• Kolumnen
    • Interviews
  • Hanf Allgemein
    • Gesellschaft & Soziales
  • Drogenkunde
    • Safer Use
    • Pflanzliche Drogen
  • Produkte
  • Strain Reviews
  • Print Magazin
  • Tools
Sonntag, Oktober 25, 2026
Hanf Magazin
  • News
  • Medizin
    • Cannabinoide
    • Erkrankungen
    • Cannabis bei Tieren
    • Erfahrungsberichte
  • Recht & Politik
    • Deutschland
    • Österreich
    • Schweiz
    • International
    • Rechtslage DE
    • Rechtslage International
  • Wissenschaft
    • Studien
    • Forschung
  • Growing
    • Indoor-Growing
    • Outdoor-Growing
    • Strains & Reviews
    • Equipment
  • Nutzhanf
    • Baustoffe
    • Rohstoffe
    • Lebensmittel
    • Kleidung
    • Kosmetika
  • Wirtschaft
  • Konsum & Lifestyle
    • Rauchen
    • Vaporisieren
    • Essen & Rezepte
    • Kultur & Szene
    • Termine & Events
No Result
View All Result
  • News
  • Medizin
    • Cannabinoide
    • Erkrankungen
    • Cannabis bei Tieren
    • Erfahrungsberichte
  • Recht & Politik
    • Deutschland
    • Österreich
    • Schweiz
    • International
    • Rechtslage DE
    • Rechtslage International
  • Wissenschaft
    • Studien
    • Forschung
  • Growing
    • Indoor-Growing
    • Outdoor-Growing
    • Strains & Reviews
    • Equipment
  • Nutzhanf
    • Baustoffe
    • Rohstoffe
    • Lebensmittel
    • Kleidung
    • Kosmetika
  • Wirtschaft
  • Konsum & Lifestyle
    • Rauchen
    • Vaporisieren
    • Essen & Rezepte
    • Kultur & Szene
    • Termine & Events
No Result
View All Result
Hanf Magazin
No Result
View All Result
Home Rechtliche Aspekte von Cannabis Rechtslage in Deutschland

Online-Kauf von Gras & Co. – Risiken der Internetbestellung

von Dr. Patrick Gau
18.01.2018
in Rechtslage in Deutschland
Lesezeit: 6 Minuten
darknet_shopping
⏱ 7 Min. Lesezeit·1.255 Wörter
Teilen:WhatsAppFacebookXLinkedInE-Mail
🎵Artikel anhören — Klicke zum Laden

Was jedem bekannt sein dürfte: Wir leben im digitalen Zeitalter. In Zeiten, in denen man problemlos Dinge wie Schuhe über das World Wide Web zu sich nach Hause bestellen kann, bleibt es natürlich nicht aus, dass man selbstverständlich auch auf die Idee kommt, sich das eine oder andere zum Naschen über dieses Medium zu bestellen. Und wie das so ist, wo Nachfrage herrscht, bildet sich auch schnell ein Angebot heraus.

📑 Inhaltsverzeichnis

  1. Wie funktioniert Online-Handel, und ist er verboten?
  2. Wie macht man sich strafbar?
  3. Wie kommt die Polizei einem auf die Schliche?
  4. Ist meine Täterschaft erwiesen, wenn die Ware an meine Adresse adressiert war?
  5. Ausblick
  6. 💬 Fragen? Frag den Hanf-Buddy!

Stand heute sind nicht wenige bereits auf ebendiese Verkaufsstrategie gestoßen, teilweise über das Open-Web, teilweise über das Darknet. Nicht allzu lange her ist die Geschichte eines jungen Mannes aus Leipzig, der aus seinem Kinderzimmer heraus einen florierenden Handel mit einer erlesenen Vielzahl von Drogen betrieb. Dem ein oder anderen dürfte dies unter dem Namen „Shiny flakes“ ein Begriff sein. Gut ging diese Geschichte übrigens nicht aus. 7 Jahre Jugendstrafe standen am Ende der Verhandlung – bei 10 Jahren Maximalstrafe im Jugendstrafrecht schon ein Wort.

Wie funktioniert Online-Handel, und ist er verboten?

Dies lässt sich im Grunde einfach beantworten. Der Online-Handel mit Betäubungsmitteln verläuft letztlich nicht anders, als etwa Bestellungen über Amazon oder Ähnliches. Man schreibt den Verkäufer oft per E-Mail an und gibt seine Bestellung ab. Die Ware wird dann an eine anzugebende Adresse versandt. Oftmals weicht man dabei in das Darknet aus, denn das ist anonymer als das World Wide Web. Auch beliebt ist mittlerweile die Zahlung per Bitcoins, je nach Menge und Art der gewünschten Nascherei. Viele gehen dabei über Bewertungen, wobei das auch täuschen kann – da man in Vorlasse geht, kann es gut passieren, dass man am Ende leer da steht.

GanjaFarmerGanjaFarmer

Selbstverständlich handelt es sich auch im Darknet nicht um rechtsfreie Räume. Der Handel über das Netz ist genauso strafbar, wie auf der Straße. Die Straftatbestände des Betäubungsmittelgesetzes greifen somit gleichermaßen, auch wenn der „Versandort“ im Ausland ist.

Wie macht man sich strafbar?

Das kommt – wie immer – auf die einzelnen Umstände an. Solche Umstände sind natürlich die Menge an bestellten Betäubungsmitteln, wie auch das, was man damit vorhat. Bei der Bestellung kleinerer Mengen aus dem Inland kommt stets eine Strafbarkeit wegen Erwerbs in Betracht. Dabei bleibt es auch grundsätzlich dann, wenn man „nur“ seine 5 g Gras zum Eigenverbrauch erwirbt. Nach unseren Erfahrungen werden die staatsanwaltschaftlichen internen Einstellungsrichtlinien – z. B. bei einem Ersttäter, der unter 10 g Gras für den Eigenkonsum erworben hat – aber auch hier angewendet und auf unsere Anregung hin erfolgt meistens die Einstellung des Verfahrens.

Anders sieht es natürlich aus, wenn man sich eine etwas größere Menge liefern lässt. Die Staatsanwaltschaft geht dabei regelmäßig davon aus, dass man diese gewinnbringend weiter verkaufen will. Die Mengen sind dabei von Staatsanwaltschaft zu Staatsanwaltschaft verschieden. Es erfolgt dann eine Anklage wegen Handeltreibens. Hat man darüber hinaus keinen Job, wird angenommen, dass man den Handel zur Unterhaltung des Lebensunterhaltes betreibt. Die Polizei geht dann von einem gewerbsmäßigen Handeltreiben aus. Dort beträgt die Mindeststrafe – auch bei einer „normalen“ Menge – gem. § 29 Abs. 3 BtMG Freiheitsstrafe ab 6 Monaten.

Sobald man Mengen ab etwa 100 g oder sogar im Kilogramm-Bereich bestellt und geliefert bekommt, bewegt man sich strafrechtlich in anderen Sphären. Die Mindeststrafe beträgt gem. § 29 a BtMG sofort 1 Jahr Freiheitsstrafe, sobald der Wirkstoffgehalt 7,5 g THC erreicht. Über Eigenkonsum muss man bei solchen Mengen auch nicht mehr reden. Wichtig ist, dass bereits die „Anbahnung“ des Geschäftes, also über Menge und Preis zu mailen, strafrechtlich Handelstreiben darstellt! Bei großen ist es also vollkommen egal, ob es überhaupt zu einer Versendung kommt.

Schließlich kann man sich auch wegen unerlaubter Einfuhr nach § 29 BtMG strafbar machen. Dies ist stets dann gegeben, wenn man Ware aus dem Ausland, vornehmlich den Niederlanden, liefern lässt. Bei nicht geringen Mengen redet man dann schon über Freiheitsstrafen von mindestens 2 Jahren. Dabei ist es unerheblich, dass man das Material überhaupt nicht selbst einführt – die Veranlassung der Einfuhr durch Dritte – z. B. per Post – reicht völlig aus.

Wie kommt die Polizei einem auf die Schliche?

In der Regel erfolgt zunächst eine Hausdurchsuchung aufgrund eines anonymen Hinweises eines Nachbarn, Freundes oder Kunden des Versandhändlers. Es werden dann sämtliche technischen Geräte – Handys, Laptops, IPads etc. – mitgenommen. Auf dem Rechner findet die Polizei dann Dateien mit den Empfängerdaten. Oftmals werden mithilfe von Excel-Dateien die Bestellungen aufgelistet und sogar farblich gekennzeichnet. Im Fall von „Shiny“ stand Grün dabei für „Bezahlt und versendet“.

💬 Hanf-Buddy — dein Cannabis-Experte
🌿 Fragen zu diesem Thema? Schreib einfach los — ich helfe dir!
📬 Gefällt dir der Austausch? Trag optional deine E-Mail ein — dann schicken wir dir passende Artikel & Neues aus dem Magazin. Kein Muss, du kannst einfach weiterchatten.

Bitte verifiziere deine E-Mail. Wir haben dir einen 6-stelligen Code geschickt.

Danke für den Chat! 😊 Abonniere unseren Newsletter für mehr:

Zum Newsletter

In solchen Listen werden dann auch die E-Mail-Adressen und die Adressen geführt, an die die Bestellung gesendet wurde. Wenn die E-Mail-Adressen Klarnamen aufweisen oder z. B. „offiziell“ sind (Universität oder vom Arbeitgeber) oder die Adressen mit den Bewohnern übereinstimmen, wird man sofort Beschuldigter. Unangekündigte Wohnungsdurchsuchungen sind anschließend vorprogrammiert. Vielfach werden auch Postsendungen – etwa bei der Post oder dem Zoll – abgefangen und der Empfänger kann auf diese Weise ermittelt werden.

Ist meine Täterschaft erwiesen, wenn die Ware an meine Adresse adressiert war?

Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Ein unmittelbarer Beweis, dass man die Ware bestellt und auch erhalten hat, ist nicht vorhanden, wenn man die Adresse des Empfängers kennt. Es kommt dann auf sämtliche Umstände an, die der Beweiswürdigung des Gerichtes unterliegen. Dieses muss sämtliche Indizien würdigen. Die Ergebnisse hängen dabei vom Gewicht der Indizien ab.

Man kann jedoch eine gewisse Tendenz erkennen. Wenn über den Bestellvorgang selbst nichts bekannt ist, stellen viele Staatsanwaltschaften die Verfahren auf unsere Anregung hin ein. Wenn wie im obigen Fall Namen und Adressen der Empfänger gefunden werden, ist dies zunächst mal ein Indiz dafür, dass genau diese Personen auch die Bestellung vorgenommen hat. Oftmals kann es jedoch auch Anhaltspunkte dafür geben, dass eine andere Person die Ware an die Adresse des Beschuldigten hat verschicken lassen. Exemplarisch sind solche Fälle, in denen sich der Briefkasten etwa frei zugänglich in einem Mehrfamilienhaus befindet. Dann wird man unter Umständen nicht ausschließen können, dass auch eine unbekannte dritte Person der Täter ist. Wie erwähnt, unterliegt dies aber stets der Würdigung des Gerichtes und ist kein sicheres Anzeichen für einen Freispruch, zumal man sich auch der Beihilfe strafbar machen kann, wenn man dem Täter seinen Briefkasten zur Verfügung stellt.

Ein ebenfalls häufig auftauchendes Problem ist die Frage, ob die Ware überhaupt angekommen ist. Die Bestellung allein ist bei kleinen Mengen nämlich noch kein Erwerb (anders bei größeren Mengen, s. o.). Vielmehr muss der Absender die Ware erst auf den Weg bringen und sie muss auch tatsächlich ankommen. Dies zu beweisen, ist oftmals schwierig. Liegen mehrere Bestellungen vor und gibt es seitens des Bestellers keine Reklamationen, wird die Staatsanwaltschaft auf den Erhalt schließen. Lässt sich nur nachweisen, dass die Ware versandt wurde, jedoch nicht, ob sie angekommen ist, bleibt aber eine Strafbarkeit wegen versuchten Erwerbs.

Ausblick

Der Online-Kauf oder auch Handel floriert geradezu. Im genannten „Shiny flakes-Verfahren“ hat es eine Vielzahl von Folgeverfahren gegen die Adressaten gegeben. Mittlerweile hat man die Liste sprichwörtlich abgearbeitet und die Welle an Verfahren ebbt nunmehr etwas ab. Das „Alpha-Bay“ Konvolut beginnt hingegen gerade erst, sich auszuweiten.

Aber auch andere Plattformen bestehen nach wie vor, insbesondere im Darknet wird weiterhin fleißig bestellt. Die Strafverfolgungsbehörden schauen dabei mit mehr als nur einem Auge drauf. Umso wichtiger ist es, professionell an diese Problematik heranzugehen und ohne Rücksprache mit seinem Verteidiger keine Angaben zu dem Vorwurf zu machen.

Kannabia
CannaZen Kundenmotiv 300×300 (+Mobile 600×600, sidebar-left 1)
Cannoptikum 300×250 (sidebar-left 2)
Lucky Hemp, 300×250 sidebar-links (Paket 10/2026)
avaay ZOIKS – Sidebar Left 300×250
Khalifa Genetics
Donaulife Performance-Bundle 160×600 (+Mobile 600×600)
Royal Queen Seeds, Croptober (Slot 6, 160×600)
🌐 Read this article in: 🇧🇷 Português · 🇮🇹 Italiano · 🇵🇱 Polski · 🇹🇷 Türkçe · 🇯🇵 日本語 · 🇰🇷 한국어 · 🇷🇺 Русский

Das könnte dich auch interessieren

  • → Bewaffnetes Handeltreiben – Der kleine, aber feine Unterschied…..
  • → Der Cannabis Eigenanbauantrag ist nun aussichtsreicher
  • → 300 Tonnen Importe: Linnemann drängt auf schärfere Medizinalcannabis-Regeln

Branchen-Update

News, Analysen und Reportagen — mehrmals im Monat direkt in dein Postfach.

Folge uns

Was dich auch interessieren könnte...

Cannabisblätter mit Wassertropfen in natürlichem Licht

Gutachten: Präsenzpflicht und Versandverbot könnten am EU-Recht scheitern

23. Oktober 2026
Getrocknete Cannabisblüten auf heller Steinoberfläche

Blüten auf Kassenrezept: Vier Sozialgerichte, zwei gegensätzliche Linien

23. Oktober 2026
InstagramYouTubeFacebookLinkedIn
Tags: HomegrowStraßenverkehr

Related Posts

Leerer französischer Senat mit hölzernen Bänken und Tageslicht
Internationale Rechtslage

CBD in Frankreich: Senatsentwurf will Hanfregister, Ladenlizenz und 2 Nanogramm THC am Steuer

von Leo Hartmann
21. Oktober 2026
Bewurzelte Cannabis-Stecklinge in einer Anzuchtschale unter Licht
Indoor-Growing für Anfänger & Profis

Warum Stecklinge einen Platz im Werkzeugkasten jedes Growers verdienen

von Christian Schäfer
15. Oktober 2026
🛠️ Tool-Tipp
⚡Strom-Kostenrechner
Was kostet dein Indoor-Grow?
→ Alle 10 Tools im Werkzeugkasten

Folge uns bei:

  • 38.8k Fans
  • 52.8k Followers
  • 3.5k Followers
  • 573 Followers
📰

Seit 2015

📝

4885+ Artikel

👥

180.000+ Leser/Monat

🏆

DACH #1 Cannabis-Magazin

Über uns

Hanf Magazin ist das führende deutschsprachige Fachmagazin für Cannabis — von der Pflanze bis zur Politik, von der Medizin bis zum Genuss.

Instagram Facebook LinkedIn

Themen

Cannabis News Medizin & Forschung Growing & Anbau Strain Reviews Nutzhanf & Rohstoffe Konsum & Rezepte Recht & Politik Wissenschaft & Studien

Beliebte Artikel

Elektrischer Grinder: Für wen er sich lohnt und für wen nichtWie vaporisiere ich richtig?Warum Vaporisieren gesünder istWas ist Cannabidiol?Kiffen in der Schwangerschaft?

Branchen-Update

Cannabis-News direkt in dein Postfach.

Für Unternehmen

Werben auf Hanf Magazin Mediadaten HM Ventures Jobs & Karriere Tools & Rechner

Weitere Themen

  • Kolumnen
  • Hanf Allgemein
  • Drogenkunde
  • Produkte
  • Strain Reviews
  • Print Magazin
  • Tools

© 2026 Hanf Magazin

Impressum Datenschutz AGB Kontakt Presse
WhatsAppFacebookXE-Mail
No Result
View All Result
  • News
  • Medizin
    • Cannabinoide
    • Erkrankungen
    • Cannabis bei Tieren
    • Erfahrungsberichte
  • Recht & Politik
    • Deutschland
    • Österreich
    • Schweiz
    • International
    • Rechtslage DE
    • Rechtslage International
  • Wissenschaft
    • Studien
    • Forschung
  • Growing
    • Indoor-Growing
    • Outdoor-Growing
    • Strains & Reviews
    • Equipment
  • Nutzhanf
    • Baustoffe
    • Rohstoffe
    • Lebensmittel
    • Kleidung
    • Kosmetika
  • Wirtschaft
  • Konsum & Lifestyle
    • Rauchen
    • Vaporisieren
    • Essen & Rezepte
    • Kultur & Szene
    • Termine & Events
  • Kolumnen
  • Interviews
  • Hanf Allgemein
  • Gesellschaft & Soziales
  • Drogenkunde
  • Safer Use
  • Pflanzliche Drogen
  • Produkte
  • Strain Reviews
  • Print Magazin
  • Tools

©2026 Hanf Magazin

Datenschutz-Einstellung
Datenschutz-Einstellung

Wir nutzen Cookies auf hanf-magazin.com. Einige von ihnen sind essenziell notwendig, andere helfen unsere Website und deine Nutzer-Erfahrungen zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.

  • Essenziell
  • Marketing
  • Externe Medien

Alle akzeptieren

Nur essenzielle Cookies akzeptieren

Individuelle Datenschutzeinstellungen

Cookie-Details Datenschutzerklärung Impressum

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.

Alle akzeptieren Speichern Nur essenzielle Cookies akzeptieren

Zurück

Datenschutzeinstellungen

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Name
AnbieterEigentümer dieser Website, Impressum
ZweckSpeichert die Einstellungen der Besucher, die in der Cookie Box von Borlabs Cookie ausgewählt wurden.
Cookie Nameborlabs-cookie
Cookie Laufzeit1 Jahr

Marketing-Cookies werden von Drittanbietern oder Publishern verwendet, um personalisierte Werbung anzuzeigen. Sie tun dies, indem sie Besucher über Websites hinweg verfolgen.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
AnbieterGoogle Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
ZweckCookie von Google für Website-Analysen. Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy?hl=de
Cookie Name_ga,_gat,_gid
Cookie Laufzeit2 Jahre

Inhalte von Videoplattformen und Social-Media-Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Einwilligung mehr.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
AnbieterMeta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Dublin 2, Ireland
ZweckWird verwendet, um Facebook-Inhalte zu entsperren.
Datenschutzerklärung https://www.facebook.com/privacy/explanation
Host(s).facebook.com
Akzeptieren
Name
AnbieterSoundcloud
ZweckWird verwendet, um Soundcloud Inhalte zu entsperren.
Datenschutzerklärung https://soundcloud.com/pages/privacy
Host(s)soundcloud.com
Akzeptieren
Name
AnbieterMeta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Dublin 2, Ireland
ZweckWird verwendet, um Instagram-Inhalte zu entsperren.
Datenschutzerklärung https://help.instagram.com/519522125107875/?maybe_redirect_pol=0
Host(s).instagram.com
Cookie Namepigeon_state
Cookie LaufzeitSitzung

Datenschutzerklärung Impressum

CannaZen Kundenmotiv 300×300 (+Mobile 600×600, sidebar-left 1)CannaZen Kundenmotiv 300×300 (+Mobile 600×600, sidebar-left 1)
Cannoptikum 300×250 (sidebar-left 2)
Lucky Hemp, 300×250 sidebar-links (Paket 10/2026)
avaay ZOIKS – Sidebar Left 300×250
Khalifa Genetics
Donaulife Performance-Bundle 160×600 (+Mobile 600×600)Donaulife Performance-Bundle 160×600 (+Mobile 600×600)
Royal Queen Seeds, Croptober (Slot 6, 160×600)

Mehr aus Rechtslage in Deutschland

  • Gutachten: Präsenzpflicht und Versandverbot könnten am EU-Recht scheitern

    Gutachten: Präsenzpflicht und Versandverbot könnten am EU-Recht scheitern

    23.10.2026 — Christian Schäfer
  • Blüten auf Kassenrezept: Vier Sozialgerichte, zwei gegensätzliche Linien

    Blüten auf Kassenrezept: Vier Sozialgerichte, zwei gegensätzliche Linien

    23.10.2026 — Christian Schäfer
  • Anbauvereinigung aus Bayern verlegt Cannabis-Anbau nach Thüringen

    Anbauvereinigung aus Bayern verlegt Cannabis-Anbau nach Thüringen

    20.10.2026 — Leo Hartmann
  • Antwort an die Grünen: BLE lehnt 44 Anträge auf Cannabis-Modellprojekte ab

    Antwort an die Grünen: BLE lehnt 44 Anträge auf Cannabis-Modellprojekte ab

    16.10.2026 — Leo Hartmann
  • Nutzhanf-Anhörung im Bundestag: Das Risikobewertungsinstitut bremst

    Nutzhanf-Anhörung im Bundestag: Das Risikobewertungsinstitut bremst

    15.10.2026 — Leo Hartmann

Beliebte Artikel

  • Blüten auf Kassenrezept: Vier Sozialgerichte, zwei gegensätzliche Linien

    Blüten auf Kassenrezept: Vier Sozialgerichte, zwei gegensätzliche Linien

    23.10.2026 — Christian Schäfer
  • Cannabis-Erstverordnung: Bundestag entschärft den Fertigarzneimittel-Vorrang

    Cannabis-Erstverordnung: Bundestag entschärft den Fertigarzneimittel-Vorrang

    15.10.2026 — Mara König
  • Synbiotic SE kündigt Insolvenzantrag an: Was feststeht und was nicht

    Synbiotic SE kündigt Insolvenzantrag an: Was feststeht und was nicht

    22.10.2026 — Christian Schäfer
  • „Qualität wird geprüft, nicht behauptet": Dr. Christoph Viebig über Vertrauen in der digitalen Cannabisversorgung

    „Qualität wird geprüft, nicht behauptet": Dr. Christoph Viebig über Vertrauen in der digitalen Cannabisversorgung

    14.10.2026 — Leo Hartmann
  • VG Würzburg: Cannabis-Club ist kein Gewerbebetrieb und darf nicht ins Industriegebiet

    VG Würzburg: Cannabis-Club ist kein Gewerbebetrieb und darf nicht ins Industriegebiet

    15.10.2026 — Christian Schäfer

Aktuelle News

  • 632 Kilogramm Medizin im Müllofen: Der Düsseldorfer Cannabis-Fall

    632 Kilogramm Medizin im Müllofen: Der Düsseldorfer Cannabis-Fall

    18.07.2026 — Leo Hartmann
  • Bayern blockiert Cannabis-Anbau: Hanfverband und CSC Inntal klagen

    Bayern blockiert Cannabis-Anbau: Hanfverband und CSC Inntal klagen

    13.06.2026 — Christian Schäfer
  • VER-01 von Vertanical: FDA-Breakthrough-Status für Cannabis-Schmerzmittel aus München

    VER-01 von Vertanical: FDA-Breakthrough-Status für Cannabis-Schmerzmittel aus München

    05.06.2026 — Leo Hartmann
  • Alsdorfer Lunte: Unter 2 Euro pro Gramm, MwSt-Klage, KI im Backend

    Alsdorfer Lunte: Unter 2 Euro pro Gramm, MwSt-Klage, KI im Backend

    03.06.2026 — Christian Schäfer
  • Schweizer Cannabis-Regulierung: IG Hanf fordert Tempo statt Verzögerung

    Schweizer Cannabis-Regulierung: IG Hanf fordert Tempo statt Verzögerung

    13.05.2026 — Christian Schäfer
  • DIW-Studie: Cannabis bleibt stabil – Kokain ist auf das Vierfache gestiegen

    DIW-Studie: Cannabis bleibt stabil – Kokain ist auf das Vierfache gestiegen

    12.05.2026 — Christian Schäfer
  • 9 Jahre CBD VITAL: Erkenntnisse aus über 1 Million Kundenstimmen

    9 Jahre CBD VITAL: Erkenntnisse aus über 1 Million Kundenstimmen

    05.05.2026 — Lucas Nestler
  • Cannabis-Medizin 2026: Bilanz vom dritten Circle of Experts in Paderborn

    Cannabis-Medizin 2026: Bilanz vom dritten Circle of Experts in Paderborn

    03.05.2026 — Mara König

Produktvorstellungen

  • Vaporizer kaufen: Worauf es bei Kräuter-Vaporizern wirklich ankommt

    Vaporizer kaufen: Worauf es bei Kräuter-Vaporizern wirklich ankommt

    22.10.2026 — Christian Schäfer
  • Wolkenkraft-Vaporizer im Überblick: ÄRIS, ÄRIS Ultra und LIVE

    Wolkenkraft-Vaporizer im Überblick: ÄRIS, ÄRIS Ultra und LIVE

    12.08.2026 — Jonas Reuter
  • Wenn Aktivkohle auf Tip-Gefühl trifft

    Wenn Aktivkohle auf Tip-Gefühl trifft

    03.02.2026 — Christian Schäfer
  • AirVape Legacy Pro 2 – Der Klassiker neu definiert

    AirVape Legacy Pro 2 – Der Klassiker neu definiert

    29.10.2025 — Dieter Klaus Glasmann
  • Der Begleiter für dein Wohlbefinden - Hanfosan CBD-Öl 10 %

    Der Begleiter für dein Wohlbefinden - Hanfosan CBD-Öl 10 %

    09.07.2025 — Dieter Klaus Glasmann
🇩🇪 Deutsch ✓ 🇧🇷 Português 🇮🇹 Italiano 🇵🇱 Polski 🇹🇷 Türkçe 🇯🇵 日本語 🇰🇷 한국어 🇷🇺 Русский