze Produktkategorie erfasst. Ohne den Nachweis einer tatsächlichen Rauschwirkung bleibt es angreifbar.
Für Importeure und Händler ist zudem die EU-Ebene interessant. Wenn Luxemburg entscheidet, dass ein Mitgliedstaat Hanfblüten nicht ohne Weiteres aus dem Anwendungsbereich der Agrarregeln herausnehmen darf, verändert das die Verhandlungsposition in jedem vergleichbaren nationalen Streit. Bis dahin bleibt die Lage in Italien das, was sie seit April 2025 ist. Unübersichtlich, aber zunehmend zugunsten der Branche in Bewegung.
Häufige Fragen
Sind Hanfblüten in Italien jetzt wieder legal?
Nein. Das Verbot aus dem Gesetzesdekret 48/2025 gilt weiterhin. Der Kassationsgerichtshof hat lediglich entschieden, dass eine Beschlagnahme nicht automatisch Bestand hat. Die Behörden müssen im Einzelfall belegen, dass die sichergestellte Ware eine berauschende Wirkung entfalten kann.
Was genau besagt das Urteil Nr. 25539/2026?
Die vierte Strafsektion stellte klar, dass die bloße Zugehörigkeit eines Produkts zur verbotenen Kategorie die Prüfung der tatsächlichen Wirkung nicht ersetzt. Im zugrunde liegenden Fall hatten sogar die Gutachter der Staatsanwaltschaft eine psychoaktive Wirkung ausgeschlossen. Die Verweigerung der Herausgabe war damit nicht haltbar.
Wann entscheidet das italienische Verfassungsgericht?
Die öffentliche Verhandlung zu den Vorlagefragen von drei Richtern ist für den 21. Oktober terminiert. Ein Urteil folgt erfahrungsgemäß einige Wochen später. Fällt es gegen das Dekret aus, entfällt die Grundlage für die bisherigen Beschlagnahmen.
Welche Rolle spielt der Europäische Gerichtshof?
Beim EuGH ist ein Verfahren zu der Frage anhängig, ob Italiens Beschränkungen mit dem Recht der Gemeinsamen Agrarpolitik vereinbar sind. Nutzhanf ist eine unionsrechtlich geregelte Kultur. Ein Urteil hätte deshalb Signalwirkung für alle Mitgliedstaaten, die eigene Blütenverbote erlassen.
Betrifft das Urteil auch deutsche oder österreichische Händler?
Nicht unmittelbar, denn es gilt italienisches Recht. Wer aber nach Italien liefert oder von dort bezieht, profitiert von der besseren Rückgabepraxis. Mittelbar ist der Fall zudem relevant, weil er zeigt, welche Beweislast Behörden bei einem Kategorienverbot tragen müssen.
Quellen: HempToday, Corte di Cassazione (Urteil Nr. 25539/2026), Canapa Sativa Italia, Gesetzesdekret 48/2025.





































