Der Devon Partnership NHS Trust im Südwesten Englands hat als erste Einrichtung im britischen Gesundheitsdienst eine verbindliche Regel für Cannabispatienten beschlossen. Wer legal verschriebene Cannabisarzneien einnimmt, darf sie während eines stationären Aufenthalts weiter verwenden. Was banal klingt, beendet für die Betroffenen eine jahrelange Grauzone.
📑 Inhaltsverzeichnis
Was der NHS-Trust konkret beschlossen hat
Die Regelung stammt aus dem Mai 2026 und wurde im Juli öffentlich. Sie umfasst zwei Gruppen von Präparaten. Zum einen die in Großbritannien zugelassenen Arzneimittel Sativex, Epidyolex und Nabilon. Zum anderen die nicht zugelassenen Cannabisprodukte, die spezialisierte Kliniken auf Privatrezept verordnen. Gerade die zweite Gruppe war bisher das Problem, denn sie taucht in keiner Klinikapotheke auf.
Begleitet wurde die Ausarbeitung von der Patientenorganisation PatientsCann UK, die Schulungsmaterial und praktische Handreichungen beisteuerte. Deren Gründer Mohammad Wasway spricht von einem neuen Standard für den gesamten Gesundheitsdienst. Bis dahin hätten Patientinnen und Patienten vor jedem Klinikaufenthalt mit erheblicher Unsicherheit gelebt.
Warum der Klinikaufenthalt für Cannabispatienten heikel ist
Bisher entschied faktisch das Personal der jeweiligen Station. Manche Häuser tolerierten die mitgebrachte Medizin, andere zogen sie ein. Für Menschen mit Epilepsie, mit Spastik oder mit chronischen Schmerzen bedeutet ein solcher Abbruch weit mehr als eine Unannehmlichkeit. Er kann eine mühsam eingestellte Therapie über den Haufen werfen.
Hinzu kommt die rechtliche Unsicherheit auf beiden Seiten. Cannabisarzneien fallen in Großbritannien unter die Schedule 2 und damit unter die strengsten Dokumentationspflichten. Wer sie ohne klare Vorgabe verwahrt, riskiert einen Verstoß. Ohne Regelwerk war Zurückhaltung für das Personal der sichere Weg. Dass Cannabis auch im Klinikalltag ein wachsendes Thema ist, zeigt eine aktuelle Auswertung zu den Klinikeinweisungen nach der Teillegalisierung.
Sichere Lagerung und Vaporizer statt Joint
Die Auflagen des Trusts sind detailliert. Die Präparate werden wie andere Mittel der Schedule 2 gesichert aufbewahrt. Die Identität wird über die Originalverpackung der Apotheke und das Etikett überprüft. Ein Controlled Drugs Accountable Officer führt die Aufsicht. Für jeden Fall entsteht ein individueller Behandlungsplan.
Praktisch am wichtigsten ist die Vorgabe zur Anwendung. Blüten dürfen ausschließlich über einen Vaporizer oder einen Inhalator konsumiert werden. Das Rauchen bleibt untersagt. Diese Trennung ist medizinisch konsequent, denn der Vaporizer erhitzt das Pflanzenmaterial, ohne es zu verbrennen. In der ärztlichen Praxis gilt sie ohnehin als der empfohlene Weg.
Was Patienten in Deutschland davon haben
Direkt übertragbar ist der Beschluss nicht, denn er gilt zunächst nur für einen einzelnen Klinikträger. Interessant ist er trotzdem, weil dieselbe Lücke hierzulande existiert. Für den stationären Aufenthalt gibt es keine bundeseinheitliche Regel zur mitgebrachten Cannabismedizin. Ob die eigene Arznei weiterverwendet werden darf, entscheidet die jeweilige Klinik über ihre Arzneimittelkommission.
Die Debatte trifft zudem auf eine ohnehin angespannte Lage. Seit der Bundestag den Vorrang für Fertigarzneimittel bei der Kassenerstattung beschlossen hat, kämpfen viele Betroffene um ihre Versorgung. Wer die Therapie privat finanziert, hat umso mehr Interesse daran, sie im Krankenhaus nicht zu unterbrechen. Wie der Zugang hierzulande grundsätzlich funktioniert, fasst unser Patientenguide zu medizinischem Cannabis zusammen.
Für Reisen gilt eine eigene Systematik, die wir im Ratgeber zum Mitführen von Medizinalcannabis erklären. Und wie lange Großbritannien allein für den Einstieg in die medizinische Verordnung gebraucht hat, zeigt ein Rückblick auf die dortige Zulassungsdebatte. Gemessen daran ist eine Stationsregel ein kleiner Schritt. Für die Menschen, die sie betrifft, ist es der entscheidende.
Häufige Fragen
Gilt die neue Regel im gesamten NHS?
Nein. Sie gilt zunächst nur für den Devon Partnership NHS Trust. Andere Trusts können die Regelung übernehmen, sind dazu aber nicht verpflichtet. Die beteiligte Patientenorganisation hofft auf eine Signalwirkung für weitere Häuser.
Darf ich meine Cannabismedizin in ein deutsches Krankenhaus mitbringen?
Eine bundesweit einheitliche Vorgabe dazu gibt es nicht. In der Regel entscheidet die aufnehmende Klinik, ob mitgebrachte Arzneimittel weiterverwendet werden dürfen. Sprechen Sie das Thema vor einem geplanten Aufenthalt mit der Station und mit der Klinikapotheke ab.
Warum ist das Rauchen im Krankenhaus ausgeschlossen?
Das Verbrennen von Pflanzenmaterial erzeugt Schadstoffe und ist in Kliniken schon aus Brandschutzgründen untersagt. Der Vaporizer erhitzt die Blüten dagegen nur. Er gilt deshalb als die medizinisch sinnvollere Anwendungsform und ist in der britischen Regelung ausdrücklich vorgesehen.
Welche Präparate deckt die britische Regelung ab?
Sie umfasst die zugelassenen Arzneimittel Sativex, Epidyolex und Nabilon. Zusätzlich erfasst sie die nicht zugelassenen Cannabisprodukte, die spezialisierte Kliniken auf Privatrezept verordnen. Entscheidend ist der Nachweis über die Originalverpackung der Apotheke.
Ändert sich dadurch etwas an der deutschen Rechtslage?
Nein. Der Beschluss ist eine interne Verfahrensregel eines britischen Klinikträgers. Er hat keine Bindungswirkung für deutsche Häuser. Er liefert aber eine Vorlage, an der sich Patientenorganisationen und Kliniken hierzulande orientieren können.
Quellen: Cannabis Health News (Bericht zur Policy des Devon Partnership NHS Trust vom 22. Juli 2026), PatientsCann UK.





































