Verantwortung, Praxis und sinnvolle Standards nach der Legalisierung
Von Ulrich Dahmen (Sicherheitsfachkraft, Brandschutzbeauftragter)
Das CanG gilt seit 1. April 2024; die Regelungen für Anbauvereinigungen traten zum 1. Juli 2024 in Kraft. Somit ist der gemeinschaftliche Cannabisanbau legal geworden. Bundesweit entstehen Cannabis Social Clubs (CSCs), und damit verlagert sich der Anbau aus der Illegalität in einen regulierten Rahmen – unter staatlicher Aufsicht und im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Arbeitssicherheit
Was dabei oft unterschätzt wird: CSCs bewegen sich rechtlich nicht in einem vereinsinternen Schonraum. Wer Anbau organisiert, Mitglieder einsetzt und Cannabis abgibt, trägt Verantwortung für Arbeits- und Produktsicherheit. CSCs unterliegen vollständig dem Arbeitsschutzrecht.
Der Vorstand hat arbeitgeberähnliche Pflichten
Sobald Beschäftigte eingesetzt werden, gelten die Pflichten wie in Betrieben. Darüber hinaus sind Vereine gehalten, auch bei Ehrenamtlichen/Versicherten Gefährdungen zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen. Ein Vereinsvorstand übernimmt eine arbeitgeberähnliche Rolle – unabhängig davon, ob Tätigkeiten bezahlt oder ehrenamtlich erfolgen. Daraus ergeben sich klare Verpflichtungen wie z.B.:
- Gefährdungsbeurteilungen für jede Tätigkeit
- Betriebsanweisungen für jede Tätigkeit
- Unterweisungen vor Tätigkeitsaufnahme und mindestens jährlich
- Bereitstellung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
- Verbandbuch und Erste-Hilfe-Organisation (Ersthelfer!!!)
Bei Kontrollen oder nach Unfällen werden diese Punkte typischerweise geprüft. Fehlende Dokumentation kann haftungsrechtliche Folgen haben.
Praxisbeispiel: PSA im Anbauraum

Beispiele möglicher PSA-Maßnahmen (abhängig von Gefährdungsbeurteilung) aus einem CSC mit mehreren erfolgreichen Ernten:
- Einweg-Overall: schützt Mitarbeitende und Pflanzen vor Kontamination
- Anstoßkappe mit Schild: verhindert Kopfverletzungen durch Technik (niedrig hängende Leuchten) und blendendes Licht
- Schutzbrille (über der optischen Brille) nach EN 170: wenn Leuchten UV-Anteile emittieren und mechanischen Einwirkungen
- Schnittfeste Handschuhe: Schutz bei Schneidarbeiten nur, wenn die Tätigkeit es zulässt und Hygiene/Griffgefühl gewährleistet sind
- Werkzeughalterung am Gürtel: verhindert Herunterfallen von Scheren
- Maßnahmen gegen Alleinarbeit nach DGUV-Regeln prüfen: (Totmannschalter-App läuft auf dem Mobiltelefon in der gelben Gürteltasche)
- Sicherheitsschuhe mit Überziehern: Schutz vor Stoßverletzungen und Hygiene (Rutsch- und Wasserfest)
Wichtig: Diese PSA ergibt sich immer aus der konkreten Gefährdungsbeurteilung. Jede Anlage und jede Tätigkeit benötigten eine eigene Bewertung.
Warum GACP für CSCs sinnvoll ist
GACP („Good Agricultural and Collection Practices“) und GMP („Good Manufacturing Practice“) ist kein gesetzlicher Zwang für CSCs – aber ein sinnvoller Standard der Eigenkontrolle nach Schutzzielen. GACP gilt für medizinischen Cannabis nach EU-Leitlinien. CSCs orientieren sich freiwillig daran.
- Rechtssicherheit: Dokumentierte Prozesse zeigen Behörden, dass Anbau und Verarbeitung kontrolliert ablaufen.
- Produktsicherheit: Standardisierte Abläufe reduzieren Risiken durch Schimmel, Pestizide, Schwermetalle und mikrobiologische Belastung.
- Abgrenzung zum Schwarzmarkt: GACP zeigt: CSCs arbeiten professionell und verantwortungsvoll.
- Operative Vorteile: Klare SOPs bedeuten weniger Fehlchargen und bessere Schulung neuer Mitglieder.
- Zukunftssicherheit: GACP ist Grundlage für spätere Kooperationen.
Was das Cannabisgesetz wirklich verlangt
CSC-Cannabis ist rechtlich kein Lebensmittel und kein Arzneimittel, sondern Konsumcannabis zur gemeinschaftlichen Selbstversorgung. Es gibt keine HACCP-/GMP-Pflicht im Rechtssinn – aber Eigenkontrolle nach den Schutzzielen des CanG: Gesundheitsschutz der Mitglieder, Vermeidung von Verunreinigungen und Rückverfolgbarkeit. In der Praxis erwarten Behörden daher ein GACP-orientiertes Eigenkontrollsystem.
Infobox – Mindestunterlagen für CSCs
- ✔ Gefährdungsbeurteilung
- ✔ Betriebsanweisungen
- ✔ Hygiene- und Reinigungsplan
- ✔ Schädlingsmonitoring
- ✔ Chargen- und Rückverfolgbarkeitssystem
- ✔ Unterweisungsnachweise
Infobox – Häufige Irrtümer
- ❌ „Ehrenamt = kein Arbeitsschutz nötig“ ✔ Auch Vereine unterliegen Arbeitsschutzpflichten
- ❌ „HACCP ist Pflicht für CSCs“ ✔ CanG formuliert Schutzziele, kein konkretes System
- ❌ „GACP gilt nur für Pharmafirmen“ ✔ GACP ist freiwillig, aber fachlich sinnvoll
Fazit
Der Vorstand eines CSC trägt Verantwortung für Arbeits- und Produktsicherheit. Arbeitsschutz, Hygiene und Qualitätssicherung sind keine Bürokratie, sondern Grundlage eines stabilen und glaubwürdigen Clubbetriebs. Professionelle Strukturen schützen Mitglieder, Mitarbeitende – und den Verein selbst.




















