Die österreichische Bürgerinitiative „Wiener Aufruf 2.0“ bleibt im Parlament liegen. Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen hat die Beratung am 22. Oktober 2026 zum zweiten Mal vertagt. Zwei Tage zuvor hatte das Innenministerium eine Stellungnahme vorgelegt, die jede Abkehr vom Verbot ablehnt. Die Patientenorganisation ARGE CANNA hält nun mit den Zahlen aus dem eigenen Haus des Ministeriums dagegen.
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Wiener Aufruf 2.0: ein Jahr im Petitionsausschuss
Die Bürgerinitiative mit der Nummer 26/BI ist am 10. Oktober 2025 im Nationalrat eingelangt. Ihr voller Titel fordert eine „menschenrechtskonforme Drogenpolitik“ mit Schadensminimierung, weniger Schwarzmarkt, mehr Jugendschutz und der Entkriminalisierung von Konsumierenden. Konkret geht es um eine regulierte Abgabe, Hilfen für Angehörige und eine unabhängige Überprüfung der internationalen Rechtsgrundlagen.
Der zuständige Ausschuss hat seither zweimal Stellungnahmen eingeholt. Im Oktober 2025 fragte er beim Gesundheitsministerium und beim Familienressort im Bundeskanzleramt an, im April 2026 zusätzlich beim Innen- und beim Justizministerium sowie bei den Bundesländern. Am 25. Juni 2026 wurde die Initiative ein erstes Mal vertagt, am 22. Oktober ein zweites Mal. Eine Vertagung ist im österreichischen Petitionsverfahren kein Ende, sie hält die Initiative aber ohne Ergebnis im Ausschuss. Wie zäh direkte Demokratie in Österreich beim Thema Cannabis ist, zeigt auch das Volksbegehren für einen THC-Grenzwert, das noch in der ersten Sammelphase steckt.
Was das Innenministerium gegen eine Entkriminalisierung vorbringt
Die Stellungnahme des Innenministeriums unter Gerhard Karner trägt das Datum 20. Oktober 2026 und ist im Parlament als 820/SBI veröffentlicht. Ihr Kernsatz ist eindeutig. Eine Abkehr vom geltenden Verbotssystem, ob als Entkriminalisierung oder als weitergehende Legalisierung, sei aus Sicht des Ressorts nicht geeignet, die Ziele der Initiative zu erreichen.
Das Ministerium warnt vor einem Anstieg des Konsums und einer gesellschaftlichen Normalisierung. Es argumentiert außerdem, dass ein illegaler Parallelmarkt auch in regulierten Märkten fortbestehe. Mit kommerziellen Abgabestellen entstünden Gewinnanreize, die dem Jugendschutz widersprächen. Als Gefahr nennt das Papier ausdrücklich Cannabis, das mit hochpotenten synthetischen Cannabinoiden verunreinigt ist. Als Alternative verweist das Ressort auf den österreichischen Grundsatz „Therapie statt Strafe“ und die Vier-Säulen-Strategie aus Prävention, Therapie, Schadensminimierung und Repression.
Andere Ressorts und Länder klingen offener
Das Gesundheitsministerium, in Österreich für die Drogenpolitik zuständig, verweist in seiner Stellungnahme vom Dezember 2025 zwar auf die UN-Suchtstoffübereinkommen. Es betont aber auch, dass diese Abkommen zur Schaffung von Strafnormen verpflichten, nicht zur tatsächlichen Verhängung von Strafen. Nach Darstellung der ARGE CANNA spricht sich das Ressort für eine „offene sachliche Diskussion“ über eine regulierte Abgabe aus. Das Justizministerium hält laut ARGE CANNA fest, dass Konsumräume nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs strafrechtlich möglich sind. Die Steiermark bezeichnet die Ziele der Initiative demnach als „gleichsam Ziele“ der österreichischen Suchtstrategie.
Das Bild ist damit gespalten. Ein einziges Ressort lehnt jede Bewegung kategorisch ab, und es ist ausgerechnet nicht das fachlich zuständige. Neu ist diese Konstellation nicht. Schon vor Jahren gab es Signale, dass die Stimmung im Land breiter ist als die Regierungslinie, etwa als die SPÖ-Jugend in Niederösterreich die Legalisierung forderte oder Umfragen den Eindruck vermittelten, ganz Österreich sei für eine Freigabe.
ARGE CANNA kontert mit den Zahlen des Bundeskriminalamts
Die ARGE CANNA hat am 26. Oktober eine eigene Stellungnahme zur Initiative im Parlament eingebracht. Sie stützt sich dabei auf den Lagebericht Suchtmittelkriminalität 2024 des Bundeskriminalamts, also auf eine Behörde des Innenministeriums. Demnach gab es 2024 insgesamt 37.310 Anzeigen nach dem Suchtmittelgesetz, 5,3 % mehr als im Vorjahr. 57,5 % davon betrafen Cannabis, und 92,4 % dieser Cannabis-Anzeigen waren Vergehen und keine Verbrechen. Die Repression trifft also in erster Linie Konsumierende.
Auch beim Jugendschutz dreht die Organisation das Argument um. 11,5 % der Tatverdächtigen bei Cannabis-Anzeigen waren zwischen 14 und 17 Jahre alt. Der mittlere THC-Gehalt von sichergestelltem Haschisch stieg laut den zitierten Zahlen von 8,3 % im Jahr 2020 auf 28,1 % im Jahr 2024. Wer auf dem Schwarzmarkt kauft, weiß also immer weniger, was er bekommt. Als Gegenbeispiel verweist die ARGE CANNA auf Deutschland, wo eine große Befragung keinen Konsumschub nach dem Cannabisgesetz gefunden hat, und auf Tschechien, das Erwachsenen seit Jänner 2026 den Anbau von bis zu drei Pflanzen erlaubt. Österreich liegt damit, wie wir im Sommer beschrieben haben, als Verbots-Insel zwischen Deutschland und Tschechien.
Patientinnen und Patienten als erster Schritt
Für die ARGE CANNA als Patientenorganisation steht ein Punkt im Vordergrund. In Österreich dürfen Cannabisblüten nicht verschrieben werden. Wer mit den wenigen zugelassenen Präparaten nicht auskommt und sich selbst versorgt, riskiert ein Strafverfahren. Keine der amtlichen Stellungnahmen erwähnt diese Gruppe nach Darstellung der Organisation auch nur mit einem Wort. Sie fordert deshalb als Sofortmaßnahme kein Strafverfahren bei Besitz und Eigenanbau für den medizinischen Bedarf mit ärztlicher Bestätigung sowie Blüten und Extrakte auf Rezept mit Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Die aktuelle Rechtslage fasst unser Überblick zu Marihuana in Österreich zusammen.
Darüber hinaus verlangt die Organisation, die Initiative nicht weiter zu vertagen, sondern dem Gesundheitsausschuss zuzuweisen und dort ein Hearing mit Fachleuten und Betroffenen abzuhalten. Eine unabhängige Expertenkommission soll die Reformen in Deutschland, Tschechien, Malta und Luxemburg auswerten. Auf europäischer Ebene war die ARGE CANNA zuletzt mit ihrer Petition gegen das Blütenverbot gescheitert. Der Weg über den Nationalrat ist daher der naheliegende Hebel. Ob der Ausschuss ihn öffnet, ist nach zwei Vertagungen offen.
Häufige Fragen
Was ist der „Wiener Aufruf 2.0“?
Der „Wiener Aufruf 2.0“ ist eine parlamentarische Bürgerinitiative mit der Nummer 26/BI, die am 10. Oktober 2025 im Nationalrat eingelangt ist. Sie fordert eine Drogenpolitik mit Fokus auf Schadensminimierung, Jugendschutz und die Entkriminalisierung von Konsumierenden. Dazu gehört auch eine regulierte Abgabe statt des Schwarzmarkts.
Was bedeutet die Vertagung im Petitionsausschuss?
Eine Vertagung bedeutet, dass der Ausschuss keine Entscheidung trifft und die Initiative auf einer späteren Sitzung erneut behandeln kann. Sie ist weder eine Ablehnung noch eine Zuweisung an einen Fachausschuss. Der „Wiener Aufruf 2.0“ wurde am 25. Juni und am 22. Oktober 2026 vertagt.
Warum lehnt das Innenministerium die Initiative ab?
Das Innenministerium hält eine Abkehr vom Verbot für ungeeignet, um Schwarzmarkt und Jugendgefährdung zu reduzieren. Es warnt vor steigendem Konsum, einem fortbestehenden illegalen Markt und kommerziellen Gewinnanreizen. Als bestehende Alternative verweist es auf den Grundsatz „Therapie statt Strafe“ im Suchtmittelgesetz.
Dürfen Ärzte in Österreich Cannabisblüten verschreiben?
Nein, Cannabisblüten sind in Österreich nicht verschreibungsfähig. Verordnet werden können nur bestimmte cannabinoidhaltige Arzneimittel. Patientenorganisationen wie die ARGE CANNA fordern deshalb, Blüten und Extrakte auf Rezept zuzulassen und die Kosten von den Krankenkassen übernehmen zu lassen.
Kann man den „Wiener Aufruf 2.0“ noch unterstützen?
Ja, die Bürgerinitiative kann auf der Website des österreichischen Parlaments weiterhin unterstützt werden. Dort ist auch eine eigene Stellungnahme möglich. Solange die Initiative im Ausschuss anhängig ist, bleiben beide Optionen offen.
Quellen: Parlament Österreich, Bürgerinitiative 26/BI (XXVIII. GP) mit Verfahrensstand; Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres 820/SBI vom 20.10.2026; Stellungnahme des Gesundheitsministeriums 391/SBI vom 18.12.2025; Stellungnahmen 610/SBI (Land Steiermark) und 668/SBI (Justizministerium); ARGE CANNA, „Regulieren statt verbieten: Wir unterstützen den Wiener Aufruf 2.0“ (26.10.2026) und Stellungnahme 825/SBI; Bundeskriminalamt, Lagebericht Suchtmittelkriminalität 2024 (zitiert nach ARGE CANNA).







































