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Home Rechtliche Aspekte von Cannabis Internationale Rechtslage

Tabakkonzern im Wietexperiment: Den Haag sieht keine Handhabe

von Leo Hartmann
31.08.2026
in Internationale Rechtslage
Lesezeit: 6 Minuten
Gewächshaus-Innenansicht einer niederländischen Cannabis-Anbauanlage
⏱ 7 Min. Lesezeit·1.239 Wörter
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Am 25. August 2026 haben zwei niederländische Minister eine Antwort an das Parlament geschickt, deren Tragweite weit über die Landesgrenzen hinausreicht. Die Übernahme des größten Anbauers im niederländischen Cannabisexperiment durch einen Konzern, an dem der Tabakriese Altria rund 41 Prozent hält, lässt sich nach geltendem Recht nicht verhindern. Der Grund dafür ist keine Nachlässigkeit einzelner Behörden, sondern eine Lücke zwischen zwei Regelwerken, die nie füreinander gebaut wurden.

📑 Inhaltsverzeichnis

  1. Ein Gewächshaus in Voorne aan Zee und 57,5 Millionen Euro
  2. Was das Kabinett auf zwölf Fragen antwortet
  3. Artikel 5.3 der WHO-Tabakkonvention greift hier nicht
  4. Die Konsolidierung hat längst begonnen
  5. Was Deutschland und die Schweiz daraus lernen können
  6. 💬 Fragen? Frag den Hanf-Buddy!

Ein Gewächshaus in Voorne aan Zee und 57,5 Millionen Euro

CanAdelaar wurde 2018 gegründet und bewirtschaftet in Voorne aan Zee, dem früheren Hellevoetsluis, rund 50.000 Quadratmeter Gewächshausfläche. Der Betrieb hält den größten Marktanteil und beliefert nahezu alle teilnehmenden Coffeeshops. Der Umsatz stieg von 17,7 Millionen US-Dollar im Jahr 2024 auf 47,3 Millionen im Jahr darauf.

Am 9. Dezember 2025 kündigte die kanadische Cronos Group die Übernahme für 57,5 Millionen Euro an. Konzernchef Mike Gorenstein sprach von einer strategischen Präsenz in Europa. An Cronos wiederum hält Altria rund 41 Prozent, also der Konzern hinter Philip Morris USA und damit hinter der Marke Marlboro auf dem amerikanischen Markt. Die Frist für den Abschluss wurde inzwischen auf den 9. September 2026 verlängert, unter anderem wegen einer laufenden Bibob-Prüfung.

GanjaFarmerGanjaFarmer

Was das Kabinett auf zwölf Fragen antwortet

Behördliches Schreiben auf einem Schreibtisch, Verwaltungskontext

Die CDA-Abgeordneten Krul und Van den Brink hatten zwölf Fragen eingereicht. Gesundheitsministerin Hermans und Justizminister Van Weel antworteten am 25. August. Der zentrale Satz ist nüchtern formuliert und dennoch weitreichend. Das gesetzliche Rahmenwerk enthält keine Bestimmung, die eine Teilnahme aufgrund des Hintergrunds von Anteilseignern ausschließt.

Als Kontrollinstrument nennt das Kabinett die Bibob-Prüfung. Sie läuft alle zwei bis drei Jahre, und eine Änderung der Eigentümerstruktur kann einen Anlass für eine erneute Untersuchung bilden. Diese Prüfung zielt allerdings auf Integrität und auf das Risiko krimineller Verstrickung. Gesundheitspolitische Erwägungen gehören ausdrücklich nicht zu ihrem Maßstab. Gegen die kommerziellen Interessen eines vollkommen legal wirtschaftenden Tabakkonzerns richtet sie deshalb nichts aus.

Im Übrigen verweist die Regierung auf bestehende Schutzvorkehrungen wie das Werbeverbot und die Vorgaben für Verpackungen. Verschärfte Regeln lehnt sie ab. Dass Abgeordnete die Aufsicht über einen jungen regulierten Markt per Anfrage einfordern, ist dabei kein niederländischer Sonderfall, wie zuletzt die Nachfragen von neun Parlamentariern zu den Infarmed-Lizenzen in Portugal gezeigt haben.

Artikel 5.3 der WHO-Tabakkonvention greift hier nicht

Zwei getrennte Regelwerke auf einem Tisch, Lücke zwischen Rechtsrahmen

Für Tabak gibt es ein internationales Instrument, das genau diesen Fall regelt. Artikel 5.3 des WHO-Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs verpflichtet die Vertragsstaaten, ihre Gesundheitspolitik vor den kommerziellen Interessen der Tabakindustrie zu schützen. Die Niederlande und Deutschland sind beide Vertragsparteien.

Das Kabinett stellt nun fest, dass diese Bestimmung auf Cannabis nicht anwendbar ist. Weil Cannabis unter dem Opiumwet weiterhin illegal bleibt, greifen zugleich die tabakrechtlichen Regelungen nicht. Damit fällt ein rauchbares Produkt durch beide Raster. Es ist kein Tabak, also gilt das Tabakrecht nicht. Es ist eine Droge, also gilt das Drogenrecht, und dieses kennt keine Klausel zum Eigentümer.

Diese Lücke ist kein Versehen einzelner Beamter. Die beiden Regelwerke sind unabhängig voneinander entstanden, mit Jahrzehnten Abstand und ohne einander im Blick. Erst wenn ein Staat den Anbau tatsächlich reguliert, treffen sie aufeinander. Dann zeigt sich, dass niemand den Fall vorgesehen hat.

Die Konsolidierung hat längst begonnen

Zehn Anbauer wurden per Auslosung bestimmt, und alle mussten die Bibob-Prüfung bestehen. Das Losverfahren sollte verhindern, dass Kapitalstärke über den Zugang entscheidet. Es regelt aber nur den Eintritt in das Experiment, nicht den späteren Weiterverkauf von Anteilen.

CanAdelaar wäre zudem nicht der erste Betrieb in nordamerikanischer Hand. Leli Holland gehört zu Village Farms, einem an der Nasdaq notierten Unternehmen. Von zehn Anbauern stünden damit zwei unter der Kontrolle börsennotierter Konzerne aus Übersee. Für einen Versuch, der eine geschlossene und überschaubare Lieferkette testen sollte, ist das eine bemerkenswerte Verschiebung. Wie das Experiment ursprünglich angelegt war, haben wir beim Start der Verkaufsphase in den beteiligten Coffeeshops beschrieben.

Hinzu kommt eine lokale Auseinandersetzung. Die Gemeinde Voorne aan Zee dringt wegen der Geruchsbelästigung auf eine Anpassung des Betriebs und hat sich an die zuständigen Ministerien gewandt. Der größte Anbauer des Experiments steht also von zwei Seiten unter Druck.

Was Deutschland und die Schweiz daraus lernen können

Hand beim Unterzeichnen eines Dokuments, gesetzgeberische Sorgfalt

In Deutschland regelt das Konsumcannabisgesetz bislang nur den nichtkommerziellen Weg. Anbauvereinigungen dürfen keinen Gewinn erzielen, weshalb sich die Frage nach dem Anteilseigner dort schlicht nicht stellt. Die Vereinigungen selbst dringen inzwischen auf eine klare Grenze zwischen Medizin und Genusskonsum, was die Debatte um kommerzielle Strukturen zusätzlich schärft.

Anders läge der Fall bei den regionalen Modellvorhaben, die als zweite Säule der Legalisierung vorgesehen waren und bis heute nicht umgesetzt sind. Ein kommerzielles Modellvorhaben hätte keine dem Vereinsrecht vergleichbare Sperre. Wer dort Anteile halten darf, müsste im Gesetzestext stehen und nicht erst in einer Ausschreibung auftauchen.

Die Schweiz führt ihre Versuche über öffentliche und nichtgewinnorientierte Trägerschaften, weshalb der legale Kanal dort den Schwarzmarkt verdrängen konnte, ohne dass Investoren im Spiel waren. Die Eigentümerfrage kehrt in dem Moment zurück, in dem aus einem Versuch ein Markt wird.

Die Lehre aus Den Haag ist deshalb leicht zu formulieren und schwer umzusetzen. Klauseln zum Eigentümer gehören in das Gesetz selbst. Wer sie nachträglich einführen will, muss in einen laufenden Vertrag eingreifen. Umgekehrt trägt jeder Investor ein politisches Risiko, denn eine einzige Regulierungsentscheidung kann ein Marktsegment binnen Monaten entwerten. Das Verbot rauchbaren Hanfs in Tennessee ist dafür das aktuellste Beispiel.

Häufige Fragen

Was ist das niederländische Wietexperiment?

Der Versuch mit einer geschlossenen Coffeeshop-Kette läuft seit dem 15. Dezember 2023. Zehn Gemeinden nehmen teil, darunter Breda, Tilburg, Maastricht und Groningen, zusammen mit rund 71 Coffeeshops. Seit dem 7. April 2025 dürfen diese Betriebe ausschließlich reguliert erzeugtes Cannabis verkaufen. Die abschließende Auswertung ist für 2027 vorgesehen.

Warum ist die Übernahme von CanAdelaar so umstritten?

CanAdelaar ist der größte der zehn zugelassenen Anbauer und beliefert nahezu alle teilnehmenden Coffeeshops. Käufer ist die kanadische Cronos Group, an der der Tabakkonzern Altria rund 41 Prozent hält. Damit erhielte die Tabakindustrie mittelbar Zugriff auf den wichtigsten Lieferanten eines staatlich kontrollierten Cannabismarktes.

Was besagt Artikel 5.3 der WHO-Tabakrahmenkonvention?

Die Bestimmung verpflichtet die Vertragsstaaten, ihre Gesundheitspolitik vor den kommerziellen Interessen der Tabakindustrie zu schützen. Sie ist der Grund dafür, dass Tabakkonzerne in vielen Ländern von der Beratung zu Gesundheitsgesetzen ausgeschlossen sind. Nach Auffassung des niederländischen Kabinetts gilt sie für Cannabis jedoch nicht.

Kann die Regierung in Den Haag die Übernahme noch stoppen?

Eine direkte Blockade sieht das Gesetz nicht vor. Möglich bleibt eine erneute Bibob-Prüfung, die bei einer Änderung der Eigentümerstruktur ausgelöst werden kann. Sie bewertet allerdings die Integrität und das Risiko krimineller Verstrickung. Die gesundheitspolitische Herkunft eines Investors gehört nicht zu ihrem Prüfmaßstab.

Könnte ein Tabakkonzern auch in Deutschland einsteigen?

Bei den Anbauvereinigungen ist das ausgeschlossen, weil diese nicht gewinnorientiert arbeiten dürfen. Anders läge der Fall bei kommerziellen Modellvorhaben, die politisch bisher nicht umgesetzt wurden. Ohne eine ausdrückliche Regelung im Gesetzestext gäbe es auch in Deutschland keine Handhabe gegen bestimmte Anteilseigner.

Quellen: Antworten der Minister Hermans und Van Weel auf die Kamervragen der CDA-Abgeordneten Krul und Van den Brink vom 25. August 2026; Cannabisindustrie.nl zur Übernahme, zum Kaufpreis und zur verlängerten Abschlussfrist; Rijksoverheid zu den teilnehmenden Gemeinden des Experiments; Mitteilung der Cronos Group vom 9. Dezember 2025.

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