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Home Kolumnen

Cannabis Medizin Gesetz – das Klagen geht weiter

von Robert Brungert
04.03.2017
in Kolumnen
Lesezeit: 6 Minuten
Cannabis-Medizin-Gesetz-–-das-Klagen-geht-weiter

Cannabis kann als Medikament dann wirken, wenn sonst nichts mehr hilft. Selbst wenn andere Medikamente noch etwas helfen, hilft Cannabis vielen effektiver und zugleich humaner. Würde es einfach unter freiem Himmel auf Feldern wachsen, wäre es zugleich billiger als viele der richtig teuren Medikamente. Dennoch weigerten sich im Normalfall die Krankenkassen vor dem Cannabis Medizin Gesetz selbst dann bei der Kostenübernahme, wenn sie für Cannabis weniger zahlen müssten.

Schöne heile Welt für die Medien

Es gab ein paar Gerichtsurteile, wegen der unsere Regierungspolitiker mit dem Cannabis Medizin Gesetz nachzogen. Diese Politiker verkaufen das der Öffentlichkeit natürlich ganz anders: „Wenn Cannabis als Medikament hilft, muss der Zugang für Patienten auch vereinfacht werden“ und Ähnliches sind gewiss keine Aussagen, die aus wohlwollender Vernunft erfolgten.

Da muss man sich als Autor auf alternativen Medienkanälen fast schon entschuldigen, wenn man die wenigen schönen Nachrichten der Mainstreammedien zunichtemachen muss. Es wird den Wahlbürgern die schöne Seite vom Apfel präsentiert, unsere Schlangenpolitiker wenden die faulige Seite zugleich geschickt von der Aufmerksamkeit dieser Wahlbürger ab und präsentieren sich von ihrer schönsten Seite.

Das Cannabis Medizin Gesetz ist durchaus genau wie die Geringe Mengenregelung ein großer Schritt in die richtige Richtung. Diese beiden Regelungen als Lösung zu verkaufen, ist dann allerdings doch eine dreiste Frechheit. Die einfachen Wahlbürger werden natürlich gar nicht bemerken, wie faul dieser gereichte Apfel ist, solange es sie nicht betrifft.

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Nur zur Info: Trotz vieler Medienberichte ist das Cannabis Medizin Gesetz nicht am 01.03.2017 in Kraft getreten, es wird jedoch im März in Kraft treten.

Das Cannabis Medizin Gesetz wird viele Hausärzte nicht erweichen

Eigentlich schon bevor es im Bundestag einstimmig beschlossen und durch den Bundesrat abgesegnet wurde, äußerten sich erste Patienten dazu, dass ihnen dieses Cannabis-Medizin Gesetz eben nicht hilft, sie sogar weiterhin auf Notstand und Eigenanbau klagen müssen. Zuerst einmal muss der Patient einen Arzt überzeugen, dass Cannabis ihm am besten hilft. Hausärzte werden jedoch nicht einfach so das BtM Rezept zücken und die Patienten auf Kassenkosten in die Apotheke schicken. Das hat leider materielle Gründe.

Ohne von Fach zu sein hier eine ganz einfache Erklärung zur Kostenübernahme von Medikamenten. Hausärzte haben ein Budget. Einige Medikamente verschreiben sie, ohne dass diese vom Budget runtergehen. Andere, und auch dieses Cannabis, gehen vom Budget runter, mit dem der einzelne Hausarzt das ganze Jahr auskommen muss. Wird das Cannabis bei schweren chronischen Leiden verwendet, dann geht es möglicherweise wieder am Budget vorbei, womit die Ärzte es dann schneller verschreiben würden.

Weiterhin können Mediziner auch Medikamente in Situationen verschreiben, in denen die Kassen eventuell nicht zur Übernahme verpflichtet sind. Diese Kassen können jedoch selbst nach vielen Jahren diese Erstattungskosten anfechten, was dann zu Lasten vom Privatvermögen der Kassenärzte geht. Die rechtliche Unsicherheit ist derzeit noch sehr groß, da das Cannabis Medizin Gesetz den Krankenkassen Vorgaben macht, die sich der Situation entsprechend auslegen lassen. Nach Lust und Laune der Ärzte und auch Sachbearbeiter oder anschließend Richter.

Hausärzte wissen es genauer, wie dieses System funktioniert. Sie werden Cannabis deswegen seltener auf Kassenrezept, sondern eher auf Privatrezept verschreiben. Für die betroffenen Patienten bedeutet dies, dass sie weiterhin selber zahlen können. Für viele sind das über 1000 Euro im Monat. Das Cannabis Medizin Gesetz ist also eine Vereinfachung der Kann-Möglichkeit für Patienten, Cannabis als Medizin zu erhalten.

Für viele wird sich diese Kann-Möglichkeit im realen Leben weiterhin nicht umsetzen lassen. Denn wie steht es um Menschen, die so krank sind, dass sie Cannabis als Medizin erhalten? Die meisten haben auf ihrem Weg bis dahin schon ihr ganzes Geld ausgegeben, aber sie haben nicht zugleich das passende Krankheitsbild. Krank sein heißt für die meisten Menschen nun mal, dass sie Arm sind oder sich der Armut schneller werdend annähern.

Mit dem Cannabis Medizin Gesetz leider nicht im eigenen Garten legal
Mit dem Cannabis Medizin Gesetz leider nicht im eigenen Garten legal

Dennoch zum Arzt gehen

Wenn der Patient einen verständnisvollen Arzt gefunden hat, soll er für diesen Verständnis haben, wenn er nur ein Privatrezept erhält. Mit diesem soll er dann einfach zum Anwalt gehen. Er soll möglichst sogar einige dieser Privatrezepte in der Apotheke einlösen und die Rechnungen samt Kontoauszüge und Belege für seine Einkünfte beim Anwalt vorlegen. Wer eine wirkliche, zu 100 % zuverlässige, Vertrauensperson kennt, sollte dieser sogar möglichst früh alle Werte übertragen, die nicht mehr angegriffen werden können. Das geht unter anderem dadurch, dass diese Werte nicht übertragen, sonder verkauft werden. Über die Summen kann man sich häufig einig werden, sollte aber auch das mit dem Anwalt und Notar klären, damit es wasserfest wird.

Und nun wird einfach auf Notstand geklagt. Wer als mittelloser Patient kein Kassenrezept erhält oder die Kassen nicht zahlen, wer mit seinem Privatrezept nicht in, sondern vor der Apotheke steht, der befindet sich im Notstand. Dieser Notstand muss natürlich auch durch den Mediziner bestätigt werden. Dieser muss dem Patienten Gutachten ausstellen, dass kein anderes Medikament genügend wirkt und die nötige Linderung sich nur durch Cannabis bewerkstelligen lässt. Werden die Kosten nicht erstattet, muss dem Patienten oder einem nahen Angehörigen das Recht auf Eigenanbau zugestanden werden. Nur weil die ersten Patienten auf dem Weg waren und es inzwischen auch dürfen, wurde dieses Cannabis Medizin Gesetz aufgestellt und der Öffentlichkeit mit „wenn es nachweislich hilft, dann müssen wir das auch machen“ verkauft.

Es sollte jedem klar sein, dass er auch mit dem neuen Cannabis Medizin Gesetz vermutlich den ersten Prozess auf Eigenanbau verlieren wird und Berufung einlegen muss. Das alles dauert leider Jahre. Wenn es diese Kläger nicht gäbe, dann gäbe es jetzt auch kein Cannabis Medizin Gesetz, es lohnt also.

Der eventuelle Kompromiss

Wenn der Arzt die medizinische Notwendigkeit sachkundig bestätigt und dem Patienten Privatrezepte ausstellt, kann dieser Patient diese selber bei seiner Krankenkasse einreichen. Damit geht er am Budget vom Arzt vorbei, dieser muss auch keine Angst haben, in Jahren selber auf den Kosten sitzen zu bleiben. Der Patient muss jedoch in Vorkasse gehen und zusammen mit dem Arzt oder vielleicht auch dem Anwalt diese eingelösten Privatrezepte der Krankenkasse vorlegen und die Kosten zurückfordern.

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Cannabis Medizin Gesetz – eine erhebliche Verbesserung

Selbst für den einfachen Hausarzt ist es eine Kleinigkeit, ein BtM Rezept auszustellen. Mit dem Cannabis Medizin Gesetz ist es also eine Kleinigkeit, Cannabis zu verschreiben. Die Hemmschwelle der Ärzte zur Mitwirkung wird deutlich sinken. Die Patienten werden es nun vermutlich deutlich einfacher haben, einen Arzt zur Mitwirkung überreden zu können. Das muss also auch allen Patienten positiv gewürdigt werde, die seit Jahren klagen und die Politik deswegen durch ihre Richter zur Verabschiedung vom Cannabis Medizin Gesetz zwangen.

Möglicherweise hat Deutschland nun das für Europa, oder sogar die ganze Welt fortschrittlichste Cannabis Medizin Gesetz, da es auch eines der fortschrittlichsten Systeme für die medizinische Versorgung hat, mit dem nun Cannabismedizin viel einfacher durch Ärzte für Patienten verschrieben werden kann.

Selbst wenn doch die eine Seite vom Apfel faul ist, so ist die andere Seite immerhin gut. Jetzt liegt es nur an den Patienten, dass sie etwas daraus machen und sich dort, wo es den faulen Apfel gab, mithilfe der Anwälte einen guten erkämpfen.

Tags: auf RezeptBtM RezeptCannabisCannabis-Medizin GesetzGesetzMarihuanaMedizin

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