Am Montag, dem 17. August 2026, hat die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte in Göttingen den 100. Genehmigungsbescheid für eine Cannabis-Anbauvereinigung übergeben. Empfänger ist der Verein The Cherry e.V. im Landkreis Göttingen. Damit erreicht als erstes Bundesland ein Flächenland eine dreistellige Zahl an genehmigten Anbauvereinigungen, und das ausgerechnet dort, wo die Zuständigkeit nicht bei einer Gesundheitsbehörde liegt, sondern bei der Landwirtschaftskammer.
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Die Ministerin verband die Übergabe mit einer Botschaft an die anderen Länder:
„Niedersachsen macht vor, wie das Konsumcannabisgesetz des Bundes rechtssicher umgesetzt wird.“
Miriam Staudte, niedersächsische Landwirtschaftsministerin
Hundert Bescheide aus 148 Anträgen
Die Zahlen aus Hannover sind ungewöhnlich konkret für ein Feld, in dem sonst viel geschätzt wird. Insgesamt 148 Anträge sind in Niedersachsen eingegangen, 100 davon sind inzwischen beschieden. Die genehmigten Vereine verteilen sich auf 36 der 45 Landkreise, kreisfreien Städte und die Region Hannover. Rechnerisch kommt das Land damit auf rund 1,25 genehmigte Anbauvereinigungen je 100.000 Einwohner. Das ist der bundesweite Spitzenwert pro Kopf. Nur Nordrhein-Westfalen liegt in absoluten Zahlen noch darüber, hat aber auch gut die doppelte Einwohnerzahl.
Zur Einordnung lohnt der Blick auf die bundesweite Bilanz. Der Bundesverband der Cannabis-Anbauvereinigungen zählt aktuell 455 Genehmigungen in ganz Deutschland, wie wir im CSC-Monitor der Kalenderwoche 33 dokumentiert haben. Jede fünfte davon steht also in Niedersachsen. Wie stark die Bundesländer auseinanderlaufen, zeigt unser Bundesland-Vergleich zu den CSC-Lizenzen: Hessen kam Ende Juli auf 21 genehmigte Anbauvereinigungen, Bayern liegt bei neun Vereinen für 13,25 Millionen Einwohner.
Warum die Landwirtschaftskammer den Unterschied macht
Der auffälligste Unterschied zwischen Niedersachsen und den Schlusslichtern ist kein politischer, sondern ein organisatorischer. Das Land hat die Zuständigkeit für Genehmigung und Überwachung bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gebündelt, die seit dem 1. Juli 2024 Anträge bearbeitet. Es gibt eine zuständige Stelle, eine öffentlich gepflegte Liste der genehmigten Vereine und eine eigene Kontaktadresse für Rückfragen. In anderen Ländern verteilt sich dieselbe Aufgabe auf Kreisverwaltungen oder Landesämter, die den Vollzug parallel und mit unterschiedlicher Auslegung aufbauen mussten.
Wie viel diese Bündelung wert ist, lässt sich am Gegenbeispiel ablesen. In Thüringen streiten Anbauvereinigungen und Landesamt seit Wochen öffentlich darüber, ob Genehmigungen verweigert wurden. Das Landesamt widersprach den Vereinen zuletzt ausdrücklich, während parallel ein Verwaltungsgericht eine Qualitätsauflage stoppte. Schon im Frühjahr zeichnete sich dieses Gefälle ab, als wir die Lage unter der Überschrift Niedersachsen vorn, Thüringen im Clinch beschrieben haben. Seither hat sich der Abstand nicht verkleinert, sondern vergrößert.
Was die Vereine tatsächlich leisten müssen
Eine Genehmigung nach dem Konsumcannabisgesetz ist kein Formularvorgang. Die Vereine müssen aktuelle Führungszeugnisse ihrer Verantwortlichen vorlegen und sicherstellen, dass alle Mitglieder volljährig sind. Sie brauchen ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept, müssen die THC-Gehalte ihrer Ernte dokumentieren und kontrollieren und das Cannabis wirksam gegen den Zugriff Dritter sichern. Dazu kommen die festgelegten Anbau- und Abgabemengen, deren Einhaltung nachzuweisen ist.
Getragen wird das in aller Regel ehrenamtlich. Ministerin Staudte hob genau diesen Punkt hervor und bescheinigte den Vorständen ein großes Verantwortungsbewusstsein. Die neuen Regelungen seien in Niedersachsen inzwischen in der Praxis angekommen. Das ist zunächst eine politische Bewertung, aber sie deckt sich mit den Erfahrungen anderer Länder. In Hamburgs erster Bilanz stand am Ende ein einziger dokumentierter Werbeverstoß bei 17 Vereinen.
Der eigentliche Praxistest steht noch aus
Bei aller Symbolik des hundertsten Bescheids bleibt eine Einschränkung wichtig. Eine Genehmigung bedeutet nicht, dass ein Verein bereits Cannabis anbaut oder an seine Mitglieder abgibt. Zwischen dem Bescheid und der ersten Abgabe liegen Flächensuche, Umbau und vor allem das Baurecht, das sich in den vergangenen Monaten als zweite große Hürde herausgestellt hat. Ein Verein mit Genehmigung, aber ohne genehmigte Betriebsstätte, versorgt niemanden.
Genau hier entscheidet sich, ob aus hundert Bescheiden ein funktionierender legaler Zugang wird. Auch 100 Anbauvereinigungen können in einem Land mit rund acht Millionen Einwohnern rechnerisch keinen vollständigen Markt bedienen. Der Evaluationsbericht ECOKAN hat für die Teillegalisierung bislang keinen Konsumanstieg festgestellt, was das häufigste Gegenargument entkräftet. Die offene Frage ist die andere Richtung: ob die legalen Strukturen groß genug werden, um dem Schwarzmarkt spürbar Nachfrage zu entziehen. Niedersachsen liefert dafür ab sofort den belastbarsten Datensatz, den Deutschland hat.
Häufige Fragen
Wie viele Anbauvereinigungen gibt es in Niedersachsen?
Mit dem Bescheid vom 17. August 2026 sind es genau 100 genehmigte Anbauvereinigungen. Insgesamt wurden 148 Anträge gestellt. Die Vereine verteilen sich auf 36 der 45 Landkreise und kreisfreien Städte einschließlich der Region Hannover.
Wer genehmigt in Niedersachsen die Cannabis-Clubs?
Zuständig ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, und zwar sowohl für die Genehmigung als auch für die spätere Überwachung. Sie bearbeitet Anträge seit dem 1. Juli 2024 und führt eine öffentliche Liste der genehmigten Anbauvereinigungen. Diese Bündelung bei einer einzigen Stelle gilt als wesentlicher Grund für das hohe Tempo.
Gibt eine genehmigte Anbauvereinigung sofort Cannabis ab?
Nein, die Genehmigung ist nur der erste Schritt. Danach folgen die Suche nach einer geeigneten Fläche, der Aufbau der Anbauräume und die baurechtliche Genehmigung der Betriebsstätte. Gerade das Baurecht hat sich bundesweit als zweite große Hürde erwiesen. Bis zur ersten Ernte vergehen anschließend noch mehrere Monate.
Warum hat Niedersachsen so viel mehr Clubs als Bayern?
Der Unterschied liegt weniger an der Nachfrage als am Verwaltungsvollzug. Niedersachsen hat die Zuständigkeit zentral bei der Landwirtschaftskammer gebündelt und früh klare Verfahren etabliert. Bayern kommt bei 13,25 Millionen Einwohnern auf neun genehmigte Anbauvereinigungen, Niedersachsen bei rund acht Millionen auf 100.
Welche Auflagen muss eine Anbauvereinigung erfüllen?
Verlangt werden aktuelle Führungszeugnisse der Verantwortlichen, ausschließlich volljährige Mitglieder sowie ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept. Hinzu kommen die Dokumentation und Kontrolle der THC-Gehalte, die Sicherung des Cannabis gegen den Zugriff Dritter und die Einhaltung der festgelegten Anbau- und Abgabemengen.
Quellen: Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 17.08.2026 zur Übergabe des 100. Bescheids · Landwirtschaftskammer Niedersachsen, öffentliche Liste der genehmigten Anbauvereinigungen · Bundesverband der Cannabis-Anbauvereinigungen (BCAv), Genehmigungsstand Kalenderwoche 33/2026 · Evaluationsbericht ECOKAN zur Teillegalisierung.





































