Anzeige · Dieser Beitrag entsteht in bezahlter Kooperation mit GreenMedical. Die Fragen stammen von der Redaktion, die Antworten sind im Wortlaut von Dr. Christoph Viebig autorisiert. Die redaktionelle Einordnung liegt beim Hanf Magazin.
Eine Kundenbefragung sagt erst etwas aus, wenn jemand erklärt, welche Konsequenzen er daraus zieht. Wir haben Dr. Christoph Viebig von GreenMedical zehn Fragen zu den Ergebnissen gestellt, auch unbequeme. Seine Antworten zeigen einen Anbieter, der das schwächste Einzelergebnis der eigenen Erhebung nicht wegerklärt.
Die Zahlen der Befragung haben wir in einem eigenen Beitrag ausgewertet: 5.556 Antworten, ganz oben Datenschutz, geprüfte Qualität und Selbstbestimmung, deutlich dahinter Preis und Liefergeschwindigkeit. Was uns danach interessiert hat, ist die Interpretation. Denn eine Anbieter-Befragung ist immer auch eine Selbstauskunft, und die spannendere Frage lautet, was ein Unternehmen mit den Ergebnissen macht, die ihm nicht in den Kram passen.
Im Gespräch
Dr. Christoph Viebig, GreenMedical
Über die Rangfolge der Patientenwünsche, den niedrigsten Wert der eigenen Erhebung und die Grenzen einer Kundenbefragung.
Frage 1
Die Befragung stellt Datenschutz, geprüfte Qualität und Selbstbestimmung ganz nach oben, noch vor Bequemlichkeit und Preis. Hat Sie diese Rangfolge überrascht?
Dr. Christoph Viebig: Überrascht hat mich nicht die Richtung, sondern die Deutlichkeit. Die drei Spitzenwerte liegen bei über 80 Prozent praktisch gleichauf. Der Abstand zu Preis mit 63 Prozent und schneller Verfügbarkeit mit 66 Prozent ist deutlich. Telemedizin wird öffentlich meist als Bequemlichkeitsthema erzählt. Die Antworten sagen etwas anderes. Es geht um Vertrauen.
Für uns ist das in erster Linie eine Bestätigung. Wir haben die Versorgung von Anfang an entlang von Sicherheit, geprüfter Qualität und Diskretion aufgebaut. Diese Werte haben wir nicht im Namen von Geschwindigkeit oder Preis geopfert. Die Befragung sagt uns, dass wir auf dem richtigen Weg sind.
Sie sagt uns aber auch, dass dieser Weg nie abgeschlossen ist. Datenschutz und Qualitätssicherung sind kein Zustand, den man einmal erreicht und dann abhakt. Beides muss man mit jedem neuen Prozess, jeder neuen Apothekenanbindung und jeder Produktentscheidung weiterentwickeln. Genau das ist unser Anspruch für die kommenden Jahre. Wir wollen nicht nur nachjustieren, sondern konsequent weiter ausbauen.

Frage 2
Das persönliche Arztgespräch, etwa per Video, erreicht nur einen Mittelwert von 2,98 von 5. Für einen digitalen Anbieter ist das ein bemerkenswerter Befund. Wie ordnen Sie ihn ein?
Dr. Christoph Viebig: Was ich aus diesem Ergebnis lese, ist Folgendes. Patient:innen bewerten nicht die ärztliche Prüfung als unwichtig, sondern allein das Videoformat.
Die bequeme Antwort wäre jetzt, dass die Menschen darauf wenig Wert legen und wir es deshalb zurückfahren können. Diese Interpretation teile ich nicht. Was ärztlich notwendig ist, entscheidet die Ärztin oder der Arzt und nicht eine persönliche Präferenz.
Für einen digitalen Anbieter ist das ein unbequemer, aber gesunder Befund. Er verbietet uns, Digitalisierung mit Versorgungsqualität gleichzusetzen. Ein Videocall wird nicht dadurch zum Qualitätsmerkmal, dass er digital ist.
Spannend finde ich den politischen Kontrast. In der Debatte gilt die Videosprechstunde als der große Kompromiss zwischen digitaler und persönlicher Versorgung. Von den Befragten bekommt sie den niedrigsten Wert der gesamten Erhebung. Patient:innen denken offenbar nicht in Kanälen, sondern in einer funktionierenden Gesamtversorgung. Unsere Konsequenz ist deshalb nicht weniger ärztlicher Kontakt, sondern besser gebaute Versorgungspfade rund um diesen Kontakt.

Frage 3
84 Prozent der Befragten nennen den Schutz ihrer Gesundheitsdaten „sehr wichtig“. Was bedeutet Datenschutz in der telemedizinischen Versorgung konkret, über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus?
Dr. Christoph Viebig: Die Frage, die wir uns an erster Stelle stellen müssen, lautet: Welche Angaben brauchen wir wirklich und welche erheben wir bewusst nicht? Das gilt für die Behandlung genauso wie für diese Befragung. Wir haben dort bewusst auf Namen, Alter, Geschlecht und Indikation verzichtet. Daten, die man nicht erhebt, können auch nicht verloren gehen.
Der zweite Punkt ist die Speicherung. Verschlüsselung, Hosting und Verarbeitung in der EU sowie klare Rollen- und Berechtigungskonzepte gehören für uns dazu. Medizinische Daten sehen nur die Menschen, die sie für ihre Arbeit tatsächlich benötigen.
Für uns ist außerdem klar, dass Gesundheitsdaten nicht für Werbe- oder Trackingzwecke genutzt werden. Eine unerlaubte Weitergabe an Dritte darf es ebenfalls nicht geben.
Frage 4
Geprüfte Qualität mit garantiertem Wirkstoffgehalt liegt fast gleichauf. Woran können Patientinnen und Patienten erkennen, dass eine solche Qualitätssicherung tatsächlich eingehalten wird?
Dr. Christoph Viebig: Der Rahmen ist nicht freiwillig. Medizinal-Cannabis ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und apothekenpflichtig. Die Prüfung findet in der Apotheke nach den Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung statt. Es gibt konkrete Anhaltspunkte, anhand derer Patient:innen die Qualität nachvollziehen können. Dazu gehören die Chargenbezeichnung, ein Analysezertifikat, Angaben zu Hersteller und Importeur sowie Informationen zur GACP- oder GMP-konformen Herkunft. Danach können Patient:innen auch bei der Apotheke gezielt fragen.
Wir als Telemedizinanbieter haben wiederum die Verantwortung, den Prozess transparent zu halten. Welche Apotheken sind angebunden? Welches Präparat bieten sie an und was sind seine Merkmale? Wie ist der Weg vom Rezept bis zur Abgabe? Was wir als Plattformanbieter nicht tun sollten, ist, Qualität selbst zu versprechen. Qualität wird geprüft, nicht behauptet. Unsere Aufgabe ist es, diese Prüfung nachvollziehbar zu machen.

Frage 5
„Selbst entscheiden, wer von der Behandlung erfährt“ gehört zu den drei wichtigsten Punkten. Welche Rolle spielt Stigmatisierung aus Ihrer Sicht noch, und wie begegnet ein digitaler Anbieter ihr?
Dr. Christoph Viebig: Hier erkennt man, dass zwei Jahre nach der Teillegalisierung der rechtliche Rahmen normalisiert ist, die gesellschaftliche Wahrnehmung aber noch nicht. Viele Menschen machen sich nach wie vor Sorgen darüber, wer von ihrer Behandlung erfährt, etwa Arbeitgeber, Umfeld oder Familie.
Ein digitaler Anbieter kann dieses Stigma nicht auflösen. Das ist Aufgabe von Aufklärung, Ärzteschaft, Arbeitgebern und Politik. Was wir tun können, ist, es nicht noch zu verstärken.
Praktisch heißt das, Diskretion als Konstruktionsprinzip zu verstehen und nicht als Zusatzoption. Es gibt kein Wartezimmer, in dem man erkannt werden kann. Die Verpackung der Apotheke ist neutral, sodass niemand am Paket ablesen kann, was darin ist. Eine Diagnose gehört nicht in eine Betreffzeile. Und Patient:innen sollen die Kontrolle darüber haben, wo ihre Daten liegen.
Das klingt nach Kleinigkeiten. Für die 83 Prozent, die diesem Punkt den höchsten Wert geben, ist das alles andere als eine Kleinigkeit.
Frage 6
Die Befragung ist ausdrücklich eine nicht repräsentative Kundenbefragung. Warum war es Ihnen wichtig, sie dennoch zu veröffentlichen, und wo sehen Sie selbst die Grenzen ihrer Aussagekraft?
Dr. Christoph Viebig: Über Medizinalcannabis wird viel gesprochen. Ausgerechnet mit den Menschen, die es eigentlich betrifft, wird aber selten gesprochen. 5.556 ausgewertete Antworten aus dem eigenen Kundenstamm sind kein repräsentatives Ergebnis. Sie liefern aber umfangreiche Einblicke in die Patientenperspektive.
Wir weisen die Grenzen offen aus, statt sie zu kaschieren. Es gibt eine Selbstselektion. Wir haben keine Angaben zu Alter, Geschlecht, Region, Diagnose oder Therapiedauer erhoben. Außerdem gibt es keine Kreuzauswertungen und keinen Rückschluss auf alle Patient:innen in Deutschland.
Ein Teil dieser Grenzen ist selbst gewählt. Eine Befragung von Cannabispatient:innen ließe sich deutlich tiefer auswerten, wenn man nach persönlichen Daten fragt. Wir haben darauf verzichtet. Bei einer Gruppe, die Datenschutz und Diskretion an die Spitze setzt, wäre alles andere widersprüchlich gewesen. Der Preis dafür ist weniger Auswertungstiefe. Den zahlen wir bewusst. Mir ist die ehrliche Zahl lieber als die schöne. Wer die Grenzen seiner Daten nicht mitliefert, macht aus einer Befragung Marketing.
Frage 7
Wie hat sich das Profil der Patientinnen und Patienten aus Ihrer Beobachtung seit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes verändert?
Dr. Christoph Viebig: Die Hürde beim Erstkontakt ist heute eine komplett andere. Früher begann der Weg oft mit Scham oder Unsicherheit. Heute beginnt er häufiger mit vielen berechtigten Fragen zu Ablauf, Kosten und Datenschutz. Viele Menschen kommen ohne Vorwissen neu dazu. Das Profil der Patient:innen selbst ist dadurch deutlich breiter und alltäglicher geworden. Wir sehen Menschen aus allen möglichen Lebenssituationen, quer durch Berufs- und Altersgruppen.
Das deckt sich mit dem, was die Befragung zeigt. Sicherheit, geprüfte Qualität und Diskretion stehen ganz oben. Für Menschen, die neu in eine Therapie kommen, sind das die ersten Fragen. Und offensichtlich bleiben es auch die wichtigsten.
Frage 8
Wo steht die telemedizinische Cannabisversorgung in Deutschland regulatorisch gerade, und welche Entwicklung erwarten Sie in den kommenden ein bis zwei Jahren?
Dr. Christoph Viebig: Der Gesetzentwurf vom Oktober 2025 ist seither fachlich deutlich kritisiert worden, unter anderem wegen seiner Verhältnismäßigkeit und europarechtlicher Fragen. Verabschiedet ist er bis heute nicht. Meine Erwartung ist, dass am Ende eher eine Nachschärfung mit Qualitäts- und Dokumentationsanforderungen steht als ein pauschales Kanalverbot.
Das größte Problem ist derzeit nicht die Regulierung selbst, sondern die Unsicherheit, die sie erzeugt. Patient:innen, Praxen und Apotheken brauchen Planbarkeit.
Frage 9
Was würden Sie sich von Gesetzgeber oder Selbstverwaltung wünschen, damit sichere, selbstbestimmte Versorgung mehr wird als ein guter Umfragewert?
Dr. Christoph Viebig: Erstens sollte am Qualitätsstandard reguliert werden und nicht am Kanal. Pauschale Obergrenzen und Kanalverbote treffen die Versorgung allgemein. Die Anbieter, die die Regeln ohnehin umgehen, trifft man damit am Ende zuletzt.
Zweitens muss Datenschutz nicht nur gefordert, sondern auch durchgesetzt werden. Wenn 84 Prozent der Befragten ihn an die Spitze setzen, muss geprüft werden, wer ihn tatsächlich einhält. Das gilt für digitale wie für analoge Anbieter.
Drittens müssen hybride Versorgungspfade möglich sein. Das intelligente Zusammenspiel von digitaler und ambulanter Versorgung kann Patient:innen schneller versorgen und das System effizienter machen. Daran arbeiten wir jeden Tag.
Frage 10
Zum Schluss persönlich: Was war für Sie das überraschendste Einzelergebnis der Befragung?
Dr. Christoph Viebig: Am meisten überrascht hat mich, dass die Liefergeschwindigkeit nicht auf Platz 1 liegt. Seriosität, geprüfte Qualität und Datenschutz liegen klar davor.
Das ist bemerkenswert, weil sich viele Anbieter im Markt genau über Tempo positionieren. Expressversand, Lieferung am selben Tag, Rezept in Minuten. Die Befragung zeigt, dass unsere Patient:innen andere Prioritäten setzen. Schnelligkeit ist ihnen wichtig, aber nicht um jeden Preis. Zuerst wollen sie wissen, dass sie einem Anbieter vertrauen können.
Aus meiner Sicht ist das eine klare Botschaft an die Branche. Vertrauen entsteht nicht durch ein Lieferversprechen auf einer Website. Es entsteht durch Strukturen. Durch ärztliche Verantwortung, durch Prozesse, die man prüfen kann, und durch einen sorgfältigen Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten.
Dass wir diese Strukturen in unserer Gruppe haben, ist kein Marketingargument. Es ist der Grund, warum wir bestimmte Zusagen überhaupt machen können.
Für mich ist das der Auftrag aus dieser Befragung. Wir müssen nicht nur schnell sein, sondern vor allem verlässlich.
Was von dem Gespräch bleibt
Bemerkenswert an diesem Interview ist weniger das, was bestätigt wird, als das, was nicht wegerklärt wird. Der Mittelwert von 2,98 für das Video-Arztgespräch ist für einen Telemedizin-Anbieter das unbequemste Ergebnis der eigenen Erhebung. Die naheliegende Lesart wäre, daraus weniger ärztlichen Kontakt abzuleiten. Genau diese Lesart weist Viebig zurück. Ob sich das in den Versorgungspfaden tatsächlich abbildet, lässt sich von außen nicht prüfen. Als Position ist es trotzdem die richtige.
Offen bleibt, was eine Kundenbefragung grundsätzlich offen lässt. Wer antwortet, ist bereits Kundin oder Kunde. Die Menschen, die sich gegen eine telemedizinische Versorgung entschieden haben, tauchen darin nicht auf, und gerade deren Gründe wären für die Debatte interessant. Die Zahlen und ihre Grenzen haben wir im ersten Teil ausführlich aufgeschlüsselt. Den regulatorischen Hintergrund, auf den sich Dr. Viebig bezieht, haben wir im Beitrag Cannabis-Telemedizin unter Druck beschrieben; die dort wiedergegebene Erwartung ist die von Dr. Viebig, nicht die der Redaktion.
Quellen und Belege
- Schriftliches Interview mit Dr. Christoph Viebig (GreenMedical), autorisiert im September 2026
- GreenMedical Kundenbefragung „Medizinisches Cannabis 2026“, Whitepaper und Ergebnisübersicht; Erhebung über Typeform vom 3. bis 10. August 2026, n = 5.556 ausgewertete Antworten, nicht repräsentativ
- Rechtlicher Rahmen der Qualitätsprüfung: Apothekenbetriebsordnung; Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG)
- Mehr zum Anbieter: GreenMedical
Dieses Interview dient der Information über Unternehmens-, Markt- und Patientenperspektive und enthält keine Gesundheits-, Heil- oder Wirkaussagen und keine Therapieempfehlung. Über eine medizinische Cannabistherapie entscheidet ausschließlich die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt. Die wiedergegebenen Einschätzungen sind die des Interviewpartners und geben nicht die Position der Redaktion wieder. Die genannten Zahlen stammen aus einer nicht repräsentativen Kundenbefragung von GreenMedical.



































