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Home Rechtliche Aspekte von Cannabis Rechtslage in Deutschland

CSC-Monitor KW 33/2026: Baurecht wird zur zweiten Hürde, BCAv zählt 455 Genehmigungen

von Christian Schäfer
14.08.2026
in Rechtslage in Deutschland
Lesezeit: 5 Minuten
Professionelle Indoor-Cannabis-Anbauanlage mit LED-Beleuchtung
⏱ 6 Min. Lesezeit·1.027 Wörter
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Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einer Anbauvereinigung im Eilverfahren die Nutzung von Gewächshäusern untersagt, die baurechtlich nur als Gartenbaubetrieb genehmigt waren. Die Erlaubnis nach dem Konsumcannabisgesetz ersetzt danach keine Baugenehmigung. Fast zeitgleich hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Cannabis-Anbauvereinigungen ihre Länderübersicht aktualisiert: 896 Anträge, 455 Genehmigungen, dazu 126 zurückgezogene Anträge. Die dritte Zahl ist die interessanteste. Sie zeigt, wie viele Vereine unterwegs aufgeben, oft bevor eine Behörde überhaupt ablehnt.

📑 Inhaltsverzeichnis

  1. Hamburg: Gericht bestätigt Nutzungsuntersagung für Gewächshäuser
  2. Bayern: Rückzüge statt Ablehnungen
  3. Baden-Württemberg: 37 von 118, dazu ein Widerruf
  4. Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen: Der Nordwesten trägt die Zahlen
  5. Sachsen und Rheinland-Pfalz: hohe Quoten, kleine Basis
  6. Was sich überregional bewegt
  7. 💬 Fragen? Frag den Hanf-Buddy!

Hamburg: Gericht bestätigt Nutzungsuntersagung für Gewächshäuser

Der Beschluss vom 14. Juli 2026 (Az. 6 E 4019/26) steht seit Anfang August in der Rechtsprechungsübersicht des Verwaltungsgerichts Hamburg und wurde in der Fachpresse am 4. August aufgegriffen. Verhandelt wurde ein Fall aus dem Außenbereich: Eine Anlage war als Gartenbaubetrieb genehmigt, eine Anbauvereinigung zog dort mit Aufzucht, Pflege und Verarbeitung von Cannabispflanzen ein. Das Bauamt untersagte die Nutzung sofort vollziehbar, der Eilantrag der Vereinigung blieb erfolglos.

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Die Begründung ist der eigentliche Kern für die Branche. Der Wechsel vom Gartenbaubetrieb zur Anbauvereinigung ist nach Auffassung des Gerichts eine baugenehmigungspflichtige Nutzungsänderung, weil eine Anbauvereinigung gerade nicht gewerblich gärtnerisch produziert und damit anderen bauplanungsrechtlichen Maßstäben unterliegt. Eine erteilte KCanG-Erlaubnis sagt nichts darüber aus, ob auf einem konkreten Grundstück angebaut werden darf. Wer Bestandsimmobilien umrüstet und dabei nur auf die Erlaubnis schaut, riskiert die Investition.

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Für Hamburg selbst bleibt die Bilanz vergleichsweise gut: 28 Anträge, 18 Genehmigungen, nur zwei Ablehnungen. Zum Aufsichtsalltag in der Hansestadt haben wir vergangene Woche berichtet, siehe Hamburg zieht Bilanz: 17 Anbauvereinigungen und nur ein Werbeverstoß.

Bayern: Rückzüge statt Ablehnungen

Bayern bleibt das auffälligste Bundesland der Übersicht. 46 Anträge stehen 11 Genehmigungen gegenüber, aber 24 Anträge wurden zurückgezogen und nur 6 formal abgelehnt. Das Land lehnt also kaum ab, es zermürbt. Der Baurechtsweg ist dabei seit Monaten der zentrale Hebel, gegen den der Deutsche Hanfverband gemeinsam mit dem CSC Inntal klagt. Den Hintergrund dazu haben wir in Bayern blockiert Cannabis-Anbau: Hanfverband und CSC Inntal klagen aufbereitet.

Die Hamburger Entscheidung zeigt nun, dass die Baurechtsfrage kein bayerisches Sonderproblem ist. Sie wird überall dort relevant, wo Vereine im Außenbereich oder in umgenutzten Bestandsgebäuden anbauen wollen. Der Unterschied liegt weniger im Gesetz als in der Bereitschaft der Bauämter, eine Nutzungsänderung zügig zu genehmigen.

Baden-Württemberg: 37 von 118, dazu ein Widerruf

Baden-Württemberg meldet zum Stand 29. Juli 118 Anträge, 37 Genehmigungen, 18 Ablehnungen, 20 Rückzüge und einen Widerruf. Damit hat das Land nach Bayern die zweitschwächste Bewilligungsquote der großen Flächenländer. Gleichzeitig kam Ende Juli vom Verwaltungsgericht Karlsruhe eine Entscheidung, die den Aufsichtsspielraum begrenzt, nachzulesen in VG Karlsruhe kippt Auflagen gegen Anbauvereinigung. Beide Verfahren zusammen zeichnen ein Bild, in dem Gerichte die Behörden bei Auflagen bremsen, beim Baurecht aber stützen.

Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen: Der Nordwesten trägt die Zahlen

Nordrhein-Westfalen führt weiter absolut: 240 Anträge, 126 Genehmigungen und nur zwei Ablehnungen bei 33 Rückzügen. Niedersachsen kommt auf 146 Anträge und 94 Genehmigungen, allerdings bei 29 Ablehnungen, also einer deutlich strengeren Prüfpraxis. Zusammen stellen beide Länder 220 der 455 bundesweiten Genehmigungen. Knapp die Hälfte der legalen Anbaustruktur Deutschlands liegt damit in zwei Bundesländern.

Sachsen und Rheinland-Pfalz: hohe Quoten, kleine Basis

Sachsen meldet zum 25. Juli 37 Anträge und 29 Genehmigungen, ohne eine einzige Ablehnung. Das ist die höchste Bewilligungsquote unter den Flächenländern. Rheinland-Pfalz kommt zum 30. Juli auf 54 Anträge und 32 Genehmigungen bei zwei Ablehnungen. In beiden Fällen ist die Antragsbasis klein, die Verwaltung arbeitet die Fälle aber weitgehend durch, statt sie liegen zu lassen. Hessen liegt mit 38 Anträgen und 22 Genehmigungen in derselben Größenordnung, dazu die Einordnung in Cannabis in Hessen: 21 Anbauvereinigungen genehmigt, 15 bauen bereits an.

Was sich überregional bewegt

Bundesweit stehen 896 Anträgen 455 Genehmigungen, 85 Ablehnungen, 126 Rückzüge und 5 Widerrufe gegenüber. Bemerkenswert ist das Verhältnis von Rückzügen zu Ablehnungen. Es scheitern mehr Vereine an Verfahrensdauer, Baurecht, Standortsuche oder Finanzierung, als tatsächlich abgelehnt werden. Dieser Teil der Statistik taucht in politischen Debatten praktisch nie auf, obwohl er die Verdrängungswirkung des Gesetzes stärker erklärt als die reine Genehmigungszahl.

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Ein methodischer Hinweis gehört dazu: Die Länderdaten haben unterschiedliche Stände. Während die meisten Werte auf Ende Juli datieren, stammt Mecklenburg-Vorpommern aus dem Februar und das Saarland aus dem April. Die Bundessumme ist damit eher eine Untergrenze als ein Stichtagswert.

Häufige Fragen

Wie viele Anbauvereinigungen sind in Deutschland genehmigt?

Nach der Länderabfrage der Bundesarbeitsgemeinschaft Cannabis-Anbauvereinigungen sind 455 Anbauvereinigungen genehmigt, bei 896 gestellten Anträgen. Die meisten Länderwerte haben den Stand Ende Juli 2026. Genehmigt heißt allerdings nicht automatisch, dass ein Verein bereits anbaut oder abgibt.

Reicht die KCanG-Erlaubnis, um mit dem Anbau zu starten?

Nein. Die Erlaubnis nach dem Konsumcannabisgesetz regelt, wer anbauen darf, nicht wo. Für Räume und Flächen gilt zusätzlich das Bauordnungs- und Bauplanungsrecht. Nutzt ein Verein Gebäude, die für einen anderen Zweck genehmigt sind, liegt in der Regel eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung vor.

In welchem Bundesland sind die Chancen auf eine Genehmigung am besten?

Gemessen an der Bewilligungsquote liegen Sachsen, Niedersachsen und Hessen vorn. Absolut führt Nordrhein-Westfalen mit 126 Genehmigungen. Am schwierigsten bleibt die Lage in Bayern und im Saarland, wobei in Bayern auffällt, dass mehr Anträge zurückgezogen als abgelehnt werden.

Wo finde ich genehmigte Anbauvereinigungen in meiner Nähe?

Ein bundesweites amtliches Verzeichnis gibt es nicht, weil die Erlaubnisse von Landesbehörden erteilt werden. Niedersachsen veröffentlicht seit April 2026 eine offizielle Liste, andere Länder tun das nicht. Verbands- und Community-Verzeichnisse wie die Übersichten der Dachverbände und Kartendienste sind daher weiterhin die praktikabelste Suche, allerdings ohne Gewähr für Aktualität.

Quellen

Für diesen Monitor wurden zwölf CSC-Verbands- und Verzeichnisdomains geprüft: anbauverband.de, cad-bundesverband.de, csc-dachverband.de, csc-dachverband-bayern.de, cannabis-clubs.de, cscsdeutschland.de, csc-maps.de, social-club-maps.de, csc-connect.de, anbauvereine.org, anbauvereine.com und weedvibes.de. Relevante neue Inhalte lieferte in dieser Woche allein anbauverband.de mit der aktualisierten Antrags- und Genehmigungsübersicht. Die übrigen Domains zeigten unveränderte Verzeichnis- und Erklärinhalte, cannabis-clubs.de war wegen eines abgelaufenen Zertifikats nicht abrufbar.

Quellen: Bundesarbeitsgemeinschaft Cannabis-Anbauvereinigungen (BCAv), Antrags- und Genehmigungszahlen, Stand der Länderantworten 16.02. bis 30.07.2026; Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 14.07.2026, Az. 6 E 4019/26, Rechtsprechungsübersicht.

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