Nach den zwei Razzien in den Geschäften der Hanfbar in Braunschweig wurden in einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft die ersten Ermittlungsergebnisse bekannt gegeben. Dieser zufolge soll etwa die Hälfte der beschlagnahmten Ware, bei der ersten Razzia immerhin 3 kg, den in Deutschland für Nutzhanf zulässigen THC-Wert von 0,2 Prozent überschreiten, manche Proben hätten gar einen Wirkstoffgehalt von bis zu 0,57 Prozent beinhaltet.
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In ihren weiteren Ausführungen betont die Staatsanwaltschaft zusätzlich, dass selbst unter Einhaltung des Grenzwertes der Handel mit dem Hanfblütentee rechtswidrig und strafbar sei, da die Ausnahmeregelung für den Handel mit Nutzhanf nur dann gelte, wenn der Umgang mit dem nahezu THC-freien Cannabis einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließt.
Statement der Hanfbar
Auf Nachfrage bei der Hanfbar zu den Vorwürfen äußerten die Betreiber ihr Unverständnis über die festgestellten Überschreitungen des Grenzwertes. Um das zu untersuchen, müsse man die unterschiedlichen Testmethoden vergleichen, mit denen die Blüten getestet wurden, und auch den Umgang und Lagerung des Hanftees vor und nach Beschlagnahme.
Allgemein scheint ein großer Teil der Argumentation der Staatsanwaltschaft direkt aus einem anderen Fall zitiert, welcher zum gegenwärtigen Zeitpunkt bisher nicht einmal abgeschlossen ist. Die Betreiber der Hanfbar sind auf jeden Fall zuversichtlich und gewillt alles Erdenkliche zu tun, um ein positives Ergebnis herbeizuführen und zu ihrem Recht zu kommen. Man sieht sich auch als Präzedenzfall, daher komme dem Ausgang dieser Angelegenheit eine besondere Bedeutung zu.
Eine Frage der Logik?
Wir baten den zuständigen Staatsanwalt in Braunschweig um eine Antwort auf die Frage, ob beim Handel zwischen volljährigen, mündigen Bürgern, bei gleichzeitiger Einhaltung des zulässigen Grenzwertes, ein Rausch und somit auch ein Rauschzweck ausgeschlossen ist. Bisher blieben die Fragen an die Staatsanwaltschaft jedoch unbeantwortet. Sollte der Staatsanwalt noch zu den Fragen äußern, werden die Antworten schnellstmöglich nachgereicht.
Wie geht es weiter?
Nun bleiben im Hanfbar-Fall die weiteren Ermittlungsergebnisse oder das weitere Vorgehen der Justiz im abzuwarten. Unterdessen setzt man in der Hanfbar auch auf die öffentliche Wahrnehmung des Sachverhalts und der Vorfälle in den Geschäften. In einem Video Statement soll der Öffentlichkeit erklärt werden, was aus Sicht der Teeladenbetreiber gerade abläuft. Dieses aktuell veröffentlichte Video soll die Geschehnisse aus der Sicht der Hanfbar Betreiber etwas beleuchten und im Zuschauer auch einige Fragen aufwerfen:
Häufige Fragen zur Hanfbar Braunschweig
Was ist mit der Hanfbar Braunschweig passiert?
Die Hanfbar Braunschweig wurde 2018 zweimal durchsucht; beschlagnahmt wurden mehrere Kilogramm CBD-Hanfblütentee. Die Staatsanwaltschaft stützte sich auf die Annahme, der Handel mit Hanftee schließe einen Missbrauch zu Rauschzwecken nicht aus – auch unter Einhaltung des damals geltenden Nutzhanf-Grenzwerts. Den weiteren Verlauf des Verfahrens beleuchten wir in Hanfbar Teil III.
Wie viel THC hatten die beschlagnahmten CBD-Blüten?
Laut Staatsanwaltschaft überschritt etwa die Hälfte der beschlagnahmten Ware den damals zulässigen Nutzhanf-Grenzwert von 0,2 Prozent THC. Einzelne Proben sollen bis zu 0,57 Prozent THC enthalten haben. Die Betreiber widersprachen den Messmethoden und der Probenlagerung nach der Beschlagnahme.
Sind CBD-Blüten in Deutschland verboten?
CBD-Blüten bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone. Der Handel war jahrelang nur dann straffrei, wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen war – ein Kriterium, das Gerichte unterschiedlich auslegten. Inzwischen ist die sogenannte Rauschklausel in Bayern gekippt worden, der bundesweite Nutzhanf-Grenzwert wurde angehoben.
Wie ging der Hanfbar-Prozess aus?
Das Landgericht Braunschweig sprach die Betreiber 2022 wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln schuldig und verhängte Bewährungsstrafen. Die Details des Urteils und die Reaktionen der Betreiber sind im Artikel Hanfbar-Prozess: Gericht verurteilt Betreiber zu Bewährungsstrafen nachzulesen.






























