Ein Merkblatt aus Wiesbaden bringt das etablierte Geschäftsmodell des Cannabisimports ins Wanken. Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege stuft die kontrollierte Trocknung von Cannabisblüten als kritischen Herstellungsschritt ein, der unter die strengen Regeln der guten Herstellungspraxis fällt. Damit stellt die Behörde die gängige Praxis infrage, Blüten mit dem günstigeren GACP-Status zu importieren und erst in Europa pharmazeutisch aufzubereiten.
📑 Inhaltsverzeichnis
Worum es beim Streit zwischen GACP und GMP geht
Hinter den beiden Kürzeln stehen zwei Welten der Qualitätssicherung. GACP steht für die gute landwirtschaftliche Praxis und regelt den Anbau sowie die erste Ernteverarbeitung. GMP beschreibt die gute Herstellungspraxis für Arzneimittel und stellt deutlich höhere Anforderungen an Dokumentation, Räume und Prozesskontrolle.
Für importiertes Medizinalcannabis war die Aufteilung lange bequem. Produzenten in Kanada, Portugal oder Afrika ernteten unter GACP, verschifften die Ware nach Europa und ließen sie hier in GMP-zertifizierten Betrieben freigeben. Die hessische Behörde nennt dieses Vorgehen sinngemäß ein GMP-Washing und erteilt ihm eine klare Absage.
Was die hessische Behörde konkret fordert
Das Landesamt beruft sich auf europäisches Arzneimittelrecht, konkret auf die Richtlinie 2001/83/EG und den EU-GMP-Leitfaden. Nach dieser Lesart beginnt die Herstellung nicht erst im deutschen Labor, sondern bereits mit der Trocknung am Erntestandort. Wörtlich hält die Behörde fest, sie kenne kein Verfahren, mit dem sich GACP-Blüten über längere Zeit lagern, transportieren und importieren lassen, ohne dass die Qualität leidet.
Die Konsequenz ist eine hohe Hürde. Wer weiterhin GACP-Ware einführen möchte, muss zweifelsfrei nachweisen, dass die unvollständige Trocknung die Qualität nicht beeinträchtigt. Diesen Nachweis dürften viele Lieferketten in ihrer bisherigen Form kaum erbringen.
Warum der Trocknungsschritt zum Zünglein an der Waage wird
Die Trocknung entscheidet über Restfeuchte, Terpenprofil und mikrobielle Belastung. Genau deshalb sieht Hessen darin einen kritischen Prozessschritt mit direktem Einfluss auf die Produktqualität. Wird zu feucht gelagert, drohen Schimmel und Keimbelastung. Wird zu aggressiv nachbehandelt, leiden die Wirkstoffe und das Aroma.
Wie eng Qualität und Regulierung hier verzahnt sind, zeigt sich auch bei der Keimreduktion. Warum die Branche bei der mikrobiellen Dekontamination von Medizinalcannabis regulatorisch hinterherhinkt und wer im Schadensfall haftet, haben wir bereits ausführlich eingeordnet. Die Frage, welcher Produzent überhaupt sauber GMP-zertifiziert ist, beschäftigt die Szene zudem schon seit Jahren, wie der Blick auf einzelne Anbieter und ihre Zertifizierung zeigt.
Ein Flickenteppich statt einheitlicher Regeln
Besonders brisant ist die Uneinheitlichkeit. Während Hessen streng auslegt, erlaubt die schweizerische Swissmedic ausdrücklich eine einfache Vortrocknung und Nachbehandlung nach der Ernte, bevor die eigentliche pharmazeutische Herstellung beginnt. Auch andere deutsche Länder ziehen die Grenze anders. Die Behörde in Hannover verortet den Start der GMP-Pflicht beim ersten Reinigungs- oder Trocknungsschritt.
Alle berufen sich auf denselben Annex 7 des GMP-Leitfadens, kommen aber zu abweichenden Schlüssen. Für Importeure bedeutet das Rechtsunsicherheit, weil dieselbe Lieferkette in einem Bundesland zulässig und im nächsten angreifbar sein kann.
Folgen für Importeure, Apotheken und Patienten
Setzt sich die hessische Linie durch, verteuert sich der Import spürbar. Eine GMP-konforme Trocknung und Verarbeitung am Erntestandort erfordert teure Anlagen und geschultes Personal. Kleinere Produzenten in Drittländern könnten den europäischen Markt verlieren, größere müssten kräftig investieren.
Für Patientinnen und Patienten steht am Ende die Frage nach Verfügbarkeit und Preis. Der deutsche Markt hat zuletzt ohnehin einen deutlichen Preisverfall erlebt. Zugleich verschieben sich die Importströme, wie der Blick auf die britischen Rekordimporte und den Umweg über Kanada zeigt. Eine strengere GMP-Auslegung könnte diese Bewegungen zusätzlich beschleunigen.
Ganz neu ist der Konflikt zwischen legalem Import und behördlicher Kontrolle nicht. Schon früher sorgte ein Fall für Aufsehen, in dem der Zoll legal importiertes Cannabis beschlagnahmte. Wie sehr regulatorischer Druck den Markt bewegt, zeigt sich außerdem bei der Erstattung. Erst kürzlich beriet der Bundestag über das drohende Aus für Cannabisblüten auf Kassenrezept.
Häufige Fragen
Was bedeutet GMP-Washing?
Der Begriff beschreibt die Praxis, Cannabisblüten unter dem günstigeren GACP-Status zu importieren und erst in Europa pharmazeutisch aufzubereiten. Kritiker sehen darin eine Umgehung der eigentlich früher greifenden GMP-Pflicht. Die hessische Behörde lehnt dieses Vorgehen ausdrücklich ab.
Worin unterscheiden sich GACP und GMP?
GACP regelt den Anbau und die erste Ernteverarbeitung nach landwirtschaftlichen Standards. GMP ist der pharmazeutische Herstellungsstandard mit strengen Anforderungen an Dokumentation, Räume und Prozesskontrolle. Der Streit dreht sich darum, wo genau die Grenze zwischen beiden verläuft.
Warum ist die Trocknung so entscheidend?
Die Trocknung bestimmt die Restfeuchte, das Terpenprofil und die mikrobielle Belastung der Blüten. Aus Sicht der hessischen Behörde ist sie deshalb ein kritischer Herstellungsschritt, der unter GMP kontrolliert werden muss. Genau an diesem Punkt beginnt der regulatorische Konflikt.
Welche Folgen hat die strenge Auslegung für Patienten?
Wird die hessische Linie zum Maßstab, könnten der Import und die Verarbeitung teurer werden. Das kann sich auf die Verfügbarkeit und den Preis einzelner Sorten auswirken. Kurzfristig bleibt die Versorgung bestehen, mittelfristig sind Verschiebungen im Angebot möglich.
Gilt die Regelung bundesweit?
Nein. Das Merkblatt stammt vom Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege und gilt zunächst für Hessen. Andere Bundesländer legen die Grenze zwischen GACP und GMP unterschiedlich aus. Eine bundesweit einheitliche Linie fehlt bislang.
Quellen: Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (Merkblatt, Juni 2026); Business of Cannabis; Krautinvest.









































