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Home Wirtschaftliches rund um Cannabis

Der erste CBD-Joint mit Steuerbanderole: Was Sanaleos Banderole für den Handel bedeutet

von Christian Schäfer
13.10.2026
in Wirtschaftliches rund um Cannabis
Lesezeit: 9 Minuten
Drei Packungen Sanaleo CBD Joints mit Steuerbanderole und vollstaendigem Warnhinweis
⏱ 9 Min. Lesezeit·1.786 Wörter
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Anzeige. Dieser Beitrag entstand in bezahlter Kooperation mit Sanaleo. Die redaktionelle Einordnung liegt beim Hanf Magazin.

📑 Inhaltsverzeichnis

  1. Warum ein tabakfreies Produkt der Tabaksteuer unterliegt
  2. Warum das alles andere als selbstverständlich ist
  3. Wie Sanaleo durch das Zollverfahren gekommen ist
  4. Was sich für Händler ändert
  5. Was das Steuerzeichen belegt, und wo seine Grenzen liegen
  6. Warum versteuerte Hanfprodukte bisher die Ausnahme sind
  7. Über Sanaleo
  8. 💬 Fragen? Frag den Hanf-Buddy!

Auf der Packung klebt eine Steuerbanderole, wie man sie von Zigaretten kennt, und trotzdem ist kein Tabak darin. Der Leipziger Großhändler Sanaleo bringt nach eigenen Angaben den ersten CBD-Joint mit Steuerbanderole in Deutschland in den Handel. Wie das Zollverfahren dafür ablief und welchen Wert ein Steuerzeichen für Händler tatsächlich hat.

Für Händler ist die Frage seit Jahren unangenehm, welche Papiere ein Hanfprodukt eigentlich braucht, das geraucht wird. Die Antwort steht in einem Gesetz, in dem man sie nicht unbedingt vermuten würde, nämlich im Tabaksteuergesetz, und sie hat in der Praxis mehr Gewicht, als vielen im Markt bewusst ist. Sanaleo hat dieses Verfahren für vorgedrehte CBD-Joints durchlaufen und dafür nach eigenen Angaben als erstes Unternehmen in Deutschland Steuerzeichen erhalten. Das ist ein guter Anlass, sich anzusehen, was in so einem Verfahren eigentlich geprüft wird.

Warum ein tabakfreies Produkt der Tabaksteuer unterliegt

Mehrere Packungen CBD Joints faecherfoermig angeordnet, jeweils mit Steuerbanderole
Die Produktlinie mit Steuerzeichen. Foto: Sanaleo

Die entscheidende Vorschrift ist Paragraf 1 Absatz 8 des Tabaksteuergesetzes. Dort heißt es, dass als Zigaretten oder Rauchtabak auch solche Erzeugnisse gelten, die statt aus Tabak ganz oder teilweise aus anderen Stoffen bestehen, sofern sie die übrigen Voraussetzungen erfüllen. Für die Steuerpflicht kommt es damit weniger auf den Inhalt an als auf den Zweck, zu dem ein Erzeugnis bestimmt ist.

Ein fertig gedrehter Hanfjoint erfüllt diese Voraussetzungen, weil er ohne weitere Bearbeitung zum Rauchen geeignet und in Papier gehüllt ist. Steuerlich ist er damit eine Zigarette, auch wenn kein Krümel Tabak enthalten ist. Ausgenommen bleiben allein Erzeugnisse, die ausschließlich medizinischen Zwecken dienen und als Arzneimittel gelten.

Aus der Steuerpflicht folgt dann die Banderole, denn Tabakwaren dürfen im deutschen Steuergebiet nur mit entwerteten Steuerzeichen in den Verkehr gebracht werden. Wer gewerblich fertige Hanfjoints verkaufen möchte, braucht deshalb ein Steuerlager, muss Steuerzeichen beim Hauptzollamt beziehen und die Steuer abführen.

Warum das alles andere als selbstverständlich ist

In der Praxis war der Weg zur Banderole für Hanfprodukte lange steinig, was ein Verfahren vor dem Finanzgericht Düsseldorf gut zeigt. Dort wollte eine Klägerin nikotinfreie Kräuterzigaretten aus Nutzhanf aus Österreich und Tschechien einführen und auf dem deutschen Markt als Tabakwaren anbieten. Das Hauptzollamt verweigerte die Steuerzeichen mit der Begründung, Cannabis sei als pflanzliches Raucherzeugnis nicht verkehrsfähig, weil sich ein Missbrauch zu Rauschzwecken nicht ausschließen lasse.

Das Gericht sah das am 27. November 2024 anders und verpflichtete die Behörde zur Herausgabe der Steuerzeichen (Az. 4 K 584/24 VTa). Bemerkenswert ist dabei weniger das Ergebnis als der Weg dorthin, denn das Gericht prüfte die Frage des Missbrauchspotenzials im Steuerverfahren selbst. Bei einem THC-Gehalt von höchstens 0,05 Prozent handele es sich um eine völlig unbedeutende Menge des psychoaktiven Wirkstoffs, ein Missbrauch sei bei solchen Konzentrationen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgeschlossen. Die Revision hat das Gericht nicht zugelassen.

Für die Einordnung der Banderole ist das der zentrale Punkt. Steuerzeichen werden nur für verkehrsfähige Ware ausgegeben, und bei Hanf heißt verkehrsfähig, dass es sich um Nutzhanf handelt, bei dem ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. Eine Banderole auf einem Hanfprodukt setzt diese Prüfung also voraus, statt sie zu umgehen. Wie ungeklärt die Bewertung von Nutzhanf darüber hinaus bleibt, haben wir in unserem Beitrag zur Rauschklausel und den Zahlen dahinter aufgearbeitet.

Wie Sanaleo durch das Zollverfahren gekommen ist

Sanaleo hatte nach eigenen Angaben bereits im Mai 2025 als erster Großhändler in Deutschland ein Steuerzeichen für THC-freie Hanfblüten erhalten. Der aktuelle Schritt geht darüber hinaus, denn nach eigenen Angaben bringt das Unternehmen nun Deutschlands erste amtlich versteuerten und konsumfertigen CBD-Joints mit Steuerbanderole auf den Markt. Angeboten werden die Sorten Gorilla Glue, Jack Herer und Amnesia, ausgeliefert wird in einer Faltschachtel.

Auf Nachfrage beschreibt Sanaleo den Weg durch das Verfahren so: „Der Zoll hat das für die CBD Pre Rolls verwendete Pflanzenmaterial als Nutzhanf im Sinne von Paragraf 1 Nummer 9 a Konsumcannabisgesetz eingestuft. Dies war eine zwingende Voraussetzung für die Bewertung der Produkte als Tabaksteuergegenstand und die Herausgabe der Tabaksteuerzeichen.“ Tabaksteuerrechtlich würden die Joints wie Zigaretten behandelt. Von der Antragstellung bis zum Erhalt der Steuerzeichen vergingen demnach etwa sechs Monate.

Ein Steuerlager musste Sanaleo dafür nicht neu aufbauen, weil für die CBD-Blüten bereits eines bestand und die Erlaubnis lediglich um den Steuertarif Zigaretten erweitert wurde. Auflagen habe es dennoch viele gegeben, von Analysen über Akkreditierungsnachweise bis zu Produktspezifikationen und der Darstellung der Qualitätsmanagement-Prozesse. Den größten Teil davon habe das Unternehmen bereits mit der Antragstellung erfüllt, weshalb es nur vereinzelt Rückfragen gab. Die Prüfung der Unterlagen habe trotzdem ihre Zeit gebraucht.

Technisch war der Schritt vom versteuerten Rohstoff zum konsumfertigen Joint mit zusätzlichen Prozessen und weiteren Untersuchungen verbunden, die entwickelt, etabliert und nachvollziehbar dokumentiert werden mussten. Regulatorisch fiel er dagegen leichter, weil Sanaleo als Unternehmen und die eigenen Qualitätsmanagement-Prozesse bei der Behörde bereits bekannt und anerkannt waren. Das Produkt selbst ist nach Herstellerangaben nikotin- und tabakfrei, als pflanzliches Raucherzeugnis nach dem Tabakerzeugnisgesetz eingestuft und gilt als THC-frei. Die Ware durchläuft laut Unternehmen chargenbezogene Analysen, die ausschließlich nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 akkreditierte und GMP-zertifizierte Labore durchführen.

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Bei den InterTabac Stars 2026 wurde Sanaleo für den vorgedrehten CBD-Joint mit dem Sonderpreis der Redaktion der Deutschen Tabak Zeitung ausgezeichnet, die darüber auch berichtet hat.

Was sich für Händler ändert

Was versteuerte Ware für den Handel bedeutet, beschreibt Sanaleo vor allem als Frage der Rechtssicherheit. „Durch die klare Zweckbestimmung als pflanzliches Raucherzeugnis und die korrekte Versteuerung der Produkte kann einem Händler kein Umgehungstatbestand mehr vorgeworfen werden“, heißt es aus dem Unternehmen. Darüber hinaus seien die Produkte durch das Steuerzeichen quasi versiegelt und als THC-frei gekennzeichnet, was ein ausgeschlossenes Missbrauchspotenzial auch nach strenger Auslegung belege.

Sanaleo sieht die Joints überall dort, wo es Tabak und Zigaretten zu kaufen gibt, im Tabakfachhandel ebenso wie im CBD-Handel. Tankstellen, Kioske, Zigarettenautomaten sowie der Fach- und Lebensmitteleinzelhandel gehören bereits zu den Wiederverkaufspartnern.

Was das Steuerzeichen belegt, und wo seine Grenzen liegen

Verpackung eines CBD Joints mit deutscher Steuerbanderole und Warnhinweis
Das Steuerzeichen auf der Packung weist die entrichtete Tabaksteuer aus, hier mit dem Aufdruck „Zigaretten 1 St. 7,90 Euro“. Foto: Sanaleo

Im Kern belegt ein Steuerzeichen, dass für dieses Erzeugnis die Tabaksteuer entrichtet wurde. Weil die Behörde vor der Ausgabe aber einiges prüft, trägt die Banderole mehr Information als nur diese eine Tatsache, und es lohnt sich, die Ebenen auseinanderzuhalten.

  • Die Banderole setzt eine erfüllte Rauschklausel voraus. Steuerzeichen gibt es nur für verkehrsfähige Ware, bei Hanf also nur für Nutzhanf im Sinne von Paragraf 1 Nummer 9 a des Konsumcannabisgesetzes, bei dem ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. Genau deshalb hat der Zoll das Pflanzenmaterial von Sanaleo vorab als Nutzhanf eingestuft, und weil die Joints zusätzlich als THC-frei gelten, stellt sich die Frage in diesem Fall nicht mehr.
  • Qualität ist dabei zumindest teilweise mit geprüft. Im Verfahren verlangte der Zoll Analysen, Akkreditierungsnachweise, Produktspezifikationen und die Darstellung der Qualitätsmanagement-Prozesse, womit die Wirkstoffgehalte einer Kontrolle unterliegen. Sanaleo beobachtet entsprechend, dass Kundinnen und Kunden die Banderole teilweise als Qualitätsnachweis lesen, weil ihr umfangreiche Prüfungen vorausgehen. Ein umfassendes Reinheitszertifikat ersetzt sie damit trotzdem nicht.
  • Eine Produktzulassung im eigentlichen Sinn ist sie nicht, ein Stück Verkehrsfähigkeitsnachweis aber schon. Nach dem Düsseldorfer Urteil werden Steuerzeichen nur für verkehrsfähige Ware ausgegeben, sodass die Banderole diesen Punkt mit abdeckt. Sanaleo berichtet, dass viele sie im eigenen Fall genau so verstehen, weil das Steuerzeichen belegt, dass der Zoll ein Missbrauchspotenzial für diese Produkte ausschließt.

Praktisch heißt das für Händler, dass der steuerliche Teil abgeräumt ist und bei einer Kontrolle nicht mehr erklärt werden muss, warum für ein rauchbares Erzeugnis keine Tabaksteuer abgeführt wurde. Hinzu kommt der Schritt davor: Der Zoll hat das Pflanzenmaterial als Nutzhanf eingestuft und die Produkte als THC-frei bewertet. Für Sanaleo ist ein Missbrauch zu Rauschzwecken damit auch nach strenger Auslegung der Missbrauchsklausel ausgeschlossen. Was die Banderole darüber hinaus nicht leistet, bleibt davon unberührt, sie ersetzt keine der übrigen Prüfungen, die ein Produkt zu durchlaufen hat. Für den Punkt aber, der in der Vergangenheit regelmäßig für Ärger gesorgt hat, ist sie der belastbarste Nachweis, den es derzeit gibt.

Händlerkonditionen anfragen

Warum versteuerte Hanfprodukte bisher die Ausnahme sind

Drei Verpackungen der Sanaleo CBD Joints in den Sorten Jack Herer, Amnesia und Gorilla Glue
Die drei angebotenen Sorten. Foto: Sanaleo

Dass eine erfüllte Steuerpflicht überhaupt als Branchenneuheit gemeldet werden kann, sagt einiges über den Zustand des Marktes. Die Rechtslage besteht nicht erst seit gestern, die Zahl der Anbieter mit Steuerlager und Banderole ist dennoch überschaubar, und für Fachhändler wird das zunehmend relevant, weil im Zweifel auch haftet, wer verkauft.

Sanaleo führt das vor allem auf die ungeklärte Vorfrage zurück. Ob eine Steuerpflicht überhaupt besteht, müsse im Einzelfall geprüft werden, und dafür müsse es sich beim Pflanzenmaterial zwingend um Nutzhanf im Sinne des Konsumcannabisgesetzes handeln. Weil sich die deutschen Behörden schwer damit täten, konkrete Merkmale dafür festzulegen, werde in der Praxis meist darüber gestritten, ob ein Hanfprodukt zu Rauschzwecken missbraucht werden kann, und kaum darüber, ob dafür eine Steuerpflicht besteht.

Vom Gesetzgeber wünscht sich Sanaleo entsprechend die Abschaffung der sogenannten Missbrauchsklausel. Für THC in Nutzhanf gebe es bereits einen konkreten und messbaren Grenzwert, der sich objektiv überprüfen lasse und keinen zusätzlichen Interpretationsspielraum eröffne. Die weitere Voraussetzung, ein Missbrauch zu Rauschzwecken müsse ausgeschlossen sein, führe dagegen zu praxisfernen Auslegungen. In sieben Jahren Unternehmensgeschichte sei kein einziger Fall bekannt geworden, in dem sich jemand tatsächlich mit Nutzhanfblüten berauscht habe, und seit dem legalen Zugang zu THC-haltigem Cannabis durch die Teillegalisierung liege diese Möglichkeit noch ferner.

Über Sanaleo

Sanaleo handelt seit 2019 mit Hanfprodukten. Heute umfasst das Sortiment CBD-Blüten, CBD-Vapes, CBD-Öle, CBD-Kosmetik, Tabakersatzprodukte und Cannabis-Samen. Transparenz, Aufklärung und Qualität gehören zum Selbstverständnis des Unternehmens. Darauf baut nach eigenen Angaben die „Sanaleo – Vision 2030″ auf. Während die Joints über Händler vertrieben werden, können Privatkunden die Blüten direkt im Sanaleo-Onlineshop bestellen.

CBD-Blüten kaufen

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand vom 1. Oktober 2026 wieder und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Angaben zu Produkt, Verfahren und Marktposition stammen von Sanaleo und wurden von uns nicht behördlich überprüft. Das zitierte Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf betrifft einen Einzelfall und bindet andere Behörden nicht. Der Beitrag enthält keine Gesundheits- oder Wirkaussage und keine Konsumempfehlung. Rauchen schädigt die Gesundheit, unabhängig davon, was geraucht wird. Erzeugnisse dieser Art sind Erwachsenen vorbehalten.

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