Bedrocan ist insolvent. Die Rechtbank Groningen hat am 8. Oktober 2026 das Insolvenzverfahren über die Bedrocan International B.V. mit Sitz in Veendam eröffnet, Aktenzeichen F.18/26/259. Damit endet vorerst die Geschichte des Unternehmens, das seit 2003 der einzige Lieferant des staatlichen niederländischen Cannabisprogramms war.
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Die Insolvenz ist der vorläufige Schlusspunkt einer Entwicklung, die im Januar begann und die wir hier von Anfang an verfolgt haben: Die Niederlande bauen ihr gesamtes Beschaffungsmodell für Medizinalcannabis um, und Bedrocan hat dabei seinen gesicherten Absatzkanal verloren.
Seit fast zwei Jahrzehnten war der Weg immer derselbe: Wer außerhalb der Niederlande niederländisches Medizinalcannabis beziehen wollte, bestellte beim Bureau voor Medicinale Cannabis, dem staatlichen Büro des Gesundheitsministeriums, international als Office of Medicinal Cannabis bekannt. Das Büro kaufte bei einem vertraglich gebundenen Züchter ein und verkaufte weiter, auch ins Ausland. Dieses Modell endet.
Der Hersteller Bedrocan hat Anfang der Woche in einer Mitteilung an Fachkreise darauf hingewiesen und Apotheken, Großhändler und Leistungserbringer außerhalb der Niederlande aufgefordert, keine neuen Bestellungen mehr beim Büro aufzugeben, sondern sich direkt an das Unternehmen zu wenden. Die Mitteilung spricht knapp von „jüngsten Änderungen der niederländischen Politik“. Was genau dahintersteckt, führt sie nicht aus. Wir haben es nachgeschlagen.
Die Insolvenz in Zahlen und Daten
Dem Verfahren ging eine Zahlungsaufschubphase voraus. Die am 24. September gewährte Surseance van betaling wurde am 7. Oktober beendet, einen Tag später folgte die Insolvenzeröffnung. Als Insolvenzverwalter sind die Rechtsanwälte A. Gras und F. C. Verduijn bestellt, Insolvenzrichter ist D. J. Klijn. Betroffen sind die niederländischen Gesellschaften, nach übereinstimmenden Berichten rund siebzig Beschäftigte an den Standorten Veendam und Emmeloord.
Den Auslöser benennt das Unternehmen selbst: Das Gesundheitsministerium beendete den Abnahmevertrag, und die Neuregelung, die Produzenten die direkte Belieferung von Apotheken erlauben soll, tritt nach derzeitigem Stand erst zum 1. Juli 2028 in Kraft. Dazwischen liegen zweieinhalb Jahre ohne das Geschäftsmodell, auf dem das Unternehmen aufgebaut war.
Was sich in den Niederlanden tatsächlich ändert
Der Umbau hat drei Stufen, und er reicht deutlich weiter als die Frage, bei wem man bestellt.
- Der Rahmenvertrag mit dem niederländischen Züchter endete zum 1. Januar 2026. Das Büro vergibt keine neuen Anbauverträge mehr. Eine Ausschreibung für zwei Anbaulizenzen wurde ohne Ergebnis beendet.
- Der Export endet zum Jahresende 2026. Begründet wird das damit, dass die Versorgung der Patientinnen und Patienten in den Niederlanden Vorrang hat, solange die Beschaffung nicht neu geordnet ist.
- Ab 2027 stellt das Büro auf Importe um, beschafft über ein europäisches Vergabeverfahren. Die zugehörige Änderung des Opiumgesetzes soll frühestens zum 1. Juli 2028 in Kraft treten.
Damit wird aus der Meldung eine andere Geschichte. Die Niederlande verabschieden sich von dem Modell, das sie über Jahre zum Referenzland für standardisiertes Medizinalcannabis gemacht hat, nämlich einer staatlich gesteuerten Beschaffung bei einem vertraglich gebundenen Produzenten. Der Export ist dabei nicht das Ziel der Reform, sondern ihr erstes Opfer.
Warum ausgerechnet Dänemark
Für Bedrocan bedeutete der Wegfall des Rahmenvertrags, dass ein über Jahre gesicherter Absatzkanal entfiel. Das Unternehmen verwies deshalb im September auf seine Produktionsanlage in Dänemark, die weiterhin jedes Land beliefern könne, in dem Medizinalcannabis zulässig ist.
Diese Aussage ist inzwischen überholt, und das ist der wichtigste Punkt für alle, die auf dänische Ware hoffen. Die dänische Gesellschaft gehört zwar nicht zum niederländischen Insolvenzverfahren, befindet sich nach Berichten aber seit dem 1. Oktober 2026 selbst in einem Rekonstruktionsverfahren, dem dänischen Pendant zur Sanierung unter Gläubigerschutz. Als Rekonstrukteur ist ein Anwalt der Kanzlei DLA Piper bestellt, eine Gläubigerversammlung war für den 22. Oktober angesetzt. Die dänische Anlage produziert nach denselben Berichten etwa ein Viertel der niederländischen Kapazität.
Wer also liest, Dänemark springe ein, sollte das Datum der Aussage mitlesen. Sie stammt aus der Zeit vor der Insolvenz und beschreibt eine Lage, die so nicht mehr besteht.
Diese Anlage ist keine Reaktion auf die aktuelle Lage. Wir haben bereits 2023 darüber berichtet, dass Bedrocan nach Dänemark expandiert. Rückblickend erscheint der Schritt als Vorbereitung auf genau diesen Fall: ein Produktionsstandort außerhalb des niederländischen Systems, der unabhängig von dessen Vergabeentscheidungen liefern kann.
Was das für die Versorgung in Deutschland bedeutet
Im September sah es noch so aus, als ändere sich für deutsche Apotheken allein der Bestellweg und nicht die Verfügbarkeit. Bedrocan hatte Apotheken und Großhändler aufgefordert, künftig direkt beim Unternehmen zu bestellen statt beim staatlichen Büro. Mit der Insolvenz ist genau dieser Direktbezug infrage gestellt, denn ob und in welchem Umfang die Insolvenzverwaltung die Produktion fortführt, ist offen.
Für die niederländische Versorgung melden Berichte eine eingefrorene Reserve, die bis etwa Mitte 2027 reichen soll, das staatliche Büro verfügt nach eigenen Angaben über Bestände bis in den September 2027. Für den Export außerhalb der Niederlande gilt diese Reserve ausdrücklich nicht.
Die niederländische Patientenorganisation IMC sieht das Risiko dennoch nicht als theoretisch an und warnt ausdrücklich vor einem Engpass während der Übergangsphase. Ihr wichtigstes Argument betrifft eine Eigenheit dieser Therapie: Patientinnen und Patienten sind nach einer oft langwierigen Titration auf eine bestimmte Sorte eingestellt. Fällt genau diese weg, ist sie nicht ohne Weiteres austauschbar, weil sich Wirkstoffverhältnis und Verträglichkeit unterscheiden. Die Organisation fordert deshalb Zusagen der Regierung zur Versorgungssicherheit.
Für Deutschland trifft dieser Umbau auf eine ohnehin angespannte Lage. Seit dem 30. Juli erstattet die gesetzliche Krankenversicherung keine Cannabisblüten mehr, und die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss warnt, dass wegen unklarer Rechtslage inzwischen auch Alternativen abgelehnt werden. Wir haben das im Beitrag dazu beschrieben, dass Cannabistherapien ohne Anschlusslösung dastehen. Wer jetzt zusätzlich seinen gewohnten Bezugsweg verliert, hat zwei Baustellen gleichzeitig.
Zu betonen ist allerdings, dass die deutsche und die niederländische Entwicklung nichts miteinander zu tun haben. Es handelt sich um zwei unabhängige Vorgänge, die zufällig zeitlich zusammenfallen. Wer sie in einen Kausalzusammenhang bringt, liegt falsch.
Die Rolle von Becanex, richtig eingeordnet
Im Zusammenhang mit Bedrocan taucht in Deutschland regelmäßig der Name Becanex auf, und die Zuordnung wird dabei häufig falsch dargestellt.
Becanex ist keine deutsche Tochtergesellschaft von Bedrocan, sondern ein eigenständiges Berliner Unternehmen, das sich auf pharmazeutische Extraktion spezialisiert hat. Beide arbeiten seit 2014 zusammen, zunächst unter einer wissenschaftlichen Lizenz, inzwischen im Rahmen einer Produktkooperation mit gemeinsamem Marktauftritt in Deutschland. Die Aufgabenteilung ist komplementär: Bedrocan steht für standardisierten Anbau in EU-GMP-zertifizierten Anlagen, Becanex für die Extraktion am Berliner Standort.
Für die Versorgungsfrage ist das relevant, weil Becanex ein Konzentrat auf Basis von Bedrocan-Blüten anbietet, das Apotheken zu einem Präparat zur Inhalation weiterverarbeiten können. Das ist eine Option für Fälle, in denen getrocknete Blüten nicht zur Verfügung stehen, die Darreichungsform aber beibehalten werden soll. Über Eignung und Einsatz im Einzelfall entscheidet ausschließlich die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.
Was zu beobachten bleibt
Mit der Insolvenz hat sich die Fragestellung verschoben. Vier Punkte entscheiden jetzt darüber, wie es weitergeht.
Zuerst die Frage, ob es eine Fortführung oder Übernahme gibt. Ob die Produktion unter neuer Trägerschaft weiterläuft, ist zum jetzigen Zeitpunkt offen, und davon hängt alles Weitere ab. Dasselbe gilt für das dänische Rekonstruktionsverfahren.
Dann die bekannten drei. Erstens, ob das europäische Vergabeverfahren rechtzeitig zu Lieferverträgen führt. Die gescheiterte Ausschreibung für die Anbaulizenzen zeigt, dass das nicht selbstverständlich ist. Zweitens, ob die bisher über das niederländische System vertriebenen Sorten weiterhin in gleicher Standardisierung verfügbar bleiben, denn genau darauf beruht der therapeutische Wert für eingestellte Patienten. Und drittens, wie sich die Qualitätsanforderungen entwickeln, wenn Importware das bisherige Modell ersetzt. Wie uneinheitlich die europäischen Vorgaben hier bereits sind, haben wir am Beispiel der mikrobiellen Dekontamination beschrieben.
Für Betroffene gilt bis dahin das Naheliegende: Wer eine laufende Therapie hat, klärt Bezugsweg und Verfügbarkeit mit der versorgenden Apotheke und der behandelnden Praxis, bevor ein Rezept ansteht. Eine Umstellung eigenmächtig vorwegzunehmen, ist keine gute Idee.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand vom 15. Oktober 2026 wieder, richtet sich an die interessierte Öffentlichkeit und ist keine Rechts- oder Gesundheitsberatung. Er ersetzt keine ärztliche Beratung und enthält keine Gesundheits- oder Wirkaussage zu einzelnen Präparaten. Medizinalcannabis ist verschreibungspflichtig; über Auswahl, Dosierung und Darreichungsform entscheidet ausschließlich die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt. Laufende Therapien sollten nicht eigenmächtig geändert werden. Angaben des Herstellers sind als solche gekennzeichnet.
Quellen: Zentrales niederländisches Insolvenzregister, Verfahren F.18/26/259 der Rechtbank Groningen, Eröffnung am 08.10.2026, vorangegangene Surseance S.18/26/1235 beendet am 07.10.2026; Berichterstattung zur Insolvenz und zum dänischen Rekonstruktionsverfahren, Oktober 2026; Mitteilung von Bedrocan International an Fachkreise vom 10. September 2026; Berichterstattung von cannabisindustrie.nl zur Transition des Bureau voor Medicinale Cannabis und zur Warnung der Patientenorganisation IMC; Angaben zur beendeten Ausschreibung der Anbaulizenzen und zum geplanten Inkrafttreten der Opiumgesetz-Änderung; Pressemitteilung zur Produktkooperation von Bedrocan und Becanex; eigene Berichterstattung.





































