Spanien beherbergt das größte Netz an Cannabis Social Clubs in Europa. Diesem Modell droht nun das Aus, und zwar aus einer Richtung, die kaum jemand auf dem Schirm hatte. Der spanische Ministerrat hat am 21. Juli 2026 einen Gesetzentwurf zur Reform des Tabakrechts beschlossen. Darin verschwindet eine Ausnahmeregelung, auf die sich die Clubs seit Jahren stützen. Cannabis kommt in dem Text nicht ein einziges Mal vor.
📑 Inhaltsverzeichnis
Ein Tabakgesetz, das Cannabis nicht erwähnt
Der Entwurf überarbeitet das spanische Gesetz 28/2005, die zentrale Rechtsgrundlage für den Nichtraucherschutz. Öffentlich diskutiert wurden vor allem die auffälligen Punkte. Dazu gehören ein Rauchverbot an Stränden und eine Beschränkung des Verkaufs von Vapes auf Fachgeschäfte. Beinahe unbemerkt blieb eine dritte Änderung, die für die Cannabisszene weitaus schwerer wiegt.
In der Begründung des Entwurfs heißt es ausdrücklich, dass die Sonderausnahme für private Raucherclubs entfällt. Bislang durften rechtlich ordnungsgemäß gegründete Raucherclubs vom Rauchverbot in Innenräumen abweichen. Das galt nur in privaten Räumen und ausschließlich für Mitglieder. Genau diese Klausel war für die spanischen Cannabisvereine der praktische Anker. Hinzu kommt eine zweite Verschärfung. Der Geltungsbereich des Gesetzes wird auf pflanzliche Produkte ausgeweitet, die zum Rauchen, Verdampfen oder Inhalieren verwendet werden. Cannabis fällt darunter, ohne beim Namen genannt zu werden.
Zwei juristische Säulen, und eine bricht weg
Die spanischen Clubs standen nie auf einer ausdrücklichen gesetzlichen Erlaubnis. Sie stützten sich auf zwei Konstruktionen. Die erste ist die strafrechtliche Figur des geteilten Konsums, die den gemeinsamen Konsum in einer geschlossenen, nicht öffentlichen Gruppe privilegiert. Die zweite war eben jene Ausnahme für private Raucherclubs. Fällt die zweite Säule, bleibt nur noch die erste. Diese trägt deutlich weniger Gewicht. Wer die Rechtslage vor Ort einordnen möchte, findet die Grundlagen in unserem Überblick zu der Rechtslage für Cannabis in Spanien.
Beobachter sprechen von einer strukturellen Inkohärenz. Der Konsum im geschlossenen Vereinsraum verliert seine Deckung, während der Besitz im öffentlichen Raum weiterhin mit Bußgeldern belegt bleibt. Für die Mitglieder entsteht damit eine Lücke, in der es keinen legalen Ort für den Konsum mehr gibt. Ähnliche Verdrängungseffekte kennen wir aus anderen europäischen Konsumräumen, etwa aus der Debatte um die Freistadt Christiania in Kopenhagen.
Zwischen 800 und 1.000 Clubs betroffen
In der Hochphase gegen Ende der 2010er Jahre zählte Spanien zwischen 800 und 1.000 Cannabis Social Clubs. Das ist bis heute das dichteste Netz solcher Vereine in Europa. Viele Betreiber haben die Reform bislang offenbar gar nicht auf sich bezogen. Sie lesen den Entwurf als reines Nichtraucherschutzgesetz, das Strände und Gastronomie betrifft. Die Streichung der Clubausnahme ging in der Berichterstattung schlicht unter.
Für die deutsche Debatte ist das relevant, weil Spanien lange als eine Art Blaupause diente. Wie viel von diesem Vorbild trägt, haben wir bereits gefragt, als das spanische Clubmodell als Vorbild für Deutschland gehandelt wurde. Wer die deutsche Ausgestaltung dagegen halten will, findet die Details in unserem Guide zu Cannabis Social Clubs.
Was der Fall für Deutschland bedeutet
Deutsche Anbauvereinigungen sind von der spanischen Reform nicht betroffen. Das Konsumcannabisgesetz untersagt den Konsum in den Räumen einer Anbauvereinigung und im Umkreis von 100 Metern um deren Eingangsbereich ohnehin. Ein Konsumclub nach spanischem Muster war in Deutschland nie vorgesehen. Interessant ist der Vorgang trotzdem, denn er zeigt ein Muster.
Ein Cannabismodell kann auch dann kippen, wenn niemand es direkt angreift. Es genügt, dass ein scheinbar fachfremdes Gesetz eine Randnorm streicht. Genau das macht die Beobachtung von Nichtraucherschutz, Gaststättenrecht oder Baurecht für die Branche so wichtig. Vergleichbare Verbotsversuche über Nebenschauplätze gab es auch in den USA, etwa bei einem Gesetzentwurf in Rhode Island gegen den Konsum in Gruppen.
Der weitere Zeitplan
Der Entwurf muss nun das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Das Gesundheitsministerium rechnet damit, dass die Reform noch vor dem Ende der Legislaturperiode beschlossen wird. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt tritt das Gesetz 20 Tage später in Kraft. Für die Anpassung der Beschilderung ist eine Übergangsfrist von zwei Monaten vorgesehen. Ob die Clubs den Text im Verfahren noch entschärfen können, ist offen. Bislang fehlt eine organisierte Gegenwehr, was auch daran liegt, dass viele Betroffene den Zusammenhang noch nicht erkannt haben.
Häufige Fragen
Sind Cannabis Social Clubs in Spanien überhaupt legal?
Eine ausdrückliche gesetzliche Erlaubnis gibt es nicht. Die Clubs bewegen sich in einer Grauzone, die aus der strafrechtlichen Figur des geteilten Konsums und aus der bisherigen Ausnahme für private Raucherclubs entstanden ist. Regionale Regelungen und Gerichtsentscheidungen haben das Bild über die Jahre zusätzlich verändert.
Was genau streicht das neue Tabakgesetz?
Der Entwurf entfernt die Sonderausnahme für rechtlich ordnungsgemäß gegründete private Raucherclubs vom Rauchverbot in Innenräumen. Zusätzlich erweitert er den Geltungsbereich auf pflanzliche Produkte, die geraucht, verdampft oder inhaliert werden. Beide Änderungen zusammen erfassen den Konsum in den Vereinsräumen.
Ab wann würde die Neuregelung gelten?
Zunächst muss das Parlament zustimmen. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt vergehen 20 Tage bis zum Inkrafttreten. Für die Umstellung der Beschilderung gilt eine Übergangsfrist von zwei Monaten. Ein konkretes Datum steht damit noch nicht fest.
Betrifft die Reform auch deutsche Anbauvereinigungen?
Nein, das spanische Gesetz gilt nur in Spanien. Deutsche Anbauvereinigungen dürfen den Konsum in ihren Räumen ohnehin nicht zulassen. Das Konsumcannabisgesetz verbietet den Konsum in der Anbauvereinigung und im Umkreis von 100 Metern um den Eingangsbereich.
Können die spanischen Clubs weiterbestehen?
Als Vereine ja, als Konsumorte vermutlich nicht mehr in der bisherigen Form. Denkbar ist ein Umbau zu reinen Abgabestellen ohne Konsum vor Ort. Rechtssicher wäre auch das nicht, weil der Besitz außerhalb privater Räume weiterhin sanktioniert bleibt.
Quelle: Business of Cannabis, Bericht vom 31. Juli 2026 zum Gesetzentwurf des spanischen Ministerrats vom 21. Juli 2026 zur Reform des Gesetzes 28/2005.







































