Seit fast einem Jahr befinden sich österreichische Hanffachgeschäfte in einem Kampf um ihre Existenz. Mit dem Wegfall ihres Hauptprodukts stehen viele Shops am finanziellen Abgrund. Aktuell dürfen CBD-Blüten nur in Trafiken verkauft werden, da sie nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes dem Tabakmonopolgesetz unterliegen.
Durch diese spontane Gesetzesänderung steht eine gesamte Branche seither vor dem Aus. Der Österreichische Cannabisbundesverband (ÖCB) – eine Interessensvertretung der CBD-Shops – geht seitdem mit rechtlichen Schritten gegen diese Entscheidung vor. Nun zeichnet sich eine Übergangsfrist ab, bis zu der CBD-Blüten unter bestimmten Auflagen weiterhin in Shops verkauft werden dürfen.
Übergangsfrist bis Ende 2028
Die Bundesregierung plant am 19. November den Beschluss einer Novelle des Tabakmonopolgesetzes. Diese Novelle soll den Verkauf von CBD-Blüten erstmals gesetzlich regeln. Sie sieht eine Übergangsfrist bis Ende 2028 vor, innerhalb derer CBD-Shops wieder Blüten verkaufen dürfen. Erst ab Beginn des Jahres 2029 soll der Verkauf ausschließlich in Trafiken erlaubt sein.
Doch auch in dieser Übergangsfrist bestehen Hürden: Shops müssen eine entsprechende Hanflizenz beantragen, um den Verkauf fortführen zu dürfen. Der ÖCB erkennt diese Übergangsfrist zwar als kurzfristige Entlastung an, weist jedoch darauf hin, dass sich an der Grundproblematik nichts ändert: In drei Jahren steht der CBD-Markt erneut vor dem Aus.
Wie aus dem Gutachten von Prof. Heinz Mayer hervorgeht, ist ein Verkaufsmonopol von Trafiken rechtlich nicht haltbar. Laut dem Gutachten fallen CBD-Blüten eindeutig nicht unter das Tabakmonopol. Rund 500 Shops wurden durch den Wegfall ihres wichtigsten Produkts im vergangenen Jahr finanziell schwer getroffen. Über 1.500 Arbeitsplätze sind in akuter Gefahr. Wie der ÖCB in einer Aussendung mitteilte, kam es infolge des Verkaufsstopps zu einem Umsatzrückgang von bis zu 70 Prozent. Der Verband fordert daher klare rechtliche Rahmenbedingungen, die eine Koexistenz von Trafiken und CBD-Shops ermöglichen.
Verschenkte Steuereinnahmen
Während viele andere EU-Länder bereits klare Regeln für den Verkauf von CBD-Blüten geschaffen haben, bildet Österreich bis heute eine Ausnahme. Neben der Sabotage eines gesamten Wirtschaftszweiges, der bereit wäre, legale Wege zu gehen und Abgaben zu leisten, verzichtet der Staat auch auf erhebliche Steuereinnahmen.
Laut Schätzungen des ÖCB erwirtschaftet die Branche mit legalen Hanfprodukten jährlich einen Umsatz von rund 500 Millionen Euro. Daraus könnten Steuereinnahmen zwischen 40 und 50 Millionen Euro generiert werden. Aus dem Verkauf von CBD-Blüten in Trafiken erwartet man hingegen nur etwa 15 Millionen Euro an Steuern. Der ÖCB fordert daher ein eigenständiges Gesetz zur Besteuerung von Hanfprodukten, das faire und wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen schafft.
Ungleichbehandlung mit E-Liquids
Auch Shops, die E-Liquids vertreiben, befanden sich bereits in einer ähnlichen Situation. Eine Gesetzesänderung sah vor, dass auch E-Liquids unter das Tabakmonopolgesetz fallen sollten. Diese erhielten jedoch eine Übergangsfrist von zehn Jahren. Der ÖCB kündigte an, gegen die aktuelle Rechtslage weiterhin bis zum Höchstgericht zu klagen. Dieser Prozess wird sich durch alle Instanzen ziehen und bis zu zwei Jahre dauern.
Aussichtslos scheint dieser Weg jedoch nicht: Bereits 2015 scheiterte vor dem Verfassungsgerichtshof der Versuch des Bundesfinanzministeriums, E-Liquids dem Tabakmonopol zu unterstellen. Das Gericht stellte klar, dass es sich dabei nicht um Tabakprodukte handelt, und wies die Forderung zurück.
Auch in anderen Ländern gab es bereits Versuche, CBD-Blüten einem Tabakmonopol zu unterstellen – mit ähnlichem Ergebnis. So entschied das Schweizer Bundesgericht im Jahr 2020, dass CBD-Blüten kein Tabakersatz sind. Das Gericht stellte fest, dass nur nikotinhaltige Produkte dem Monopol unterstellt werden dürfen. CBD-Blüten hingegen seien ein landwirtschaftliches Naturprodukt.























