Mexikos Oberster Gerichtshof hat den Eigenkonsum von Cannabis um einen Punkt erweitert, über den die Gesundheitsbehörde jahrelang anders entschieden hatte. Wer eine behördliche Erlaubnis zum Eigenkonsum besitzt, darf daraus künftig auch Speisen zubereiten. Verkaufen, verschenken oder weitergeben bleibt verboten.
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Das Plenum der Suprema Corte de Justicia de la Nación (SCJN) entschied am 10. September 2026 über den Recurso de inconformidad 13/2025. Die Mehrheit fiel nach übereinstimmenden Berichten mit sieben zu zwei Stimmen deutlich aus. Für alle, die die mexikanische Cannabisdebatte verfolgen, ist das ein weiteres Kapitel einer Entwicklung, die nicht im Parlament, sondern fast ausschließlich vor Gericht verläuft.
Was der Oberste Gerichtshof in Mexiko entschieden hat
Hintergrund ist der Antrag einer Privatperson bei der Gesundheitsbehörde Cofepris. Die Person wollte Cannabis und THC zum eigenen Freizeitkonsum nutzen und dafür eine Genehmigung erhalten. Cofepris erteilte zwar eine Erlaubnis, schloss aber eine ganze Reihe von Anwendungen aus. Dazu gehörten fertige und halbfertige Lebensmittel, Arzneimittel, pflanzliche Heilmittel, Medizinprodukte, Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetika sowie Vaporizer und vergleichbare Geräte.
Gegen diese Einschränkungen zog die Person vor Gericht. Das Argument lautete, die Behörde setze eine frühere Grundsatzentscheidung des Gerichtshofs nicht vollständig um. Das Plenum folgte dem beim Punkt Lebensmittel. Cannabis für den eigenen Bedarf in Speisen zu verarbeiten, sei eine gewöhnliche Tätigkeit in der Küche. Mit der Herstellung von Produkten, die einer besonderen gesundheitlichen Aufsicht unterliegen, habe das nichts zu tun. Cofepris muss deshalb eine Erlaubnis ausstellen, die ausdrücklich auch die Zubereitung von Speisen für den Erlaubnisinhaber abdeckt.
Die übrigen Beschränkungen blieben bestehen. Bei Arzneimitteln, Nahrungsergänzungsmitteln, Kosmetika und Vaporizern darf die Behörde weiterhin Grenzen ziehen. Ebenso klar formulierte das Gericht, dass die Entscheidung keinen Handel eröffnet. Weder der Verkauf noch die Weitergabe an Dritte ist durch das Urteil gedeckt.
Mexikos Weg zur Legalisierung führt über die Gerichte
Um die Tragweite einzuordnen, lohnt ein Blick zurück. Schon 2018 hatte der Gerichtshof mit mehreren gleichlautenden Entscheidungen das absolute Verbot des Freizeitkonsums für verfassungswidrig erklärt. Wir haben damals ausführlich darüber berichtet, wie der Oberste Gerichtshof Mexikos das Cannabis-Verbot kippte. Der Kongress erhielt daraufhin den Auftrag, ein Gesetz zu schaffen.
Dieser Auftrag wurde nie erfüllt. Über Jahre wurden Entwürfe diskutiert, Fristen verlängert und Abstimmungen angekündigt. Die Stationen lassen sich in unseren älteren Meldungen nachlesen, etwa als Mexiko die Regeln der Legalisierung festlegen wollte oder als eine Abstimmung über das Legalisierungsgesetz anstand. Ein regulierter Markt ist daraus bis heute nicht entstanden.
Im Jahr 2021 zog der Gerichtshof deshalb selbst die Konsequenz. Mit der allgemeinen Unvereinbarkeitserklärung 1/2018 erklärte er die Normen für ungültig, die Behörden daran hinderten, Erlaubnisse zum Eigenkonsum zu erteilen. Seitdem existiert in Mexiko ein individuelles Genehmigungsmodell. Wer Cannabis legal für sich nutzen will, braucht einen Bescheid von Cofepris. Genau um den Umfang dieser Bescheide geht es in der neuen Entscheidung.
Was das Urteil bedeutet und wo es endet
Praktisch schließt das Urteil eine Lücke, die kaum jemand für sinnvoll hielt. Wer Cannabis rauchen durfte, sollte es nicht in einen Kuchen backen dürfen. Gesundheitlich lässt sich diese Trennung schwer begründen, denn beim Essen entfällt die Belastung durch Verbrennungsprodukte. Allerdings bringen Edibles eigene Risiken mit sich. Die Wirkung setzt deutlich später ein und hält länger an, wodurch viele Menschen zu früh nachdosieren. Wie man das vermeidet, zeigt unser Ratgeber zur Dosierung von Cannabis-Edibles.
Gleichzeitig bleibt die Reichweite begrenzt. Die Entscheidung betrifft Erlaubnisinhaber und keine breite Bevölkerung. Einen Markt für Cannabisprodukte schafft sie ausdrücklich nicht. Ob das Urteil über den Einzelfall hinaus die Genehmigungspraxis von Cofepris verändert, wird sich erst an den nächsten Bescheiden zeigen.
Der Vergleich mit Deutschland
Aus deutscher Sicht wirkt der mexikanische Streit fast kurios. Wer hierzulande volljährig ist, darf im Rahmen des Konsumcannabisgesetzes privat anbauen und das eigene Cannabis auch in der Küche verarbeiten. Eine behördliche Einzelerlaubnis braucht es dafür nicht. Der entscheidende Schritt beim Kochen ist ohnehin die Decarboxylierung, ohne die ein Großteil des THC nicht wirkt.
Eine Parallele gibt es dennoch. Auch in Deutschland endet die Freiheit dort, wo Weitergabe beginnt. Anbauvereinigungen dürfen nur Marihuana und Haschisch abgeben, fertige Edibles aus dem Club sind nicht vorgesehen. Beide Rechtsordnungen trennen damit sauber zwischen dem, was jemand privat mit seinem Cannabis tut, und dem, was an andere geht.
Häufige Fragen
Ist Cannabis in Mexiko jetzt legal?
Nicht im Sinne eines regulierten Marktes. Der Eigenkonsum ist seit den Gerichtsentscheidungen möglich, setzt aber eine Erlaubnis der Gesundheitsbehörde Cofepris voraus. Einen legalen Verkauf von Cannabis gibt es weiterhin nicht.
Was genau hat der Gerichtshof am 10. September 2026 entschieden?
Das Plenum entschied im Verfahren 13/2025, dass eine Erlaubnis zum Eigenkonsum auch die Zubereitung von Speisen mit Cannabis umfassen kann. Cofepris muss eine entsprechende Erlaubnis ausstellen. Die Speisen dürfen ausschließlich für den Erlaubnisinhaber selbst bestimmt sein.
Dürfen Edibles in Mexiko jetzt verkauft werden?
Nein. Das Gericht hat ausdrücklich klargestellt, dass weder der Verkauf noch der Vertrieb oder die Weitergabe an Dritte erlaubt ist. Auch bei Arzneimitteln, Kosmetika, Nahrungsergänzungsmitteln und Vaporizern darf die Behörde weiter Beschränkungen festlegen.
Darf man in Deutschland mit Cannabis kochen?
Ja, im privaten Rahmen. Volljährige dürfen legal besessenes Cannabis zu Hause auch in Speisen verarbeiten. Die Abgabe solcher Speisen an andere ist dagegen nicht erlaubt, und Anbauvereinigungen dürfen nur Marihuana und Haschisch weitergeben.
Quellen: Suprema Corte de Justicia de la Nación, Plenumsentscheidung zum Recurso de inconformidad 13/2025 vom 10.09.2026, berichtet von La Crónica de Hoy, Infobae und Amexi; High Times (11.09.2026)





































