Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin hat eine Petition an den Deutschen Bundestag eingereicht. Sie fordert, das Erstattungsverbot für medizinische Cannabisblüten wieder aufzuheben. Unterschriften sammelt der Verein auf Papier, und zwar bis zum 30. Oktober 2026. Damit bekommt der Streit um das im Juli beschlossene Blüten-Aus eine politische Spur neben der juristischen.
📑 Inhaltsverzeichnis
Was in der Petition gegen das Blüten-Aus steht
Der Wortlaut ist knapp gehalten. Der Bundestag möge beschließen, dass das Gesetz vom Juli 2026 wieder aufgehoben wird, das vielen Patientinnen und Patienten die Therapie mit medizinischen Cannabisblüten nimmt. Zur Begründung führt die ACM an, dass Betroffene die Behandlung privat nicht bezahlen können und deshalb ohne wirksame Therapie dastehen. Eine Umstellung auf Cannabisextrakte sei für viele keine gleichwertige Alternative.
Der rechtliche Anlass ist das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz, das am 30. Juli 2026 in Kraft getreten ist. Seit dem 1. August 2026 erstatten die gesetzlichen Krankenkassen Cannabisblüten nicht mehr. Die ACM beziffert die Zahl der Betroffenen auf 65.000 und weist darauf hin, dass sich auch private Versicherer der Maßnahme angeschlossen haben. Der Vorstandsvorsitzende Franjo Grotenhermen wird in der Mitteilung des Vereins mit einem Satz zitiert, der die Lage zusammenfasst: Viele Patientinnen und Patienten stünden ohne wirksame Therapie da, weil sie die Behandlung privat nicht bezahlen könnten.
Warum die Unterschriften auf Papier gesammelt werden
Der Bundestag kennt zwei Wege. Eine öffentliche Petition wird auf dem Portal des Petitionsausschusses veröffentlicht, danach läuft eine Mitzeichnungsfrist von sechs Wochen. Wer in dieser Frist 30.000 Unterstützungen zusammenbekommt, wird in der Regel in einer öffentlichen Ausschusssitzung angehört. Das Quorum lag früher bei 50.000 Unterschriften und wurde zum 1. Juli 2024 abgesenkt, die Frist wuchs im selben Zug von vier auf sechs Wochen. Unterschriften auf Papier zählen dabei mit, allerdings nur innerhalb dieser Frist.
Die ACM verweist ausschließlich auf eine Unterschriftenliste zum Ausdrucken und setzt ihre eigene Frist auf den 30. Oktober 2026. Eine mitzeichenbare Veröffentlichung auf dem Portal des Bundestages war zum Redaktionsschluss nicht auffindbar. Für Unterzeichner bedeutet das zweierlei. Die Liste braucht vollständige Angaben, also Vorname, Nachname, Straße mit Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort und Unterschrift. Unvollständige Eintragungen werden nicht gewertet. Und die Zahl der Unterschriften wirkt in diesem Verfahren nicht über ein Quorum, sondern allein über das politische Gewicht im Ausschuss.
Die Petition ist nicht der einzige Weg gegen das Erstattungsverbot
Parallel prüft die ACM gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Professor Oliver Tolmein rechtliche Schritte, darunter eine Verfassungsbeschwerde. Entschieden ist dieser Weg noch nicht. Der Verein spricht ausdrücklich von Möglichkeiten, die erst noch bewertet werden müssen. Wie diese Spur aufgebaut ist und welche Angriffspunkte sie hat, haben wir in unserer Analyse dazu beschrieben, wie das GKV-Blüten-Aus juristisch angegriffen wird.
Der erste Praxistest ist allerdings schon gelaufen und ging nicht gut aus. Das Sozialgericht Frankfurt hat den Eilantrag einer Bestandspatientin abgelehnt und die Streichung für verfassungsgemäß gehalten. Fachlich steht die Kritik trotzdem breit da. Mehrere Schmerzmediziner fordern ein Ende des Regelungschaos bei Cannabis auf Rezept.
Was eine Petition an den Bundestag realistisch bewirkt
Eine Petition hebt kein Gesetz auf. Der Bundestag hat das Paket im Juli mit Mehrheit beschlossen, und eine Rücknahme binnen weniger Monate wäre ein politischer Bruch. Was der Petitionsausschuss dagegen zuverlässig auslöst, ist eine Stellungnahme des zuständigen Ministeriums zur Sache. Diese Antwort ist dokumentiert und zitierfähig. Genau das kann vor dem Bundesverfassungsgericht an Gewicht gewinnen, wenn es um die Frage geht, welche Folgen der Gesetzgeber für die Betroffenen tatsächlich bedacht hat.
Hinzu kommt der Zeitfaktor. Als Ersatz für die Blüten steht vor allem ein Fertigarzneimittel im Raum, bei dem der Erstattungsbetrag noch nicht feststeht. Solange der Preis offen ist, lässt sich nicht überprüfen, ob die Umstellung überhaupt die Einsparung bringt, mit der der Gesetzgeber die Streichung begründet hat. Neu ist der Weg über den Petitionsausschuss in der deutschen Cannabispolitik im Übrigen nicht. Schon die bayerische Cannabispetition von 2017 hat ihn genommen, damals allerdings ohne durchschlagenden Erfolg.
Häufige Fragen
Seit wann zahlen die Krankenkassen keine Cannabisblüten mehr?
Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz ist am 30. Juli 2026 in Kraft getreten. Seit dem 1. August 2026 dürfen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für medizinische Cannabisblüten nicht mehr übernehmen. Nach Angaben der ACM haben sich auch private Versicherer dieser Linie angeschlossen.
Wer kann die Petition unterzeichnen und bis wann?
Unterzeichnen kann jede Person, unabhängig von einer eigenen Betroffenheit. Die Unterschriftenliste steht auf der Website der ACM als PDF zum Ausdrucken bereit. Die ausgefüllten Bögen müssen bis spätestens 30. Oktober 2026 beim Verein in Steinheim eingegangen sein. Später eingehende Listen werden nicht mehr berücksichtigt.
Worin unterscheidet sich eine Unterschriftensammlung von einer öffentlichen Petition?
Eine öffentliche Petition erscheint auf dem Portal des Petitionsausschusses und kann dort sechs Wochen lang mitgezeichnet werden. Erreicht sie 30.000 Unterstützungen, folgt in der Regel eine öffentliche Anhörung. Eine Unterschriftensammlung auf Papier wird ebenfalls bearbeitet, löst diesen Automatismus aber nicht aus. Ihre Wirkung entfaltet sie über die schiere Zahl der Unterschriften.
Kann eine Petition das Gesetz wieder aufheben?
Direkt nicht. Der Petitionsausschuss kann eine Eingabe der Bundesregierung zur Berücksichtigung überweisen oder das Verfahren abschließen, ohne dass sich etwas ändert. Eine Gesetzesänderung müsste der Bundestag anschließend selbst beschließen. Die Petition ist damit ein politisches Druckmittel, kein Rechtsmittel.
Was gilt für Patienten mit einer unbefristeten Genehmigung?
Eine Übergangsregelung für Bestandspatienten gibt es nicht. Das Sozialgericht Frankfurt hat genau diesen Punkt in einem Eilverfahren geprüft und den Antrag abgelehnt. Wer die Therapie fortführen will, zahlt sie derzeit privat oder wechselt auf ein erstattungsfähiges Präparat.
Quellen: Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e. V. (Petitionsseite und Pressemitteilung vom 28. August 2026), Deutscher Bundestag (Verfahrensgrundsätze des Petitionsausschusses, Informationen zu öffentlichen Petitionen).






































