Die rechtliche Ausgestaltung von Medizinalcannabis steht erneut im Fokus der Bundespolitik. In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses am 14. Januar 2026 diskutierten Fachverbände und Sachverständige über das geplante Änderungsgesetz zum Medizinalcannabis-Gesetz (MedCanG). Während ordnungspolitische Akteure die Pläne zur Missbrauchsvermeidung stützen, warnen Branchenvertreter und Patientenorganisationen vor erheblichen Einschränkungen in der Versorgungssicherheit. Das Gesetz, dessen Verabschiedung für das Frühjahr vorgesehen ist, könnte bereits im zweiten Quartal 2026 in Kraft treten.
Kontroverse um persönlichen Arztkontakt und Telemedizin
Ein zentraler Streitpunkt des Entwurfs ist die geplante Pflicht zum persönlichen Erstkontakt zwischen Arzt und Patient. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) sowie die Bundesärztekammer begrüßen diese Verschärfung. Die Ärzteschaft plädiert zudem für eine erneute Einordnung von Cannabis als Betäubungsmittel und äußert Skepsis gegenüber der Verordnungsfähigkeit von Blüten, da hierfür die wissenschaftliche Evidenz nicht ausreiche.
Demgegenüber stehen Warnungen vor den Folgen für die Patientenversorgung. Franjo Grotenhermen (Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin) und Georg Wurth (Deutscher Hanfverband) betonten in der Anhörung, dass Telemedizin oft der einzige Weg für Patienten sei, die vor Ort keine behandelnden Mediziner finden. Auch Kirsten Müller-Vahl gab zu bedenken, dass eine Einschränkung digitaler Angebote den Schwarzmarkt stärken könnte, was dem erklärten Ziel des Jugendschutzes entgegenwirke.
Kritik am Versandverbot und Bedenken der Apotheken
Besorgnis löst auch das diskutierte Versandverbot aus. Christiane Neubaur, Geschäftsführerin des Verbands der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA), wies darauf hin, dass insbesondere immobile Patienten im ländlichen Raum auf spezialisierte Versandapotheken angewiesen seien. Viele Vor-Ort-Apotheken verfügten nicht über die notwendige Expertise für eine umfassende Versorgung mit Medizinalcannabis.
Die Bundesapothekerkammer hingegen positioniert sich gegen kommerzielle Plattformen. Präsident Armin Hoffmann unterstrich, dass Arzneimittel keine Konsumgüter seien und daher nicht über handelsorientierte Portale vertrieben werden sollten. Die ABDA regte zudem an, geplante Verschärfungen konsequent auch auf Cannabisextrakte auszuweiten, um regulatorische Lücken zu schließen.
Politische Differenzen und Anpassungsbedarf in der Union
Innerhalb der Bundespolitik zeichnen sich deutliche Risse ab. Die SPD-Fraktion signalisierte bereits, dem Entwurf in der aktuellen Fassung nicht zustimmen zu wollen. Die rechtspolitische Sprecherin Carmen Wegge bezeichnete das Versandverbot als potenziell europarechtswidrig und betonte, der Entwurf entspreche nicht den Vereinbarungen. Auch innerhalb der Union wird der Ruf nach Korrekturen lauter. Simone Borchardt, gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, räumte ein, dass an einzelnen Stellen „nachjustiert“ werden müsse, um die Praktikabilität zu gewährleisten und Versorgungslücken zu vermeiden.
Während die AfD-Fraktion vorschlug, Cannabis dem AMNOG-Verfahren zu unterwerfen, stieß dies bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband auf Ablehnung. Die Komplexität natürlicher Varietäten lasse sich durch pauschale Verfahren nicht sachgerecht abbilden.






















