Die Schweizer Cannabis-Regulierung steckt in einer sensiblen Phase. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat den Entwurf zur parlamentarischen Initiative Siegenthaler (20.473) am 7. Mai 2026 zur Überarbeitung an die Subkommission zurückgewiesen. Die IG Hanf Schweiz, der Branchenverband der Schweizer Cannabisindustrie, trägt den Schritt mit, mahnt aber zur Eile. Jeder Monat ohne Regulierung stärke den Schwarzmarkt, ohne dass Konsumentinnen und Konsumenten von Qualitätskontrolle, Jugendschutz oder staatlicher Aufsicht profitierten.
📑 Inhaltsverzeichnis
Rückweisung als Auftrag, nicht als Neustart
Die SGK-N hat in ihrer Sitzung am 7. Mai die Vernehmlassungsergebnisse zum Bundesgesetz über Cannabisprodukte (CPG) beraten. Aufgrund zahlreicher Änderungsvorschläge geht das Dossier zurück in die Subkommission. Aus Sicht der IG Hanf ist das nachvollziehbar, soll aber nicht in eine Hängepartie münden. Die parlamentarische Initiative 20.473 von Heinz Siegenthaler hatte 2020 den Anstoß für eine evidenzbasierte Regulierung gegeben und legt heute mit den laufenden Pilotversuchen die empirische Grundlage für ein praxistaugliches Gesetz.
Die Botschaft des Verbands ist klar: Anpassungen am Entwurf sind sinnvoll, damit die Vorlage mehrheitsfähig und vollzugstauglich wird. Solange aber eine gesetzliche Grundlage fehlt, bleiben Konsumentinnen und Konsumenten ohne Qualitätskontrolle, ohne wirksamen Jugendschutz und ausserhalb jeder staatlichen Aufsicht. Profiteur dieser Regulierungslücke ist allein der illegale Markt.
Pilotversuche brauchen eine Anschlusslösung
Ein zweiter zentraler Punkt der Stellungnahme betrifft die seit 2023 laufenden Pilotversuche in mehreren Schweizer Städten. Diese liefern empirische Daten zu Konsumverhalten, Jugendschutz, Schwarzmarktverdrängung und gesundheitlichen Auswirkungen kontrollierter Abgabe. Brechen sie ohne geordneten Übergang weg, gehen wertvolle Erkenntnisse, funktionierende Strukturen und getätigte Investitionen verloren, ein Rückschritt für Konsumentenschutz, Forschung und Vollzug zugleich.
Die IG Hanf fordert deshalb eine verbindliche Anschlusslösung, die nahtlos an die heutigen Versuche anknüpft. Ohne diese Brücke drohe nicht nur ein Daten-Gap, sondern auch ein Vertrauensverlust bei den Akteuren in Wissenschaft, Gesundheitswesen und Wirtschaft, die sich auf das Pilotmodell eingelassen haben.
Klarer Auftrag an die Subkommission
Aus Sicht der IG Hanf liegt mit der parlamentarischen Initiative 20.473 ein evidenzbasierter Vorschlag vor, der Jugendschutz und öffentliche Gesundheit ins Zentrum stellt und den Schwarzmarkt zurückdrängen soll. Vom Subkommissions-Prozess erwartet der Verband drei konkrete Eckpunkte: zügige Beratungen mit klarem Zeitplan, eine konstruktive Einbindung der Kantone in den Vollzug und eben jene verbindliche Anschlusslösung für die Pilotversuche. Ebenso wichtig sei das Festhalten an den Kernzielen Jugendschutz, Gesundheitsschutz und Schwarzmarktbekämpfung.
«Die Rückweisung ist kein Neustart, sondern ein Auftrag zur Nachbesserung. Entscheidend ist jetzt, dass die Regulierung mehrheitsfähig, vollziehbar und wirksam gegen den Schwarzmarkt ausgestaltet wird. Dafür braucht es einen klaren Zeitplan und eine verbindliche Anschlusslösung für die Pilotversuche.»
Renato Auer, Vorstandsmitglied und Medienverantwortlicher der IG Hanf Schweiz
Was eine wirksame Regulierung leisten muss
Eine Regulierung wirkt aus Sicht des Verbands nur dann, wenn sie im Vollzug praktikabel ist, die Konsumentinnen und Konsumenten tatsächlich erreicht und dem illegalen Markt ein glaubwürdiges legales Angebot entgegensetzt. Der Schwarzmarkt liefert heute weder kontrollierte Wirkstoffgehalte noch Reinheitsnachweise, noch wirkt er Alterskontrollen entgegen. Genau diese Lücke soll das CPG schließen.
Mit der Rückweisung an die Subkommission verschiebt sich der politische Zeitplan, ohne dass eine inhaltliche Kehrtwende vorliegt. Die kommenden Wochen und Monate werden zeigen, ob die Subkommission die signalisierten Nachbesserungen zügig umsetzen kann oder ob sich der Prozess in eine längere Pause verlagert. Für die Schweizer Cannabisbranche und die Pilotteilnehmenden geht es dabei um nicht weniger als die Anschlussfähigkeit ihrer Arbeit der vergangenen Jahre.
💬 Im Gespräch
Renato Auer, IG Hanf Schweiz
Wir haben mit Renato Auer, Geschäftsführer der IG Hanf Schweiz, über die Rückweisung des CanPG, den weiteren parlamentarischen Fahrplan und die wirtschaftliche Dimension einer regulierten Cannabis-Branche gesprochen. Sieben Fragen, sieben pointierte Antworten.
Frage 1, Nachbesserungen
Der Bundesrat sieht die Rückweisung als Auftrag, das CanPG zu überarbeiten, nicht als Neustart. Welche konkreten Nachbesserungen erwartet die IG Hanf jetzt?
Renato: Wir teilen die Einschätzung des Bundesrats, dass die Rückweisung ein Auftrag zur Überarbeitung ist – kein Neuanfang. Der Gesetzesentwurf bietet eine solide Basis, muss aber in zentralen Punkten praxistauglicher und wirtschaftsfreundlicher werden. Konkret erwarten wir, dass die nicht-medizinische Verwendung von Cannabis vollständig im CanPG geregelt wird und nicht im BetmG verbleibt. Nur so entsteht echte Klarheit und Rechtssicherheit für Konsumentinnen und Konsumenten, Behörden und Unternehmen. Zweitens braucht es eine geografisch breit zugängliche Versorgung über klar regulierte Fachgeschäfte – inklusive Online-Vertrieb mit verlässlicher Altersprüfung, wie ihn Kanada erfolgreich umsetzt. Drittens muss die Werbe- und Sponsoringregelung verhältnismässig ausgestaltet werden. Ein vollständiges Verbot, wie es derzeit vorgesehen ist, würde sowohl Aufklärung als auch Markttransparenz behindern und kleine und mittlere Unternehmen unnötig belasten. Schliesslich braucht es eine ausgewogene Steuerpolitik, die den Schwarzmarkt zurückdrängt, statt ihn durch zu hohe Abgaben zu stützen.
Frage 2, Zeitplan
Realistisch betrachtet: Wann rechnen Sie mit einem überarbeiteten Entwurf und wann mit einem Inkrafttreten?
Renato: Wir gehen davon aus, dass eine überarbeitete Vorlage frühestens Ende 2026 vorliegt. Anschliessend braucht es die Beratung in beiden Räten, die Differenzbereinigung und – sehr wahrscheinlich – eine Referendumsabstimmung. Bei optimalem Zeitplan wird eine Regulierung kaum vor 2029 in Kraft treten. Wir setzen uns für eine zügige, aber sorgfältige Bearbeitung ein.
„Bei optimalem Zeitplan wird eine Regulierung kaum vor 2029 in Kraft treten.“
Renato Auer · IG Hanf Schweiz
Frage 3, Anschlusslösung
Die Pilotversuche laufen 2027/2028 aus. Wenn die Regulierung erst 2030+ greift, droht eine Regulierungslücke. Was schlägt die IG Hanf für diese Übergangsphase vor?
Renato: Es braucht zwingend eine Anschlusslösung, sobald die ersten Pilotversuche enden. Wir sehen zwei mögliche Wege: Eine Verlängerung des Experimentierartikels (BetmG Art. 8a) oder die Schaffung eines befristeten Übergangsregimes, das den Übergang in die Vollregulierung erleichtert. Die Studien zeigen klar: Pilotversuche sind kein Endzustand, sondern ein Brückenmodell. Wer sie ohne Anschluss auslaufen lässt, treibt Konsumentinnen und Konsumenten wieder in den Schwarzmarkt – und vernichtet wertvolles Know-how. Unser Vorschlag ist, gemeinsam mit Bund, Kantonen, Forschung und Branche ein kohärentes Übergangsmodell zu entwickeln, das auf den Erkenntnissen der Pilotprojekte aufbaut.
Frage 4, Wirtschaftliche Dimension
In der politischen Debatte wird vor allem über Jugendschutz und Prävention gesprochen. Wo bleibt die wirtschaftliche Dimension? Welches Potenzial sieht die IG Hanf?
Renato: Die wirtschaftliche Bedeutung wird massiv unterschätzt. Unsere aktuellen Berechnungen zeigen ein realistisches Marktpotenzial von zwei bis drei Milliarden Schweizer Franken Umsatz pro Jahr im voll regulierten Markt. Daraus ergeben sich potenzielle Steuer- und Sozialeinnahmen von einer halben bis einer Milliarde Franken jährlich. Hinzu kommen 6’000 bis 12’000 neue Arbeitsplätze in Anbau, Verarbeitung, Logistik, Detailhandel, Kontrolle, Forschung und Tourismus. Gleichzeitig entlasten wir Polizei, Justiz und das Gesundheitswesen massiv. Die Schweiz hat zudem die Chance, einen exportstarken, qualitativ hochwertigen Standort aufzubauen – analog zur Pharmaindustrie. Eine kluge Regulierung schafft Werte, Innovation und Sicherheit – sie verhindert nicht, sie ermöglicht.
Frage 5, Schwarzmarkt
Der Schwarzmarkt boomt, jüngste Razzien in Bern, Solothurn und Spreitenbach zeigen die industrielle Dimension. Wie argumentieren Sie gegenüber Politikerinnen und Politikern, die immer noch auf das BetmG setzen?
Renato: Der Schwarzmarkt ist die direkte Folge einer gescheiterten Verbotspolitik. Die Razzien in Bern (über eine Tonne Cannabis), Solothurn (19 Indoor-Anlagen) und Spreitenbach (eine Tonne Cannabis und Waffen) zeigen, dass kriminelle Strukturen den Markt längst übernommen haben. Die jüngste Sucht-Schweiz-Studie aus der Waadt (siehe auch die Zusammenfassung) belegt: Der illegale Markt liefert hochpotentes, oft gestrecktes Cannabis – ohne jede Qualitätskontrolle, ohne Jugendschutz, ohne Steuereinnahmen. Und Genf weist mittlerweile den höchsten Cannabis-Konsum Europas auf. Das BetmG hat in 50 Jahren weder den Konsum gesenkt noch die Verfügbarkeit reduziert – im Gegenteil. Heute konsumieren über 220.000 Menschen in der Schweiz regelmässig Cannabis. Wer den Status quo verteidigt, verteidigt faktisch den Schwarzmarkt. Jeder Monat, in dem das Parlament zögert, ist ein Monat, in dem dieser Markt von kriminellen Strukturen statt von kontrollierten Fachgeschäften bedient wird. Wir appellieren an die SGK-N (Sozial- und Gesundheitskommission Nationalrat), die Erkenntnisse aus den Pilotversuchen, der internationalen Forschung und der wirtschaftlichen Analyse ernst zu nehmen – und endlich Verantwortung zu übernehmen.
„Jeder Monat, in dem das Parlament zögert, ist ein Monat, in dem dieser Markt von kriminellen Strukturen statt von kontrollierten Fachgeschäften bedient wird.“
Renato Auer · IG Hanf Schweiz
Frage 6, Internationale Beispiele
Welche internationalen Beispiele halten Sie für die Schweiz für besonders relevant, und welche eher als Negativbeispiel?
Renato: Als positives Modell sehen wir klar Kanada. Dort funktionieren Qualitätskontrolle, Jugendschutz, Steuerlogik und Marktöffnung im Gleichgewicht. Besonders interessant ist die Provinz Québec mit ihrem staatlich geführten Modell der Société québécoise du cannabis: Es kombiniert Konsumentenschutz mit gesellschaftlicher Verantwortung – ohne den Zugang zu erschweren. Auch Deutschland liefert wertvolle Erkenntnisse: Die Reform 2024 zeigt, wie Übergangsmodelle (Cannabis-Clubs, Eigenanbau) zwar erste Schritte ermöglichen, aber ohne Fachhandel der Schwarzmarkt nicht zurückgedrängt wird. Negativbeispiele sind die Niederlande und Spanien: Beide Länder leiden unter unklarer Rechtslage, fehlender Marktstruktur und dadurch wachsendem illegalem Handel. Die Schweiz hat das Potenzial, ein international führendes, transparentes und wissenschaftlich fundiertes Modell zu schaffen.
Frage 7, Kantone
Welche Rolle sollten die Kantone in der künftigen Regulierung spielen, auch mit Blick auf den Vollzug, den Jugendschutz und die Steuerverteilung?
Renato: Die Kantone werden zu zentralen Trägern der Umsetzung. Sie sind verantwortlich für Vollzug, Bewilligungen, Aufsicht und Prävention. Damit der Föderalismus funktioniert, brauchen sie aber klare Bundesvorgaben – etwa bei Lizenzkriterien, Werberegeln und Qualitätsstandards. Die Steuerverteilung muss gerecht und zweckgebunden erfolgen: Ein Teil der Einnahmen sollte direkt den Kantonen und Gemeinden zugutekommen, die mit dem Vollzug und der Präventionsarbeit befasst sind. Auch der Jugendschutz lebt vor Ort – durch Schulen, Suchthilfen, Polizei und Kantonsärztedienste. Wir sehen die Kantone deshalb als gleichwertige Partner in der politischen Gestaltung. Nur wenn Bund und Kantone Hand in Hand arbeiten, entsteht eine Regulierung, die wirklich funktioniert.
Häufige Fragen
Was ist die parlamentarische Initiative 20.473?
Die Initiative wurde 2020 vom damaligen BDP-Nationalrat Heinz Siegenthaler eingereicht und zielt auf eine kontrollierte Regulierung von Cannabis in der Schweiz. Sie schuf zunächst die Rechtsgrundlage für die laufenden Pilotversuche und liegt nun als Vorentwurf für ein Bundesgesetz über Cannabisprodukte (CPG) auf dem Tisch.
Was bedeutet die Rückweisung an die Subkommission?
Die SGK-N hat den Entwurf nicht abgelehnt, sondern aufgrund zahlreicher Änderungsvorschläge aus der Vernehmlassung zur Überarbeitung zurückgegeben. Die Subkommission soll die kritischen Punkte gezielt nachbessern. Der inhaltliche Kurs Richtung Regulierung bleibt damit bestehen.
Warum ist die Anschlusslösung für die Pilotversuche so wichtig?
Die Pilotversuche in mehreren Schweizer Städten produzieren empirische Daten, die für ein evidenzbasiertes Gesetz unverzichtbar sind. Brechen sie ohne Übergangsregelung weg, gehen Daten, Strukturen und Investitionen verloren und müssten beim Inkrafttreten des CPG mühsam neu aufgebaut werden.
Wer ist die IG Hanf Schweiz?
Die IG Hanf Schweiz ist der Branchenverband der Schweizer Cannabisindustrie. Sie setzt sich für eine evidenzbasierte, gesundheitsorientierte und wirtschaftlich tragfähige Regulierung von Cannabis in der Schweiz ein.
Wie geht es jetzt weiter?
Die Subkommission prüft die Änderungsvorschläge und legt einen überarbeiteten Entwurf vor, der dann erneut in die Gesamtkommission und anschließend ins Parlament geht. Der konkrete Zeitplan ist offen. Die IG Hanf Schweiz fordert von der Subkommission ein zügiges Vorgehen mit klaren Etappenzielen.
Quellen: Medienmitteilung IG Hanf Schweiz vom 8. Mai 2026 (ighanf.ch/cannabisregulierung-nachbessern-ja-verzoegern-nein), Parlamentarische Initiative 20.473 Siegenthaler (parlament.ch), SGK-N Sitzungs-Communiqué vom 7. Mai 2026, Bundesamt für Gesundheit zu den Pilotversuchen (bag.admin.ch). Stand: 8. Mai 2026.




































