Etwa 80.000 Cannabis-Patienten gibt es in derzeit in Deutschland, die ihre Krankheiten und Schmerzen mit Cannabisblüten oder Cannabis-Präparaten wie Sativex lindern. Grundsätzlich darf man schon sagen, dass wir einen Schritt weiter gekommen sind in den letzten Jahren, in Bezug auf die Zugänglichkeit und die Qualität des grünen Medikamentes.
📑 Inhaltsverzeichnis
- Was sind Cannabis-Extrakte?
- Vorteile von Cannabis-Extrakten
- Nachteile von Cannabis-Extrakten
- Fazit
- Cannabisextrakte in der Apotheke: was sich seit 2022 geändert hat
- Erstattung: seit dem 30. Juli 2026 steht der Extrakt vor der Blüte
- Dosierung von Cannabisextrakten: gerechnet wird in Milligramm THC
- Einnahme: oral, sublingual oder inhalativ
- Cannabisblüten oder Extrakt: der Vergleich in der Therapie
- 💬 Fragen? Frag den Hanf-Buddy!
Von einer wirklich präzisen Medikation sind wir leider noch immer relativ weit entfernt. Immer wieder kommt es zu Schwankungen beim THC- und/oder CBD-Gehalt und unterschiedlicher Chargen und Präparate sind teilweise stark verdünnt. Nicht selten wird auch während einer Cannabistherapie herausgefunden, dass ein bestimmtes Terpen besonders wirkungsvoll gegen ein spezifisches Leiden ist. Doch durch Lieferengpässe sind einige Cannabissorten in den Apotheken schnell vergriffen und es bleibt nur der Umstieg auf eine Sorte mit ähnlichem Terpenprofil. Da stellt sich die Frage, wie man diese Probleme lösen könnte. Und eine Antwort darauf sind Cannabis-Extrakte.
Was sind Cannabis-Extrakte?
Das simpelste und weltweit bekannteste Cannabis-Extrakt ist Haschisch. Es wurde eine lange Zeit in der Medizin als Beruhigungs- oder Schlafmittel und gegen manch andere Krankheit verschrieben. Wer sich allerdings etwas genauer mit dem Thema Extraktion auseinandergesetzt hat, weiß bereits, dass Haschisch noch einiges an Pflanzenmaterial und Ölen enthält. Die Cannabis-Extrakte, von denen in diesem Artikel die Rede ist, haben in der Regel einen Reinheitsgrad von 70 bis zu unglaublichen 99,9 Prozent puren THC/ CBDs.

Sie werden durch raffinierte Extraktionsmethoden mittels Butangas, Dimethylether oder teilweise sogar mit “superkritischem CO²” hergestellt. Da es sich bei all diesen Dingen um Lösemittel handelt, lösen sie tatsächlich fast ausschließlich die Trichome/Harzkristalle von den Blüten, welche dann als eine ölige, honigähnliche Masse aufgefangen werden. Diese Masse beinhaltet nach dem Extraktionsprozess noch jede Menge Lösemittel, welches durch Weiterverarbeitung aus dem Cannabis-Extrakt entfernt wird. Mit dem Rosin-Press-Verfahren bei dem die Blüten zwischen zwei Heizplatten mit viel Druck “ausgequetscht” werden, ist nicht einmal ein Lösemittel notwendig.
Extrakte gibt es je nach Weiterverarbeitung der “Rohmasse” in unterschiedlicher Reinheit und Viskosität: “Budder/Wax” ist, wie der Name bereits verrät, von einer eher cremigen Konsistenz, wohingegen “Crumble” wie klumpiger Sand und “Shatter” wie zerbrochenes Glas aussieht. Theoretisch kann aus jeder Cannabispflanze jede Extraktform und Reinheit hergestellt werden. Es kommt einzig auf die Art der Herstellung, das Lösemittel und die Vorlieben des Herstellers an.
Um diese Extrakte direkt zu konsumieren, wird spezielles Equipment oder ein geeigneter Vaporizer wie beispielsweise der Mighty+ Medic mit einem sogenannten “Tropfenkissen” benötigt. Das Extrakt wird in der Regel so stark erhitzt, dass es schmilzt und verdampft. Der entstandene Dampf ist sehr potent und kann bei erstmaligem Konsum ein starkes Husten verursachen. In decarboxylierter Form können Extrakte aber auch in Esswaren, Tinkturen, Ölen und Kapseln verwendet werden.
Vorteile von Cannabis-Extrakten
Gleich zu Beginn sollte hier klargestellt sein, dass es sich bei diesen Vorteilen um eine eigene Meinung und keine medizinischen Ratschläge handelt. Bei medizinischen Fragen sollte stets ein Arzt zurate gezogen werden.
Homogenität und Dosierung
Cannabis-Extrakte sind praktisch eine Mischung aus Harzkristallen, Terpenen, Chlorophyll und anderen Bestandteilen, die während der Extraktion herausgelöst wurden. Somit entsteht eine homogene Masse, in der die einzelnen Bestandteile gleichmäßig vermengt sind. Durch diese Homogenität ist die Dosierung deutlich einfacher und präziser zu handhaben, da die Wirkstoffe nicht mehr in Form von intakten Harzkristallen auf einer Blüte verteilt sind. Die Einnahme einer spezifischen Menge THC/CBD oder anderer Cannabinoide ist somit auf wenige Milligramm genau möglich.
Terpenprofil
Terpene sind die Bestandteile, die sowohl Geruch als auch Geschmack der Cannabisblüte ausmachen. Wie zu Beginn bereits erwähnt, gibt es in der medizinischen Cannabis-Forschung eine Menge neuer Erkenntnisse, die einzelnen Terpenen eine Linderung spezifischer Krankheitssymptome zuspricht. Myrcen beispielsweise ist eines dieser Terpene und besitzt eine sedative, muskelentspannende und schmerzlindernde Wirkung, wie man es von Indica dominanten Sorten gewohnt ist. Terpene befinden sich in jeder Cannabispflanze in unterschiedlichen Ausprägungen und sind in zwei “Formen” vorzufinden: frisch und getrocknet, wie die Cannabisblüten selbst.
Allerdings ist für Nutzer von Cannabisblüten nur das letztere Terpenprofil verfügbar, da Blüten nur im getrockneten Zustand verdampft/geraucht werden können. Bei der Extraktion können beide Profile aus der Pflanze gewonnen werden, denn es ist eine gängige Methode, frisch geerntetes Cannabis einzufrieren und anschließend mit dem gefrorenen Material eine Extraktion durchzuführen. Durch den Gefrierprozess bleibt das Terpenprofil der nicht getrockneten Cannabispflanze erhalten und gibt dem Extrakt den charakteristischen Geruch und Geschmack, welchen die Pflanze zum Erntezeitpunkt aufwies.
Hinzu kommt, dass Terpene nicht nur in Cannabispflanzen vorkommen, sondern aus den unterschiedlichsten Lebensmitteln extrahiert und verflüssigt werden können. Diese liquiden Terpene können relativ einfach einem Cannabis-Extrakt beigemischt werden, um es so für bestimmte Therapiezwecke noch zu optimieren, was mit Cannabisblüten schlichtweg unmöglich wäre.

Geringe Mengen
Aufgrund seiner Reinheit ist ein Extrakt verständlicherweise um einiges potenter als Blüten oder Cannabis-Präparate. Es reicht oftmals eine winzige Menge aus, um den gewünschten Effekt zu erzielen. Bedenken wir noch einmal den oben genannten Wirkstoffgehalt und rechnen mit einem Durchschnitt von 85 % THC. Demzufolge hätte bereits 1g Cannabis-Extrakt einen Wirkstoffgehalt von 850 mg purem THC. Je nach Schweregrad des Leidens, welches durch THC gelindert werden soll, können bereits 0,1 g, also 85 mg THC, für eine Medikation ausreichen. Somit bräuchte man als Patient keine großen Mengen an Blüten mehr zu Hause haben, sondern lediglich einige wenige Gramm Cannabis-Extrakt.
Wirkung und Dauer
Zur Wirkung von Extrakten, insbesondere beim Konsum durch einen Verdampfer oder “Dabbing”-Equipment, ist zu sagen, dass sie zügig und intensiv auftritt. Bereits wenige Sekunden nach dem Inhalieren des Dampfes kommt es zu einer spürbaren Wirkung. Allerdings flacht die Wirkung bei kleineren Dosierungen auch schneller wieder ab. Diese Eigenschaft lässt sich jedoch hervorragend bei akuten Symptomen und Schmerzen nutzen, da die Linderung schnell und stark auftritt. Für Patienten, die Symptome über einen längeren Zeitraum verspüren, kann die Wirkungsdauer durch die orale Einnahme mit Edibles oder Tinkturen verlängert werden.
Ebenfalls oft genutzt sind sogenannte Vape-Sticks/-Cartridges, also Verdampfer oder Geräte ähnlich einer E-Zigarette, welche mit THC/CBD-haltigen E-Liquids befüllt sind. Mit diesen Geräten und Liquids ist es möglich, die Wirkstoffkonzentration im Körper aufrechtzuerhalten und permanente Schmerzen tagesfüllend zu lindern – einfach ein kurzer Zug, wenn die gewünschte Wirkung nicht mehr spürbar ist. Da sie aber auch weitere Zusätze wie Glycerin enthalten, sind sie auf Dauer ungesund und sollten nicht für eine medizinische Therapie genutzt werden.
Vielfältigkeit
Nicht nur die Tatsache, dass Extrakte in einer Vielfalt von Formen, Farben und Intensitäten daher kommen, sie eignen sich zudem auch hervorragend für die Weiterverarbeitung in Edibles (essbare Produkte mit Wirkstoffgehalt), Tinkturen und Kapseln. Die Konsistenz der allermeisten Extrakte kann durch eine leichte Wärmezufuhr zurück in ein flüssiges Öl verändert werden, welches sich mit Leichtigkeit in Speisen oder Naschwerk integrieren lässt. Durch das Vermischen mit Speise-/Kokosöl oder hochprozentigem Trinkalkohol können hochpotente Kapseln und Tropfen hergestellt werden. Da die Extrakte kaum bis gar kein Pflanzenmaterial, sondern lediglich Wirkstoffe und Terpene enthalten, ist der Geschmack solcher Esswaren und Tinkturen meist um ein Vielfaches angenehmer als gleichwertige Produkte, welche mit Haschisch oder Blüten hergestellt wurden.
Mischbarkeit
Die Konsistenz und die Möglichkeit, das Extrakt zu verflüssigen, bringen noch einen weiteren Vorteil. Es ist nämlich möglich, mehrere Extrakte miteinander zu vermischen, um etwa ein Terpenprofil zu ergänzen. Somit entstehen unzählige neue Kombinationen, was mit Cannabisblüten nur schwer bis gar nicht machbar wäre. Zudem ist es möglich, ein Extrakt fast vollständig von Terpenen zu befreien, sodass es nahezu geruchs- und geschmacklos ist. Dieses “neutrale” Extrakt kann dann wiederum mit den oben erwähnten flüssigen Terpenen vermengt werden und somit ein völlig neues Produkt erschaffen. Der Nutzen einer solchen Mischbarkeit ist immens. Stellen Sie sich vor, es gibt eine Cannabissorte, deren Wirkstoffprofil (THC/CBD/CBN/etc.) perfekt für Ihr Leiden geeignet ist, doch es fehlt ein bestimmtes Terpen, welches zusätzliche Linderung verschaffen könnte. Mit Extrakten wäre es ein leichtes, das fehlende Terpen hinzuzufügen und bei Bedarf sogar den Geschmack und Geruch zu verändern.

Nachteile von Cannabis-Extrakten
Natürlich haben auch Extrakte wie alles im Leben eine Kehrseite, die unter keinen Umständen unbeachtet bleiben darf. Insbesondere, da solche Arten von Extrakten noch nicht den Weg in den medizinischen Sektor gefunden haben, ist es im Moment noch nicht ratsam, Extrakte zu Therapiezwecken zu nutzen.
Extrem potent
Was oben als ein Vorteil genannt wurde, kann für den ein oder anderen auch ein Nachteil darstellen. Die extreme Potenz von lösemittelbasierten Extrakten kann leicht unterschätzt oder falsch kalkuliert werden. Als Patient selbst hätte man vermutlich ein Problem 0,1 von 0,3 g zu unterscheiden, wobei Letzteres bei einem 85 % Extrakte satte 255 mg purem THC/CBD anstatt den gewollten 85 mg wären. Schnell kann dann eine Medikation einen starken Rausch erzeugen, was für Patienten sehr unangenehm werden kann.
Verfügbarkeit
THC-Extrakte in der oben beschriebenen Form gibt es natürlich auf dem deutschen Markt nirgends zu finden. Doch auch Apotheken führen ausschließlich Blüten und Präparate. Für medizinische Zwecke sollten selbstverständlich auch niemals Produkte aus dem Ausland oder dem Schwarzmarkt verwendet werden, da viele nicht ordentlich gereinigt wurden und somit noch giftige Lösemittelreste enthalten können. Nur CBD-Extrakte in den oben beschriebenen Formen gibt es in manchen CBD-Shops zu kaufen, allerdings sind diese auch nicht gerade billig.
Gefährliche Eigenherstellung
Man sollte grundsätzlich von der Eigenherstellung von Extrakten absehen, insbesondere zu medizinischen Zwecken. Die lösemittelbasierten Herstellungsverfahren haben alle ein hohes Risiko für Verletzung oder andere gesundheitliche Schäden. Als der Trend der Herstellung von BHO (Butan-Honey/Hash Oil) in den USA hochkam, gab es viele Berichte von schweren Unfällen durch falsche Extraktion oder Unachtsamkeit. Butan, welches ein hochentzündliches Gas ist, wird im flüssigen Zustand durch eine mit Cannabis gefüllte Stahl- oder Glasröhre geführt und entweicht aus dem Ende des Extraktors sowie des Auffangbehältnisses.
Dass man in der Nähe also nicht rauchen darf, sollte jedem vernünftigen Menschen klar sein. Doch oft reicht auch ein kleiner Funke, um das Gas zur Explosion zu bringen, was einige Amerikaner Hauswände und Gliedmaßen gekostet hat. Auch heute wird noch mit solchen Methoden gearbeitet, doch man ist klug genug, dies nur an gut belüfteten Orten und fern jeglicher Feuerquellen zu tun. Allerdings gibt es danach noch das Problem, das Lösemittel aus dem Extrakt zu bekommen. Man kann das Gas durch Zufuhr von Wärme zwar entweichen lassen, doch ein Teil wird bei laienhafter Arbeit immer im Produkt zurückbleiben, was wiederum gesundheitsschädlich ist.

Im professionellen Bereich gibt es bereits deutlich sicherere Extraktionsanlagen mit einem geschlossenen Kreislauf, bei dem das Butan aufgefangen und wiederverwertet wird. Für einen Patienten ist eine solche Anlage aber nicht praktikabel: Sie sind oftmals mehrere Quadratmeter Platz füllend, fangen bei 2000 € aufwärts an und benötigen professionelle Bedienung. Nur das Rosin-Press-Verfahren ist für einen Patienten noch denkbar. Doch auch diese Extraktionsmethode benötigt eine Heizpresse, eine Menge Blüten und einiges an Know-how. Wer sich nicht auskennt, wird auch mit dieser Methode eine Menge Medizin verschwenden.
Fazit
Alles in allem kann man wohl sagen, dass die Vorteile von professionell hergestellten Cannabis-Extrakten den Nachteilen überwiegen. Jedoch ist das Thema der Verfügbarkeit eben auch der ausschlaggebende Punkt, der zumindest aktuell diesen Ideengang ausbremst. Wenn man sich nun vorstellt, man würde Cannabis noch mehr Beachtung in der Medizin schenken und die Herstellung von medizinischen Extrakten erlauben, könnte es sein, dass sich eine unglaubliche Vielzahl neuer Therapie-Möglichkeiten und medizinischer Produkte verwirklichen lassen könnten.
Anstatt über den Tag verteilt einige oder mehrere Gramm Blüten verdampfen zu müssen, könnte man mit einem Bruchteil der Menge an Extrakt bereits das gleiche Ziel erreichen. Patienten mit zeitweise stark auftretenden Symptomen könnten sich mittels einer vorportionierten Dosis eine schnelle und wirkungsvolle Linderung verschaffen. In meinen Augen könnten diese Arten von Extrakten, insbesondere lösemittelfreie wie das Rosin-Extrakt, ein echter Gamechanger in der medizinischen Forschung werden, jedoch bleibt es abzuwarten, was uns die nächsten Jahre zum Thema Legalisierung noch erwartet.
Cannabisextrakte in der Apotheke: was sich seit 2022 geändert hat
Dieser Beitrag ist im Januar 2022 erschienen, und der oben beschriebene Zustand traf damals zu. Seither hat sich der rechtliche Rahmen in Deutschland zweimal grundlegend verschoben. Seit dem 1. April 2024 ist Medizinalcannabis kein Betäubungsmittel mehr, sondern unterliegt dem Medizinal-Cannabisgesetz. Die Verordnung läuft seitdem über ein normales Rezept und nicht mehr über das gelbe Betäubungsmittelrezept. Der Import ist im selben Zeitraum von rund 72 Tonnen im Jahr 2024 auf etwa 201 Tonnen im Jahr 2025 gestiegen.
Für Extrakte ist eine zweite Entwicklung wichtiger. Cannabisextrakte sind heute keine Grauzone mehr, sondern ein regulär herstellbares Rezepturarzneimittel. Die Apotheke fertigt sie nach standardisierten Vorschriften des Deutschen Arzneimittel-Codex und des Neuen Rezeptur-Formulariums, kurz DAC/NRF. Jede dieser Vorschriften legt Ausgangsstoff, Wirkstoffgehalt, Prüfung und Haltbarkeit fest. Genau das ist der Unterschied zu einem Extrakt unbekannter Herkunft.
| Rezepturvorschrift | Zubereitung | Wirkstoff und Stärke |
|---|---|---|
| NRF 22.7. | Dronabinol-Kapseln | isoliertes THC, Stärke nach ärztlicher Vorgabe |
| NRF 22.8. | Ölige Dronabinol-Lösung | isoliertes THC, 25 mg je Milliliter |
| NRF 22.10. | Ölige Cannabidiol-Lösung | CBD, 50 mg je Milliliter |
| NRF 22.11. | Ölige Cannabisölharz-Lösung | Vollspektrumextrakt, eingestellt auf 25 mg Dronabinol je Milliliter |
| NRF 22.16. | Ethanolische Dronabinol-Lösung zur Inhalation | isoliertes THC, 10 mg je Milliliter |
Die Unterscheidung zwischen den Zeilen ist der entscheidende Punkt. Dronabinol ist isoliertes THC, also ein einzelner Wirkstoff ohne die übrigen Pflanzenbestandteile. Mehr dazu steht in unserem Beitrag zu Dronabinol als Reinstoff aus der Apotheke. Die ölige Cannabisölharz-Lösung nach NRF 22.11. ist dagegen ein echter Vollspektrumextrakt. Sie wird aus Cannabisölharz hergestellt und auf einen definierten Dronabinolgehalt eingestellt, bringt aber die weiteren Cannabinoide und die Terpene der Ausgangssorte mit. Der oben beschriebene Vorteil des erhaltenen Terpenprofils betrifft also genau diese Zubereitung und nicht die Dronabinol-Zubereitungen.
Erstattung: seit dem 30. Juli 2026 steht der Extrakt vor der Blüte
Die Verfügbarkeit war 2022 der stärkste Einwand gegen den therapeutischen Einsatz von Extrakten. Inzwischen hat sich das Verhältnis umgedreht, und zwar im Gesetzestext selbst. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das am 30. Juli 2026 in Kraft getreten ist, wurde § 31 Absatz 6 des Fünften Sozialgesetzbuchs neu gefasst. Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben danach Anspruch auf Versorgung mit Cannabis „in Form von Extrakten in standardisierter Qualität“. Der Anspruch umfasst außerdem Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon.
Getrocknete Cannabisblüten kommen in dieser Aufzählung nicht mehr vor. Sie sind damit aus der Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung herausgefallen, und zwar ohne ausdrückliche Übergangsregelung für laufende Therapien. Der Extrakt ist heute also die Darreichungsform, die der Gesetzgeber im Leistungsanspruch belassen hat. Wie es dazu kam, haben wir im Beitrag zur Streichung der Blüten aus der GKV-Erstattung nachgezeichnet.
Aus der Neufassung folgt allerdings kein automatischer Anspruch auf ein Rezepturarzneimittel. Vor der Erstattung einer Rezeptur steht in der Regel ein sechsmonatiger Therapieversuch mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel. Erst wenn dieser Versuch keine ausreichende Wirkung zeigt, kommt der Extrakt aus der Apothekenrezeptur in Betracht. Als Fertigarzneimittel stehen dafür unter anderem Sativex, Canemes und das 2026 zugelassene Exilby zur Verfügung.
Zwei Punkte sind derzeit ungeklärt und für Patientinnen und Patienten praktisch bedeutsam. Erstens ist zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband strittig, wie streng der vorgeschaltete Therapieversuch außerhalb der zugelassenen Anwendungsgebiete zu handhaben ist. Zweitens gilt die Verordnungsfähigkeit hochpotenter Extrakte mit mehr als 25 Prozent THC bei mehreren Kassen als offen. Wir haben früh darauf hingewiesen, dass auch die Erstattung von Cannabisextrakten auf der Kippe steht. Wer eine laufende Therapie hat, sollte die Frage der Kostenübernahme vor dem nächsten Rezept mit der behandelnden Praxis klären.
Dosierung von Cannabisextrakten: gerechnet wird in Milligramm THC
Die oben beschriebene Rechnung mit 85 Prozent Wirkstoffgehalt beschreibt ein hochgereinigtes Konzentrat, wie es im Freizeitbereich üblich ist. In der Apothekenrezeptur wird nicht mit Prozentwerten des Extrakts gerechnet, sondern mit Milligramm THC. Genau deshalb entschärft die Standardisierung das Risiko, das der Abschnitt zur extremen Potenz beschreibt. Eine ölige Lösung mit 25 Milligramm je Milliliter erlaubt eine Dosierung, die nicht vom Augenmaß beim Abwiegen abhängt.
Üblich ist eine langsame Auftitrierung nach dem Grundsatz „start low, go slow“. Begonnen wird bei oraler Gabe meist mit 2,5 Milligramm THC pro Tag, oft abends. Alle ein bis drei Tage wird um weitere 2,5 Milligramm erhöht, bis die gewünschte Wirkung bei möglichst geringen Nebenwirkungen erreicht ist. Die therapeutische Tagesdosis liegt bei vielen Behandelten anschließend zwischen 5 und 20 Milligramm THC, verteilt auf zwei bis drei Einzelgaben. Höhere Tagesdosen kommen vor, sind aber eine Einzelfallentscheidung der behandelnden Praxis.
Für die Umrechnung auf Tropfen gibt es keinen allgemeingültigen Wert. Bei einer öligen Lösung mit 25 Milligramm je Milliliter enthält ein Tropfen je nach Pipette und Viskosität etwa 0,7 bis 1,25 Milligramm THC. Verbindlich ist immer die Dosierungsanleitung, welche die Apotheke der Rezeptur beilegt, denn sie bezieht sich auf das tatsächlich verwendete Tropfgerät. Wer die Zubereitung wechselt, muss die Tropfenzahl deshalb neu bestimmen und nicht einfach übertragen.
Einnahme: oral, sublingual oder inhalativ
Die Frage, wie ein Cannabisextrakt eingenommen wird, entscheidet stärker über den Verlauf der Wirkung als die reine Wirkstoffmenge. Geschluckte Zubereitungen gelangen über die Pfortader zuerst in die Leber und werden dort bereits teilweise abgebaut. Dieser First-Pass-Effekt senkt den Anteil des Wirkstoffs, der überhaupt im Blutkreislauf ankommt. Inhalativ aufgenommene Cannabinoide umgehen diesen Weg und wirken entsprechend schneller.
| Aufnahmeweg | Wirkeintritt | Maximale Wirkung | Wirkdauer | Bioverfügbarkeit |
|---|---|---|---|---|
| Inhalativ, etwa durch Verdampfen | Sekunden bis wenige Minuten | nach etwa 15 bis 20 Minuten | etwa 2 bis 4 Stunden | etwa 10 bis 35 Prozent, beim Vaporisieren häufig 30 bis 40 Prozent |
| Sublingual, also unter der Zunge gehalten | etwa 15 bis 45 Minuten | nach etwa 1 bis 2 Stunden | zwischen inhalativ und oral | höher als beim Schlucken, da ein Teil den First-Pass-Effekt umgeht |
| Oral, also geschluckt | etwa 30 bis 90 Minuten | nach etwa 2 bis 3 Stunden | etwa 6 bis 12 Stunden | etwa 4 bis 12 Prozent |
Aus der Tabelle folgt die praktische Aufteilung, die der Abschnitt zur Wirkdauer bereits andeutet. Der inhalative Weg passt zu Beschwerden, die plötzlich auftreten und schnell nachlassen sollen. Die orale Gabe eignet sich für einen gleichmäßigen Wirkspiegel über den Tag. Eine Besonderheit der öligen Zubereitungen kommt hinzu: Wird die Lösung zusammen mit einer fetthaltigen Mahlzeit eingenommen, steigt die aufgenommene Wirkstoffmenge deutlich an. Deshalb sollte der zeitliche Abstand zu den Mahlzeiten möglichst gleich bleiben, sonst schwankt die Wirkung trotz gleicher Tropfenzahl.
Für das Verdampfen von Extrakten gibt es seit einiger Zeit ebenfalls eine standardisierte Vorschrift, die ethanolische Dronabinol-Lösung zur Inhalation nach NRF 22.16. Sie ist ausdrücklich für die Anwendung in einem geeigneten Verdampfer gedacht. Die im Abschnitt zu den Vape-Sticks genannten Bedenken gegen dauerhaft zugesetzte Trägerstoffe bleiben davon unberührt. Eine Rezeptur nach NRF ist etwas anderes als ein frei verkäufliches Liquid.
Cannabisblüten oder Extrakt: der Vergleich in der Therapie
Beide Darreichungsformen haben nach wie vor ihre Berechtigung, sie unterscheiden sich aber in fast jedem praktischen Punkt. Die folgende Übersicht stellt die Unterschiede gegenüber, die in der Behandlung tatsächlich eine Rolle spielen.
| Merkmal | Medizinalcannabisblüten | Cannabisextrakt aus der Rezeptur |
|---|---|---|
| Wirkstoffangabe | Prozentwert je Charge, Schwankungen zwischen Lieferungen möglich | auf Milligramm je Milliliter eingestellt |
| Dosiergenauigkeit | abhängig vom Abwiegen und vom Aufnahmeweg | über Tropfen oder Kapseln reproduzierbar |
| Übliche Anwendung | Verdampfen, seltener als Zubereitung | Schlucken, sublingual, in Einzelfällen inhalativ |
| Wirkeintritt | schnell beim Verdampfen | langsam beim Schlucken, schnell beim Inhalieren |
| Terpene | vollständig vorhanden | im Vollspektrumextrakt vorhanden, in Dronabinol-Zubereitungen nicht |
| Erstattung durch die GKV seit dem 30. Juli 2026 | ausgeschlossen | im Leistungsanspruch nach § 31 Absatz 6 SGB V enthalten |
| Geruch bei der Anwendung | deutlich wahrnehmbar | bei oraler Einnahme kaum wahrnehmbar |
Wer sich für die Herstellungsverfahren hinter diesen Produkten interessiert, findet die Verfahren im Detail in unserem Beitrag zur Cannabis-Extraktion mit CO₂, BHO und Rosin. Die verschiedenen Konzentratformen von Haschisch über Live Resin bis zum Destillat behandelt der Guide zu Cannabis-Konzentraten. Warum das Zusammenspiel von Cannabinoiden und Terpenen für die Auswahl einer Zubereitung überhaupt eine Rolle spielt, erklärt der Beitrag zum Entourage-Effekt.
Häufige Fragen
Was ist ein Cannabisextrakt?
Ein Cannabisextrakt ist eine Zubereitung, bei der die Wirkstoffe aus der Pflanze herausgelöst und vom Pflanzenmaterial getrennt wurden. Übrig bleibt eine ölige oder feste Masse aus Cannabinoiden, Terpenen und weiteren Begleitstoffen. Je nach Verfahren und Weiterverarbeitung liegt der Wirkstoffanteil deutlich über dem der getrockneten Blüte. In der Medizin wird der Extrakt anschließend auf einen definierten Gehalt eingestellt.
Sind Cannabisextrakte in Deutschland auf Rezept erhältlich?
Ja. Apotheken stellen cannabishaltige Extrakte als Rezepturarzneimittel nach standardisierten Vorschriften des DAC/NRF her. Verordnet wird seit dem Medizinal-Cannabisgesetz auf einem normalen Rezept und nicht mehr auf einem Betäubungsmittelrezept. Daneben gibt es zugelassene Fertigarzneimittel auf Cannabisbasis.
Zahlt die Krankenkasse einen Cannabisextrakt?
Standardisierte Extrakte sowie Arzneimittel mit Dronabinol oder Nabilon sind im Leistungsanspruch nach § 31 Absatz 6 SGB V weiterhin enthalten, getrocknete Blüten seit dem 30. Juli 2026 nicht mehr. Vor der Erstattung einer Rezeptur steht in der Regel ein sechsmonatiger Therapieversuch mit einem zugelassenen Fertigarzneimittel. Bei Extrakten mit mehr als 25 Prozent THC ist die Erstattungsfähigkeit derzeit umstritten.
Wie hoch ist die richtige Dosis eines Cannabisextrakts?
Eine allgemeingültige Dosis gibt es nicht, denn die individuellen Unterschiede sind groß. Üblich ist ein vorsichtiger Einstieg mit etwa 2,5 Milligramm THC pro Tag und eine Steigerung um denselben Betrag alle ein bis drei Tage. Viele Behandelte landen anschließend bei einer Tagesdosis zwischen 5 und 20 Milligramm THC. Die Einstellung gehört in ärztliche Hand.
Wie viel THC steckt in einem Tropfen?
Bei einer öligen Lösung mit 25 Milligramm je Milliliter enthält ein Tropfen etwa 0,7 bis 1,25 Milligramm THC. Der genaue Wert hängt von der Pipette und von der Viskosität der Zubereitung ab. Maßgeblich ist deshalb die Dosierungsanleitung der Apotheke, die zur konkreten Rezeptur gehört.
Wie nimmt man einen Cannabisextrakt ein?
Ölige Zubereitungen werden geschluckt oder unter der Zunge gehalten, Kapseln werden geschluckt. Geschluckt setzt die Wirkung erst nach etwa 30 bis 90 Minuten ein, hält dafür aber sechs bis zwölf Stunden an. Wichtig ist ein gleichbleibender Abstand zu den Mahlzeiten, weil eine fetthaltige Mahlzeit die aufgenommene Wirkstoffmenge spürbar erhöht.
Kann man Cannabisextrakte verdampfen?
Für die Inhalation gibt es mit der ethanolischen Dronabinol-Lösung nach NRF 22.16. eine eigene Rezepturvorschrift, die für einen geeigneten Verdampfer vorgesehen ist. Feste Konzentrate wie Wax oder Shatter benötigen dagegen spezielles Zubehör und sind keine Rezepturarzneimittel. Der entstehende Dampf ist sehr potent und kann bei erstmaliger Anwendung Husten auslösen.
Was ist der Unterschied zwischen Dronabinol und einem Vollspektrumextrakt?
Dronabinol ist isoliertes THC und enthält weder weitere Cannabinoide noch Terpene. Ein Vollspektrumextrakt, etwa die ölige Cannabisölharz-Lösung nach NRF 22.11., wird ebenfalls auf einen festen THC-Gehalt eingestellt, bringt aber das Begleitspektrum der Ausgangssorte mit. Wer auf ein bestimmtes Terpenprofil abzielt, braucht daher den Vollspektrumextrakt und nicht den Reinstoff.
Sind Cannabisblüten oder Extrakte besser?
Besser oder schlechter lässt sich das nicht beantworten, weil beide Formen unterschiedliche Aufgaben erfüllen. Der Extrakt punktet bei der Dosiergenauigkeit, bei der langen Wirkdauer und seit dem 30. Juli 2026 auch bei der Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung. Die Blüte bietet den schnellen Wirkeintritt beim Verdampfen und das vollständige Terpenprofil der Sorte. Welche Form geeignet ist, entscheidet sich am Beschwerdebild und an der behandelnden Praxis.









































