Die Bundesregierung hat die Kleine Anfrage der Grünen zu Anbauvereinigungen und Modellprojekten beantwortet. Die Zahlen zeigen, was aus der Forschungsklausel des Konsumcannabisgesetzes geworden ist: Von 82 Forschungsvorhaben haben vier eine Erlaubnis. 20 Vorhaben mit zusammen 44 Anträgen lehnte die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ab, weil sie als Modellprojekte gelten.
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Die Antwort trägt die Bundestagsdrucksache 21/8143 und datiert auf den 22. September 2026. Sie beantwortet die 30 Fragen, die wir beim Einbringen der Anfrage vorgestellt haben. In unserem Beitrag zur Kleinen Anfrage der Grünen zum Stau bei den Anbauvereinigungen hatten wir offen gelassen, ob der Bund erneut auf die Zuständigkeit der Länder verweisen würde. Das hat er getan, und zwar an fast allen entscheidenden Stellen.
Cannabis-Modellprojekte: 82 Forschungsvorhaben, vier Erlaubnisse
Nach § 2 Absatz 4 KCanG kann die BLE wissenschaftliche Vorhaben mit Konsumcannabis erlauben. Bei der Behörde liegen laut Antwort Anträge zu 82 Forschungsvorhaben vor. Neun davon gingen 2024 ein, 60 im Jahr 2025 und 13 im laufenden Jahr. Ein Vorhaben kann dabei mehrere Anträge umfassen. Die Zahl ist deshalb nicht direkt mit den 65 Anträgen vergleichbar, die im Herbst 2025 über die Drucksache 21/2290 bekannt wurden.
Der Stand der Verfahren sieht so aus: Vier Vorhaben sind erlaubt. 29 Vorhaben mit 53 Anträgen wurden abgelehnt, 13 Vorhaben mit 17 Anträgen zurückgezogen. 17 Antragsteller wurden angehört, 23 Vorhaben muss die BLE noch prüfen. Die vier Erlaubnisse sind nicht neu. Sie betreffen Nutzhanf, bestimmte Sorten, Inhaltsstoffe und klimaneutrale Anbaumethoden, wie wir schon im Juli zu den ersten vier bewilligten Forschungsprojekten der BLE berichtet haben. Orte, Beteiligte und Starttermine nennt die Bundesregierung mit Verweis auf den Datenschutz nicht.
44 Anträge abgelehnt, weil sie Modellprojekte sind
Der Kern der Antwort steckt in Frage 5. 20 der 29 abgelehnten Vorhaben mit zusammen 44 Anträgen scheiterten allein daran, dass die BLE sie den sogenannten Modellprojekten zuordnet. Gemeint sind wissenschaftlich begleitete Projekte, in denen Erwachsene Cannabis über einen regulierten Weg beziehen. Die übrigen neun Ablehnungen betreffen Vorhaben ohne Konsumcannabis, überwiegend gewerbliche Labortätigkeit oder Fälle, in denen eine Erlaubnis nach dem Medizinal-Cannabisgesetz zu versagen war.
Gegen die Bescheide sind 22 Widersprüche zu 14 Vorhaben eingegangen. Sie sind in Bearbeitung. Geklagt hat bislang niemand. Auf die Frage, ob sich ihre Rechtsauffassung geändert habe, verweist die Bundesregierung nur auf zwei Antworten auf schriftliche Fragen aus dem Oktober und November 2025. Politisch fällt die Begründung knapp aus: Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sieht regionale Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten nicht vor. Die Debatte selbst ist alt. Schon 2015 scheiterte in Nordrhein-Westfalen ein Modellantrag der Piraten im Landtag.
Anbauvereinigungen: Der Bund zählt weiter nicht
Zur Zahl der genehmigten Anbauvereinigungen hat die Bundesregierung nach eigener Aussage keine aktuellen Erkenntnisse. Die Erlaubnis nach § 11 KCanG erteilen die Länder. Erstmals verweist die Antwort aber ausdrücklich auf die Bundesarbeitsgemeinschaft Cannabis Anbauvereinigungen, die regelmäßig Zahlen veröffentlicht. Diese Zahlen prüfe die Bundesregierung nicht. Unterschiede in der Auslegung durch die Landesbehörden kommentiert sie nicht. Wie weit die Praxis auseinanderläuft, zeigt ein aktuelles Urteil, mit dem das VG Würzburg Bayerns Sonderauflagen für Cannabis-Clubs gekippt hat.
Etwas konkreter wird die Antwort bei den Bund-Länder-Gremien. Die Bundesregierung sitzt als beobachtender Gast in der Länderarbeitsgruppe Konsumcannabisgesetz. Die Länder hätten dort unter anderem Probleme bei der Überwachung der Weitergabemengen und bei der Untersuchung von Cannabisstichproben aus Anbauvereinigungen vorgetragen. Diese Hinweise fließen nach Angaben der Bundesregierung in die laufende Prüfung von Gesetzesänderungen ein.
EKOCAN-Evaluation: Medizinalcannabis deckt bis zu 30 Prozent
Fast alle Fragen zu künftigen Änderungen am KCanG beantwortet die Bundesregierung mit einem Satz. Das Bundesgesundheitsministerium prüfe die Zwischenberichte der Evaluation EKOCAN auf erforderliche Gesetzesänderungen. Welche Punkte es prüft und wann ein Entwurf kommen könnte, bleibt offen. Das betrifft Besitzmengen, Eigenanbau, Konsumverbotszonen und Sanktionen gleichermaßen.
Deutlich wird die Antwort nur beim Medizinalcannabis. Laut dem zweiten EKOCAN-Zwischenbericht decke Medizinalcannabis inzwischen 24 bis 30 Prozent des geschätzten Gesamtbedarfs an Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken. Die Bundesregierung macht dafür Telemedizinplattformen verantwortlich, die per Fragebogen verschreiben. Die Grünen hatten gefragt, ob mehr legale Bezugswege diesen Anreiz senken könnten. Darauf geht die Antwort nicht ein. Sie verweist stattdessen auf die Novelle des Medizinal-Cannabisgesetzes, die weiter im Bundestag liegt. Hintergrund dazu liefert unser Beitrag zu den 300 Tonnen Importen und den geplanten schärferen Medizinalcannabis-Regeln.
Damit bleibt eine Lücke, die die Anfrage offenlegen wollte. Die Regierung beschreibt den Ausweichweg über Privatrezepte als Fehlentwicklung. Gleichzeitig lehnt sie die Erprobung eines weiteren regulierten Bezugswegs ab, der genau diese Nachfrage auffangen könnte. Ob das aufgeht, lässt sich ohne Daten aus solchen Versuchen kaum beurteilen. Die 22 offenen Widersprüche sind deshalb mehr als ein Verwaltungsvorgang. Sollte ein Antragsteller nach einem ablehnenden Widerspruchsbescheid klagen, müsste erstmals ein Gericht die Forschungsklausel auslegen.
Häufige Fragen
Wie viele Cannabis-Modellprojekte sind in Deutschland genehmigt?
Keines. Die BLE hat vier Forschungsvorhaben nach § 2 Absatz 4 KCanG erlaubt, aber keines davon sieht eine Abgabe an Konsumentinnen und Konsumenten vor. Die Vorhaben befassen sich mit Nutzhanf, Sorten, Inhaltsstoffen und Anbaumethoden.
Warum lehnt die BLE Modellprojekte ab?
Die BLE ordnet Vorhaben mit kontrollierter Abgabe an Erwachsene den Modellprojekten zu und lehnt sie auf dieser Grundlage ab. Politisch verweist die Bundesregierung darauf, dass der Koalitionsvertrag regionale Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten nicht vorsieht.
Können Antragsteller gegen die Ablehnung vorgehen?
Ja. Laut Antwort sind 22 Widersprüche zu 14 Forschungsvorhaben eingegangen und in Bearbeitung. Nach einem ablehnenden Widerspruchsbescheid bleibt der Weg zum Verwaltungsgericht. Eine Klage wurde bislang nicht erhoben.
Wie viele Anbauvereinigungen gibt es laut Bundesregierung?
Die Bundesregierung nennt keine Zahl. Sie hat nach eigener Aussage keine aktuellen Erkenntnisse, weil die Länder die Erlaubnisse erteilen. Sie verweist auf die Zahlen der Bundesarbeitsgemeinschaft Cannabis Anbauvereinigungen, prüft diese aber nicht.
Plant die Bundesregierung Änderungen am KCanG?
Das Bundesgesundheitsministerium prüft nach eigener Darstellung die Zwischenberichte der EKOCAN-Evaluation auf erforderliche Gesetzesänderungen. Konkrete Vorhaben oder einen Zeitplan nennt die Antwort nicht.
Quellen: Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8143 vom 22.09.2026, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 21/7856); Hanfjournal, 29.09.2026; Krautinvest, 28.09.2026.





































