Die Schweiz tritt bei der Cannabisregulierung erneut auf der Stelle. Die zuständige Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat den Gesetzesentwurf zur parlamentarischen Initiative Siegenthaler (20.473) Anfang Mai an eine Subkommission zurückverwiesen. Damit verzögert sich die geplante Cannabisregulierung weiter, während Pilotprojekte in mehreren Schweizer Städten weiterlaufen und der Schwarzmarkt ungebremst Marktanteile hält. Die Branchenvertretung IG Hanf Schweiz warnt vor den Folgen eines weiteren Stillstands.
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SGK-N verweist Vorlage an Subkommission zurück
Die parlamentarische Initiative 20.473, eingereicht von Heinz Siegenthaler, soll seit über fünf Jahren einen rechtlichen Rahmen für eine kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene schaffen. Nach der Vernehmlassung lag der überarbeitete Entwurf zur weiteren Behandlung bei der SGK-N. Anfang Mai entschied die Kommission, den Text nicht ins Plenum zu führen, sondern eine Subkommission mit der Überarbeitung zu beauftragen. Begründung: Aus der Vernehmlassung seien zahlreiche Änderungswünsche eingegangen, die für eine Mehrheitsfähigkeit erst eingearbeitet werden müssten.
Im parlamentarischen Verfahren ist eine Rückverweisung an eine Subkommission ein gängiges Werkzeug, wenn die fachliche Tiefe einer Vorlage einen kleineren, vertieften Diskussionskreis verlangt. Politisch bedeutet sie aber regelmäßig: zusätzliche Monate, in denen kein Beschluss fällt. Für die laufenden Pilotprojekte in Basel, Bern, Biel, Lausanne, Luzern, Vernier und Zürich heißt das, dass weiterhin auf Grundlage der bestehenden Sonderbewilligungen gearbeitet wird, während eine eigentliche bundesrechtliche Lösung weiter aussteht.
IG Hanf Schweiz fordert verbindliche Übergangslösungen
Die Branchenvertretung IG Hanf Schweiz reagiert auf die Rückverweisung mit deutlicher Kritik an der politischen Geschwindigkeit. In einer Stellungnahme fordert sie verbindliche Übergangslösungen für die laufenden Pilotprojekte, einen klaren Zeitplan für das weitere Verfahren und praktikable legale Alternativen zur Schwarzmarktbekämpfung. Jede zusätzliche Verzögerung erschwere planbare Investitionen, sagt die IG, und untergrabe das Vertrauen der Beteiligten in den regulatorischen Prozess.
Hintergrund der Forderungen ist die Beobachtung, dass die Pilotprojekte über die Jahre Daten geliefert haben, die für die regulatorische Diskussion zentral sind. Die Schweizer Pilote haben gezeigt, dass eine kontrollierte Abgabe den Schwarzmarkt zurückdrängen kann, ohne dass der Konsum insgesamt steigt. Wir hatten bereits im April darüber berichtet, wie der Schweizer Cannabis-Pilot den Schwarzmarkt sichtbar verdrängt. Wenn der gesetzliche Rahmen ausbleibt, drohen diese Erkenntnisse politisch zu verpuffen.
Schweizer Sonderweg gerät unter Zeitdruck
Der politische Kontext hat sich seit Einreichung der Initiative im Jahr 2020 deutlich verändert. Deutschland hat 2024 mit dem Cannabisgesetz Eigenanbau und Anbauvereinigungen ermöglicht, Tschechien arbeitet an einem regulierten Markt, und mehrere EU-Staaten prüfen Modellprojekte. Die Schweiz, lange ein Vorreiter mit ihren wissenschaftlich begleiteten Pilotversuchen, läuft nun Gefahr, beim regulatorischen Tempo zurückzufallen. Während Zürich sein Pilotprojekt Züri Can bis 2028 verlängert, fehlt auf Bundesebene weiterhin ein Modell für den Übergang in einen geordneten legalen Markt.
Inhaltlich kreist die Debatte in der SGK-N um mehrere offene Punkte. Strittig sind unter anderem die Fragen der Werbung und Verkaufsförderung, die Einbindung der Kantone bei der Lizenzvergabe, der Jugendschutz sowie die Schnittstellen zu Suchthilfe und Prävention. Bei jedem dieser Themen liegen aus der Vernehmlassung Vorschläge auf dem Tisch, die teils gegensätzliche Stoßrichtungen verfolgen. Die Subkommission soll daraus eine konsensfähige Vorlage formen.
Was passiert bis zur nächsten Beratung?
Bis ein neuer Entwurf in die SGK-N zurückkehrt, läuft der Status quo weiter. Die Pilotprojekte arbeiten unter den geltenden Sonderbewilligungen, der Verkauf in Schweizer Apotheken bleibt auf Medizinalcannabis beschränkt, und der CBD-Markt operiert in dem von der Schweizer Forschung regelmäßig kritisierten Graubereich. Für die deutsche Cannabisbranche ist die Schweizer Verzögerung mehr als eine Randnotiz. Schweizer Akteure liefern Studienergebnisse, regulatorische Blaupausen und in einzelnen Fällen Produktionserfahrung, die in DACH-weite Diskussionen einfließen.
Wann die Subkommission ihre Arbeit abschließt, ist offen. Realistisch ist eine erneute Befassung im Herbst 2026, gegebenenfalls erst Anfang 2027. Anschließend müssten Nationalrat und Ständerat den Entwurf annehmen, bevor in einem zweiten Schritt eine Verordnung den operativen Rahmen ausgestaltet. Bis ein regulierter legaler Markt für Erwachsene tatsächlich existiert, dürften noch Jahre vergehen. Solange werden Pilotprojekte und Schwarzmarkt parallel weiterbestehen.
Häufige Fragen
Was ist die parlamentarische Initiative Siegenthaler 20.473?
Die Initiative wurde 2020 vom damaligen Nationalrat Heinz Siegenthaler eingereicht und soll die rechtliche Grundlage für eine kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene in der Schweiz schaffen. Sie ist die Basis für den aktuell in der SGK-N beratenen Gesetzesentwurf.
Was bedeutet die Rückverweisung an eine Subkommission?
Die Vorlage wird in einem kleineren Gremium der SGK-N detaillierter überarbeitet, bevor sie erneut in die Gesamtkommission und später ins Plenum gelangt. Inhaltlich bedeutet die Rückverweisung, dass die zentralen Streitpunkte aus der Vernehmlassung neu sortiert werden müssen.
Welche Auswirkungen hat die Verzögerung auf die laufenden Pilotprojekte?
Die Pilotprojekte in Basel, Bern, Biel, Lausanne, Luzern, Vernier und Zürich laufen auf Grundlage von befristeten Sonderbewilligungen weiter. Verbindliche Übergangsregeln in ein bundesrechtlich geordnetes System fehlen weiterhin. Die IG Hanf Schweiz fordert deshalb explizite Übergangslösungen.
Wie steht die Schweiz im Vergleich zu Deutschland?
Deutschland hat seit 2024 Eigenanbau und Anbauvereinigungen erlaubt sowie ein eigenes Medizinal-Cannabisgesetz geschaffen. Die Schweiz arbeitet weiterhin mit zeitlich befristeten Pilotprojekten und einem rechtlich engen CBD-Markt. Beim Übergang in einen geordneten legalen Markt für Erwachsene liegt die Schweiz hinter Deutschland zurück.
Wann ist mit einem Beschluss zu rechnen?
Ein realistischer Zeithorizont für die nächste Behandlung in der SGK-N ist Herbst 2026 oder Anfang 2027. Anschließend folgen die Beratungen in National- und Ständerat sowie eine Ausführungsverordnung. Bis ein regulierter Markt tatsächlich startet, sind weitere Jahre einzuplanen.
Quellen: Hanfjournal vom 9. Mai 2026; Stellungnahme IG Hanf Schweiz; Kommissionsmitteilung der SGK-N zur Pa.Iv. 20.473.









































