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Home Rechtliche Aspekte von Cannabis Rechtslage in Deutschland

Exilby: Warum der Preis des Cannabis-Schmerzmittels noch nicht feststeht

von Mara König
29.08.2026
in Rechtslage in Deutschland
Lesezeit: 12 Minuten
Braune Glasflasche mit Pipette auf weißer Arbeitsfläche im Labor
⏱ 14 Min. Lesezeit·2.734 Wörter
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11,60 Euro am Tag, sagt der Hersteller. Zehnmal so teuer wie Blüten, sagt der Deutsche Hanfverband. Beide Zahlen stimmen, sie beschreiben nur verschiedene Dinge. Und die wichtigste Zahl fehlt in beiden Rechnungen: sechs.

📑 Inhaltsverzeichnis

  1. Die Zahlen, um die gestritten wird
  2. Was der Hersteller zu den Zahlen sagt
  3. Warum beide Seiten richtig rechnen und trotzdem entgegengesetzt argumentieren
  4. Wo die Rechnung des Herstellers an Grenzen stößt
  5. Wie Vertanical den Preis begründet
  6. Warum der Preis noch gar nicht feststeht
  7. Wo der Vergleich trägt und wo er hinkt
  8. Der Zusammenhang, der die Debatte aufheizt
  9. Was als Nächstes zu beobachten ist
  10. 💬 Fragen? Frag den Hanf-Buddy!

Seit dem 30. Juli zahlt die gesetzliche Krankenversicherung keine getrockneten Cannabisblüten mehr, Fertigarzneimittel haben Vorrang. Am 1. September ist mit Exilby das erste Präparat auf den Markt gekommen, das diesen Vorrang ausfüllt, und mit ihm die Debatte über den Preis. Der Deutsche Hanfverband hat dazu Zahlen veröffentlicht, die sich nachrechnen lassen. Genau das haben wir getan.

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Die Zahlen, um die gestritten wird

Der Hersteller Vertanical nennt Therapiekosten von 11,60 Euro pro Tag. Der Deutsche Hanfverband hält dagegen: Ein Fläschchen koste 745,40 Euro und enthalte 600 Milligramm THC. Bezogen auf dieselbe Wirkstoffmenge sei Exilby damit etwa doppelt so teuer wie ein Beispielpreis für bisherige Rezepturextrakte und rund zehnmal so teuer wie die frühere Erstattung von Blüten. Der Gehalt von 600 Milligramm war dabei eine Annahme des Verbands; der Hersteller nennt inzwischen 532 Milligramm, dazu weiter unten mehr.

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Rechnet man die Angabe des Verbands durch, ergeben 745,40 Euro für 600 Milligramm einen Preis von etwa 1,24 Euro je Milligramm THC. Zum Vergleich: Im Verfahren vor dem Sozialgericht Frankfurt, über das wir vergangene Woche berichtet haben, lag der Blütenpreis bei 8,50 Euro pro Gramm. Bei einem für Medizinalblüten üblichen Gehalt von rund 20 Prozent THC entspricht das gut 4 Cent je Milligramm. Der Faktor liegt damit im zweistelligen Bereich, die Größenordnung des Verbands ist also plausibel.

So weit der Stand bei Erscheinen dieses Beitrags. Auf unsere Presseanfrage hat Vertanical inzwischen ausführlich geantwortet, und die Antwort verschiebt einige Bezugsgrößen. Wir arbeiten sie im Folgenden ein und kennzeichnen sie als Angaben des Unternehmens.

Was der Hersteller zu den Zahlen sagt

Die erste Korrektur betrifft die Bezugsgröße, auf der jede Milligramm-Rechnung aufbaut. Nach Angaben von Vertanical enthält eine Flasche der Packung N1 nicht 600, sondern 532 Milligramm THC. Der Apothekenverkaufspreis liegt bei 745,39 Euro. Weil Apothekenabschlag, Zuzahlung und der gesetzliche Herstellerabschlag nach Paragraf 130a SGB V abgehen, liegen die effektiven Ausgaben der Krankenkasse darunter, das Unternehmen nennt 643,72 Euro. Die vollständige Preiskalkulation nach Arzneimittelpreisverordnung hat uns Vertanical mit der Bitte übermittelt, sie nicht im Detail abzudrucken; wir geben deshalb nur die Ergebniswerte wieder.

Damit ändert sich unsere Rechnung. Je Milligramm THC ergeben sich auf Basis der effektiven Kassenausgaben rund 1,21 Euro, auf Basis des Apothekenverkaufspreises rund 1,40 Euro. Welche der beiden Zahlen man nimmt, sollte man dazusagen, weil sie sich um gut 15 Prozent unterscheiden.

Die zweite Korrektur betrifft die 11,60 Euro. Diese Zahl ist keine Eigenschaft des Präparats, sondern das Ergebnis einer angenommenen Dosis. Nach der Fachinformation reicht die Dosierung von 2,5 bis 32,5 Milligramm THC am Tag, und daraus wird laut Vertanical eine Spanne von 3,03 Euro bis 39,33 Euro Tagestherapiekosten. Die 11,60 Euro entsprechen einer Tagesdosis von 9,6 Milligramm, dem Durchschnitt, den die Begleiterhebung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte für Cannabisextrakte ermittelt hat. Als einzelne Zahl ohne diesen Zusatz ist sie also irreführend, auch wenn sie nicht falsch ist.

Warum beide Seiten richtig rechnen und trotzdem entgegengesetzt argumentieren

Hier liegt der eigentliche Kern des Streits, und er ist methodisch, nicht rechnerisch. Der Hanfverband vergleicht Preise je Milligramm Wirkstoff. Vertanical vergleicht Kosten je Therapietag. Beide Maßstäbe sind legitim, und sie führen zu gegensätzlichen Ergebnissen, weil die üblichen Tagesdosen weit auseinanderliegen.

Je Milligramm bleibt Exilby deutlich teurer. Legt man die vom Unternehmen genannten Zahlen für die beiden am häufigsten verordneten Extrakte an, kommt ein unverändert abgegebener, THC/CBD-balancierter Tilray-Extrakt auf etwa 0,96 Euro je Milligramm zulasten der Kasse, Exilby auf 1,21 Euro. Das ist rund ein Viertel mehr, nicht das Doppelte. Gegenüber Blüten fällt der Abstand dagegen groß aus: Für eine unverändert abgegebene Packung Pedanios nennt die Aufstellung knapp 10 Cent je Milligramm, also etwa ein Zwölftel des Exilby-Werts. Die Größenordnung des Hanfverbands trifft hier zu.

Je Therapietag kippt das Bild. Rechnet man mit den Durchschnittsdosen der BfArM-Begleiterhebung, also 9,6 Milligramm bei Extrakten und 249 Milligramm bei Blüten, ergeben sich nach der Aufstellung des Unternehmens diese Werte:

  • Exilby: 11,62 Euro am Tag
  • THC/CBD-balancierte Extrakte von Tilray und Cannabistada: 8,67 bis 11,92 Euro am Tag, je nachdem ob unverändert abgegeben oder verkapselt
  • Pedanios- und Bedrocan-Blüten: 22,60 bis 26,17 Euro am Tag

Nach dieser Rechnung liegt Exilby also im Bereich der etablierten Extrakte und kostet die Kassen pro Therapietag nur etwa halb so viel wie Blüten. Das ist das Gegenteil dessen, was die Debatte bisher nahelegt, und es folgt nicht aus einem Trick, sondern aus dem Umstand, dass bei Blüten sehr viel mehr Wirkstoff pro Tag verbraucht wird.

Und welches Präparat man zum Vergleich heranzieht

Auf genau diese Gegenüberstellung hat Tilray reagiert und uns um eine Klarstellung gebeten. Der Einwand ist berechtigt, und er fügt der Debatte eine dritte Ebene hinzu, die bislang fehlt.

Exilby enthält als Wirkstoff ausschließlich THC. Die Extrakte, die in der Aufstellung des Herstellers als Vergleich dienen, sind dagegen THC/CBD-balancierte Präparate, enthalten also zwei Wirkstoffe in ähnlicher Menge. Rechnet man ihren Preis allein auf den THC-Gehalt um, erscheinen sie teurer, als sie gemessen an ihrem gesamten Wirkstoffgehalt sind. Das Cannabidiol wird bezahlt, aber nicht mitgezählt.

Als sachnäheres Pendant nennt Tilray den eigenen Extrakt THC25, der bei 25 Milligramm THC je Milliliter nur 0,5 Milligramm CBD enthält und damit einem reinen THC-Präparat nahekommt. Nach der uns übermittelten Aufstellung kostet er die Kasse 313,40 Euro bei 625 Milligramm THC. Bei derselben Tagesdosis von 9,6 Milligramm ergeben sich daraus 4,81 Euro am Tag, gegenüber 11,62 Euro für Exilby. Das vergleichbare Rezepturextrakt wäre demnach rund zweieinhalbmal günstiger.

Unabhängig prüfen konnten wir auch diese Angaben mangels Zugang zur Lauer-Taxe nicht. Nachrechnen ließ sich aber zweierlei. Tilray legt für Exilby exakt dieselben Zahlen zugrunde, die auch der Hersteller selbst nennt, rechnet also nicht mit einer günstigeren Grundlage. Und der in der Rechnung enthaltene Rezepturaufschlag entspricht mit rund 65 Prozent des Einkaufspreises genau dem Aufschlag, der auch in der Aufstellung von Vertanical steckt. Beide Seiten rechnen nach derselben Systematik der Hilfstaxe.

Damit hängt das Ergebnis nicht nur davon ab, ob man je Milligramm oder je Therapietag rechnet, sondern auch davon, welches Präparat man gegenüberstellt. Beide Auswahlkriterien sind vertretbar: Vertanical nimmt die am häufigsten verordneten Extrakte und bildet damit die Versorgungsrealität ab. Tilray nimmt das pharmakologisch ähnlichste Präparat. Für die Frage, was dieselbe Therapie in anderer Form kostet, ist der zweite Maßstab der sachnähere, denn wer ein THC-Monopräparat benötigt, bekommt ein balanciertes Extrakt nicht als gleichwertige Alternative. Für die Frage, womit die Kassen es in der Praxis zu tun haben, trägt der erste.

Ein Punkt in dieser Aufstellung verdient besondere Aufmerksamkeit, weil er in der öffentlichen Diskussion praktisch nie vorkommt. Bei Blüten zahlt die Kasse nicht den Materialpreis, sondern den taxierten Rezepturpreis. Zum Abrechnungspreis von 9,52 Euro je Gramm kommt ein Fixzuschlag der Apotheke, der die Kosten für die Kasse etwa verdoppelt. Aus 95 Euro Material werden so über 200 Euro Kassenausgabe. Genau deshalb weichen unsere frühere Rechnung mit 8,50 Euro je Gramm und die Kassensicht so stark voneinander ab: Wir hatten den Materialpreis angesetzt, nicht den Betrag, der am Ende erstattet wird.

Wo die Rechnung des Herstellers an Grenzen stößt

Zur Fairness gehört, die Aufstellung auch gegen den Strich zu lesen. Drei Einschränkungen sollte man mitdenken, und eine davon benennt das Unternehmen selbst.

  • Der Vergleich über Darreichungsformen hinweg ist heikel. Vertanical schreibt selbst, die orale Anwendung sei wegen der anderen Pharmakokinetik keine Alternative zur Therapie mit Blüten, und ein schlichter Kostenvergleich je Milligramm sei nicht sinnvoll. Wer diesen Vorbehalt akzeptiert, kann ihn nicht nur gegen die Milligramm-Rechnung des Hanfverbands wenden, sondern muss ihn auch auf den Tagesvergleich anwenden.
  • Alles hängt an den Dosisannahmen. Die Durchschnittsdosen der Begleiterhebung stammen aus einer Erhebung bei vorbehandelten Patienten. Vertanical weist darauf hin, dass Exilby als zugelassenes Arzneimittel nun auch bei Patienten ohne Opioid-Vorbehandlung eingesetzt werden darf und die Dosis dann höher liegen kann. Höhere Dosis bedeutet höhere Tageskosten.
  • Es sind die Zahlen einer Partei. Die Aufstellung stammt vom Hersteller. Sie ist in sich schlüssig, stützt sich auf Hilfstaxe und Verordnungsdaten und verweist auf eine Preisübersicht der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, die uns als Anlage vorliegt. Eine unabhängige Prüfung über die Lauer-Taxe konnten wir mangels Zugang nicht vornehmen.

Wie Vertanical den Preis begründet

Zwei Maßstäbe nennt das Unternehmen für die Preisfindung. Erstens habe man sich am Niveau der vielfach verordneten nicht zugelassenen Präparate orientiert, wobei hinter Exilby anders als bei diesen ein präklinisches und klinisches Studienprogramm stehe. Zweitens habe man sich am Kostenniveau innovativer Arzneimittel gegen chronische Schmerzen orientiert; als Referenz nennt Vertanical Aimovig mit Tagestherapiekosten von über 23 Euro bei Markteinführung.

Das zweite Argument ist eine Einordnung, die man teilen kann oder nicht. Ein Vergleich mit einem anderen teuren Präparat begründet keinen Preis, er verankert ihn. Das erste Argument wiegt schwerer, weil der Unterschied zwischen einem Zulassungsverfahren mit kontrollierten Studien und einer Rezeptur real ist. Vertanical betont in diesem Zusammenhang, dass für Rezepturarzneimittel kein Bewertungsverfahren gilt und deren Preise ohne Evidenzprüfung von den Herstellern festgelegt werden. Das ist zutreffend, und es ist gleichzeitig eine Position im eigenen Interesse.

In einem Punkt deckt sich die Darstellung des Unternehmens mit unserer Einordnung von Anfang an: Der genannte Betrag ist der Herstellerpreis, und der endgültige Erstattungsbetrag wird erst im AMNOG-Verfahren ermittelt, auf Grundlage des Zusatznutzens gegenüber Opioiden als zweckmäßiger Vergleichstherapie.

Warum der Preis noch gar nicht feststeht

Hier fehlt in der Debatte der entscheidende Punkt. Bei neu zugelassenen Fertigarzneimitteln gilt in Deutschland ein zweistufiges System: In den ersten sechs Monaten nach Markteintritt darf der Hersteller den Abgabepreis frei festlegen. Erst danach wird zwischen Hersteller, Gemeinsamem Bundesausschuss und den Krankenkassen ein Erstattungsbetrag verhandelt, auf Grundlage einer Nutzenbewertung. Wie dieses Verfahren im Einzelnen abläuft, haben wir im Beitrag zur Preisbildung über AMNOG aufgeschrieben.

Der aktuelle Preis ist damit ein Startpreis, kein ausgehandelter. Die Grafik des Hanfverbands spricht davon, der Preis sei „jetzt festgelegt“. Zutreffender wäre: Er ist gesetzt, und er steht in einem halben Jahr zur Verhandlung. Wer ihn für zu hoch hält, richtet seine Kritik sinnvollerweise an die Stelle, die ihn korrigieren kann, und das ist nicht der Hersteller, sondern das Bewertungsverfahren.

Für Patientinnen und Patienten ändert das kurzfristig nichts. Für die Frage, ob die Streichung der Blüten am Ende Geld spart, ändert es alles: Ob die Rechnung des Gesetzgebers aufgeht, entscheidet sich erst mit dem Erstattungsbetrag.

Wo der Vergleich trägt und wo er hinkt

Der Milligramm-Vergleich ist ein legitimer Maßstab, wenn man wissen will, was dieselbe Wirkstoffmenge kostet. Er blendet aber aus, wofür bei einem zugelassenen Arzneimittel bezahlt wird.

  • Was für den Preis spricht. Exilby hat ein Zulassungsverfahren durchlaufen und stützt sich auf eine placebokontrollierte Phase-3-Studie, deren Ergebnisse in Nature Medicine erschienen sind. Das kostet Geld, das bei einer Rezeptur nicht anfällt. Dazu kommen definierte Dosierung, Haftung des Herstellers und ein reproduzierbares Produkt.
  • Was gegen ihn spricht. Der Wirkstoff ist derselbe, den es als Rezeptur günstiger gibt, nach den Zahlen des Herstellers je Milligramm um etwa ein Viertel, und die Studienlage rechtfertigt keinen beliebigen Aufschlag. Das AMNOG-Verfahren existiert genau deshalb: Es soll den Preis an den nachgewiesenen Zusatznutzen koppeln, nicht an die Zahlungsbereitschaft.

Ein Punkt geht in der Empörung außerdem unter: Für Bestandspatienten, die bislang Blüten auf Kassenrezept erhielten, ist ein erstattungsfähiges Präparat besser als gar keine Erstattung. Im Frankfurter Fall standen einer Patientin monatliche Kosten von rund 1.020 Euro bevor, die sie selbst tragen müsste. Elf Euro Tagestherapiekosten liegen darunter, sofern die Kasse zahlt. Das macht den Preis nicht angemessen, verschiebt aber die Frage: Es geht weniger darum, ob Exilby teuer ist, als darum, ob die Streichung der günstigeren Option zu rechtfertigen war.

Der Zusammenhang, der die Debatte aufheizt

Dass die Kritik so scharf ausfällt, hat mit der Vorgeschichte zu tun. Wir haben im Juli aufgearbeitet, welche wirtschaftlichen und politischen Interessen rund um die Gesetzesänderung eine Rolle spielen, einschließlich der Parteispenden aus dem Umfeld des Herstellers, und dabei getrennt, was belegt ist und was Vermutung bleibt. Nachzulesen im Beitrag Wer vom Fertigarznei-Vorrecht profitiert.

Für die Preisfrage selbst ist dieser Zusammenhang allerdings nachrangig. Ein hoher Startpreis ist bei neu zugelassenen Arzneimitteln der Normalfall und nicht der Beleg für ein Fehlverhalten. Wer beides vermengt, macht die eigene Kritik angreifbar, und das ist bei einem Thema, bei dem es um die Versorgung von zehntausenden Menschen geht, kein guter Tausch.

Was als Nächstes zu beobachten ist

Drei Termine bestimmen, wie die Sache ausgeht. Erstens die Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss, deren Unterlagen öffentlich einsehbar sind. Zweitens die anschließende Verhandlung des Erstattungsbetrags, dessen Ergebnis ebenfalls veröffentlicht wird. Und drittens die Frage, wie viele Ärztinnen und Ärzte das Präparat überhaupt verordnen, nachdem die Fachverbände für Schmerzmedizin die derzeitige Regelungslage scharf kritisieren.

Wir haben Vertanical um eine Stellungnahme zur Preisbildung gebeten. Die Antwort liegt vor und ist oben eingearbeitet.

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Häufige Fragen

Was kostet Exilby zum Marktstart?

Die Einzelpackung N1 mit 28 Millilitern kostet nach Angaben des Fachdiensts APOTHEKE ADHOC 745,40 Euro. Der Hersteller Vertanical beziffert die Tagestherapiekosten auf 11,60 Euro. Derselbe Bericht nennt zum Vergleich 9,60 Euro pro Tag für Sativex.

Warum ist dieser Preis noch nicht der endgültige?

Bei neu zugelassenen Fertigarzneimitteln darf der Hersteller den Abgabepreis in den ersten sechs Monaten nach Markteintritt frei festlegen. Erst danach verhandeln Hersteller, Gemeinsamer Bundesausschuss und Krankenkassen auf Grundlage einer Nutzenbewertung einen Erstattungsbetrag. Der aktuelle Preis ist damit ein Startpreis, kein ausgehandelter. Wie stark der Ausschluss der Blüten aus der Erstattung juristisch unter Druck steht, haben wir in Wie das GKV-Blüten-Aus juristisch angegriffen wird aufgeschrieben.

Stimmt der Vergleich, Exilby sei zehnmal teurer als Blüten?

Die Größenordnung ist plausibel. Aus 745,40 Euro für 600 Milligramm THC ergeben sich rund 1,24 Euro je Milligramm. Ein Blütenpreis von 8,50 Euro pro Gramm entspricht bei einem für Medizinalblüten üblichen Gehalt von etwa 20 Prozent THC gut 4 Cent je Milligramm. Ein Vorbehalt bleibt: Die Angabe von 600 Milligramm je Fläschchen stammt vom Deutschen Hanfverband und lässt sich ohne Zugang zur Lauer-Taxe nicht gegenprüfen. Den parlamentarischen Auftakt zum Erstattungs-Aus haben wir in Bundestag berät erstmals über das Erstattungs-Aus begleitet.

Was bedeutet der Wechsel für Patienten mit bisherigem Blüten-Kassenrezept?

Für Bestandspatienten ist ein erstattungsfähiges Präparat besser als gar keine Erstattung. Im Frankfurter Verfahren standen einer Patientin monatliche Kosten von rund 1.020 Euro bevor, die sie selbst hätte tragen müssen. Elf Euro Tagestherapiekosten liegen darunter, sofern die Kasse zahlt. Welche Verordnungsregeln dabei überhaupt gelten, war zwischen KBV und GKV-Spitzenverband zuletzt strittig, nachzulesen in KBV und GKV-Spitzenverband zur Cannabis-Verordnung. Dass Medizinalcannabis auch jenseits der reinen Arzneimittelkosten zu Buche schlägt, legt eine US-Studie zu Medizinalcannabis und Arbeitsausfall nahe.

Was ist als Nächstes zu beobachten?

Drei Dinge bestimmen den weiteren Verlauf: die Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss, die anschließende Verhandlung des Erstattungsbetrags und die Frage, wie viele Ärztinnen und Ärzte das Präparat überhaupt verordnen. Dass der Zugang zu medizinischem Cannabis auch andernorts an der Versorgungsfrage hängt, zeigt der Fall Chile: 500 Polizisten gegen eine Patientenorganisation mit 16.000 Mitgliedern.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand vom 7. September 2026 wieder und stellt keine medizinische Beratung dar. Der Packungspreis für die N1-Packung ist über APOTHEKE ADHOC belegt. Der THC-Gehalt von 532 Milligramm je Flasche, die effektiven Kassenausgaben, die Tagestherapiekosten und die Vergleichswerte für Extrakte und Blüten sind Angaben der Vertanical GmbH aus einer schriftlichen Stellungnahme; wir kennzeichnen sie als solche und konnten sie mangels Zugang zur Lauer-Taxe nicht unabhängig prüfen. Die Angaben zum Extrakt THC25 und die daraus abgeleiteten Tagestherapiekosten stammen aus einer schriftlichen Stellungnahme der Tilray Deutschland GmbH und konnten von uns aus demselben Grund ebenfalls nicht unabhängig geprüft werden. Über die Eignung eines Arzneimittels im Einzelfall entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt; laufende Therapien sollten nicht eigenmächtig geändert werden.

Quellen: Veröffentlichung des Deutschen Hanfverbands vom 27. August 2026; Welt vom 27. August 2026 (hinter Bezahlschranke); APOTHEKE ADHOC vom 27. August 2026; schriftliche Stellungnahme der Vertanical GmbH an das Hanf Magazin vom 2. September 2026 samt Preisübersicht der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (Stand August 2026); Begleiterhebung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte; schriftliche Stellungnahme der Tilray Deutschland GmbH an das Hanf Magazin vom 7. September 2026; eigene Berechnungen; Paragraf 130b SGB V; eigene Berichterstattung.

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