Wer sich mit Marihuana in Österreich beschäftigt, stößt schnell auf ein Bild, das komplizierter ist als ein einfaches Ja oder Nein. Der Freizeitkonsum von THC-haltigem Cannabis bleibt verboten, während CBD-Produkte und ein eng gefasstes medizinisches Angebot legal existieren. Zwischen diesen Polen liegt eine Grauzone, die viele Konsumenten verunsichert. Dieser Überblick ordnet die Rechtslage, die Strafen und die medizinischen Möglichkeiten rund um Marihuana in Österreich verständlich ein.
📑 Inhaltsverzeichnis
Marihuana in Österreich: der rechtliche Rahmen
Die zentrale Grundlage für den Umgang mit Marihuana in Österreich ist das Suchtmittelgesetz, kurz SMG. Es stuft Cannabis mit berauschendem THC-Gehalt als Suchtgift ein. Anbau, Erwerb, Besitz, Weitergabe und Handel sind nach Paragraf 27 SMG grundsätzlich strafbar. Damit unterscheidet sich die österreichische Linie deutlich von jenen Ländern, die den Freizeitkonsum inzwischen reguliert freigegeben haben.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen der Pflanze als solcher und ihrem Wirkstoffgehalt. Nutzhanf mit sehr niedrigem THC-Anteil fällt nicht unter das Verbot. Sobald eine Pflanze oder ein Produkt jedoch einen relevanten THC-Gehalt erreicht, greift das Suchtmittelrecht. Diese Trennlinie erklärt, warum manche Hanfprodukte frei erhältlich sind, während dieselbe Pflanze in blühender Form illegal bleibt.
Besitz und Eigenbedarf: welche Strafen drohen
Der Besitz von Marihuana in Österreich ist strafbar, doch das Gesetz behandelt den reinen Eigenbedarf anders als den Handel. Wer eine Straftat ausschließlich zum persönlichen Gebrauch begeht, muss theoretisch mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafen bis zu 360 Tagessätzen rechnen. In der Praxis kommt es bei kleinen Mengen jedoch selten zu einer Verurteilung.
Der Grund liegt im Prinzip der Diversion, das umgangssprachlich als Gesundheit statt Strafe beschrieben wird. Statt einer Verurteilung sieht das System bei geringen Mengen eine Anzeige an die Gesundheitsbehörde und eine Probezeit vor. Wer sich in dieser Zeit unauffällig verhält, bleibt ohne Eintrag im Strafregister. Die Strafverfolgung zielt damit stärker auf Handel und größere Mengen als auf einzelne Konsumenten.
Für die rechtliche Einordnung spielt die sogenannte Grenzmenge eine Rolle. Sie liegt bei Cannabis bei 20 Gramm Delta-9-THC oder 40 Gramm THCA in Reinsubstanz. Umgerechnet auf handelsübliche Qualität entspricht das einer erheblichen Menge Marihuana. Wird diese Schwelle überschritten, verschärft sich die strafrechtliche Bewertung deutlich. Einen ausführlichen Vergleich der Strafbarkeit findest du in unserem Beitrag zur Strafbarkeit von Cannabisprodukten in Deutschland und Österreich.
Medizinisches Cannabis in Österreich
Medizinisches Cannabis ist in Österreich möglich, allerdings in einem deutlich engeren Rahmen als etwa in Deutschland. Getrocknete Cannabisblüten dürfen zur Therapie grundsätzlich nicht verschrieben werden. Für die natürliche Blüte gilt ein Verschreibungsverbot, das den direkten Einsatz in der Praxis ausschließt. Damit unterscheidet sich Österreich klar von Nachbarländern, die den Zugang zu Blüten in den vergangenen Jahren erweitert haben.
Erlaubt sind stattdessen zugelassene Cannabinoidarzneien und Extrakte. Dazu zählen magistrale Dronabinol-Zubereitungen sowie Präparate wie Sativex, Nabilone, Canemes und Epidyolex. Diese Medikamente kommen bei bestimmten Krankheitsbildern zum Einsatz, etwa bei Spastik, chronischen Schmerzen oder schweren Formen der Epilepsie. Die Verschreibung liegt im Ermessen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte.
Ein häufiger Kritikpunkt betrifft die Kosten und die Erstattung. Die Preise für cannabisbasierte Arzneien sind hoch, und die Übernahme durch die Krankenkassen gilt vielen Betroffenen als verbesserungswürdig. Wer sich näher mit dem Thema befassen möchte, findet Details in unserem Artikel zur Verwendung von medizinischem Cannabis in Österreich.
CBD und Nutzhanf: die legale Grauzone
Anders als THC-haltiges Marihuana sind CBD-Produkte in Österreich legal, sofern der THC-Gehalt unter der zulässigen Schwelle bleibt. In der Regel wird hier ein Wert unter 0,3 Prozent angesetzt. CBD-Öle, Extrakte und Kosmetika sind entsprechend im Handel erhältlich. Der Wirkstoff CBD wirkt nicht berauschend und fällt daher nicht unter das Suchtmittelgesetz.
Bei CBD-Blüten hat sich die Lage zuletzt verändert. Seit 2026 dürfen CBD-Blüten nur noch über konzessionierte Tabaktrafiken verkauft werden. Der freie Verkauf in gewöhnlichen Geschäften ist damit eingeschränkt. Diese Regelung ist Teil eines längeren Rechtsstreits um den Status von CBD-Blüten, den wir im Beitrag zur Übergangslösung für CBD-Blüten in Österreich nachzeichnen.
Auch der Handel mit Hanfsamen und Stecklingen bewegt sich in einer Grauzone. Der Verkauf ist unter bestimmten Bedingungen möglich, solange die Pflanze nicht zur Blüte und damit zur THC-Produktion gebracht wird. Sobald jedoch ein Anbau mit dem Ziel einer berauschenden Ernte stattfindet, greift wieder das Suchtmittelrecht. Diese Feinheiten machen den Umgang mit Nutzhanf für Laien oft undurchsichtig.
Marihuana im Straßenverkehr
Ein eigenes Kapitel bildet der Straßenverkehr. Wer unter dem Einfluss von THC ein Fahrzeug lenkt, riskiert den Führerschein und empfindliche Strafen. Anders als bei Alkohol hat es in Österreich lange keinen klar definierten Grenzwert für THC im Blut gegeben, was zu Diskussionen über die Fairness der Kontrollen führte. Ein Volksbegehren griff genau diese Frage auf, wie wir im Artikel zum Volksbegehren für einen THC-Grenzwert im Straßenverkehr beschrieben haben.
Für Konsumenten bedeutet das eine besondere Vorsicht. THC ist im Körper deutlich länger nachweisbar als Alkohol, teils über Tage hinweg. Wer regelmäßig konsumiert, kann daher auch dann positiv getestet werden, wenn keine akute Beeinträchtigung mehr besteht. Diese Diskrepanz zwischen Nachweisbarkeit und tatsächlicher Fahrtüchtigkeit steht seit Jahren im Zentrum der Debatte.
Wie geht es weiter mit der Legalisierung?
Eine vollständige Freizeit-Legalisierung von Marihuana ist in Österreich derzeit nicht beschlossen. Die politische Debatte verläuft konservativer als in Deutschland, wo der Zugang zu Cannabis in den vergangenen Jahren gelockert wurde. Wiederholt haben österreichische Regierungen betont, dass eine Freigabe kein vorrangiges Thema sei. Umfragen zeigen jedoch, dass ein relevanter Teil der Bevölkerung einem regulierten Markt offen gegenübersteht.
Beobachter erwarten daher eher kleine Schritte als einen großen Wurf. Denkbar sind Anpassungen bei der medizinischen Versorgung, bei CBD oder beim Straßenverkehr, bevor über eine echte Legalisierung gesprochen wird. Für Konsumenten bleibt es deshalb wichtig, die aktuelle Rechtslage im Blick zu behalten. Wer sich informiert, vermeidet unnötige Risiken und kann die Entwicklung besser einschätzen.
Häufige Fragen
Ist Marihuana in Österreich legal?
Nein, der Konsum und der Besitz von THC-haltigem Marihuana sind in Österreich nach dem Suchtmittelgesetz nicht legal. Verboten sind unter anderem Anbau, Erwerb, Besitz und Weitergabe. Legal sind dagegen CBD-Produkte mit sehr niedrigem THC-Gehalt sowie bestimmte cannabisbasierte Medikamente.
Welche Strafe droht bei Besitz kleiner Mengen?
Theoretisch sind bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe oder Geldstrafen bis zu 360 Tagessätzen möglich. In der Praxis greift bei geringen Mengen zum Eigenbedarf meist das Prinzip der Diversion. Statt einer Verurteilung erfolgt dann eine gesundheitsbezogene Maßnahme mit Probezeit, sodass in der Regel kein Eintrag im Strafregister entsteht.
Darf man in Österreich medizinisches Cannabis auf Rezept bekommen?
Ja, allerdings nicht in Form getrockneter Blüten. Für die natürliche Blüte gilt ein Verschreibungsverbot. Ärztinnen und Ärzte können jedoch zugelassene Cannabinoidpräparate und Extrakte verschreiben, etwa Dronabinol-Zubereitungen oder Fertigarzneien. Die Kosten sind hoch und die Erstattung durch die Krankenkassen bleibt umstritten.
Ist CBD in Österreich erlaubt?
CBD-Produkte sind in Österreich grundsätzlich legal, solange der THC-Gehalt unter der zulässigen Schwelle liegt. Seit 2026 dürfen CBD-Blüten allerdings nur noch über konzessionierte Tabaktrafiken verkauft werden. CBD-Öle und Kosmetika bleiben weiterhin im regulären Handel verfügbar.
Wird Marihuana in Österreich bald legalisiert?
Eine vollständige Freizeit-Legalisierung ist derzeit nicht beschlossen und politisch nicht in Sicht. Österreich verfolgt einen konservativeren Kurs als Deutschland. Beobachter halten kleinere Anpassungen bei Medizin, CBD oder Straßenverkehr für wahrscheinlicher als eine umfassende Freigabe in naher Zukunft.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand der Rechtslage vom August 2026 wieder und stellt keine Rechts- oder Gesundheitsberatung dar. Er enthält keine Gesundheits- oder Wirkaussage. Fragen zur eigenen Therapie gehören in ärztliche Hand, für medizinisches Cannabis ist in Österreich ausschließlich die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt zuständig.







































