Am 1. August 2022 ist in der Schweiz eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, die als Befreiungsschlag galt. Seither dürfen Ärztinnen und Ärzte Medizinalcannabis ohne bundesrätliche Ausnahmebewilligung verschreiben. Vier Jahre später ist die Bilanz zwiespältig, denn der rechtliche Anspruch und die tatsächliche Versorgung liegen weiterhin weit auseinander.
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Patientenorganisationen berichten von einem Alltag, in dem die entscheidenden Hürden nicht mehr im Gesetz stehen, sondern im Gesundheitssystem selbst. Wer eine Therapie will, muss zuerst einen Arzt finden, der sie verschreibt, und danach klären, wer sie bezahlt. Beides ist keineswegs garantiert.
Die Reform von 2022 hat den Flaschenhals nur verschoben
Vor der Reform musste für jede einzelne Behandlung eine Ausnahmebewilligung des Bundesamts für Gesundheit eingeholt werden. Dieses Verfahren war langsam und aufwendig, und es hat den Kreis der behandelnden Ärzte klein gehalten. Mit der Streichung der Bewilligungspflicht liegt die Entscheidung nun allein bei der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt.
Genau das ist der Punkt. Die Verantwortung wurde delegiert, das nötige Fachwissen aber nicht mitgeliefert. Der Verein MEDCAN erhält nach eigenen Angaben wöchentlich zahlreiche Anfragen von Betroffenen, die schlicht keinen verschreibenden Arzt finden. Cannabis als Medizin gehört bis heute nicht zum Standardrepertoire der ärztlichen Ausbildung, und viele Praxen scheuen den Dokumentationsaufwand.
Die Kostenfrage entscheidet über die Therapie
Noch gravierender ist die Finanzierung. Eine Verschreibung bedeutet in der Schweiz keine automatische Kostenübernahme. Je nach Diagnose, Präparat und Versicherer werden die Kosten über die obligatorische Krankenpflegeversicherung, über eine Zusatzversicherung oder gar nicht getragen. Eine dauerhafte Übernahme über Jahre hinweg ist selten.
Für chronisch kranke Menschen wird daraus eine erhebliche finanzielle Belastung. Sie zahlen ihre Therapie oft über lange Zeiträume selbst, obwohl sie ärztlich verordnet ist. Wer sich das nicht leisten kann, bricht die Behandlung ab oder weicht aus. Das ist kein Randproblem, sondern betrifft typische Indikationen wie chronische Schmerzen, Spastik bei multipler Sklerose oder schwere Übelkeit während einer Chemotherapie. Wie eng einzelne Krankheitsbilder mit einer Cannabistherapie verknüpft sein können, zeigt etwa unser Beitrag zu Cannabis gegen das Thalamussyndrom.
Was die Patientenvertretung fordert
MEDCAN nennt vier Punkte. Es brauche mehr medizinisches Fachwissen zu Cannabistherapien, einen einfacheren Zugang zu verschreibenden Ärzten, transparente und nachvollziehbare Entscheidungen der Versicherer sowie eine stärkere Berücksichtigung der Erfahrungen von Patientinnen und Patienten.
Der Kern dieser Forderungen ist eine verbindliche Regel zur Kostenübernahme. Solange jede Versicherung im Einzelfall entscheidet, bleibt der Zugang zur Therapie eine Frage des Wohnorts, des Versicherers und der eigenen Hartnäckigkeit. Das Thema begleitet die Schweizer Hanfszene seit Jahren, wie sich schon bei einer Mitgliederversammlung der IG Hanf zeigte.
Zwei Baustellen, die nichts miteinander zu tun haben
Bemerkenswert ist, wie unabhängig sich die medizinische und die regulatorische Schiene in der Schweiz entwickeln. Bei den Pilotversuchen zum Genusskonsum ist das Land international vorne. Der Schweizer Cannabis-Pilot zeigt, dass ein legaler Markt den Schwarzmarkt verdrängt, und in St. Gallen läuft ein Pilotversuch mit Bezug per Post.
Auf der Gesetzgebungsebene geht es dagegen langsam voran. Die zuständige Kommission hat die Vorlage zur Cannabisregulierung an die Subkommission zurückgewiesen. Für Patientinnen und Patienten ändert das ohnehin wenig, denn ihre Probleme liegen nicht im Betäubungsmittelrecht, sondern im Krankenversicherungsrecht. Genau diese Trennung wird in der Debatte häufig übersehen.
Häufige Fragen
Wer darf in der Schweiz Medizinalcannabis verschreiben?
Seit dem 1. August 2022 dürfen alle zugelassenen Ärztinnen und Ärzte Cannabisarzneimittel verschreiben. Eine Ausnahmebewilligung des Bundesamts für Gesundheit ist nicht mehr nötig. Die Entscheidung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der behandelnden Person.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Nicht automatisch. Die Kostenübernahme ist nicht einheitlich geregelt und hängt von Diagnose, Präparat und Versicherer ab. Je nach Fall greift die obligatorische Krankenpflegeversicherung, eine Zusatzversicherung oder gar keine Erstattung. Eine dauerhafte Übernahme über mehrere Jahre ist die Ausnahme.
Bei welchen Erkrankungen wird Cannabis verschrieben?
Häufig geht es um chronische Schmerzen, um Spastik im Rahmen einer multiplen Sklerose oder um starke Übelkeit während einer Chemotherapie. Eine abschließende gesetzliche Indikationsliste gibt es nicht. Die Verschreibung kommt in Betracht, wenn herkömmliche Therapien nicht ausreichend wirken oder zu belastende Nebenwirkungen haben.
Warum finden Betroffene so schwer einen verschreibenden Arzt?
Cannabistherapien sind in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung kaum verankert. Viele Praxen haben deshalb wenig Erfahrung mit Dosierung, Präparatewahl und Dokumentation. Hinzu kommt der zusätzliche Aufwand bei der Klärung der Kostenfrage mit dem Versicherer.
Hat der Schweizer Pilotversuch etwas mit Medizinalcannabis zu tun?
Nein, die Pilotversuche betreffen ausschließlich den Genusskonsum von Erwachsenen und laufen nach eigenen Regeln. Die medizinische Versorgung folgt einem getrennten Rechtsrahmen mit ärztlicher Verschreibung und Krankenversicherungsrecht. Erkenntnisse aus den Pilotversuchen verbessern den Zugang für Patientinnen und Patienten daher nicht automatisch.
Quellen: Hanfjournal, Verein MEDCAN, Bundesamt für Gesundheit (Änderung des Betäubungsmittelgesetzes vom 1. August 2022).





































