Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck, hat am 10. August 2026 in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung einen konkreten Korrekturkatalog für das Konsumcannabisgesetz vorgelegt. Vier Punkte nennt der CDU-Politiker, an denen aus seiner Sicht nachgebessert werden muss. Eine Rücknahme der Teillegalisierung hält er ausdrücklich für unrealistisch, weil in Deutschland rund fünf Millionen Erwachsene regelmäßig Cannabis konsumieren.
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Die vier Baustellen im Korrekturkatalog
Streecks erster Punkt betrifft die Strafverfolgung. Polizei und Staatsanwaltschaften könnten legale und illegale Herkunft von Cannabis in der Praxis kaum auseinanderhalten, was Ermittlungen erschwere. Zweitens fordert er eine strengere Aufsicht über den Markt für Medizinalcannabis. Dieser habe sich aus seiner Sicht teilweise von einer sorgfältigen ärztlichen Behandlung entfernt. Drittens verlangt er eine schärfere Kontrolle des privaten Eigenanbaus. Die großzügige Regelung befeuere den Schwarzmarkt eher, als dass sie ihn eindämme. Viertens will er die Frühintervention und die Beratungspflichten für Jugendliche zurückholen, die mit dem Gesetz vielerorts weggefallen sind.
Bemerkenswert ist die Rahmung, die Streeck seinen Forderungen voranstellt. „Wir sollten die Cannabislegalisierung nicht nach politischen Lagern bewerten, sondern nach ihren tatsächlichen Folgen“, sagte er der Zeitung. Und weiter: „Deshalb müssen wir das Gesetz korrigieren.“ Das ist ein anderer Ton als die Rückabwicklungsrhetorik, die aus Teilen der Union seit Jahren zu hören ist. Wie schnell aus Kritik ein Rollback-Versprechen wird, haben wir schon 2022 in der Debatte um unbestätigte Legalisierungspläne beschrieben. Dass es in der CDU auch andere Stimmen gibt, zeigte damals der Fall des CDU-Landtagsabgeordneten Julian Brüning.
Was die Evaluationsdaten tatsächlich hergeben
Die wissenschaftliche Begleitforschung stützt Streecks Befund nur teilweise. Das Evaluationsprojekt EKOCAN hat für die bisherigen Zwischenberichte keinen kurzfristigen Anstieg der Konsumentenzahlen feststellen können, weder bei Erwachsenen noch bei Jugendlichen. Auch der Anteil legal bezogener Mengen wächst, wenn auch langsam. Diese Befunde haben wir im CanG-Zwischenbericht vom April 2026 ausführlich eingeordnet.
Auf der Entlastungsseite ist die Bilanz deutlicher. Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für 2025 einen Rückgang der Cannabis-Straftaten um fast 30 Prozent aus, wie wir in der Auswertung der PKS 2025 gezeigt haben. Auch beim Vollzug durch die Anbauvereinigungen ergibt sich ein anderes Bild als das der außer Kontrolle geratenen Szene. Hamburg meldete für 17 genehmigte Vereinigungen ganze einen einzigen Werbeverstoß. Wo Streeck einen Kontrollverlust sieht, zeigen die Aufsichtsbehörden bislang wenig zu beanstanden.
Belastbarer ist sein Punkt zum Jugendschutz. Dass die Frühintervention vielerorts wegfiel, ist keine Interpretationsfrage, sondern eine Folge der Entkriminalisierung. Wer nicht mehr vor dem Jugendgericht landet, wird auch nicht mehr in ein Beratungsangebot vermittelt. Diese Lücke lässt sich schließen, ohne die Besitzmengen anzutasten. Sie zu benennen, ist der stärkste Teil seines Katalogs.
Warum der Zeitpunkt kein Zufall ist
Streeck meldet sich wenige Wochen vor der Wiederaufnahme des parlamentarischen Sitzungsbetriebs zu Wort. Im Gesundheitsausschuss liegt die Novelle des Medizinal-Cannabisgesetzes, die seit dem Frühsommer auf einen Abstimmungstermin wartet. Wer jetzt einen Forderungskatalog platziert, setzt die Agenda für die Beratungen im Herbst. Das ist der eigentliche Nachrichtenkern.
Neu ist die Stoßrichtung nicht. Bereits im November 2025 hatte Streeck mit der Formulierung von den „Dealern in weißen Kitteln“ schärfere Regeln für Medizinalcannabis gefordert. Der Unterschied liegt in der Breite. Damals ging es um einen Teilmarkt, jetzt um das Gesetz insgesamt. Für die Anbauvereinigungen, die seit zwei Jahren mit Genehmigungsverfahren und Baurecht kämpfen, wäre eine Verschärfung der Eigenanbauregeln ein weiterer Rückschlag.
Häufige Fragen
Ändert sich durch Streecks Forderungen sofort etwas am Gesetz?
Nein. Der Drogenbeauftragte hat kein Initiativrecht für Gesetze. Seine Aussagen sind ein politisches Signal an die Koalition und an den Gesundheitsausschuss. Änderungen am Konsumcannabisgesetz bräuchten einen Regierungsentwurf oder einen Antrag aus der Mitte des Bundestages und anschließend eine Mehrheit im Parlament.
Sind die erlaubten Besitzmengen jetzt in Gefahr?
Aktuell gelten die bekannten Grenzen unverändert weiter, also 25 Gramm in der Öffentlichkeit und 50 Gramm am Wohnsitz. Streeck hält die Mengen für zu hoch, eine konkrete Zahl hat er aber nicht genannt. Ohne einen Gesetzentwurf mit belastbarer Begründung bleibt das eine Positionierung.
Was ist mit Frühintervention gemeint?
Gemeint sind Beratungs- und Präventionsangebote, in die Jugendliche früher über das Jugendstrafverfahren vermittelt wurden. Mit dem Wegfall der Strafbarkeit entfiel in vielen Bundesländern auch dieser Zugangsweg. Streeck will verbindliche Beratungspflichten wieder einführen, diesmal außerhalb des Strafrechts.
Widerspricht Streeck damit der wissenschaftlichen Evaluation?
Teilweise. Die Zwischenberichte zeigen keinen Konsumanstieg und einen deutlichen Rückgang der Strafverfahren. Beim Jugendschutz und beim Schwarzmarkt sind die Befunde dagegen offener, weil belastbare Vergleichsdaten fehlen. Der Abschlussbericht der Evaluation wird erst 2028 erwartet.
Was bedeutet das für Cannabis-Patientinnen und -Patienten?
Streecks Kritik am Medizinalcannabismarkt zielt auf Verschreibungspraxis und Telemedizin, nicht auf die Therapie selbst. Konkrete Einschränkungen stünden erst mit der Novelle des Medizinal-Cannabisgesetzes an, die im Gesundheitsausschuss liegt. Bis dahin gelten die bisherigen Verordnungsregeln.
Quellen: Süddeutsche Zeitung, Interview mit Hendrik Streeck vom 10.08.2026; Deutsches Ärzteblatt, „Streeck drängt auf Korrekturen am Cannabisgesetz“, 10.08.2026; Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (EKOCAN), Zwischenberichte der Universitäten Hamburg, Tübingen und Düsseldorf; Polizeiliche Kriminalstatistik 2025.






































