Griechenland zieht die Grenze für legale Hanfprodukte deutlich enger. Ein Rundschreiben des Gesundheitsministeriums vom 15. September 2026 legt fest, wie die im Juli beschlossene Gesetzesänderung durchzusetzen ist. Anerkannt werden nur noch Kosmetika, Nahrungsergänzungsmittel und eine eigene Kategorie von Produkten, die ausschließlich Cannabidiol enthalten. Damit verlieren Vollspektrum- und Breitspektrumextrakte ihre Grundlage, obwohl sie den bisherigen THC-Grenzwert von 0,3 Prozent deutlich unterschreiten.
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Für unsere Leserinnen und Leser ist das eine Fortsetzung, keine neue Geschichte. Im Mai hatten wir berichtet, dass Griechenland den Verkauf von CBD-Blüten verbieten will und die eigene Regierungsberatungsstelle davor warnte. Inzwischen ist aus der Ankündigung geltendes Recht geworden. Der zweite Schritt trifft nun die Extrakte.
Was das Rundschreiben vom 15. September konkret ändert
Bislang galt in Griechenland die in der EU übliche Schwelle von 0,3 Prozent THC. Produkte aus Cannabis sativa durften diesen Wert nicht überschreiten, ansonsten waren sie verkehrsfähig. Der neue Rahmen kennt diese Schwelle in dieser Form nicht mehr. Stattdessen definiert er eine Produktkategorie über ihren Inhalt, und der soll eben nur Cannabidiol sein.
Das Rundschreiben richtet sich an die Kontrollbehörden und an die Unternehmen. Es beschreibt, woran verbotene Cannabisprodukte zu erkennen sind. Eine ausdrückliche Übergangsfrist nennt es nicht. Die Sanktionen, die das Gesetzespaket vorsieht, sind erheblich: Geldbußen bis zu 100.000 Euro, der Entzug der Betriebserlaubnis und im Extremfall Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.
Warum die Formel „ausschließlich CBD“ fast jedes Naturextrakt trifft
Ein Hanfextrakt ist naturgemäß ein Gemisch. Wer die Pflanze extrahiert, erhält neben Cannabidiol auch Cannabigerol, Cannabichromen und Cannabinol, dazu Terpene und Spuren von THC. Der griechische Produzent Kannabio beziffert den THC-Gehalt in Vollspektrumprodukten auf typischerweise unter 0,2 Prozent, in Breitspektrumprodukten auf unter 0,05 Prozent. Beide Kategorien fallen nach der neuen Lesart trotzdem heraus, weil sie eben nicht ausschließlich CBD enthalten.
Praktisch bleibt damit nur das Isolat übrig, also der isolierte Reinstoff. Wer die Unterschiede zwischen den Extrakttypen nachlesen möchte, findet sie in unserer Übersicht zu den CBD-Arten Vollspektrum, Breitspektrum und Isolat. Ökonomisch ist der Unterschied beträchtlich, denn gerade die Naturextrakte tragen das Qualitätsversprechen, um das die Branche in den vergangenen Jahren ihr Marketing gebaut hat. Wie sich diese Standards in Europa entwickelt haben, zeichnet unser Beitrag zur Evolution der europäischen CBD-Kultur nach.
Michalis Theodoropoulos, Gründer und Geschäftsführer von Kannabio, wirft dem Ministerium vor, es werfe Griechenland bei der Regulierung des legalen Cannabismarktes um 15 Jahre zurück. Er spricht von Bedingungen unfairen Wettbewerbs. Das ist die Sicht eines betroffenen Herstellers, und sie ist als solche zu lesen. Die inhaltliche Beschreibung der Rechtslage deckt sich jedoch mit dem, was aus dem Rundschreiben selbst hervorgeht.
Der Konflikt mit dem EU-Recht ist angelegt
Schon beim Blütenverbot hatte der griechische Wirtschafts- und Sozialrat gewarnt, die Maßnahme laufe dem europäischen Trend zuwider, weil der Vertrieb von CBD-Blüten anderswo unter Bedingungen zulässig sei. Ein Verbot beseitige den Vertrieb nicht, sondern schaffe nur den kontrollierten Einzelhandel ab. Dieselbe Logik lässt sich auf die Extrakte übertragen.
Dass nationale Alleingänge vor Gericht scheitern können, ist in der Region nicht neu. In Österreich stellte sich heraus, dass das Verkaufsverbot von CBD-Blüten rechtswidrig war. Parallel dazu läuft auf EU-Ebene die Novel-Food-Bewertung weiter. Die EFSA hat 2026 einen vorläufigen sicheren Aufnahmewert von 0,0275 mg CBD je Kilogramm Körpergewicht und Tag genannt, was bei 70 kg etwa 2 mg täglich entspricht. Wie weit dieser Wert von nationalen Vorstellungen entfernt ist, haben wir am britischen Beispiel gezeigt, wo die Behörde 10 Milligramm empfiehlt, während die EFSA 2 nennt. Den Stand der europäischen Zulassungsverfahren beschreibt unser Beitrag zum ersten positiven EFSA-Gutachten seit dem Prüfstopp 2022.
Was der Vorgang für den deutschsprachigen Markt bedeutet
Griechenland ist kein großer Absatzmarkt für deutsche und österreichische CBD-Hersteller. Der Vorgang ist trotzdem relevant, weil er ein Muster fortschreibt. Italien hat Hanfblüten und Derivate verschärft reguliert, Schweden behandelt THC-haltiges CBD-Öl als Betäubungsmittel, Portugal fährt bei Exportzertifikaten einen eigenen Kurs, wie die Haltung der Aufsichtsbehörde Infarmed zeigt. Ein gemeinsamer Binnenmarkt für Cannabinoidprodukte existiert auf dem Papier, in der Praxis zerfällt er in nationale Sonderwege.
Für Unternehmen, die grenzüberschreitend liefern, heißt das: Die Rezeptur entscheidet nicht allein über die Verkehrsfähigkeit, das Zielland tut es ebenso. Ein Produkt, das in Deutschland als Kosmetikum unbeanstandet bleibt, kann in Athen seit dem 15. September ein Ordnungswidrigkeitenverfahren auslösen. Wer exportiert, muss die Zusammensetzung künftig länderweise prüfen und nicht nur gegen den THC-Grenzwert.
Häufige Fragen
Sind Vollspektrum-CBD-Öle in Griechenland jetzt verboten?
Nach der Auslegung des Gesundheitsministeriums sind sie nicht mehr verkehrsfähig, weil die zulässige Produktkategorie ausschließlich Cannabidiol enthalten darf. Vollspektrumextrakte enthalten immer weitere Cannabinoide und Spuren von THC. Eine gerichtliche Klärung steht noch aus.
Gilt weiterhin der Grenzwert von 0,3 Prozent THC?
Für die neue Produktkategorie spielt der Grenzwert keine Rolle mehr. Maßgeblich ist, ob neben CBD weitere Inhaltsstoffe enthalten sind. Kannabio geht davon aus, dass THC unabhängig von der Konzentration ausgeschlossen ist.
Betrifft die Regelung auch deutsche Onlineshops?
Wer nach Griechenland liefert, unterliegt dem dortigen Recht. Für den Versand aus Deutschland an griechische Kundinnen und Kunden gelten die griechischen Vorgaben. Der Verkauf innerhalb Deutschlands bleibt davon unberührt.
Welche Strafen drohen bei einem Verstoß?
Das Gesetzespaket sieht Geldbußen von bis zu 100.000 Euro sowie den Entzug der Betriebserlaubnis vor. In schweren Fällen sind Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren möglich. Diese Rahmen stammen aus den Artikeln zum Blütenverbot.
Kann die EU Griechenland zur Korrektur zwingen?
Ein Automatismus besteht nicht. Möglich sind ein Vertragsverletzungsverfahren der Kommission oder eine Klage betroffener Unternehmen mit Vorlage an den Europäischen Gerichtshof. Beide Wege dauern Jahre, und bis dahin gilt die nationale Regelung.
Quellen: Rundschreiben des griechischen Gesundheitsministeriums vom 15.09.2026, HempToday vom 22.09.2026, Bubatznews vom 22.09.2026, Business of Cannabis zum griechischen Gesetzgebungsverfahren, EFSA-Bewertung zu Cannabidiol als neuartigem Lebensmittel.





































