Gut zwei Jahre nach dem Start des Cannabisgesetzes zeigt sich ein klares Muster. Die Erlaubnis für eine Anbauvereinigung ist in Deutschland kein Selbstläufer, und sie wird in den 16 Bundesländern höchst unterschiedlich gehandhabt. Wer in Niedersachsen einen Cannabis Social Club gründen will, hat deutlich bessere Chancen als ein Verein in Bayern oder im Saarland. Dieser Beitrag ordnet die aktuellen Zahlen ein und erklärt, woran die großen regionalen Unterschiede liegen.
📑 Inhaltsverzeichnis
- Wie viele CSC-Lizenzen gibt es in Deutschland?
- Bundesland-Vergleich: Wo die meisten Anbauvereinigungen genehmigt sind
- Warum Niedersachsen führt und Bayern bremst
- Welche Voraussetzungen eine CSC-Lizenz erfordert
- Vom Antrag zur Genehmigung: der Behördenweg
- Was die Zahlen für Konsumenten und Gründer bedeuten
- Ausblick: Wohin sich die CSC-Landschaft entwickelt
- 💬 Fragen? Frag den Hanf-Buddy!
Wie viele CSC-Lizenzen gibt es in Deutschland?
Anträge auf eine Anbaulizenz sind seit dem 1. Juli 2024 möglich, drei Monate nach dem Inkrafttreten der Teillegalisierung. Bis Anfang Mai 2026 wurden bundesweit rund 866 Anträge bei den zuständigen Behörden eingereicht. Davon waren zu diesem Zeitpunkt etwa 430 genehmigt. Die übrigen Verfahren verteilen sich auf laufende Prüfungen, Ablehnungen und zurückgezogene Anträge.
Die Zahl der Genehmigungen sagt also nur die halbe Wahrheit. Rund 113 Anträge wurden von den Antragstellern selbst wieder zurückgezogen, häufig wegen fehlender Räume oder gescheiterter Finanzierung. Etwa 77 Anträge wurden förmlich abgelehnt, und in fünf Fällen wurde eine bereits erteilte Erlaubnis später widerrufen. Eine Differenz zwischen eingereichten und genehmigten Anträgen bedeutet daher nicht automatisch eine Ablehnung. Wie sich die Lage Monat für Monat verschiebt, zeigt unser Überblick zu den Cannabis-Clubs im April 2026.
Bundesland-Vergleich: Wo die meisten Anbauvereinigungen genehmigt sind

Die folgende Übersicht fasst die Antrags- und Genehmigungszahlen nach Bundesland zusammen. Grundlage ist die laufende Erhebung des Bundesverbands der Cannabis-Anbauvereinigungen, die auf monatlichen Anfragen bei den Erlaubnisbehörden beruht. Die meisten Werte haben den Stand Anfang Mai 2026.
| Bundesland | Anträge | Genehmigt |
|---|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | 233 | 125 |
| Niedersachsen | 139 | 91 |
| Baden-Württemberg | 114 | 35 |
| Rheinland-Pfalz | 50 | 29 |
| Bayern | 45 | 9 |
| Berlin | 42 | 12 |
| Brandenburg | 40 | 22 |
| Hessen | 37 | 19 |
| Sachsen | 35 | 25 |
| Schleswig-Holstein | 28 | 12 |
| Hamburg | 28 | 17 |
| Sachsen-Anhalt | 26 | 16 |
| Thüringen | 19 | 7 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 14 | 6 |
| Bremen | 8 | 4 |
| Saarland | 8 | 1 |
Nordrhein-Westfalen führt die absolute Wertung an, was angesichts der hohen Einwohnerzahl wenig überrascht. Aussagekräftiger ist der Blick auf die Dichte pro Kopf. Hier liegt Niedersachsen mit rund 1,06 genehmigten Anbauvereinigungen je 100.000 Einwohner klar vorn. Es folgen Hamburg mit 0,91 und Brandenburg mit 0,82. Am anderen Ende der Skala steht Bayern mit nur 0,07 Vereinen je 100.000 Einwohner.
Die Genehmigungsquote variiert ebenfalls stark. In Sachsen wurde der überwiegende Teil der Anträge bewilligt, in Baden-Württemberg dagegen nur etwa jeder dritte. Das Saarland bildet das Schlusslicht, dort steht bislang nur eine einzige Erlaubnis. Diese Spreizung macht deutlich, dass es kein bundeseinheitliches Tempo gibt. Einen tieferen Blick auf die Datenlage liefert unser Rückblick auf zwei Jahre Cannabisgesetz.
Warum Niedersachsen führt und Bayern bremst

Die Unterschiede sind kein Zufall, sondern Ergebnis politischer Haltungen und behördlicher Strukturen. Niedersachsen hat früh klare Zuständigkeiten geschaffen und die Antragstellung pragmatisch organisiert. Das senkte die Hürden für engagierte Vereine spürbar. Auch Hamburg und Brandenburg setzten auf zügige Verfahren und transparente Vorgaben.
Bayern verfolgt den entgegengesetzten Kurs. Die Staatsregierung lehnt die Teillegalisierung politisch ab und drängt auf eine Rücknahme des Gesetzes. In der Praxis schlägt sich das in einer restriktiven Auslegung und in zusätzlichen Prüfschritten nieder. Von den neun genehmigten bayerischen Clubs haben drei den Betrieb später wieder eingestellt. Auch das Saarland und Mecklenburg-Vorpommern zeigen ein zurückhaltendes Bild.
Ein weiterer Faktor ist die Behördenlandschaft selbst. Mancherorts liegt die Zuständigkeit bei den Landwirtschaftskammern, anderswo bei Landesämtern für Gesundheit, Umwelt oder Verbraucherschutz. Wo eine Behörde mit Anbau und Pflanzen vertraut ist, laufen Prüfungen oft routinierter ab. Wo dagegen eine klassische Ordnungsbehörde zuständig ist, fehlt häufig die fachliche Erfahrung mit der jungen Materie.
Welche Voraussetzungen eine CSC-Lizenz erfordert

Unabhängig vom Bundesland gelten bundesweit dieselben gesetzlichen Mindestanforderungen. Eine Anbauvereinigung muss als eingetragener Verein oder Genossenschaft organisiert sein. Alle Mitglieder müssen volljährig sein und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt seit mindestens sechs Monaten in Deutschland haben. Eine Mitgliedschaft auf Probe oder für einen einzelnen Tag ist ausgeschlossen.
Die Satzung muss eine Mindestmitgliedschaft von drei Monaten vorsehen. Diese Regel soll verhindern, dass Vereine als verdeckte Verkaufsstellen genutzt werden. Außerdem darf eine Anbaufläche oder ein Vereinsheim einen Mindestabstand von 200 Metern zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Spielplätzen nicht unterschreiten. Gerade dieser Abstand führt in dicht bebauten Städten oft zu langer Standortsuche.
Hinzu kommen Anforderungen an Sicherheit und Dokumentation. Vereine müssen ein Konzept zur Diebstahlsicherung, zur Mengenkontrolle und zur Suchtprävention vorlegen. Auch die Gesundheits- und Jugendschutzbeauftragten müssen benannt sein. Welche praktischen Folgen das für den Vereinsalltag hat, beleuchtet unser Beitrag zu Arbeitsschutz und Qualität im Cannabis Social Club.
Vom Antrag zur Genehmigung: der Behördenweg
Der Weg zur Lizenz beginnt mit der Wahl der richtigen Behörde. Da jedes Bundesland seine Zuständigkeit selbst regelt, lohnt ein Blick auf die jeweilige Landesverordnung. Reicht ein Verein einen Antrag bei der falschen Stelle ein, verzögert sich das Verfahren erheblich. Bei länderübergreifenden Vereinen ist die Behörde des Landes zuständig, in dem der größere Teil der Anbaufläche liegt.
Nach Eingang prüft die Behörde die Satzung, die Standortunterlagen und die Sicherheitskonzepte. Häufig folgen Nachfragen und Ortstermine, bevor eine Entscheidung fällt. Die Bearbeitungsdauer schwankt deshalb von wenigen Wochen bis zu vielen Monaten. Eine erteilte Erlaubnis gilt zunächst für sieben Jahre und kann verlängert werden. Eine Übersicht über den Stand der ersten Lizenzvergaben bietet unser früherer Bericht zum ersten Cannabis Social Club mit Anbaulizenz.
Wer eine Gründung plant, sollte die regionale Praxis daher früh einkalkulieren. In Ländern mit hoher Genehmigungsquote ist der Aufwand überschaubar, in restriktiven Ländern braucht es Geduld und eine besonders saubere Antragsmappe. Wie sich das Ganze in die zweite Säule der Legalisierung einfügt, erklärt unser Beitrag zu den regionalen Modellprojekten.
Was die Zahlen für Konsumenten und Gründer bedeuten
Eine genehmigte Lizenz heißt noch nicht, dass sofort Cannabis fließt. Zwischen der Erlaubnis und der ersten Ernte liegen viele Wochen, in denen Räume hergerichtet und Pflanzen aufgezogen werden. Viele frisch lizenzierte Vereine nehmen daher erst nach und nach neue Mitglieder auf. Für Konsumenten bedeutet das in vielen Regionen weiterhin Wartelisten und begrenzte Abgabemengen.
Hinzu kommt die gesetzliche Obergrenze von 500 Mitgliedern pro Verein. In bevölkerungsreichen Städten reicht das Angebot deshalb bei Weitem nicht für alle Interessierten. In Bundesländern mit wenigen Genehmigungen ist die Lücke besonders groß. Wer dort einen Platz sucht, muss oft mehrere Vereine kontaktieren oder auf neue Gründungen hoffen. Wie ein Verein diese Anlaufphase erlebt, schildert unser Erfahrungsbericht über zwölf Monate CSC-Gründung von innen.
Für Gründer ist die regionale Genehmigungspraxis ein zentraler Planungsfaktor. In Ländern mit hoher Quote lohnt der Start oft schneller, weil Behörden eingespielt sind und Vorgaben klar kommuniziert werden. In restriktiven Ländern empfiehlt sich der frühe Kontakt zu einem Landesverband oder einer Rechtsberatung. Eine lückenlose Antragsmappe spart hier am meisten Zeit.
Ausblick: Wohin sich die CSC-Landschaft entwickelt
Die Zahl der Anbauvereinigungen wächst weiter, wenn auch in unterschiedlichem Tempo. Branchenverbände rechnen damit, dass bis Ende 2026 deutlich über 500 Vereine aktiv sein könnten. Der Schwerpunkt dürfte sich dabei in den ohnehin offenen Ländern noch stärker verdichten. Die regionale Schere zwischen Norden und Süden wird sich vorerst kaum schließen.
Politisch bleibt vieles in Bewegung. Eine mögliche Überarbeitung des Cannabisgesetzes könnte die Spielregeln verändern und sowohl Erleichterungen als auch neue Auflagen bringen. Auch die Frage, ob und wann kommunale Modellprojekte mit lizenzierten Fachgeschäften starten, beeinflusst die Rolle der Vereine. Klar ist bislang nur, dass die Anbauvereinigungen die tragende Säule der legalen Eigenversorgung bleiben.
Für die kommenden Monate lohnt sich daher ein genauer Blick auf die monatlichen Statistiken der Landesbehörden. Sie zeigen am verlässlichsten, in welchen Regionen der Engpass nachlässt und wo er bestehen bleibt. Wer eine Gründung oder eine Mitgliedschaft plant, sollte diese Entwicklung aufmerksam verfolgen.
Sollten CSC-Lizenzen in ganz Deutschland einheitlich vergeben werden?
Häufige Fragen
Wie viele Cannabis Social Clubs sind in Deutschland genehmigt?
Bis Anfang Mai 2026 waren bundesweit rund 430 Anbauvereinigungen genehmigt. Insgesamt gingen etwa 866 Anträge ein. Die Zahl wächst weiter, weil laufend neue Verfahren entschieden werden.
Welches Bundesland hat die meisten CSC-Lizenzen?
In absoluten Zahlen führt Nordrhein-Westfalen mit rund 125 Genehmigungen. Gemessen an der Einwohnerzahl liegt jedoch Niedersachsen vorn, gefolgt von Hamburg und Brandenburg. Bayern bildet sowohl absolut als auch pro Kopf das Schlusslicht der Flächenländer.
Warum genehmigt Bayern so wenige Anbauvereinigungen?
Die bayerische Staatsregierung lehnt die Teillegalisierung politisch ab und legt das Gesetz besonders restriktiv aus. Zusätzliche Prüfschritte und eine zurückhaltende Behördenpraxis führen zu sehr wenigen Genehmigungen. Von den neun erteilten Erlaubnissen wurden drei später wieder beendet.
Wie lange dauert das Genehmigungsverfahren für eine CSC-Lizenz?
Eine pauschale Dauer gibt es nicht, da jedes Bundesland eigene Abläufe hat. In der Praxis reicht die Spanne von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten. Vollständige Unterlagen und der passende Standort beschleunigen das Verfahren deutlich.
Welche Voraussetzungen muss ein Cannabis Social Club erfüllen?
Der Verein muss volljährige Mitglieder mit mindestens sechsmonatigem Wohnsitz in Deutschland haben und eine Mindestmitgliedschaft von drei Monaten in der Satzung verankern. Außerdem gilt ein Mindestabstand von 200 Metern zu Schulen und Spielplätzen. Konzepte für Sicherheit, Jugendschutz und Suchtprävention sind Pflicht.










































