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Home Kolumnen Interviews und Gespräche

„Entscheidend muss die Qualität sein, nicht die Postleitzahl“: Can Ansay über Telemedizin und Cannabis

von Christian Schäfer
14.10.2026
in Interviews und Gespräche
Lesezeit: 10 Minuten
Portraet von Can Ansay, Gruender und CEO von DrAnsay

Can Ansay, Gründer und CEO von DrAnsay. Foto: Fotografie Cherie Birkner

⏱ 11 Min. Lesezeit·2.014 Wörter
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Can Ansay gehört zu den lautesten Stimmen für telemedizinische Versorgung in Deutschland, und zu den umstrittensten. Wir haben ihn um ein Interview gebeten, über Zugang, Regulierung und die Frage, wo Technologie eine ärztliche Entscheidung ersetzen darf. Eine Frage hat er nicht beantwortet.

Die telemedizinische Verordnung von Medizinalcannabis steht politisch unter Druck. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes würde den persönlichen Arztkontakt bei der Erstverordnung zur Pflicht machen, wie wir in Cannabis-Telemedizin unter Druck beschrieben haben. Wer in dieser Debatte für die digitale Seite steht, muss sich unbequeme Fragen gefallen lassen, und genau die haben wir gestellt.

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Zum Verfahren: Die Fragen stammen von der Redaktion und wurden mit der Agentur abgestimmt, zwei zunächst gestrichene Fragen kamen auf unseren Wunsch wieder hinein. Die Antworten liegen schriftlich vor und sind hier im Wortlaut wiedergegeben, redaktionell nur um Tippfehler bereinigt. Das Interview ist nicht bezahlt und an keine Gegenleistung geknüpft.

Im Gespräch

Dr. jur. Can Ansay, Gründer und CEO von DrAnsay

Über Telemedizin auf dem Land, den Vorwurf der Rezept-Formalie, Künstliche Intelligenz in der Behandlung und die Grenzen der Regulierung.

Frage 1

Ihre These lautet, Medizin werde nicht durch mehr Bürokratie besser, sondern durch Technologie. Woran machen Sie das gerade bei der Cannabisversorgung konkret fest, und was sagt das Beispiel Medizinalcannabis über den Zustand unseres Gesundheitssystems insgesamt aus?

Can Ansay: Nur dank Technologie ist die Cannabisversorgung für viele Menschen, zum Beispiel auf dem Land, überhaupt erst möglich. Auch macht es Cannabisprodukte für fast alle viel einfacher zugänglich und günstiger, mit deutlich größerer Auswahl. Dank Telemedizin und KI-unterstützter Systeme sind die Ärzte überall erreichbar und sehr effizient. Bürokratische Aufgaben lassen sich automatisiert erledigen.

Das Beispiel Medizinalcannabis steht sinnbildlich für unser Gesundheitssystem, wurde doch erst kürzlich ohne Grund Cannabis-Patienten die Kostenerstattung von Blüten durch Krankenkassen gestrichen. Zudem erfüllen Praxisärzte ihren Versorgungsauftrag nicht, da sie Patienten nicht über Cannabis aufklären, obwohl es vielen besser hilft als herkömmliche Arzneien. Unsere aktuelle Umfrage zeigt genau das: 76 Prozent akzeptieren medizinisches Cannabis grundsätzlich als reguläre Behandlungsoption, wenn es ärztlich verordnet und begleitet wird. Gleichzeitig fühlen sich nur 37 Prozent gut informiert.

Frage 2

Für viele Patientinnen und Patienten war die Fernbehandlung der erste praktikable Zugang zu einer Cannabistherapie, weil es regional kaum Praxen mit entsprechender Erfahrung gibt. Deckt sich das mit Ihren Erfahrungen, und was hat sich dadurch beim Zugang zu medizinischer Versorgung grundsätzlich verändert?

Can Ansay: Ja. Telemedizin löst ein einfaches Problem: Medizinische Kompetenz und Patienten befinden sich nicht immer am selben Ort. Digitale Behandlung kann diese geografische Grenze deutlich reduzieren. Wenn eine Untersuchung medizinisch digital möglich ist, sollte ein Patient nicht mehrere Stunden fahren müssen, nur damit Arzt und Patient im selben Raum sitzen. Entscheidend muss die Qualität der Behandlung sein und nicht die Postleitzahl. Für mich ist das die Stärke der Telemedizin: Sie macht ärztliche Kompetenz erreichbar.

Frage 3

In der Politik wird eine Präsenzpflicht beim Erstkontakt gefordert. Was würde das für die telemedizinische Cannabisversorgung bedeuten, und wo sehen Sie darin eine sinnvolle medizinische Absicherung, wo eine unnötige Zugangshürde?

Can Ansay: Für Medizinalcannabis per Telemedizin würde das bedeuten, dass viele Patienten gar keine Versorgung mehr erhalten. Es gibt in Deutschland einfach nicht genügend Praxisärzte, wie eine Expertenkommission im Frühjahr im Bundestag bestätigt hat. Es wäre schön, wenn alle Praxisärzte in Deutschland ihrem Versorgungsauftrag nachkommen und Patienten über die Therapieoption mit Cannabis aufklären.

Insbesondere für Erstpatienten ist unser Service, per Videochat mit einem Facharzt zu sprechen, wertvoll. Zudem erfüllen wir diese Art Sorgfaltspflichten besser als eine durchschnittliche Arztpraxis, da der Patient schriftlich umfassend aufgeklärt wird und ungeeignete Patienten herausgefiltert werden. Einmalig auf der Welt: Bei uns kann er einen Online-Fragebogen zur evidenzbasierten Einschätzung seiner Suchtgefahr ausfüllen. Für Patienten, die sich seit Jahren schon selbst mit Cannabis therapieren und sich in der Regel sogar besser auskennen als der Praxisarzt, ist der verpflichtende Erstkontakt eine unnötige Zugangshürde.

Frage 4

Der häufigste Vorwurf gegen die telemedizinische Cannabis-Verordnung lautet, sie mache aus einer medizinischen Indikation eine Formalie: Fragebogen ausfüllen, Rezept erhalten. Was entgegnen Sie dem, und wie stellen Sie sicher, dass eine Indikation tatsächlich geprüft wird?

Can Ansay: Ich sehe es als Kompliment, dass unser Service so einfach ist und trotzdem die ärztlichen Sorgfaltspflichten sehr gut erfüllt. Bisher hatten wir noch nie eine Beschwerde wegen Fehlbehandlung, und das bei über einer Million Patienten. Welcher Praxisarzt kann das von sich behaupten, sogar bei nur 1000 Patienten?

Die Ärzte über DrAnsay.com vertrauen den Angaben des Patienten bei Symptomen wie Schlafstörungen oder Schmerzen, so wie auch der Praxisarzt dem Patienten vertrauen muss und wie es die Berufsordnung für Ärzte vorsieht. Wer sich ein Rezept erschleichen will, kann stattdessen ganz legal sein Cannabis aus einem Cannabisanbauclub beziehen. Es entspricht also dem Willen des Gesetzgebers, dass jeder in Deutschland auch ohne Arzt Zugang zu Cannabis haben soll.

Frage 5

Kritiker verweisen darauf, dass Plattformen wie Ihre wirtschaftlich vom Verordnungsvolumen leben, was einen Anreiz schafft, eher zu verordnen als abzulehnen. Wie gehen Sie mit diesem Interessenkonflikt um, und wie hoch ist Ihre Ablehnungsquote?

Can Ansay: Diese widerstreitenden Interessen hat doch jeder Arzt, ob er in der Praxis oder online praktiziert. Wichtig ist, dass sie die Arztpflichten bestmöglich erfüllen, was sie bei uns selbstverständlich tun. Unser 4,8-Sterne-Rating ist doch der beste Beweis.

Frage 6

Gab es Fälle, in denen Sie Ihr Vorgehen nach Kritik oder behördlichen Hinweisen geändert haben? Und was haben Sie aus solchen Auseinandersetzungen über die Grenzen von Innovation im Gesundheitswesen gelernt?

Can Ansay: Grenzen auszutesten, bedeutet für mich nicht, Verantwortung abzulehnen. Im Gegenteil. Wer etwas verändern möchte, muss sehr genau wissen, warum eine Grenze existiert und wie man das dahinterliegende Schutzziel auch mit einem neuen Modell gewährleisten kann. Wir ändern unseren Service insbesondere nach Urteilen. Wenn wir unser Geschäftsmodell aber nach jeder sachfremden Kritik anpassen würden, gäbe es unseren Service nicht mehr, zum Schaden der Patienten. Ich liebe Kritik, aber nur wenn sie konstruktiv oder evidenzbasiert ist.

Frage 7

Sie warnen davor, dass Gesundheit zum Privileg werden könnte. Wenn Patientinnen und Patienten Cannabistherapien zunehmend selbst finanzieren müssen: Verschärft das genau diese Entwicklung, und was müsste sich ändern, damit technologischer Fortschritt tatsächlich zu mehr Zugang führt?

Can Ansay: Ja, das verschärft diese Entwicklung. Damit dieser Fortschritt wirklich allen zugutekommt, müssten auch endlich die Krankenkassen die Kosten für diese Art der Behandlung sowie für die Verordnung der Cannabis-Produkte übernehmen. Das wäre längst fällig!

Frage 8

Wo ziehen Sie die Grenze zwischen sinnvoller Regulierung und Überregulierung? Anders gefragt: Welche Auflage in der Cannabis-Telemedizin halten Sie für absolut berechtigt, auch wenn sie ein digitales Geschäftsmodell langsamer oder komplizierter macht?

Can Ansay: Wenn ein Arzt eine sichere und fundierte Entscheidung per Videosprechstunde treffen kann, sehe ich keinen medizinischen Mehrwert darin, ihm allein aus Prinzip einen Präsenztermin vorzuschreiben. Innerhalb der Standards sollten Ärzte die Freiheit haben, die medizinisch geeignete Form der Behandlung zu wählen.

Frage 9

Sie halten KI in der Behandlung für eine sinnvolle Lösung vieler Probleme im Gesundheitssystem. An welcher Stelle kann Technologie eine medizinische Entscheidung sinnvoll unterstützen oder sogar automatisieren, und wo muss zwingend eine Ärztin oder ein Arzt entscheiden?

Can Ansay: Die interessante Frage ist für mich nicht Mensch oder KI. Die bessere Kombination ist Mensch mit KI. Wenn Technologie Routine übernimmt, gewinnen Ärzte Zeit für genau das, wofür wir sie besonders brauchen: komplexe Entscheidungen, persönliche Gespräche und medizinische Verantwortung.

Frage 10

Cannabis steht immer noch beispielhaft für das umkämpfte Feld zwischen neuer Gesetzgebung, medizinischer Versorgung und gesellschaftlicher Debatte. Wenn Sie ein Jahr vorausschauen: Was müsste sich bei der Cannabisversorgung verändern, und welche Rolle wollen Sie selbst dabei spielen?

Can Ansay: Ich wünsche mir, dass wir die Diskussion in einem Jahr weniger ideologisch führen. Medizinalcannabis ist zunächst einmal ein Arzneimittel. Deshalb sollte die zentrale Frage sein, wie Patienten sicher, verantwortungsvoll und möglichst unkompliziert Zugang zu einer medizinisch sinnvollen Therapie bekommen.

Meine Rolle sehe ich darin, weiter zu zeigen, dass sich auch ein hoch reguliertes Gesundheitssystem einfacher gestalten lässt. Ich möchte Grenzen nicht verschieben, weil Regeln mich stören. Ich möchte sie dort hinterfragen, wo sie verhindern, dass Menschen eine bessere Versorgung bekommen.

Was in diesem Gespräch offen bleibt

Drei Punkte halten wir fest, weil sie für die Einordnung wichtiger sind als die Zustimmung zu den übrigen Antworten.

Die Frage nach der Ablehnungsquote bleibt unbeantwortet. Wir haben gefragt, wie viele Anfragen abgelehnt werden, weil genau diese Zahl den Unterschied zwischen ärztlicher Prüfung und Formalie belegen würde. Die Antwort verweist auf ein Sterne-Rating. Eine Kundenbewertung misst Zufriedenheit, nicht die Sorgfalt einer Indikationsstellung, und zufrieden ist in diesem Markt vor allem, wer bekommen hat, weswegen er gekommen ist. Die Zahl liegt weiterhin nicht vor, und ohne sie bleibt der zentrale Vorwurf unwiderlegt.

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Die Angaben zu Patientenzahl und Beschwerdefreiheit konnten wir nicht prüfen. Über eine Million Patientinnen und Patienten und keine einzige Beschwerde wegen Fehlbehandlung sind Unternehmensangaben. Wir haben keine Möglichkeit, sie zu verifizieren, und weisen sie deshalb als das aus, was sie sind. Die zitierten Umfragewerte liegen uns inzwischen belegt vor. Die Erhebung trägt den Titel „Cannabis-Kompass“ und wurde von DrAnsay beauftragt; online befragt wurden 1.000 deutschsprachige Personen zwischen 18 und 65 Jahren, der Feldzeitraum lag vom 21. bis 24. August 2026, gestellt wurden neun Fragen. Die genauen Werte lauten 76,6 Prozent für die grundsätzliche Akzeptanz und 37,1 Prozent für den selbst eingeschätzten Informationsstand. Nicht ausgewiesen sind der Wortlaut der Fragen, das durchführende Institut und eine Angabe dazu, ob die Stichprobe quotiert oder repräsentativ ist. Für eine Auftragsbefragung ist der Methodenteil damit trotzdem transparenter als üblich.

Der Verweis auf die Anbauvereinigungen trägt nicht. Die Aussage, wer sich ein Rezept erschleichen wolle, könne sein Cannabis ebenso gut legal aus einem Anbauverein beziehen, unterschlägt die Hürden: Nach Paragraf 16 des Konsumcannabisgesetzes braucht es einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, ein Mindestalter von 18 Jahren, eine Mitgliedschaft von mindestens drei Monaten, und man darf nur einem einzigen Verein angehören. Dazu kommen begrenzte Abgabemengen und in vielen Regionen schlicht kein erreichbarer Verein. Der Weg über eine Anbauvereinigung ist also kein jederzeit verfügbarer Ersatz. Dass es dem Willen des Gesetzgebers entspreche, dass jeder auch ohne Arzt Zugang zu Cannabis haben solle, ist zudem eine Deutung, keine Rechtslage.

Unbenommen bleibt der Kern seines Arguments, und der ist stark: Wenn es regional zu wenige Praxen gibt, die überhaupt verordnen, verschiebt eine Präsenzpflicht beim Erstkontakt das Problem, statt es zu lösen. Diese Spannung wird der Gesetzgeber auflösen müssen, und bisher hat er keinen überzeugenden Vorschlag dafür vorgelegt.

Zur Person und zum Unternehmen

Dr. jur. Can Ansay ist Volljurist, Gründer und CEO von DrAnsay. Das Health-Tech-Unternehmen wurde 2018 gegründet und vermittelt über seine Plattform ärztliche Beratung und digitale Rezeptservices, darunter medizinisches Cannabis, Gewichtsreduktion und Folgerezepte. Nach Unternehmensangaben arbeitet DrAnsay mit mehr als 350 lokalen und digitalen Apotheken zusammen und will Künstliche Intelligenz künftig stärker für die strukturierte Erfassung von Beschwerden und die Steuerung in den passenden Versorgungsweg einsetzen.


Hinweis: Dieses Interview gibt die Positionen des Interviewpartners wieder und nicht die der Redaktion. Es enthält keine Gesundheits-, Heil- oder Wirkaussage und keine Therapieempfehlung. Medizinalcannabis ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel; über Auswahl, Beginn und Fortführung einer Therapie entscheidet ausschließlich die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt. Unternehmensangaben sind als solche gekennzeichnet und wurden von uns nicht unabhängig überprüft. Stand: 5. Oktober 2026.

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Quellen: Schriftliches Interview mit Dr. jur. Can Ansay, geführt über Borgmeier Public Relations, August bis Oktober 2026; DrAnsay, „Cannabis-Kompass“, Ergebnisse einer bundesweiten Onlinebefragung (PDF, 21 MB), Feldzeit 21. bis 24. August 2026, n = 1.000, vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt und mit dessen Erlaubnis hier hinterlegt; Paragraf 16 Konsumcannabisgesetz; Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes, Bundestagsdrucksache 21/3061; Unternehmensangaben DrAnsay; eigene Berichterstattung.

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